Es gibt in Nds. einen neuen Erlass zur Verarbeitung schulischer Daten auf Privatgeräten der Lehrkräfte …

… der im Netz momen­tan für sehr viel Furo­re sorgt, denn es gibt eine Schlüs­sel­stel­le:

Die Spei­che­rung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf dem Fest­spei­cher pri­va­ter mobi­ler End­ge­rä­te (Smart­phones und Tablets) ist nicht zulässig.

Damit sind auf den ers­ten Blick Noten­ver­wal­tungs­pro­gram­me wie Tea­cher­Tool auf pri­va­ten Gerä­ten von Lehr­kräf­ten unzu­läs­sig, weil Tei­le der Daten­hal­tung dabei auf dem End­ge­rät selbst gesche­hen. Auf den zwei­ten Blick gibt es dann die­ser Les­art Unsi­cher­hei­ten, da nicht immer klar gere­gelt ist, ob es sich bei ver­schlüs­sel­ten Daten wirk­lich um per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten han­delt. Lei­der ist das immer eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung. Tea­cher­Tool ist hier von Hau­se aus auf einem guten Weg: Back­ups las­sen sich schon heu­te extern erstel­len.

Die Ziel­rich­tung des eigent­li­chen Sat­zes scheint mir klar zu sein: Man möch­te pri­va­te Gerä­te als Zugangs­ge­rä­te für die Ver­ar­bei­tung schu­li­scher Daten auf exter­nen Ser­vern (etwa denen der Schu­le) ermög­li­chen. Auch die Ver­ar­bei­tung auf Ange­bo­ten von Dritt­an­bie­tern, z.B. Schul­ma­na­ger Online, ist mög­lich, wenn die Schu­le sich dabei qua­si stell­ver­tre­tend für alle Lehr­käf­te um die Ein­hal­tung der Regu­la­ri­en küm­mert (z.B. um eine Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung – ADV). Außer­dem ist eine ver­schlüs­sel­te Daten­über­tra­gung Pflicht, wie sie heu­te aber i.d.R. zumin­dest bei Nut­zung von Brow­sern selbst­ver­ständ­lich ist.

Dis­ku­tiert wird auch die­ser Satz (4.1.1), der schein­bar in einem Wider­spruch zum ers­ten steht:

Wer­den für die Spei­che­rung der Daten exter­ne Spei­cher­me­di­en ver­wen­det, sind die­se zu ver­schlüs­seln und so auf­zu­be­wah­ren, dass sie nur der Lehr­kraft selbst zugäng­lich sind.

Man darf ver­schlüs­sel­te Back­ups auf exter­nen Spei­cher­me­di­en able­gen, nicht aber auf dem End­ge­rät selbst.

Auch hier scheint mir die Ziel­rich­tung klar: Man möch­te auf jeden Fall ver­hin­dern, dass auch ver­schlüs­sel­te Datei­en über Clouds gro­ßer Anbie­ter wie Goog­le oder Apple syn­chro­ni­siert wer­den. Man traut dem durch­schnitt­li­chen Nut­zer nicht zu, die­se beque­men Funk­tio­na­li­tä­ten, die im pri­va­ten Bereich viel Sinn machen, für schu­li­sche Daten zu deak­ti­vie­ren. Das deckt sich mit mei­nen Erfah­run­gen auf Schulungen.

Erheb­lich und aus mei­ner Sicht erfreu­lich aus­ge­wei­tet wur­de der maxi­mal mög­li­che Daten­rah­men: Man darf auch Daten wie Tele­fon­num­mern und E‑Mailadressen der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten ver­ar­bei­ten – das ging vor­her nicht. Bei Schüler*innen ist das aber nach wie vor nicht zuläs­sig und auch kon­sis­tent zur bis­he­ri­gen Argu­men­ta­ti­ons­li­nie unse­res Lan­des­in­sti­tuts für Daten­schutz. Für mich ste­hen hier bei der Beur­tei­lung eher päd­ago­gi­sche Über­le­gun­gen im Vordergrund.

Fazit

  1. Der Erlass macht die Hal­tung dienst­li­cher Daten auf einem pri­va­ten Gerät nahe­zu unmög­lich – nicht aber auf einem dienstlichen.
  2. Der Erlass wirkt steu­ernd dar­auf hin, dass Online­sys­te­me für die Schul­ver­wal­tung genutzt wer­den. Das ist auch sinn­voll, weil die Zugangs­vor­aus­set­zung „Brow­ser“ eine gerin­ge ist.
  3. Der Erlass wirkt indi­rekt dar­auf hin, dass schu­li­sche Daten (auch nicht zeit­ge­mäß ver­schlüs­selt) in Clouds gro­ßer Anbie­ter lan­den, es sei denn, die­se stel­len rechts­kon­for­me und inter­ve­nier­ba­re ADVs zur Ver­fü­gung. Das wird noch spannend.
  4. Ich rech­ne nicht damit, dass eine ver­schlüs­sel­te Daten­hal­tung auf dem Gerät durch z.B. Tea­cher­Tool eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten dar­stellt. Aber das ist lei­der immer laut Rechts­spre­chung des EuGH zu prü­fen. Das Damo­kles­schwert, dass Tea­cher­Tool theo­re­tisch einen grö­ße­ren Daten­rah­men als den vor­ge­be­nen zur Ver­fü­gung stellt, bleibt unver­än­dert bestehen.

Edit, 9.2.2020

Satz 1 stand für mich bis­her in einem Wider­spruch zu Satz 4. Sprach­lich tut er das immer noch. For­mal wird der Erlass noch­mal hier kon­kre­ti­siert: Auf Note­books, PCs oder Tablets mit voll­wer­ti­gem Win­dows- oder Linux-Betrieb­sys­tem dür­fen nach Ein­hal­tung aller Regu­la­ri­en wei­ter­hin Schü­ler­da­ten mit dem jetzt gül­ti­gen, erwei­ter­ten Daten­rah­men ver­ar­bei­tet wer­den. Kon­kre­te Hin­wei­se, wie eine Ver­schlüs­se­lung vor­zu­neh­men ist, wer­den eben­falls gege­ben (hier exem­pla­risch für Linux und als Linux­er hät­te ich dazu Fra­gen. z.B. war­um nicht die mitt­ler­wei­le stan­dard­mä­ßig bei der Instal­la­ti­on ange­bo­te­ne Ver­schlüs­se­lung der Home­ver­zeich­nis­se genutzt wird …).

