Auszüge aus Schülerarbeiten auf Socialmedia veröffentlichen

… oder auch z.B. Kor­rek­turt­weets mit Zita­ten. Ich wer­de mich jetzt unbe­liebt machen, weil ich wahr­schein­lich ein Tabu anspreche.

Ich als Elternteil …

Soll­te ich bei mei­nen Kin­dern erle­ben, dass (Teil-)Scans oder Zita­te, die ich zuord­nen kann, öffent­lich auf Social­me­dia zur Schau gestellt oder dis­ku­tiert wür­den, gin­ge ich zu aller­erst zum Vor­ge­setz­ten der betref­fen­den Lehr­kraft und – falls das nichts bringt – eine Ebe­ne wei­ter. Als Eltern­teil muss ich mich nicht an Dienst­we­ge hal­ten. Ich wür­de nicht zuerst mit der betrof­fe­nen Lehr­kraft spre­chen. Ich fin­de, dass die­ses Ver­hal­ten eini­ges aus­sagt, was sofort eine Beschwer­de bei höhe­ren Ebe­nen rechtfertigt.

Ich als Lehrkraft …

… erle­be bei Kor­rek­tu­ren viel Frust. Ich mag die­se Arbeit nicht beson­ders und muss sehr viel Ener­gie auf­wen­den, um mich bei der Stan­ge zu hal­ten. Ich kann die­sen Frust meist nicht direkt mit jeman­dem tei­len, obwohl ich ein gro­ßes Bedürf­nis danach habe. Aus einem ers­ten Impuls her­aus, nei­ge ich oft dazu, dabei Din­ge schrei­ben zu wol­len, die den häus­li­chen Bereich eigent­lich nicht ver­las­sen soll­ten, durch die ich aber u.U. viel Beach­tung erhal­te, z.B. durch Men­schen, die mir mit­tei­len, dass sie mich ver­ste­hen oder Ähn­li­ches erle­ben. Des­we­gen habe auch ich schon Tweets wie­der gelöscht. Die Selbst­kon­trol­le (oder etwas nega­ti­ver for­mu­liert: Selbst­zen­sur) klappt mitt­ler­wei­le immer besser.

Die Admi­nis­tra­ti­on …

… sagt, dass Arbei­ten von Schü­le­rin­nen und Schü­ler immer auch eine gewis­se Schöp­fungs­hö­he haben, also ein Werk gemäß dem Urhe­ber­recht dar­stel­len dürf­ten. Für eine Ver­öf­fent­li­chung – auch in Tei­len – bräuch­te ich beim Vor­lie­gen die­ser Schöp­fungs­hö­he eine Ein­wil­li­gung des Betrof­fe­nen – wenn er noch nicht voll­jäh­rig ist eben die sei­ner Erzie­hungs­be­rech­tig­ten. Wei­ter­hin unter­lie­gen Arbei­ten eines Schü­lers dem beson­de­ren Schutz des Amts­ge­heim­nis­ses – ins­be­son­de­re wenn es sich dabei um beno­tungs­re­le­van­te Tex­te oder sons­ti­ge Klau­sur­aus­zü­ge han­delt. Es wäre zu klä­ren, inwie­weit die­ses Amts­ge­heim­nis durch eine Ver­öf­fent­li­chung von Aus­zü­gen gewahrt bleibt – immer­hin ist es in man­chen Bun­des­län­dern sogar expli­zit unter­sagt, Ereig­nis­se, von denen ich im Rah­men des Amts­ge­heim­nis­ses Kennt­nis erhal­ten habe, lite­ra­risch zu verarbeiten.

Die päd­ago­gi­sche Dimension …

Darf ich Tei­le dei­ner Klau­sur mit mei­nen Kor­rek­tu­ren und einem Kom­men­tar auf Social­me­dia ver­öf­fent­li­chen?“ Ler­nen braucht in mei­nen Augen auch geschütz­te Räu­me, in denen Feh­ler fol­gen­frei blei­ben. Ich möch­te nicht die Arbeit irgend­ei­nes Schü­lers dem Gebah­ren auf Social­me­dia aus­set­zen. Für mich ist das ein gro­ber Ver­trau­ens­bruch. Die Hand­schrift eines Men­schen ist ein­zig­ar­tig und damit für mich ein ein­deu­ti­ges, per­so­nen­be­zo­ge­nes Merk­mal – auch schon in der Grund­schu­le. Zumin­dest der Betrof­fe­ne wird sei­ne Schrift wie­der­erken­nen Ich möch­te als Schü­ler nicht in die Lage kom­men, mei­ne unvoll­kom­me­nen Tex­te irgend­wo auch nur in Tei­len ver­öf­fent­licht zu sehen. Mir reicht das, was ich hier schon teil­wei­se an „gut gemein­ten“ Berich­ti­gun­gen als Zusen­dun­gen erhal­te (nicht in der Sache, aber oft genug im Tonfall).

Wann habe ich Schü­ler­ar­bei­ten veröffentlicht?

Bei­de Punk­te müs­sen für mich zutreffen:

  1. Ich habe den Schü­ler vor­her gefragt.
  2. Ich bin mir sicher, dass die Leis­tung des Schü­lers ent­we­der posi­tiv dar­ge­stellt ist oder der Kon­text einen Erkennt­nis­ge­winn für Drit­te bie­tet, den ich dem Schü­ler ver­mit­teln kann.

Hier lagern auf ver­schlüs­sel­ten Fest­plat­ten­be­rei­chen noch diver­se Schät­ze: Freie Reden mit viel Witz, außer­or­dent­li­che Tex­te, Bil­der aus dem Unter­richt, Fotos von Stand­bil­dern usw.. Alles gäbe wun­der­ba­re und lehr­rei­che Blog­ar­ti­kel ab. Für mich. Aber um mich geht es in die­sem Fal­le eher ganz viel weniger.

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4 Kommentare

  • Ist eigent­lich nur logisch. Ich weiß nicht mehr, ob ich das vor zehn Jah­ren laxer gehand­habt habe, viel­leicht nicht; bei Auf­sät­zen ist eh klar, dass ich vor­her fra­ge. Wie es bei Twit­ter aus­sieht… ich glau­be, ich zitie­re kei­ne kon­kre­ten Stil­blü­ten, son­dern fas­se zusammen.

  • scheppler

    Vol­le Zustim­mung. Dan­ke, dass Du es thematisierst.

  • Ich stim­me eben­falls voll und ganz zu. Das geht ein biss­chen in die glei­che Rich­tung wie Fotos der eige­nen Kin­der auf Social Media zu pos­ten: unkon­trol­lier­ter Zei­ge­stolz auf der einen Sei­te, Din­ge nicht für sich behal­ten kön­nen auf der anderen.

  • Georg

    Ich wür­de gern wis­sen, was man dabei unter einem „(Teil)zitat“ ver­steht. Gib es in sol­chen Fäl­len (aus recht­li­cher Sicht) gar kei­nen Unter­schied zwi­schen 5–10 Zei­chen (nicht unbe­dingt Buch­sta­ben) und einem abfotografierten/eingescannten Absatz Text?

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