Neues Format. Eine Gedankensammlung. Erstmal vier Geschichten. Die erste Geschichte Yvonne Gebauer erwirbt eine Drei-Jahres-Lizenz der Brockhaus-Onlineenzyklopädie zur Nutzung durch
Wirklichkeitsentkoppelt
Neues Format. Eine Gedankensammlung. Erstmal vier Geschichten.
Die erste Geschichte
Yvonne Gebauer erwirbt eine Drei-Jahres-Lizenz der Brockhaus-Onlineenzyklopädie zur Nutzung durch alle Schüler:innen in NRW. Der Spott der Onlinecommunity und einiger kritischer Journalisten ist ihr sicher.
Ich bin mir sicher, dass Frau Gebauer das maximal verwirrt: Schließlich hat sie ja nicht direkt diesen Deal eingefädelt, sondern die Vorbereitungen und die Idee dazu kommen ja aus ihrem Ministerium von Fachreferaten. Sie hat sich auf diese inhaltliche Vorarbeit verlassen, die leider an den momentanen Bedarfen geringfügig vorbeigeht. Die Mittel, die dafür eingesetzt wurden, sind höchstwahrscheinlich Mittel aus dem Digitalpakt: Ein Teil der Zuwendungen an die Länder ist für Vorhaben auf Landesebene vorgesehen.
Die zweite Geschichte
Unter vielen Journalisten gibt es ein Narrativ, dass die Digitalpaktmittel einfach nicht abgerufen werden. Die Nachfragen an die Kultusministerien türmen sich. Mich haben auch schon einige Anfragen dazu erreicht, aber meine Antworten stießen auf wenig Gegenliebe: Zu wenig plakativ, zu komplex, in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar. Jetzt gibt es in Niedersachsen einen 10-Punkte-Plan Digitalisierung. Dieser sieht als Zielvorgabe vor, noch im Jahr 2021 mindestens 50% der Digitalpaktmittel „zu binden“. Denn: Zahlen – so wichtig!
Dass die Ursachen für den geringen Mittelabfluss ganz woanders liegen (und der Stau bzw. Knoten sich recht bald lösen wird), hätte Recherchen vorausgesetzt. Stattdessen schaut man leider im Journalismus oft gerne auf Zahlen.
Und Politik liefert diese dann, weil so das Spiel funktioniert. Ich sehe für Niedersachsen momentan eine große Gefahr, dass unter dem öffentlichen Druck das Pendel von „sinnvoller Digitalisierung von schulischen Prozessen“ stark hinüberschwingt: „Die Kohle muss raus, lass‘ mal Geräte anschaffen!“ Mit inhaltlicher und pädagogischer gelungener Arbeit ist keine Profilierung möglich. Ein schickes Foto vor dem LCD-Panel ist da viel fluffiger: Für alle Seiten: Journalisten, Politik und Schule. Und hinterher wird dann gejammert, dass man sich ja viel zu wenig Gedanken gemacht hat.
Die dritte Geschichte
Es gibt Dienstgeräte zur Ausstattung von Lehrkräften. Unter dem Begriff werden in der öffentlichen Darstellungen ganz viele Dinge in einen Topf geworfen. Das Sofortausstattungsprogramm des Bundes führt gerade nicht zur Anschaffung von Geräten, die im dienstlichen Kontext rechtssicher eingesetzt werden können. Allenfalls wird es vielerorts schulgebundene Geräte geben, die an Lehrkräfte von den Trägern „verliehen“ werden, um deren rechtskonformen Einsatz und um deren Administration sich die Lehrkräfte selbst kümmern müssen. Um das zu begreifen, muss man Förderrichtlinien lesen (und zur Verfügung haben). Letztlich bekommen diese Geräte dann den Status eines Privatgerätes, was man dann nur nicht selbst finanzieren muss. Gerade für die Zielgruppe unter den Lehrkräften, für die das interessant wäre, nämlich die bisher digital Vorsichtigen, ist der tatsächliche Nutzen dann doch eher begrenzt. Diese Diskrepanz aus öffentlicher Darstellung und schmuckloser Realität bringt mich hier an die Grenze dessen, was ich noch sachlich in der Beratertätigkeit vermitteln kann.
Die vierte Geschichte
Meine Twitteraktivitäten sind sehr begrenzt geworden, ich filtere viel und mute Dinge, die mich ggf. triggern könnten. Vor Gralshütern kann man sich auch durch diese Taktik kaum schützen. Sachlich stimmt alles, Schule ist voll reformbedürftig und Prüfungskultur muss sich ändern – kein Dissenz soweit. Aber in der pandemischen Situation nehme ich gerade andere Bedürfnisse und andere Notwendigkeiten wahr – nicht alle gefallen mir inhaltlich. Einiges lässt sich durch bestimmte Weichenstellungen in Bahnen lenken, die später eher einen offenen Entwicklungsrahmen bieten. Und es werden nicht die Menschen gehört, die inhaltlich am weitesten sind, sondern diejenigen, die die momentanen pragmatischen Notwendigkeiten am ehesten bedienen. Schon schlimm, ich weiß. Ich bin voller Bewunderung für Bücher, die zum neuen Lernen gerade entstehen. Ich könnte erst nach längerer Erfahrung über diese Dinge schreiben und weiß noch viel zu wenig über Distanzlernen oder die Gestaltung von Videokonferenzen.