Nur: Es hat ja Grün­de, war­um vie­le Lehr­kräf­te iOS, iPa­dOS, Android oder Chro­me­OS nut­zen. Vie­le dürf­ten mit den zu Ver­fü­gung gestell­ten Anlei­tun­gen über­for­dert sein. Der Erlass wird m.E. web­ba­sier­ten Schul­ver­wal­tungs­sys­te­men hier in Nie­der­sach­sen erheb­li­chen Auf­wind geben und für erheb­li­che Ver­un­si­che­rung bei Lehr­kräf­ten und Schul­lei­tun­gen sorgen …

 

 

 

Mythen zum Digitalpakt

Es fällt mir sehr schwer ange­sichts der Bericht­erstat­tung zum Digi­tal­pakt ruhig zu blei­ben. Sel­ten lese ich so viel Unsinn wie zu die­sem The­ma – ich fin­de sogar, dass vie­les ver­ant­wor­tungs­los dar­ge­stellt wird und para­do­xer­wei­se nützt genau die­se Dar­stel­lung ins­be­son­de­re den gro­ßen glo­ba­len Digi­tal­un­ter­neh­men, die man ja eigent­lich aus den Schu­len her­aus hal­ten möch­te. Ein­fa­ches Lesen der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung zum Digi­tal­pakt oder z.B. der nie­der­säch­si­schen För­der­richt­li­nie wür­de da schon hel­fen, aber das wäre wohl viel zu viel an Erwar­tung zur Recherchekompetenz.

Dem Wesen nach gel­ten mei­ne Aus­sa­gen für wahr­schein­lich alle För­der­richt­li­ni­en der Län­der, weil sich die­se alle an der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung ori­en­tie­ren müs­sen.

Mythos 1: „Es muss alles ganz schnell gehen“

Das ist zumin­dest in Nie­der­sach­sen nicht so. In der För­der­richt­li­nie steht:

För­der­an­trä­ge sind mit den erfor­der­li­chen Anga­ben spä­tes­tens bis zum 16.05.2023 bei der
Bewil­li­gungs­be­hör­de zu stel­len […]“ (Satz 7.4)

Zusätz­lich gibt es in Nie­der­sach­sen kein Wind­hund­prin­zip. Die För­der­sum­men sind für jeden Trä­ger errech­net und ste­hen ihm fest zu.

Mythos 2: „Jetzt kön­nen wir iPads kaufen“

Dem Kauf von End­ge­rä­ten sind schon in der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung kla­re Gren­zen gesetzt. In Nie­der­sach­sen wird das noch­mal konkretisiert:

[För­der­fä­hig sind] [m]obile End­ge­rä­te (Tablets, Lap­tops und Note­books) inkl. Lade- und Auf­be­wah­rungs­zu­be­hör, wenn
a) die Schu­le über die not­wen­di­ge Infra­struk­tur nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 verfügt,
b) spe­zi­fi­sche fach­li­che oder päd­ago­gi­sche Anfor­de­run­gen den Ein­satz sol­cher Geräte
erfor­dern und dies in einem päd­ago­gisch-tech­ni­schen Anfor­de­rungs­pro­fil (4.3) der Schu­le dar­ge­stellt ist, der Antrag­stel­ler bestä­tigt, dass wei­te­re Inves­ti­tio­nen nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 nicht erfor­der­lich sind, und
c) die Gesamt­kos­ten für mobi­le End­ge­rä­te von 25.000 Euro je ein­zel­ne Schu­le nicht
über­schrit­ten wer­den.“ ( Satz 2.6 )

Für die­se Sum­me bekommt man maxi­mal 1–2 Klas­sen­sät­ze, um z.B. Lehr­kräf­te mit die­sen Gerä­ten zu schu­len – was ich auch für sinn­voll hal­te. Ruft eine Schu­le die­ses Geld ab, ver­wirkt der Trä­ger auto­ma­tisch die För­der­fä­hig­keit für ALLES ande­re, was för­der­fä­hig ist – schau­en wir in den nächs­ten Mythos:

Mythos 3: „Die gan­ze Koh­le geht nur in Hardware!“

Jein. Kri­tisch ist für mich hier nur Satz 2.4 (rot), merk­wür­dig der hin­te­re Teil­satz 2.1 (grün)

Geför­dert werden
2.1 Maß­nah­men zum Auf­bau und zur Ver­bes­se­rung der digi­ta­len Ver­net­zung in Schul­ge­bäu­den und auf dem Schul­ge­län­de; Ser­ver­lö­sun­gen jedoch nur, sofern zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung von kei­nem Anbie­ter ein Anschluss der betref­fen­den Schu­le an das Glas­fa­ser­netz inner­halb von min­des­tens 12 Mona­ten garan­tiert wer­den kann,
2.2 die Ein­rich­tung von schu­li­schem WLAN mit den in Anla­ge 1 defi­nier­ten tech­ni­schen Mindeststandards,
2.3 Auf­bau und Wei­ter­ent­wick­lung digi­ta­ler Lehr-/Lern-Infra­struk­tu­ren (z. B. Lern­platt­for­men, päd­ago­gi­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Arbeits­platt­for­men, Por­ta­le, Cloud-Ange­bo­te), soweit sie im Ver­gleich zu bestehen­den oder im Auf­bau befind­li­chen Ange­bo­ten päd­ago­gi­sche oder funk­tio­na­le Vor­tei­le bieten,
2.4 Anzei­ge- und Inter­ak­ti­ons­ge­rä­te (z. B. inter­ak­ti­ve Tafeln, Dis­plays nebst zuge­hö­ri­ger Steue­rungs­ge­rä­te) zum päd­ago­gi­schen Betrieb in der Schule,
2.5 digi­ta­le Arbeits­ge­rä­te, ins­be­son­de­re für die tech­nisch-natur­wis­sen­schaft­li­che Bil­dung oder die berufs­be­zo­ge­ne Aus­bil­dung,“ (Satz 2, För­der­richt­li­nie Niedersachsen)

Die gan­ze Koh­le geht in Infra­struk­tur. Wenn es ganz schlimm läuft, geht sie aus­schließ­lich in inter­ak­ti­ve Tafel­sys­te­me. Sie geht NICHT in Endgeräte.

Wer pro­fi­tiert von Infra­struk­tur­aus­ga­ben? Bera­tungs­agen­tu­ren für Aus­schrei­bungs­er­stel­lung Ele­kro­pla­nungs­bü­ros, Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­neh­men – das ist klas­si­sche loka­le Wirtschaftsförderung.

Wei­ter­hin pro­fi­tie­ren Anbie­ter von Schul­ser­ver­lö­sun­gen und Kol­la­bo­ra­ti­ons­um­ge­bun­gen – hof­fent­lich nicht Anbie­ter von leh­rer­zen­trier­ten Lehrplattformen.

