Vorschläge zur Verbesserung von Schulverwaltung

Prolog

Ich bin jemand, der sehr oft über Ver­wal­tungs­the­men an einer Schu­le klagt. Aktu­ell habe ich ein­mal die Zeit erfasst, die ich gebraucht habe, um neun Abitur­klau­su­ren im vier­ten schrift­li­chen Prü­fungs­fach zu kor­ri­gie­ren. Für die eigent­li­che Kor­rek­tur waren das cir­ca fünf Zeit­stun­den (300 Minu­ten), in denen ich wirk­lich in den Unter­la­gen unter­wegs war, Bemer­kun­gen ein­ge­fügt, Recht­schrei­bung kor­ri­giert und Punk­te nach inhalt­li­chen Aspek­ten ver­teilt habe.

Die­ses Jahr habe ich zusätz­lich sehr geschönt 15 Stun­den (900 Minu­ten) benö­tigt, um das zu erle­di­gen, was dar­über­hin­aus for­mal abzu­ar­bei­ten ist, u.a.:

  1. Erstel­lung eines aus­führ­li­chen Erwar­tungs­ho­ri­zon­tes (Tabel­len­kal­ku­la­ti­on) mit Punk­te­zu­ord­nung, auto­ma­ti­scher Sum­men­be­rech­nung und Noten­aus­wei­sung in Punk­ten (zwei­stel­lig, auch bei 00 Punk­ten) und Wort­no­te pro Teil­auf­ga­be und Gesamt­no­te mit einer Auf­lö­sung von 0,5 Punk­ten Genau­ig­keit. Dabei Auf­tei­lung der Punk­te nach drei Anfor­de­rungs­be­rei­chen und deren getrenn­te Ausweisung.
  2. Abstim­mung der Bepunk­tung mit dem Par­al­lel­kurs (per­sön­li­ches Treffen)
  3. Erstel­lung von Wort­gut­ach­ten mit erneu­ter Beno­tung von Teil­auf­ga­ben unter Ver­wen­dung alter­na­ti­ver Noten­for­mu­lie­run­gen (Man darf nicht sowas schrei­ben wie: „befrie­di­gend gelöst“) mit Bezug auf die Rand­kom­men­ta­re. Das Wort­gut­ach­ten sei angeb­lich not­wen­dig, da ein 150-zei­li­ges Tabel­len­blatt mit Punk­te­zu­ord­nung nicht hin­rei­chend trans­pa­rent ist.
  4. Aus­strei­chen („Ent­wer­tung“) nicht beschrie­be­ner Sei­ten in der Klau­sur, Nota­ti­on „Ende der Arbeit“ am Ende der Arbeit, Nota­ti­on „durch­ge­stri­chen“, wenn Schüler:in Tei­le der Arbeit durch­ge­stri­chen hat, Nota­ti­on „gese­hen“ bei Refe­ren­zen („Stern­chen“) und Notizzetteln.
  5. Ers­ter Aus­druck aller Unter­la­gen (vier Sei­ten je Schüler:in), ein­sor­tie­ren und Über­ga­be an Koreferrent:in. Unter­schrift unter Gutachten.
  6. Bespre­chung der Rück­mel­dung der Korreferent:in (per­sön­li­ches Treffen).
  7. Ein­ar­bei­tung der Anmer­kun­gen der Korreferent:in.
  8. Zwei­ter Aus­druck aller Unter­la­gen (vier Sei­te je Schüler:in), ein­sor­tie­ren und Über­ga­be an Korreferent:in. Unter­schrift unter Gut­ach­ten, Unter­schrift­ein­ho­lung der/des Korreferent:in. Über­ga­be an Fachprüfungsleiter:in.
  9. Aus­fül­len eines Sta­tis­tik­bo­gens (Klau­sur­no­ten der Ober­stu­fe, Aus­fall der Vor­ab­i­tur­klausr). Wei­ter­lei­tung des Sta­tis­tik­bo­gens an Oberstufenkoordinator:in.
  10. Bespre­chung der Rück­mel­dung der Fachprüfungsleiter:in (per­sön­li­ches Treffen).
  11. Ein­ar­bei­tung der Anmer­kun­gen der Fachprüfungsleitung.
  12. Aus­fül­len eines Man­tel­bo­gens. Klau­sur­leis­tun­gen nach Alpha­bet (Name, Vor­na­me, Punk­te zwei­stel­lig) und nach Güte (Name, Vor­na­me, Punk­te zwei­stel­lig) – alles hand­schrift­lich von der Sta­tis­tik von Punkt 9 abge­schrie­ben, wäre fai­rer­wei­se aus als ein­ge­kleb­ter Aus­druck mög­lich. Zwei­fa­ches Aus­fül­len des Noten­spie­gels (ein­mal unter der alpha­be­ti­schen Lis­te, ein­mal unter der Lis­te nach Güte). Unter­schrift auf dem Mantelbogen.
  13. Drit­ter Aus­druck aller Unter­la­gen (vier Sei­te je Schüler:in), ein­sor­tie­ren und Über­ga­be an Vor­sit­zen­den der Prü­fungs­kom­mis­si­on (Schul­lei­tung). Vor­her Unter­schrift unter Gut­ach­ten, Unter­schrift­ein­ho­lung der Kor­re­fe­ren­tin und der Fachprüfungsleitung.