Was ist das Gemeinsame an allen Geschichten?
Ich habe sehr lange gesucht, ob es irgendeinen gemeinsamen Nenner gibt. Ich glaube vorsichtig, dass der Schlüssel im Begriff der Profilierung liegt und dass Digitalthemen hier in besonderem Maße unproduktive Profilierung fördern.
Politik muss sich profilieren, was oft genug über Zahlen funktioniert. Das ist so gelernt, dass man daran letztlich gemessen wird. Manche Journalisten müssen sich profilieren, weil Digitalthemen nunmal ganz oben in der Wahrnehmung sind. Verantwortliche für Beschaffungsprozesse können sich profilieren, indem möglichst schnell mit möglichst großen Zahlen etwas beschafft wird. Beschaffungen sind dann gut, wenn sie öffentlich sichtbar sind, d.h. wenn man sich vor ihnen fotografieren lassen kann. Dann ist „die Öffentlichkeit“ zufrieden und damit auch die Politik. Mit möglichst radikalen Thesen zum Umbau des Schulsystems kann man sich profilieren und wird gehört. Das ist z.B. auch eine meiner Profilierungsansätze, das „Brain“ zu sein, zu hinterfragen, es komplex zu machen. Mit immer neuen Meta-Plattformen kann man sich profilieren und zwar bitte jede Institution immer wieder neu. Da geht es gar nicht um Inhalte, da geht es um Darreichungsformen.
Pädagogische Konzepte und pädagogische Arbeit kann man nicht fotografieren. Man braucht zudem Zeit, um sie zu verstehen. Und es braucht noch mehr Zeit, um sie zu entwickeln und in diesem Entwicklungsprozess zu lernen. Es ist diffuses Wissen in einer Region, was die eine Schule kann und die andere nicht. Der Erfolg solcher Konzepte ist ein stiller. Gefühlt sind meine Beratungen erfolgreicher, wenn ich stiller bin, mehr zuhöre, weniger plakativ auftrete, mich zurücknehme – weil ich dann besser weiß, was ich sagen oder fragen „darf“. Profilierung vergiftet inhaltliche Arbeit, sie stellt sich davor und überstrahlt mit ihrem LED-Kaltlichtscheinwerfer jedes warme Glühen. Ich erlebe es oft, dass wir Männer damit ein viel größeres Problem als Frauen haben.
Viele Lehrkräfte machen sich gerade auf den Weg und nehmen zum ersten Mal Technik in die Hand. So wie sie es tun, hat es vielleicht zunächst noch nichts mit Digitalisierung zu tun. Was nicht passieren darf ist, jetzt zusätzlich zu sagen: „Du musst es von Anfang an mit einem anderen Mindsetting daran! Die bist erwachsen und studiert!“ Pandemie + Technik + Mindset ist vielleicht – zumindest für ganz „normale“ Menschen – gerade dann doch etwas ein klein wenig zu viel.
Schulöffnungen – und täglich grüßt das Murmeltier
Wir können mit etwas Pech die Schulen jetzt für kurze Zeit öffnen, um sie dann nach kurzer Zeit wieder lange schließen zu müssen.
Oder wir können mit etwas Glück die Schulen jetzt für kurze Zeit noch geschlossen halten, um sie dann umso länger öffnen zu können.
Das Hygienekonzept für Schulen besteht nach wie vor in Lüften, Maske, Abstand und vielleicht auch noch Schnelltests. Mit 15 Personen in einem Raum. Und Schüler:innenbeförderung.
Für FFP2-Masken für Lehrkräfte hat es bisher nicht so ganz gereicht. Mal sehen, wie das mit den wesentlich teureren Schnelltest klappt, die bisher immer noch von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden müssen.
Wenn der erste Fall eintritt, wüsste man endlich mit ziemlicher Sicherheit, dass symptomlose Kinder und Jugendliche Treiber der dann 3. Welle wären.
Zusätzlich würde das kein Kultusminister und keine Kultusministerin politisch überleben. Und das wäre dann meiner Meinung auch richtig so.
Ich glaube nicht mehr so recht an das Glück in dieser Pandemie. Ich bin völlig ratlos.