Und: Es könn­ten tat­säch­lich Her­stel­ler inter­ak­ti­ver Tafel­lö­sun­gen pro­fi­tie­ren – dann gin­ge das Geld wirk­lich in Hardware.

Aber das Geld geht defi­ni­tiv nicht zu Goog­le, Micro­soft oder Apple. Oder ich über­le­se da etwas in der Förderrichtlinie.

Mythos 4: „Die Schu­len bekom­men Geld!“

Das ist falsch. Der Schul­trä­ger erhält einen För­der­topf. 30.000 Euro muss er als Sockel­be­trag zweck­ge­bun­den pro Schu­le mit min­des­tens 60 SuS (in Nie­der­sach­sen) ein­set­zen, wenn er Mit­tel bean­tragt. Der Rest ist theo­re­tisch frei zwi­schen den Schu­len eines Trä­gers ver­schieb­bar. An die Mit­tel­frei­ga­be ist in Nie­der­sach­sen ein zwei­stu­fi­ges – aber beherrsch­ba­res – Antrags­ver­fah­ren gebun­den, bei dem die Schu­le dar­le­gen muss, wie sie die Mit­tel päd­ago­gisch ein­zu­set­zen gedenkt. Genügt die­ses Kon­zept nicht bestimm­ten Kri­te­ri­en, droht dem Trä­ger im schlimms­ten Fall die Mit­tel­rück­for­de­rung – und der Schu­le dann äußerst schlech­te Presse.

Mythos 5: „Durch den Digi­tal­pakt bekom­men alle Schu­len Glasfaser!“

Das ist falsch. Die Erschlie­ßung der Schu­len durch Glas­fa­ser ist nicht durch den Digi­tal­pakt för­der­fä­hig. Das liegt dar­an, dass es dazu ein geson­der­tes För­der­pro­gramm des BMWI gibt und man eine Dop­pel­för­de­rung immer juris­tisch aus­schlie­ßen muss.

 

Fazit

Der Digi­tal­pakt hat vie­le Bau­feh­ler u.a.:

  • Der Trä­ger wird mit dem The­ma Sup­port allein gelassen
  • eine Ein­mal­för­de­rung ist nicht ausreichend
  • Wie soll ein päd­ago­gi­sches Kon­zept für Infra­struk­tur (LAN/WLAN) aus­se­hen? Braucht man das überhaupt?
  • usw.

Natür­lich berei­tet Infra­struk­tur den Weg zur Nut­zung der tol­len Ange­bo­te der Big5-Unter­neh­men. Er schafft die Vor­aus­set­zung zum Ein­satz mobi­ler Gerä­te. Aber wir als Gesell­schaft haben in der Hand, WIE wir die­se Struk­tu­ren nut­zen. Und die Schu­len haben etwas Zeit, das zu reflek­tie­ren und dabei bera­ten zu wer­den – denn Infra­struk­tur ist die kom­ple­xes­te Auf­ga­be unter allen förderfähigen.

Die Ver­brei­ter die­ser Mythen kom­men aus den unter­schied­lichs­ten Lagern – „Qua­li­täts­me­di­en“ sind eben­so wie der Bou­le­vard betrof­fen, so dass ich die Unter­stel­lung wage, dass man sich oft nicht hin­rei­chend oder nur sehr ober­fläch­lich mit dem The­ma beschäf­tigt hat.

Es ist bei Kri­tik dann schnell „en vogue“ sich nicht mit die­sen „undurch­schau­ba­ren digi­ta­len Teu­fels­zeug“ beschäf­tigt zu haben. Die Hal­tung ist für mich ursäch­lich für unse­re schwie­ri­ge gesell­schaft­li­che Lage in Bezug auf Digi­ta­li­en. Aber was weiß ich schon.

 

Medienentwicklungsplanung & Medienbildungskonzepte – Basics

Dies ist ein Aus­zug aus mei­nem gera­de ent­ste­hen­den Buch („Schu­le im Zeit­al­ter der Digitalisierung“).

Was ist überhaupt ein Medienentwicklungsplan?

Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ist ein Pro­zess, des­sen Kom­ple­xi­tät immer wie­der unter­schätzt wird – vor allem im Bereich der Mode­ra­ti­on. Er ist eng ver­knüpft mit einem wei­te­ren Pro­zess: Dem der Medi­en­bil­dungs­kon­zept­ent­wick­lung an den Schu­len. Sie wer­den in die­sem Kapi­tel mei­nen mühe­vol­len Ver­such sehen, bei­de Pro­zes­se ein­zeln abzu­han­deln, obwohl sie eigent­lich sehr eng mit­ein­an­der ver­knüpft sind.

Zen­tra­le Begrif­fe wie Medi­en­kon­zept, Medi­en­ent­wick­lungs­plan und Medi­en­bil­dungs­kon­zept wer­den zur­zeit in ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern noch unter­schied­lich mit Bedeu­tung gefüllt. Durch­zu­set­zen schei­nen sich mitt­ler­wei­le fol­gen­de Definitionen:

Ein Medi­en­kon­zept umfasst einen meist regio­na­len Medi­en­ent­wick­lungs­plan und die dazu­ge­hö­ri­gen Medi­en­bil­dungs­kon­zep­te der Schu­len. Es ist qua­si der Oberbegriff.

Ein Medi­en­ent­wick­lungs­plan ist ein Kon­zept zur Aus­stat­tung von Schu­len in gemein­sa­mer Trä­ger­schaft oder in einer Region.

Medienentwicklungsplanung

Wenn der Trä­ger aktiv in den Pro­zess der Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ein­steigt, dann müs­sen die Schu­len sich nicht mehr dar­um küm­mern, Haus­halts­mit­tel für die Aus­stat­tung mit digi­ta­len Gerä­ten ein­zu­wer­ben. Die­se Haus­halts­mit­tel ste­hen bereits über einen gewis­sen Zeit­raum hin­weg fest zur Verfügung.

Die Schu­len müs­sen nicht mehr Ange­bo­te für das ein­ho­len, was sie sich wün­schen – das macht der Trä­ger ent­spre­chend den päd­ago­gi­schen Vor­ga­ben – spä­ter im Pro­zess idea­ler­wei­se auf Basis sich ste­tig ent­wi­ckeln­der Medienbildungskonzepte.

Der Trä­ger stellt sei­nen Schu­len im Rah­men sei­ner Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung Men­schen an die Sei­te, die sich um Pfle­ge und War­tung der vor­han­de­nen Gerä­te kümmern.