An über­haupt kei­ner Stel­le ging es in die­sen Jahr um inhalt­li­che Aspek­te oder Din­ge, die zu einer Ver­än­de­rung mei­ner Beno­tung geführt hät­ten. Die Zusam­men­ar­beit ver­läuft bei uns immer kol­le­gi­al, d.h. Recht­schrei­bung schreibt der/die Korreferent:in gleich in Rot hin­ein, inhalt­li­che Bemer­kun­gen per Pos­tit, damit man sich kei­nen Wolf radie­ren muss. Nie­mand schießt über die eigent­li­chen Auf­ga­ben der drei Play­er in der Bewer­tungs­kom­mis­si­on in einer Abitur­prü­fung hinaus.

Ich bin beim Erwar­tungs­ho­ri­zont auch nicht so ganz fair dem Dienst­herrn gegen­über: Nie­mals könn­te ich die rei­ne Kor­rek­tur­zeit so tief drü­cken, ohne mich jedes­mal sehr eng an mei­nem Erwar­tungs­ho­ri­zont längs­zu­han­geln. Ohne ihn hät­te ich aber glei­che Über­le­gun­gen bei jeder ein­zel­nen Arbeit wie­der, die ich durch das Erstel­len des Excels­heets ein­ma­lig bün­deln kann.

Wer jetzt wei­ter­hin denkt, dass die­se Maß­stä­be lan­des­weit ein­heit­lich wären, der irrt. Schon an einer ande­ren Schu­le wür­de ich mich auf ande­re Vor­ga­ben ein­stel­len müs­sen, die von Aus­le­gun­gen von z.B. schul­fach­li­chen Dezernent:innen oder Dienst­an­wei­sun­gen vor dem Abitur abhän­gen. Begrün­det wird dies dadurch, dass wir als Kolleg:innen vor Kla­gen geschützt wer­den sollen.

Ich habe wir in die­sem Jahr ein­mal die Mühe gemacht, nach Urtei­len zu suchen, in denen das Land eine Kla­ge gegen Eltern oder voll­jäh­ri­ge Schüler:innen im Kon­text einer Abitur­prü­fung ver­lo­ren hat. Ich bin nicht üppig fün­dig gewor­den, sodass ich eher davon aus­ge­he, dass die eng­ma­schi­gen Dienst­an­wei­sun­gen Ergeb­nis von außer­ge­richt­li­chen Eini­gungs­ver­fah­ren sind.

Man hofft offen­bar, durch mög­lichst enge Vor­ga­ben die Wahr­schein­lich­keit von poten­ti­el­len(!) Kla­gen ver­mei­den zu kön­nen, ist sich aber nicht hin­rei­chend dar­über bewusst, dass der mitt­ler­wei­le auf­ge­bau­te for­ma­le Anspruch gera­de von uner­fah­re­nen Kolleg:innen kaum ein­zu­hal­ten ist und daher for­ma­le Feh­ler pro­vo­zie­ren muss, die dann erst die eigent­li­che Angriff­flä­che für Juris­ten bieten.

Das Abitur ist wegen der poten­ti­el­len Bedeu­tung für den Lebens­weg von Men­schen hier auch sehr hoch­ge­hängt – ande­re Aspek­te, wie z.B. der Ver­wen­dung der Mit­tel für den Lern­mit­tel­aus­lei­he sind bei Wei­tem nicht so klein­tei­lig gere­gelt – obwohl das gera­de dort m.E. sehr not­wen­dig für die Rechts­si­cher­heit wäre.

Wie kommt es zu dieser ausufernden Bürokratie?

Vor­ga­ben fal­len nicht vom Him­mel: Sie wach­sen über lan­ge Zeit. Dabei mögen tat­säch­lich kon­kre­te Erfah­run­gen aus juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen eine Rol­le gespielt haben. Es über­le­ben jedoch auch archai­sche Ele­men­te wie z.B. der zumin­dest inhalt­lich kom­plett über­flüs­si­ge Man­tel­bo­gen, weil die ent­spre­chen­den Infor­ma­tio­nen mitt­ler­wei­le red­un­dant durch den ver­pflich­tend bei­zu­le­gen­den Sta­tis­tik­bo­gen vor­lie­gen. Es bleibt allein die prak­ti­sche Funk­ti­on der phy­si­schen Abgren­zung von Prü­fungs­grup­pen unter­ein­an­der auf dem Tisch der Schulleitung.