Gestürmte Videokonferenzräume, gestörter Unterricht
Zurzeit häufen sich die Meldungen über gezielte Störungen im Onlineunterricht. Besonders betroffen ist Onlineunterricht, der auf synchrone Formate setzt: Dabei wird Unterricht nach Stundenplan in den häuslichen Bereich der Schüler:innen übertragen.
https://www.youtube.com/watch?v=oc_ZPt-LVBQ
Diese Vorfälle sind wahrscheinlich die absolute Ausnahme und in der öffentlichen Wahrnehmung überbetont. Die meisten Vorfälle sind harmlose Streiche und beinhalten lediglich das Austesten von Grenzen. Aber sie können vorkommen und es kann theoretisch jeden treffen.
Welche Art von Störungen können auftreten?
- Nicht zur Klasse gehörige Personen betreten den Videokonferenzraum und reden dazwischen.
- Nicht zur Klasse gehörige Personen teilen nicht jugendfreie Inhalte per Bildschirmfreigabe oder Abspielen eines Videos.
- Online-Unterricht wird von Schüler:innen abgefilmt und an anderer Stelle veröffentlicht. Zusätzlich kann das Material bearbeitet sein.
- Online-Unterricht wird von Eltern abgefilmt und in Elterngruppen zur Diskussion gestellt, ggf. sogar der Schulleitung vorgelegt.
Welche Lehrkräfte und Schüler:innen sind besonders betroffen?
Unsichere Lehrkräfte verlieren durch das Streaming in den häuslichen Bereich Kontrolle und ihren Schutzraum. Potentielles Fehlverhalten und pädagogischen Unvermögen wird auch ohne Video- und Tonaufnahmen in einer Weise transparent, was im rein analogen Raum nur mit großen sozialen Hürden möglich würde.
Schüler:innen in wirtschaftlich oder persönlich schwachen Position sind besonders gefährdet, Opfer von Übergriffen zu werden. Nicht selten gibt es bereits Erfahrungen im Freundeskreis, wo z.B. Menschen durch Video- und Tonaufnahmen in Messengern oder sozialen Medien bloßgestellt wurden. In manchen Klassen müssen Vorbehalte, der Schüler:innen, sich mit der Kamera hinzuzuschalten auch vor diesem Hintergrund betrachtet werden.
Strafrechtlich relevant oder nicht?
Ich beobachte sehr oft eine große Scheu, Vorfälle an die Polizei abzugeben. Ich bin der Meinung, dass das bei jeder Aktion der Fall sein muss, bei der sich eine Strafbarkeit nach StGB ergibt, z.B.
- Zugänglichmachung von pornografischem Material
- Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen mit dem Ziel der Weitergabe und Bloßstellung der Aufgenommenen unabhängig davon, ob es sich um Schüler:innen oder Kolleg:innen handelt.
Ich habe schon öfter mit sehr guten Erfahrungen in vergleichbaren Fällen mit dem Präventionsteam unser örtlichen Polizei zusammengearbeitet. Vielleicht bleibt im ersten Moment etwas an der Schule hängen – das vergeht aber schnell und ist weit weniger schlimm als eine Häufung derartiger Vorfälle, die einen irgendwann zu einer dann verspäteten Reaktion zwingen und erhebliche Vorwürfe in der Öffentlichkeit nach sich ziehen.
Dass innerhalb der Klasse jemand gezielt stört oder Unsinn im Chat macht, gehört selbstverständlich in den Bereich der pädagogischen Interventionen. Vieles lässt sich technisch lösen, aber um den Preis von viel weniger Freiheit und Raum für Kreativität für die gesamte Lerngruppe.
Was kann man tun, um sich zu schützen?
Aufnahme von Bild und Ton
Vor Aufnahmen von Bild und Ton im häuslichen Bereich der Schüler:innen kann man sich gar nicht schützen. Ich würde aber generell davon abraten, die Aufnahmefunktion von Videokonferenzsoftware zu verwenden. Das häre Ziel, auch abwesenden Personen die Inhalte einer Schulstunde später zur Verfügung zu stellen erkauft man sich mit einer immensen Menge urheber- und datenschutzrechtlich relevanter Fragestellungen und einem zeitlich potentiell fast unlimitierten Missbrauchspotential.
Technische Verhinderung von Störungen
Verwenden Sie grundsätzlich nur Videokonferenzlösungen, die eine Zugriffssteuerung ermöglichen, u.a.z.B.:
- vor dem Betreten ist ein personalisiertes Login in eine Plattform notwendig. In der Teilnehmendenliste stehen idealerweise die korrekten Namen
- der Konferenzraum verfügt über einen Wartebereich. Sie bestimmen, wer in den Konferenzraum gelangt.
- die Videokonferenzlösung bietet Ihnen die Möglichkeit, Teilnehmer:innen in ihren Rechten als letztes Mittel einzuschränken, sie zu blocken oder aus dem Konferenzraum zu entfernen
- die Aufnahmefunktion der Videokonferenzsoftware sollte global deaktiviert sein.