Der Schul­trä­ger wird aber auch im Rah­men von soge­nann­ten Jah­res­in­ves­ti­ti­ons­ge­sprä­chen mit sei­nen Schu­len gemein­sam die Anschaf­fun­gen des letz­ten Jah­res und die der kom­men­den durchsprechen.

Ein Medi­en­ent­wick­lungs­plan dient pri­mär dem Schul­trä­ger dazu, sei­nen Ausstattungs‑, Ver­wal­tungs- und Sup­port­auf­ga­ben gemäß der jeweils gül­ti­gen Ver­ein­ba­run­gen mit dem zustän­di­gen Bun­des­land gerecht zu werden.

Er garan­tiert den Schu­len ver­läss­li­che Unter­stüt­zung bei auf­tre­ten­den Hard­ware- und Netz­werk­pro­ble­men, schränkt u.U. aber die Aus­wahl von Soft- und Hard­ware zuguns­ten einer bes­se­ren Wart­bar­keit etwas ein, wobei eine sich ent­wi­ckeln­de Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung sich immer auch an die Bedürf­nis­se der Schu­len anpas­sen wird.

Es ist aber etwas voll­kom­men ande­res, inner­halb einer Trä­ger­schaft z.B. drei ver­schie­de­ne Betriebs­sys­tem­platt­for­men für Tablets mana­gen zu müs­sen als Schu­len mit unter­schied­li­chen Robo­ter­bau­sät­zen zu beden­ken. Das ers­te ist sup­port­tech­nisch nicht beherrsch­bar, das zwei­te für exter­ne IT-Betreu­ung fast vernachlässigbar.

So ein­leuch­tend die­ser Umstand sein mag, so schwie­rig ist er in der Fol­ge tat­säch­lich zu rea­li­sie­ren. Jeder Ruf nach „ein­heit­li­cher“ (und damit erst wart­ba­rer) Aus­stat­tung sieht unwei­ger­lich aus­schrei­bungs­recht­li­che Pro­ble­me (Stich­wort: anbie­ter­neu­tra­le Aus­schrei­bung) mit sich und ruft Kri­ti­ker auf den Plan, die „lob­by­is­ti­sche Ein­fluss­nah­me“ über den Trä­ger auf die Schu­len wit­tern. Daher sind Gesprä­che und Aus­tausch in jeder Pha­se einer Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung unerlässlich.

Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ist fol­ge­rich­tig zwar immer Auf­ga­be des Schul­trä­gers, hat aber stets in enger Abspra­che mit den von ihm betreu­ten Schu­len zu erfol­gen (man kann es nicht oft genug wie­der­ho­len …), um Pro­jekt­ri­si­ken zu mini­mie­ren. Die Vor­aus­set­zun­gen für ein an einer Schu­le wirk­lich geleb­tes Medi­en­bil­dungs­kon­zept sind durch einen vor­han­de­nen Medi­en­ent­wick­lungs­plan wesent­lich bes­ser. Zumin­dest in Nie­der­sach­sen sind Bera­tungs­leis­tun­gen zur Erstel­lung eines Medi­en­ent­wick­lungs­plan als „beglei­ten­de Maß­nah­men“ zudem über den Digi­tal­pakt för­der­fä­hig https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/faqs/faqs_antragswesen/faqs-zum-antragswesen-179333.html.

Wenn in einem Bereich die Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung anläuft, soll­ten die Schu­len ihrer­seits bereit sein, sich an die­sem Pro­zess zu betei­li­gen und ihn auf­merk­sam in der Pres­se ver­fol­gen. Auch die Anwe­sen­heit von Schul­ver­tre­tern im Kul­tur- und Schul­aus­schüs­sen scha­det nicht.

Medienbildungskonzepte

Medi­en­bil­dungs­kon­zep­te wer­den an den Schu­len ent­wi­ckelt. Die Schu­le bestimmt nach Kri­te­ri­en wie z.B.

  • didak­ti­schen Erfordernissen
  • metho­di­schen Entscheidungen
  • päd­ago­gi­schen Anforderungen
  • cur­ri­cu­la­ren Vorgaben

wie sie die Arbeit mit und über Medi­en in ihren schul­ei­ge­nen Arbeits­plä­nen bzw. Haus­cur­ri­cu­la verankert.

Ein Medi­en­bil­dungs­kon­zept erleich­tert die Argu­men­ta­ti­on gegen­über dem Trä­ger, aber auch gegen­über För­der­ver­ei­nen oder Spon­so­ren, wenn es um z.B. Beschaf­fung von Gerä­ten oder der Aus­stat­tung mit Netz­werk­tech­nik geht. Es kann ein öffent­lich­keits­wirk­sa­mes Instru­ment zur Dar­stel­lung der Schu­le sein. Auf Basis eines Medi­en­bil­dungs­kon­zep­tes ist z.B. die Emp­feh­lung von kon­kre­ter Hard- und Soft­ware durch ent­spre­chend qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal, z.B. beim Schul­trä­ger, über­haupt erst möglich.

Bei der Aus­stat­tung von Schu­len ist grund­sätz­lich immer Infra­struk­tur die Basis (Inter­net­an­schluss, LAN, WLAN) – sie wird auch pri­mär durch den Digi­tal­pakt gefor­dert. Infra­struk­tur erfor­dert streng genom­men kein  ein­zi­ges fer­ti­ges Medi­en­bil­dungs­kon­zept – gleich­wohl setzt der Digi­tal­pakt bereits an die­ser Stel­le ein sol­ches vor­aus. Ich arbei­te in die­ser Pha­se ger­ne mit fer­ti­gen Mus­ter­kon­zep­ten, die die for­ma­len Anfor­de­run­gen des Digi­tal­pak­tes erfüllen.

Es soll­te die Zeit der auf­wän­di­gen Erstel­lung von digi­ta­ler Infra­struk­tur von den Schu­len genutzt wer­den, um in der Pro­zess der Medi­en­bil­dungs­kon­zept­ent­wick­lung ein­zu­stei­gen. Der Trä­ger kann auf die­ser Basis sei­ne Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ent­wi­ckeln. Wie bereits ange­deu­tet, kön­nen aus prag­ma­ti­schen Erwä­gun­gen her­aus – z.B. des rea­lis­tisch in der Regi­on mög­li­chen Sup­ports – meist nicht alle indi­vi­du­el­len Wün­sche jeder ein­zel­nen Schu­le und Fach­schaft dabei Berück­sich­ti­gung fin­den. Das ist weit­aus weni­ger „schmerz­voll“ für alle Betei­lig­ten, wenn die­se Aspek­te bereits im Pro­zess gemein­sam bespro­chen, beglei­tet und auch gelenkt werden.