Abzuraten ist von frei verfügbaren Jitsi-Räumen. Diese sind oft allein durch einen Link zugänglich, der leicht an Dritte weitergegeben werden kann.
Jitsi selbst kann aber vom Betreiber des Jitsi-Servers mit den entsprechenden Sicherheitseinstellungen konfiguriert werden, so dass z.B. ein Login erforderlich ist.
Wenn es doch etwas passiert, was Sie überfordert
Holen Sie sich Hilfe, z.B. beim Personalrat Ihrer Schule oder im Rahmen einer Erstberatung zu überschaubaren Kosten bei einem Rechtsanwalt. Auch Ihre Schulleitung ist im Rahmen der Fürsorgepflicht verpflichtet, Sie zu unterstützen.
Das ist insbesondere wichtig, wenn Sie sich in einem ersten, nachvollziehbaren Impuls die Option einer Anzeige bei der Polizei offenhalten wollen. Bei Antragsdelikten geht das, andere Deliktsformen müssen sogar angezeigt und von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.
Dienstgeräte
Diese Überschrift ist meiner Meinung nach schon irreführend. Es kann keine Dienstgeräte aus dem Förderprogramm des Bundes geben, bzw. keine Geräte, die den Status „Dienstgerät“ erhalten werden.
Was sind Dienstgeräte?
Auf Dienstgeräte werden u.a. Daten verarbeitet, die im dienstlichen Kontext entstehen, z.B. Noten, Adressdaten usw. von Schutzbefohlenen, Fotos, sonstige Leistungsdaten etc.. Vielleicht werden auch dienstliche Vorgänge darüber abgewickelt, z.B. Reisekosten- oder Beihilfeanträge. Ein Dienstgerät muss daher mit technischem Support versehen und vom Dienstherrn intervenierbar sein, wenn gleichzeitig bei Lehrkräften der Anspruch nach Daten- und Rechtssicherheit bei der Nutzung vorhanden ist. Das ist bei offenen Geräten, die individuell anpassbar sind, schlicht nicht möglich: Organisatorisch, personell und technisch nicht. Es mag Schulen geben, denen das gelingt.
Dienstgeräte adressieren aber Kolleg:innen an kleinen Grundschulen ebenso wie Kolleg:innen großer berufsbildender Schulen. Für individuelle Bedürfnisse ist da kein Platz, wenn es Support, Daten- und damit auch Rechtssicherheit geben soll.
Was sind Privatgeräte?
Privatgeräte sind Geräte durch Durchführung und Vorbereitung des eigenen Unterrichts. Sie sind durch Nutzer:innen individuell an Bedürfnisse anpassbar, dort kann eigene Software installiert und erprobt werden. Mit Privatgeräten dürfen Verwaltungsdaten nur unter hohen Auflagen oder online auf z.B. Landesplattformen verarbeitet werden, wenn das Gerät nur als Zugangsgerät genutzt wird. Das treibt z.B. seltsame Blüten, dass z.B. dienstliche E‑Mailadressen bereitgestellt werden, aber nicht mit lokal installierten Clients (Thunderbird, Outlook, AppleMail) verarbeitet werden dürfen. Privatgeräte sind nicht intervenierbar. Durch unzählige denkbare Programme oder auch Betriebssysteme kann für ein solches Gerät mit vertretbarem personellen Aufwand kein Support und keine Daten- sowie Rechtssicherheit ermöglicht werden.
Was wollen viele Lehrkräfte?
Viele Lehrkräfte möchten maximale individuelle Freiheit auf ihrem Gerät. Gleichzeitig wünschen sie aber umfassenden Support und Daten- sowie Rechtssicherheit. Und natürlich das neueste Modell mit Magnesiumgehäuse. Und bei 40 Kolleg:innen bitte 50 Gerätevarianten (Sorry für den Rant).
Das ist nicht zu leisten. Schon gar nicht bei kleinen Schulträgern, die die große Mehrheit stellen.
Daher wird es bei der Endgeräteförderung für Lehrkräfte meiner Meinung nach nie um Geräte gehen können, die den Status eines Dienstgerätes (s.o.) erhalten. Es kann nur um Geräte mit dem Status eines Privatgerätes gehen. Echte Dienstgeräte werden nicht akzeptiert werden, da diese eine recht strenge Standardisierung erfordern.
Daher wäre es am einfachsten, allen Lehrkräften einfach einen Zuschuss mit dem Gehalt auszuzahlen. Dann kann jeder machen, was er will, es gibt keine Ausschreibungsmodalitäten zu beachten und keinen Ärger.
Wenn sich die Träger wirklich auf irgendetwas anderes einlassen würden – meine Hochachtung wäre groß, meine Verwunderung würde keine Grenzen kennen. Selbst bei kleinen Trägern stehen da schnell mal 100 Lehrkräfte mit ihrem individuell eingerichteten Gerät bei jedem Problem auf der Matte.