 

Warum das mit der Digitalisierung in Deutschland (auch) so schwer sein könnte …

Die Bedürf­nis­py­ra­mi­de nach Maslow ist in Bil­dungs­t­wit­te­rer­krei­sen wohl­be­kannt. Sie bil­det die Grund­be­dürf­nis­se des Men­schen in hier­ar­chi­scher Form ab:

Ein­fach aus­ge­drückt muss jede Hier­ar­chie­stu­fe von unten her erfüllt sein, damit höhe­re Bedürf­nis­stu­fen über­haupt ent­ste­hen kön­nen. Eini­ge Beispiele:

  • Wer nichts zu essen hat, dem ist Sicher­heit zunächst ein­mal nicht so wich­tig. Er möch­te zunächst sei­nen Hun­ger stillen.
  • Wer sozi­al nicht ein­ge­bun­den ist (das kann auch indi­rek­te Ein­ge­bun­den­heit sein, z.B. durch Aner­ken­nung), dem fällt es nach die­ses Theo­rie schwie­rig, sich sei­ner indi­vi­du­el­len Wün­sche bewusst zu werden.

Weni­ger bekannt ist, dass die­se hier­ar­chi­sche Dar­stel­lung gar nicht auf Maslow selbst zurück­geht, son­dern als Inter­pre­ta­ti­on Wer­ner Cor­rel zuge­schrie­ben wird. Dar­auf hat mit Chris­ti­an Schlön­dorf ( @schloendorf ) auf Twit­ter auf­merk­sam gemacht,

Die Pyra­mi­den­dar­stel­lung ver­lei­tet vor allem zu einer all­zu sta­ti­schen Sicht auf Maslows dyna­mi­sches Modell. Das hat denn auch zu vie­len Miss­ver­ständ­nis­sen und unbe­grün­de­ter Kri­tik geführt. Ekla­tan­tes Bei­spiel solch einer Fehl­in­ter­pre­ta­ti­on ist etwa die Annah­me, die Bedürf­nis­ka­te­go­rien sei­en streng dis­kret ange­ord­net, und eine Bedürf­nis­ka­te­go­rie müs­se erst zu 100 % befrie­digt wer­den, bevor die nächs­te Kate­go­rie von Bedürf­nis­sen moti­vie­rend wir­ken kön­ne. Häu­fig reicht jedoch schon ein Befrie­di­gungs­grad von 70 % oder weni­ger aus, um das nächst­hö­he­re Bedürf­nis in den Vor­der­grund tre­ten zu las­sen. Der emp­fun­de­ne Sät­ti­gungs­grad vari­iert zudem stark mit den indi­vi­du­el­len Erwar­tun­gen. https://de.wikipedia.org/wiki/Maslowsche_Bed%C3%BCrfnishierarchie

 

 

Von Phil­ipp Gutt­mann – Eige­nes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=52304647

Die ein­fa­che Aus­sa­ge: Mit der Ent­wick­lung der eige­nen Per­sön­lich­keit ändern sich Bedürf­nis­se. Wäh­rend als Kind viel­leicht noch eher „unte­re“ Stu­fen der Bedürf­nis­py­ra­mi­de im Vor­der­grund ste­hen, geht es mit fort­schrei­ten­dem Alter eher um Indi­vi­du­el­les und Selbstverwirklichung.

Man ist finan­zi­ell viel­leicht weit­ge­hend abge­si­chert, hat sich sta­bi­le sozia­le Bezie­hun­gen erar­bei­tet und kann ein eige­nes Leben füh­ren. In die­ser Zeit kommt es aber auch ver­mehrt zu Umbrü­chen im Leben: Män­ner und Frau­en ori­en­tie­ren sich bezeich­nen­der­wei­se dann ger­ne neu, wenn die Kin­der „aus dem Gröbs­ten her­aus sind“, das Sicher­heits­be­dürf­nis in die­sem Punkt also z.B.  in den Hin­ter­grund rückt. Oder man fängt an, sich teu­re Hob­bys zuzu­le­gen, macht wie­der mehr Sport oder kauft sich ein neu­es Auto.

Maslow und Digitalisierung

Eine ande­re Mög­lich­keit, das Bedürf­nis nach Selbst­ver­wirk­li­chung zu befrie­di­gen, ist gera­de für vie­le von uns Män­nern aber auch die öffent­li­che Insze­nie­rung der eige­nen Per­son, meist bei The­men, die gera­de ange­sagt sind, etwa das The­ma Digi­ta­li­sie­rung. Ein befreun­de­ter Kol­le­ge sagt dazu immer wieder:

Ich bin Kolum­bus, alles unent­deck­tes Land!

Mit schei­nen da ins­be­son­de­re wir Män­ner anfäl­lig zu sein, da wir im Bereich Tech­nik ja immer alles zu kön­nen schei­nen. Die wenigs­ten von uns wol­len dar­über hin­aus hin­ter den ein­mal erar­bei­ten Sta­tus zurück. Da kom­men dann so Din­ge her­aus wie die tol­le, kreis­wei­te Druck­lö­sung (die zu kei­nem der eta­blier­ten Sys­te­me passt), die kom­plet­te Umstel­lung von Schu­len auf Tablets/IWBs oder die völ­lig über­kan­di­del­te VDI-Lösung (am bes­ten auf Open­So­ur­ce-Basis), die nur mit hoch­spe­zia­li­sier­tem Per­so­nal über­haupt lauf­fä­hig zu hal­ten ist.

Das muss übri­gens alles nicht schlecht sein, oft genug nur bleibt es gera­de im Bereich der Poli­tik oder der Schul­ver­wal­tung bei einem tol­len Impuls mit Imple­men­ta­ti­ons­stra­te­gie. Und nach eini­gen Mona­ten kom­men nach der Anfangs­eu­pho­rie dann die wirk­li­chen Her­aus­for­de­run­gen, weil es dann doch an den immer glei­chen Stel­len hakt. Die „Imple­men­ta­to­ren“ sind dann wahl­wei­se über alle Ber­ge oder haben sich ande­ren The­men zuge­wandt. Das Bedürf­nis nach Selbst­ver­wirk­li­chung wird dann an ande­re Stel­le mit ähn­li­chen Stra­te­gien befriedigt.

Ich bin Kolum­bus, alles unent­deck­tes Land.

Auch ich mache immer wie­der die­sen Feh­ler. Ich fan­ge Din­ge eupho­risch an, begeis­te­re Men­schen und habe dann, wenn es wirk­li­che Pro­ble­me gibt, nicht mehr die Res­sour­cen, die es dann viel mehr als zu Anfang braucht. Oft genug kom­men dann ande­re Selbst­ver­wirk­li­cher wie ich hin­ter­her und das Spiel beginnt von vorne.

Des­we­gen impo­nie­ren mir immer Men­schen, die im Bereich der Digi­ta­li­sie­rung von Schu­le ein­fach ihr Ding an der Basis machen, sich dazu kaum insze­nie­ren, ihre Ergeb­nis­se „alt­mo­disch“ über Blogs und Wikis tei­len und sich die Selbst­be­stä­ti­gung dann schlicht aus dem nähe­ren Umfeld sau­gen. Da stellt die Per­sön­lich­keit sozia­le Bedürf­nis­se über das Indi­vi­du­el­le oder die Selbstverwirklichung.

Eine medienpädagogische Kurzgeschichte

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Zuneh­mend wird davon gere­det, Medi­en­bil­dung mit in ein­zel­ne Fächer zu inte­grie­ren. Die­ser Anspruch wirft oft Fra­gen auf, wie das bei all dem sons­ti­gen Pen­sum über­haupt noch zu schaf­fen sei.

Ich möch­te heu­te ein Bei­spiel prä­sen­tie­ren, dass zeigt, wie wenig zusätz­li­che Arbeit not­wen­dig ist, um die­ses Ziel zu errei­chen. Bewusst knüp­fe ich dabei an Metho­den und didak­ti­sche Ansät­ze an, die vie­len Lehr­kräf­ten mit dem Fach Deutsch bekannt sein sollten.

Die Skiz­ze berührt fol­gen­de Kom­pe­tenz­be­rei­che des neu­en KMK-Stra­te­gie­pa­piers:

  1. Suchen, ver­ar­bei­ten und aufbewahren
  2. Pro­du­zie­ren und Präsentieren
  3. Schüt­zen und sicher agieren
  4. Ana­ly­sie­ren und reflektieren

Die vor­lie­gen­de Unter­richts­idee ist nicht mehr als eine Skiz­ze. Je nach Lern­grup­pe wird man Ver­än­de­run­gen in der Rei­hen­fol­ge der vor­kom­men­den Tex­te vor­neh­men müssen.

Die Skiz­ze legt den Schwer­punkt auf kri­ti­sche Aspek­te. Sie befasst sich nicht mit den indi­vi­du­el­len Vor­tei­len per­so­na­li­sier­ter Wer­bung. Daher ist sie in Tei­len natür­lich inhalt­lich ein­sei­tig und durch geeig­ne­tes Mate­ri­al bei der Kon­zep­ti­on der gesam­ten Ein­heit zu ergänzen.

Die Skiz­ze arbei­tet instruk­tiv mit vor­ge­ge­be­nen Tex­ten. Das kann nicht im Sin­ne eines neu­en Lern­an­sat­zes sein. Die sich aus ihr erge­ben­den Fra­ge­stel­lun­gen ermög­li­chen aber ggf. eige­ne Fra­gen der Schü­le­rin­nen und Schüler.

Die Unter­richts­skiz­ze eig­net sich für die Sekun­dar­stu­fe I, mit Aus­nut­zung aller didak­ti­schen Poten­tia­le durch­aus aber auch für einen Leis­tungs­kurs Deutsch im Kon­text des Rah­men­the­mas „Medienkritik“.

Der Kontext

Die US-Dro­ge­rie­markt­ket­te „Target“ hat nach Berich­ten in der Pres­se einen Weg gefun­den, durch Ver­knüp­fung von Kun­den­da­ten, ele­men­ta­re Ver­än­de­run­gen im Leben ihrer Kun­den zu bestim­men – in die­sem Fall die Schwan­ger­schaft inkl. des vor­aus­sicht­li­chen Ent­bin­dungs­ter­mins. Bezeich­nen­der­wei­se ist die Ori­gi­nal­quel­le von Charles Duhigg ( Quel­le: http://www.nytimes.com/2012/02/19/magazine/shopping-habits.html – abge­ru­fen am 8.12.2016 ) bereits auf das Jahr 2012 zu datie­ren – für Inter­net­maß­stä­be nahe­zu historisch.

Das haben öffent­lich-recht­li­che Sen­der in Deutsch­land schon vor eini­ger Zeit recher­chiert ( Quel­le: http://www1.wdr.de/fernsehen/quarks/sendungen/bigdatatalk-kassenbon100.html – abge­ru­fen am 8.12.2016 ). Dazu ist die Ver­knüp­fung vie­ler Daten not­wen­dig, u.a. müs­sen auch Kre­dit- oder EC-Kar­ten­um­sät­ze zwin­gend mit erfasst werden.

Media­ler Auf­hän­ger ist die Geschich­te eines Vaters einer 16-jäh­ri­gen Toch­ter, der die per­so­na­li­sier­te Wer­bung für sein Kind gele­sen hat. Dar­auf­hin lief er auf­ge­bracht in die Fir­men­zen­tra­le, um sich dar­über zu beschwe­ren, dass sei­ner Toch­ter sug­ge­riert wür­de, unbe­dingt schwan­ger wer­den zu müs­sen. Sei­ne Toch­ter war jedoch tat­säch­lich schwan­ger, sodass der Vater sich nach zwei Wochen klein­laut ent­schul­di­gen musste.

Die­se Art der Bericht­erstat­tung auch in deut­schen Medi­en pro­vo­zier­te wei­te­re Meta­tex­te, etwa den einer Sozio­lo­gin, die sich nicht in die­ser Wei­se durch­leuch­ten las­sen woll­te und daher zu fol­gen­dem Maß­nah­men­ka­ta­log griff:

  1. Sie instru­iert Freun­de und Bekann­te auf sozia­len Medi­en, ihre Schwan­ger­schaft nicht preiszugeben

  2. Sie anony­mi­siert ihren Daten­ver­kehr beim Ein­kauf im Inter­net aufwändig

  3. Sie zahlt ihre Ein­käu­fe grund­sätz­lich mit Bargeld

  4. Sie ver­wen­det auf Ama­zon eine selbst­ge­hos­te­te E‑Mailadresse unds kei­ne von Gmail, da Goog­le stan­dard­mä­ßig Nach­rich­ten auf Schlag­wor­te hin untersucht.