Eine Lösung
Eine aus meiner Sicht sehr gute Lösung wäre, den Lehrkräften einfach einen Zuschuss für ein Privatgerät auszuzahlen und gleichzeitig eine Clientanwendung zu entwickeln, die eine sichere Kommunikation mit einem Landesnetz ermöglicht, in dem dann alle Verwaltungs- und Verarbeitungsvorgänge online mit Transportverschlüsselung ablaufen. Das ist auf jedem Betriebssystem möglich. Die lokale Verarbeitung von dienstlichen Daten auf dann diesem Privatgerät wird einfach untersagt. Dann kann jeder machen, was er oder sie will. Support gibt es dann nur für die Onlineanwendungen im Landesnetz und bei der Installation des „Landesclients“. Leider fehlt dafür eine winzige Kleinigkeit: Ein entsprechend aufgestelltes Landesnetz. Achso – und ein Landesclient.
Warum bekommen es die Kultusministerien es einfach nicht hin mit den Schulclouds?
Mebis ist vor den Weihnachtsferien unter der Last der Nutzeranfragen zusammengebrochen. Das hat viele Nachfragen ausgelöst und Wasser auf die Mühlen derjenigen laufen lassen, die proprietäre Lösungen wie MS-Teams bevorzugen: „Siehste, die Kultusministerien bekommen es nicht auf die Reihe!“ Ich möchte in diesem Artikel einmal eine Lanze brechen für die Situation, in denen sich Fachreferate in Kultusministerien befinden und vor welchen Aufgaben sie stehen, wenn man wirklich eine Plattform landesweit zur Verfügung stellen möchte.
Shortread
- Fachpersonal mit IT-Kompetenz ist im öffentlichen Bereich rar. Wer hier etwas erreichen und kreativ oder pragmatisch sein möchte, muss oft Entscheidungen treffen und Menschen blind vertrauen, die er/sie zunächst nicht versteht. Man braucht Mut zum Handeln. Der wird aber nicht belohnt – schon gar nicht von der Öffentlichkeit (s.u.).
- Handelt man einfach und setzt um, kommen mit Sicherheit kritische Nachfragen zum Ausschreibungsrecht. Das ist momentan kaum einzuhalten. Bei den Summen, von denen wir reden, kommen wir zumindest mit dem Anspruch „landesweit“ immer in die europaweite Ausschreibung. Wenn man es ganz eng am Auschreibungsrecht macht, muss man offen ausschreiben und kann das spätere Produkt nur in Grenzen vorherbestimmen.
- Beachtet man das Ausschreibungsrecht, kommen mit Sicherheit kritische Nachfragen zum Thema Datenschutz. Der technisierte Schulbetrieb auf Distanz stellt ohne transparent und demokratisch verabschiedete gesetzliche Regelungen für manche Kritiker per se „einen schweren Grundrechtseingriff“ dar. Dass Schule, die gar nicht stattfindet, auch Grundrechte berühren könnte, ist bei den Nachfragenden oft nicht so entscheidend – auch nicht, dass beim Betrieb durch die öffentliche Hand Daten in der öffentlichen Hand verbleiben und Formalia im Prinzip nachgeholt werden könnten.
- Beachtet man das Ausschreibungsrecht und Datenschutzrecht kommen kritische Nachfragen zur Einbindung der Betroffenen in den Entscheidungsprozess. Die Berücksichtigung von Datenschutzaspekten schränkt technische Möglichkeiten erheblich ein. Die Lösungen, die dabei herauskommen müssen, werden fast zwangsläufig pädagogisch unbefriedigend sein.
Das kann man alles berücksichtigen und machen. Es dauert aber Jahre. Die Ministerien können also handeln und dafür öffentlich „auf die Fresse“ bekommen oder sie können die notwendigen Schritte für eine transparente und rechtsfeste Umsetzung gehen und für ihre Langsamkeit „auf die Fresse“ bekommen.
Ja, das hätte man ggf. weit früher in Angriff nehmen müssen. Hat man aber nicht. Dafür gibt es ja auch berechtigt „auf die Fresse“. Aber helfen tut das auch nicht gerade.