  5. Sie bezahlt auf Ama­zon mit Gutscheincodes

  6. Sie lässt sich Ware grund­sätz­lich an eine Pack­sta­ti­on liefern

  7. Sie muss Beträ­ge über 500 Euro wegen des Ver­dachts der Geld­wä­sche auf meh­re­re Per­so­nen auf­tei­len, um z.B. einen Kin­der­wa­gen bestel­len zu können

( Quel­le: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014–04/big-data-schwangerschaft-verheimlichen – abge­ru­fen am 8.12.2016 )

Die Geschich­te der durch­leuch­te­ten schwan­ge­ren Frau­en hat wahr­schein­lich einen wah­ren Kern. An dem media­len Auf­hän­ger gibt es erns­te Zwei­fel hin­sicht­lich des Wahrheitsgehalts:

Zitat:

„Bey­ond this […] the New York Times artic­le its­elf pro­vi­des ano­ther fac­to­id making it even less likely the teen’s pregnan­cy had been deter­mi­ned ana­ly­ti­cal­ly (if „determined“ by Tar­get at all – per­haps the par­ti­cu­lar teen was sim­ply pla­ced acci­den­tal­ly into the wrong mar­ke­ting seg­ment): Tar­get knows con­su­mers might not like to be mar­ke­ted on baby-rela­ted pro­ducts if they had not vol­un­tee­red their pregnan­cy, and so actively camou­fla­ges such acti­vi­ties by inters­per­sing such pro­duct pla­ce­ments among other non-baby-rela­ted pro­ducts. Such mar­ke­ting mate­ri­al would by design not rai­se any par­ti­cu­lar atten­ti­on of the teen’s father. “

(Quel­le: http://www.kdnuggets.com/2014/05/target-predict-teen-pregnancy-inside-story.html – abge­ru­fen am 8.12.2016)

Sinn­ge­mäß übersetzt:

Abge­se­hen davon ent­hält der Arti­kel in der New York Times selbst einen Fakt, der es weni­ger wahr­schein­lich macht, dass die Schwan­ger­schaft des Teen­agers algo­rith­misch ermit­telt wur­de (wenn das über­haupt von Tar­get so ermit­telt wur­de – viel­leicht wur­de der Teen­ager auch irr­tüm­lich dem fal­schen Wer­be­be­reich zuge­ord­net): Tar­get weiß, dass Kun­den es even­tu­ell nicht mögen, Wer­bung über Baby­pro­duk­te zu erhal­ten, wenn sie ihre Schwan­ger­schaft nicht frei­wil­lig offen­bart haben. So tarnt Tar­get sol­che Akti­vi­tä­ten dadurch, dass auch ande­re Pro­duk­te in der ent­spre­chen­den Wer­bung plat­ziert wer­den. Der­ar­ti­ges Wer­be­ma­te­ri­al wür­de aber schon vom Ansatz her eben gera­de nicht die spe­zi­el­le Auf­merk­sam­keit des Teen­ager­va­ters erregen.

Ich selbst schrieb dazu vor Jah­ren in einem dys­to­pi­schen Arti­kel:

„Die Ent­wick­lung hin zu neu­en Geschäfts­fel­dern wie dem Ver­si­che­rungs- und dem Kre­dit­we­sen basiert auf Daten, die die Men­schen uns frei­wil­lig gege­ben haben auf Platt­for­men, die sie als inte­gral für ihr Leben emp­fun­den haben und immer noch emp­fin­den. Dabei haben wir anfäng­lich die Algo­rith­men bewusst „dumm“ gestal­tet: Wer z.B. eine Kaf­fee­ma­schi­ne kauf­te, bekam über unse­re Wer­be­netz­wer­ke nur noch Kaf­fee­ma­schi­nen in Wer­be­an­zei­gen ange­prie­sen. Er konn­te dann mit dem Fin­ger auf uns zei­gen und sagen: „Schaut her, was für eine däm­li­che Algorithmik!“ Es war wich­tig, Men­schen die­ses Über­le­gen­heits­ge­fühl gegen­über Tech­nik zu geben, obwohl sie schon längst davon ent­frem­det waren, damit sie uns wei­ter Infor­ma­tio­nen über sich lieferten.“

Auf Basis die­ser Infor­ma­tio­nen lässt sich nicht nur das Durch­leu­ten von Kun­den durch „Big Data“ in den Blick neh­men, son­dern auch die media­le Auf­be­rei­tung kri­tisch betrachten.

Die Kurzgeschichte

Inhalt­li­cher Aus­gangs­punkt ist eine Kurz­ge­schich­te – sie wur­de nicht von einem „rich­ti­gen“ Autor, son­dern etwas selbst­über­schät­zend von mir extra für die Ein­heit ver­fasst, weil ich auf die Schnel­le kei­nen ver­gleich­ba­ren Text fin­den konn­te – die lite­ra­ri­sche Qua­li­tät mag daher begrenzt und eini­ge Kli­schees mögen zu sehr bedient sein:

Syl­vie

(Maik Riecken, Dezem­ber 2016)

Sie stan­den vor ihrer Tür. Ein Will­kom­mens­team der Stadt. Eine müt­ter­lich wir­ken­de älte­re Dame und ein leid­lich schnei­di­ger Jung­spund, dem die päd­ago­gi­sche Aus­bil­dung aus jeder Faser sei­ner Klei­dung leuch­te­te. Ob sie denn schon über das Ange­bot der Volks­hoch­schu­le infor­miert sei? Dort wür­den Mut­ter-Kind-Kur­se zur Stär­kung der Bin­dung zwi­schen Mut­ter und Kind ange­bo­ten. Die sei­en immer früh­zei­tig aus­ge­bucht, da müs­se man sich jetzt schon anmel­den. Der Stadt sei es ein Anlie­gen, wer­den­de Eltern best­mög­lich zu unter­stüt­zen – vor allem Spät­ge­bä­ren­de wie sie.

Mit diver­sen Pro­dukt­pro­ben von Tees und wohl­rie­chen­den, haut­straf­fen­den Ölen stand sie schließ­lich rat­los in der Tür und schau­te den bei­den ver­wirrt nach.

Sie war Anfang 40 und ohne fes­ten Part­ner. Das war gut so. Sie war frei und unab­hän­gig. Sie hat­te – aber nur ganz tief in ihr drin – hin und wie­der Sehn­sucht nach einem eige­nen klei­nen Wesen, das sie zum Ziel ihrer Lie­be machen konn­te, aber Herr Schrö­der, der klei­ne Gol­den Retrie­ver füll­te die­se Leer­stel­le eigent­lich auch recht treff­lich aus. Die Wer­bung auf dem Bild­schirm ihres Tablets zeig­te in letz­ter Zeit ver­mehrt nied­li­che Baby­bil­der und unauf­hör­lich Pro­duk­te für den guten Start ins Leben.