Der Ausweg: Man handelt jetzt systemlogisch m.E. oft gerade so, dass man sich nicht dem Untätigkeitsvorwurf aussetzen muss, aber auch nicht zu viel Geld versenkt, was man dann später verantworten muss. Das diese oftmals „Verlegenheitslösungen“ im Betrieb mit allen Schüler:innen nicht standhält, ist langfristig besser verantwortbar, als wenn man gleich sehr viel Geld investiert hätte. „Es waren halt die Umstände!“
Longread
Schauen wir uns mal Moodle an und tun wir so, als wollten für das landesweit ausrollen. Daran lässt sich ganz hübsch die gesamte Bandbreite an Herausforderungen zeigen:
Moodle ist erstmal so eine Art Programm. Eigentlich noch viel weniger. Es ist viel mehr ein Text mit vielen Anweisungen. Dieser Text muss von einem Übersetzer („Interpreter“) in etwas übersetzt werden, was ein Browser wie Firefox oder Chrome anzeigen kann. Das nennt man „Seitenquelltext“ und den kann man sich anzeigen lassen, wenn man auf einer Internetseite die rechte Maustaste drückt und „Seitenquelltext anzeigen“ auswählt. Dieser Seitenquelltext wird von einem weiteren, diesmal echten Programm („Webserver“) an den Browser bzw. Anwender ausgeliefert. Für das Prozedere braucht man primär einen schnellen Prozessor (CPU). Etwas Hauptspeicher (RAM) gehört auch dazu.
Damit Moodle Daten speichern und ausgeben kann, wird ein Datenbanksystem (DBMS) verwendet. Das ist ein Programm, welchen Daten sehr effizient speichern und i.d.R. noch viel effizienter wieder ausgeben kann. Das klappt besonders gut, wenn die Daten möglichst vollständig im Hauptspeicher (RAM) liegen. Selbst eine SSD ist deutlich langsamer beim Zugriff.
Große Dateien lassen sich nicht sinnvoll in einem Datenbanksystem ablegen. Moodle legt nur Verweise (Links) in seine Datenbank, die dem Moodlecode sagen, wo ein Bild oder eine PDF-Datei zu finden ist. Dateien werden in Storages gelagert. Für den RAM wären sie schlicht zu groß. Storages können SSDs (teuer) oder normale Festplatten (günstig) sein. Moodle verschlüsselt aber seine Dateien. Zum Ver- und Entschlüsseln braucht man wiederum CPU-Leistung. RAM zum Ausliefern braucht man verhältnismäßig wenig, da Dateien in kleinen Portionen und nicht vollständig verschickt werden.
Wenn man Moodle selbst aufsetzt, wird man i.d.R. sowas bauen:
Alle drei Komponenten laufen auf dem gleichen Server und konkurrieren dann um CPU, RAM und Storage. Man kann für 50,- Euro Server mieten, die für 800‑1000 Schüler:innen ausreichen. Allerdings kommt es sehr stark auf die Nutzung an: Wenn man vorwiegend Kurse baut, in denen lediglich Aufgaben und PDFs koexistieren, klappt das spielend. Die dazu nötigen Abfragen sind harmlos. Wenn aber z.B. das Testmodul oder der Chat exzessiver genutzt werden, kann es schnell aus sein mit der Freude an der tollen Funktion. Dann muss man den nächstgrößeren Server kaufen oder herumoptimieren (mehr als 15–20% holt man damit aber nach meiner Erfahrung nicht raus).
Ich bin davon überzeugt, dass alle Installationen von Moodle auch auf Landesebene genau so angefangen haben: Erst mal einen Testserver aufsetzen und schauen, wie der Betrieb so läuft.
Das Spiel „Hardware upgraden“ ist aber irgendwann zu Ende: Wenn viele Anfragen hereinkommen, startet der Webserver mehr Interpreter. Diese produzieren dann mehr Anfragen an das Datenbanksystem. Und sie belegen mehr RAM.
Der Moodleserver fängt an zu sterben, wenn die Daten aus der Datenbank nicht mehr in den Hauptspeicher passen. Dann kommen diese Daten auf die langsame Festplatte. Dadurch stauen sich Anfragen, die das DBMS unter normalen Umständen spielend bewältigt hätte und immer mehr Interpreter müssen warten und werden nicht beendet. Wenn RAM und Auslagerungsspeicher voll sind, werden die Überlebensinstinkte des Betriebssystems geweckt. Dieses beginnt nun damit, Interpreter zu beenden, um wieder RAM frei zu bekommen. Die Anfragen an diese Interpreter laufen nun ins Nirwana und es geht für den Nutzer entweder ins Nirwana (Connection timed out) oder mit einem letzten Lebenszeichen in den Kurort (500 – Bad Gateway). Ein Absturz ist das technisch gesehen nicht. Das System selbst funktioniert ja noch, tut aber nicht das, was es soll.
Was tun?
Eine simple Möglichkeit besteht darin, die Arbeit einfach auf mehrere Server zu verteilen. Das geht mit diesem einfachen Verfahren, wenn Schulen jeweils eigene Moodlesysteme erhalten sollen,
Wenn man merkt, dass ein Server überlastet ist, schiebt man die entsprechende Schule einfach auf einen neuen. Man kann auch Schulen, die nicht viel Last erzeugen, mit mehreren anderen auf einen Server packen. Kommen neue Schulen, kauft man neue Server dazu.
Ich baue davor gerne noch einen Proxy. Ein Proxy speichert Seiten, die schon einmal von Moodle gebaut worden sind in seinem Speicher als Kopie. Wenn ein Anwender wieder genau diese Seite anfordern, muss man nicht den Moodleserver selbst damit behelligen. Die einzelnen Moodleserver machen dabei immer noch alles gleichzeitig: Moodlecode + DBMS + Storage.
Für so ein Setup muss man erheblich mehr können als beim ersten. Vor allem beim Überwachen der Server. Und man sollte z.B. das Verschieben einer Schule auf einen anderen Server tunlichst automatisieren. Sich einen Rootserver mieten und mit einem Verwaltungstool Moodle zu installieren reichen dann nicht mehr. Trotzdem ist das Setup sehr simpel, da die Moodlesserver für sich selbstständig arbeiten. Den Proxy kann man z.B. durch Failover-IPs im Notfall als „single point of failure“ automatisch eliminieren.
Ich wette, dass auch auf Landesebene das oft die erste Eskalationsstufe ist, weil man solche Setups selbst als Laie noch mit eigenen Mitteln hinbekommt.
Mebis hat noch mehr Probleme
Mebis ist eine zentrale Installation. Es gibt keine Segmentierung in Einzelmoodlesysteme für Schulen. Wildes Herumgeschiebe der Schulen ist nicht möglich. Also muss man noch eine Schippe Komplexität drauflegen und jetzt wirklich skalieren.
Man trennt jetzt keine Moodlessysteme – das geht ja auch gar nicht. Man trennt die einzelnen Komponenten wie Moodlecode, DBMS und Storage auf. Man kann dadurch die einzelnen Server auf ihre Aufgabe hin optimieren. Für den Moodlecode viel CPU-Wumps, für die Datenbank viel Speicher. Und man kann Read-Only-Datenbanken vorhalten, aus den nur gelesen wird. Schreiboperationen bei Moodle sind vergleichsweise gering. Ein diesmal richtiger Loadbalancer entscheidet je nach Auslastung der CPU-Nodes, wohin die Anfrage geht. Wenn es nicht reicht, stellt man neue Server dazu. Wenn man es gut macht, beliebig viele. Für ein ganzes Bundesland wird man das über Rechenzentrumsgrenzen hinaus machen müssen. Und die Server müssen untereinander durch schnelle Verbindungen vernetzt sein. Die Daten müssen ja unter den DBMS- und Storage-Servern schnell aktualisiert werden Monitoring bleibt Pflicht. Und Backups. Und Desaster-Recovery.
Durch Automatisierung kann man schnell reagieren. Große Anbieter wie itslearning dürften vergleichbare Setups fahren und selbst die haben sich bezüglich der Anfragemenge beim Wechsel ins Schulszenario C offenbar stellenweise verkalkuliert.
Microsoft und Google stellen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mal mehr eigene Server für solche Aufgaben hin. Das wird so ziemlich alles in wirklich großen Rechenzentrum mit abertausenden von Maschinen virtualisiert sein. Bei einer drohenden Überlastung „bläst“ sich das System dann automatisiert auf.
Das Problem der Ausschreibung
Das letzte Setup kann man nicht durch eine beschränkte Ausschreibung (drei Vergleichsangebote) bekommen. Da geht es um mehr Taler. Das Teure ist weniger die später Skalierung (der Zubau an Servern). Das Teure ist der Gehirnschmalz, der in die Konzeption fließen muss. Schon für die Ausschreibung braucht man für das Lastenheft immense technische Kenntnisse. Wer bei der Konzeption einer Ausschreibung mitwirkt (und so jemanden wird man brauchen), darf übrigens später nicht mehr mitbieten.
Schon ein kleines Setup wird dadurch immens teuer. Rechnen tut sich eine solche Vorbereitung nur bei späteren Wachsen in die Breite. Daher wird man erst schlicht das Geld dafür nicht bekommen. Und wenn man es krisenbedingt dann doch bekommt, sind die Anbieter und IT-Spezialisten, die so etwas hochziehen könnten, auf wunderbare Weise mit Aufträgen ausgelastet.
Das ist Menschen mit begrenztem technischen Know-How nicht vermittelbar. Oder – wäre Corona nicht gekommen – wäre man in der Presse bitterböse verprügelt worden, dass man so viel Geld für ein so kleines Setup verballert hat.
Was wesentlich leichter daherkommt, ist die Ausschreibung eines spezifischen Produkts wie z.B. Microsoft Teams. Dafür dürften sogar extra Berater / Lobbyisten von Microsoft oder Apple oder … ins Haus kommen, die die Ministerien bei der Erstellung einer sachgerechten Ausschreibung „unterstützen“. Um das Ausschreibungsrecht einzuhalten, müssen das strenggenommen Mitarbeiter:innen einer „Tochter“ des Großunternehmens sein (s.u.).
Und natürlich ist diese Variante für die Fachreferate der Kultusministerien attraktiv!