Aber das The­ma war für sie abge­hakt. Sie wür­de nicht alles auf­ge­ben, um noch ein­mal ganz von vor­ne anzu­fan­gen. Dafür hat­te sie sich beruf­lich zu viel aufgebaut.

Sie genoss es, sich jeder­zeit sport­lich betä­ti­gen zu kön­nen oder ihren zahl­rei­chen Hob­bys nach­zu­ge­hen. Bei den Män­nern kam das gut an – unab­hän­gi­ge Frau­en gal­ten in ihrem Bekann­ten­kreis als sexy. Hin und wie­der war einer dabei, aber etwas wirk­lich Ver­bind­li­ches konn­te sie sich nicht mehr vorstellen.

Ihre Ver­gan­gen­heit strich in dif­fu­sen Erin­ne­rungs­schlei­ern an ihr vorüber.

Er war bequem gewor­den. Er hat­te sich irgend­wann ein­fach nicht mehr ange­strengt, ihr nicht mehr das Gefühl gege­ben, begeh­rens­wert zu sein. Irgend­wann saßen sie als Paar in der Kum­pel­fal­le. Sie leb­ten mehr als Freun­de denn als Part­ner mit­ein­an­der. Ja, sie teil­ten sich den All­tag, den Haus­halt so gleich­be­rech­tigt wie es nur ging. Nach außen eine rich­ti­ge Mus­ter­be­zie­hung. Für Syl­vie waren sie noch heu­te ein gutes Team – auch nach dem Aus. Kein Rosen­krieg, kla­re Ver­ein­ba­run­gen. Päd­ago­gisch zogen sie am glei­chen Strang. Ihre gemein­sa­me Toch­ter Syl­vie brauch­te schließ­lich neben Zuwen­dung vor allem Kon­se­quenz. Und sowohl Mut­ter als auch Vater zur eige­nen Orientierung.

Sie wuss­te selbst nicht, war­um sie die bei­den vor der Tür nicht ein­fach herz­lich aus­ge­lacht hat­te. Vor allem die­sen Päd­ago­gik­schnö­sel. Sie war ein­fach viel zu über­rum­pelt von die­sem rund­um durch­cho­reo­gra­fier­ten Erstgesprächsansatz.

Sie ging zurück in die Woh­nung. Ihr Tablet auf der Koch­in­sel der groß­zü­gi­gen Küche war noch nicht in den Ener­gie­spar­mo­dus gegan­gen. Wahr­schein­lich war Syl­vie zwi­schen­durch wie­der in irgend­wel­chen Online­shops unter­wegs gewe­sen. Wie­der die­se Wer­bung für Baby­pro­duk­te. Aufdringlich.

Aus Syl­vies Bad kamen Geräu­sche. Sie klan­gen so, als wenn sich ihre 16jährige Toch­ter gera­de über­ge­ben wür­de. Als sie nach vor­sich­ti­gem Anklop­fen die Tür öff­ne­te, stürz­te sich ein heu­len­des Elend in ihre Arme: „Mama, ich habe seit acht Wochen mei­ne Tage nicht mehr bekom­men …“

Mög­li­che Aufgaben:

  1. Fas­se den Inhalt der Geschich­te in eige­nen Wor­ten zusammen.

  2. War­um han­delt es sich bei die­sem Text um eine Kurzgeschichte?

  3. Ver­fas­se einen inne­ren Mono­log, in dem Syl­vie ihre Lage darstellt.

  4. Recher­chie­re mit den Such­be­grif­fen „Target, Schwan­ger­schaft, Big Data“ nach den Hin­ter­grün­den der in der Geschich­te dar­ge­stell­ten Hand­lung. Erstel­le eine Prä­sen­ta­ti­on, die erklärt, wie Drit­te u.U. von Syl­vies Lage wis­sen konnten.

  5. Nimm Stel­lung zu dem Arti­kel des Online­an­ge­bots der Zeit ( http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014–04/big-data-schwangerschaft-verheimlichen )

  6. Wie bewer­test du die Mög­lich­keit, mit Hil­fe von Big Data der­ar­ti­ge Infor­ma­tio­nen über Men­schen erhal­ten zu können?

 

Didaktische Erweiterung

Der Auf­hän­ger der Bericht­erstat­tung ist wahr­schein­lich frei erfun­den (s.o). Es gab die Geschich­te mit dem Vater der 16-jäh­ri­gen Toch­ter u.U. nicht. Das Durch­leuch­ten der schwan­ge­ren Frau­en ist dage­gen wohl Realität.

Dies kann den Schü­le­rin­nen und Schü­lern mit der Argu­men­ta­ti­on der Inter­net­quel­le von knuggets.com (s.o.) ver­mit­telt werden.

Wenn die­ses Wis­sen inner­halb der Lern­grup­pe ent­we­der im Zuge der Recher­che oder durch einen geziel­ten Input ver­an­kert ist, kön­nen dar­über­hin­aus­ge­hen­de Fra­gen behan­delt werden:

  1. Dür­fen sol­che Auf­hän­ger erfun­den werden?

  2. Wel­ches Licht wirft die Demon­ta­ge eines der­ar­ti­gen Auf­hän­gers auf die eigent­li­che Berichterstattung?

  3. Inwie­fern unter­schei­den sich bezo­gen auf die­sen Fall soge­nann­te „Qualitätsmedien“ ( Die Zeit, öffent­lich-recht­li­cher Rund­funk) von ande­ren Quellen?

Fächerübergreifende Arbeit

Um die Hin­ter­grün­de des Vor­falls zu recher­chie­ren, kann nicht auf die Hin­zu­nah­me eng­lisch­spra­chi­ger Quel­len ver­zich­tet wer­den, deren Sprach­ni­veau teil­wei­se recht hoch ist. Anstatt die fer­ti­ge Über­set­zung zu prä­sen­tie­ren, kann die­se selbst erar­bei­tet werden.

Durch das The­ma stel­len sich eine Rei­he ethi­scher Fra­gen. Durch die Prä­sen­ta­ti­on ziel­ge­rech­ter Wer­bung ergibt sich für das jewei­li­ge Indi­vi­du­um natür­lich auch ein Vor­teil. Dass die Dro­ge­rie­markt­ket­teih­re Akti­vi­tä­ten im Bereich der Aus­wer­tung von Kun­den­da­ten „tarnt“, schließt ein Bewusst­sein um die Ableh­nung durch die Kun­den mit ein. Hier wären die Fächer Wer­te & Nor­men, Reli­gi­on oder auch Phi­lo­so­phie the­ma­tisch eng angebunden.

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