Das Datenschutzproblem
Das einzige mir bekannte System, das in Zusammenarbeit mit einem Landesdatenschutzinstitut entwickelt worden ist, ist die niedersächsische Bildungscloud (NBC). Über die dadurch verbleibende Funktionalität mag sich jeder selbst ein Bild machen. Die NBC bzw. die darunterliegende HPI-Schulcloud ist unter starkem Beschuss hinsichtlich der Finanzierung – Ausschreibungsrecht halt.
Bei großen us-amerikanischen Anbietern ist die Datenschutzproblematik oft noch nicht geklärt. Schlägt ein Kultusministerium hier zu, gibt es öffentlichen Unmut. Deswegen ist der Datenschutz der erklärte Feind derjenigen, die schnell handeln und ebenso schnell zu einem funktionsfähigem System kommen wollen. Auf deren Seite stehen zurzeit viele Anwender, deren Anforderungen man eigentlich oft so zusammenfassen kann: „Wenn eine öffentlich finanzierte Cloud mir nicht das bieten kann, was mir MS-Teams bietet, dann ist sie nichts!“ Spoiler: Systeme, die den Datenschutz berücksichtigen, können das rein formal schon nicht.
Die „Gefahr“, die von großen Anbietern ausgeht, ist eine noch sehr abstrakte – wie etwa die Aussicht auf die zweite Coronawelle im August für die meisten Kultusministerien. Es ist absolut nicht abzuschätzen, was uns da bei der Verwendung von Schüler:innendaten durch das Silicon-Valley noch bevorstehen könnte. Das Vertrauen in reine Lernplattformanbieter ist da noch gefühlt größer – die werden ja auch niemals an Investoren verkauft werden, oder? Bei komplett offenen Systemen wie z.B. Moodle hat man als öffentliche Hand die volle Kontrolle und alle Probleme und Herausforderungen gegen sich.
Das Beteiligungsproblem
Gegen Anwender:innen, die eine Lösung mit ihren Features gewohnt sind, lässt sich schwer etwas durchsetzen, was technisch einen Rückschritt darstellt. Lehrmanagementsysteme sind hier viel besser geworden, aber eben immer noch nicht richtig gut. Außerdem gibt dann noch Leute wie mich, die große Schwierigkeiten mit Lehrmanagementsystemen haben. Apple, Microsoft, itslearning, die NBC und Moodle sind deshalb so erfolgreich, weil sie Schule so abbilden, wie Schule ist: Die Lehrkraft gibt die Strukturen bis hin zu „Laufwegen“ (Lernpfade) vor, die die Schüler:innen dann entlanglaufen. Man kann Lehrmanagementsysteme anders nutzen – nur braucht man sie dann eigentlich nicht mehr.
Onenote kann das gute, alte Schulheft technisch am allerbesten imitieren und zudem alle Hefte immer für die Lehrkraft verfügbar machen. Ob letzteres ein Vorteil ist, müsste man noch diskutieren. Für mich gibt nicht viel Übergriffigeres als ein Blick auf alle Bildschirme z.B. via Apple Classroom. Aber das entspricht den Anforderungen, die an Apple herangetragen werden.
Anwender:innen sind oft in Verbänden organisiert. Ein Verband ist immer das Gegenüber des Kultusministeriums bei Benehmensprozessen. Die Mitglieder werden gerade im Bereich der Anwendung digitaler Technologie extrem heterogen sein. Herzlichen Glückwunsch bei der Konsensfindung.
Das Qualifizierungsproblem
Um eine Schulcloud sinnvoll nutzen zu können, muss man in der Anwendung digitaler Werkzeuge kompetent sein. Lassen wir diesen Punkt lieber. Der Artikel ist eh schon zu lang.
Fazit
Schulclouds in der öffentlichen Hand zu entwickeln war auch schon vor Corona nicht so einfach. Die Kompromisslösungen können dem jetzigen Ansturm nicht gewachsen sein und auch nicht problemlos und unbürokratisch aufgepustet werden. Wenn ich ein Kultusministerium mit der Aufgabe einer schnellen Umsetzung beraten müsste, würde ich zu einem Fertigprodukt raten.
Formal sind viele Fachreferate in den MKs fit. Der Weg zu einem Lehrmanagementsystem in der öffentlichen Hand ist mehr als steinig: Technische Expertise, Ausschreibungsrecht, Beteiligungsverfahren – alles viel einfacher mit Lock-in-Lösungen, wie es Teams, itunes oder auch Webweaver oder itslearning oder <beliebiges Lehrmanagementsystem> nunmal so sind.
Moodle ist eine echte Ausnahme, weswegen ich den bayrischen Weg mit Mebis persönlich absolut klasse finde. Muss jetzt halt technisch nur noch laufen. Wenn es die Bayern nicht schaffen, ist die Weltordnung nicht nur in der Bundesliga außer Kraft gesetzt.