Ein Fun­fact am Ran­de: Die Schüler:innen schrei­ben Ihre Abitur­prü­fung auf Dop­pel­bö­gen, die jeweils in der Sei­ten­mit­te zu kni­cken sind. Der Kor­rek­tur­be­reich befin­det sich auf der Innen­sei­te, damit eine even­tu­el­le Lochung zur Archi­vie­rung nicht das Geschrie­be­ne der/des Schüler:in beschä­digt. Ich wage ein­mal zu behaup­ten, dass die Archi­vie­rung bei einem Groß­teil der Schu­len gar nicht in Ring­ord­nern, son­dern schlicht als Sta­pel von Man­tel­bö­gen mit Inhalt erfolgt – wer wür­de sich denn die Mühe machen, alle Arbei­ten zu lochen und ein­zeln dann ohne Man­tel­bo­gen (nicht in einem Ring­ord­ner archi­vier­bar) abzuheften?

Unnö­tig zu erwäh­nen, dass Dop­pel­bö­gen der digi­ta­len Archi­vie­rung nicht so zuträg­lich sind, man Sitz­mö­bel in Flu­ren auf­grund der ent­ste­hen­den Brand­las­ten einer kri­ti­schen Prü­fung unter­zieht, gleich­zei­tig aber in Kel­lern und Dach­bö­den über Jah­re ton­nen­wei­se Papier sta­pelt, des­sen Feu­er aber mut­maß­lich Beton­de­cken zum Schmel­zen brin­gen würde.

Was also tun?

Ver­wal­tung ist oft schnell mit neu­en Vor­ga­ben, aber oft sehr zurück­hal­tend beim Hin­ter­fra­gen vor­han­de­ner. Damit dürf­te sich die Kri­te­ri­en­lis­te mei­nes dies­jäh­ri­gen Fach­prü­fungs­lei­ters immer wei­ter auf­ge­bla­sen haben: Es kommt etwas dazu, aber nichts weg.

Vor­schlag 1:

 

Es wäre also an der Zeit, sich als Ver­wal­tung ein­mal die Erlass- und Ver­ord­nungs­la­ge vor­zu­neh­men und zu schau­en, was mitt­ler­wei­le obso­let sein könn­te. Eigent­lich soll­ten neu­en Anfor­de­run­gen über­haupt nur mög­lich sein, wenn dafür etwas ande­res entfällt.

Bei den for­ma­len Durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen zum Abitur hät­te ich ein bis zwei Ideen, um das – wie es mein „Lieb­lings­leh­rer­ver­band“ sagen wür­de – bewähr­te Ver­fah­ren ein­fach mal vom Bal­last der Tot­holz­ära zu befreien.

Den­ken in Zuständigkeiten

Ver­wal­tung bleibt recht oft bei dem Zustän­dig­keits­prin­zip ste­hen. Ich weiß nicht, ob es so genau abläuft, aber ich ver­mu­te mal anhand des Bei­spiels der Hygie­ne­plä­ne, was da so geschieht: Im Minis­te­ri­um wird eine neue EU-Ver­ord­nung bekannt, die von Dienst­stel­len und Betrie­ben hin­sicht­lich der Hygie­ne vor Ort umzu­set­zen ist. Im Minis­te­ri­um wird nun fie­ber­haft nach einem zustän­di­gen Fach­re­fe­rat gesucht, in des­sen Auf­ga­ben­feld die­se umzu­set­zen­de Anfor­de­rung fal­len könn­te. Hat man Glück und wird fün­dig, wird das zustän­di­ge Fach­re­fe­rat mit der Erar­bei­tung eines Erlas­ses beauf­tragt. Wenn nicht, schreibt man eine neue Stel­le zur Sach­be­ar­bei­tung aus. Maß­ga­be bei der Erstel­lung die­ses Erlas­ses ist die Ver­ord­nung der EU – die Gege­ben­hei­ten vor Ort spie­len kei­ne Rol­le. Im Wesent­li­chen erfolgt nun eine Adap­ti­on der Ver­ord­nung im Duk­tus eines Erlas­ses, der nun wie­der­um von den Schul­be­hör­den umzu­set­zen ist. Her­aus kommt dann die Ver­pflich­tung einer jeden(!) Schu­le zur Erstel­lung eines Hygieneplanes.

Nun arbei­ten an einer Schu­le Lehr­kräf­te, die für den Unter­richts­ein­satz aus­ge­bil­det sind, die das Gan­ze nun umset­zen sol­len. Mit viel Glück gibt es Unter­stüt­zung durch eine an die Schul­be­hör­de abge­ord­ne­te Lehr­kraft, die dann viel zu vie­le Schu­len in die­sem Bereich berät, aber natür­lich kei­ne Ergeb­nis­ver­ant­wor­tung hat. „Hygie­ne­plan“ kann hier­bei belie­big durch ande­re Begrif­fe ersetzt werden.

Vor­schlag 2:

 

Ver­wal­tung ist immer dann auto­ma­tisch zustän­dig, wenn Anfor­de­rung an Schu­le her­an­ge­tra­gen wer­den, die mit der Berufs­aus­bil­dung von Lehr­kräf­ten nichts zu tun haben. Anstel­le Ver­ant­wor­tung klein­tei­lig nach unten zu dif­fun­die­ren, soll­te in die­sen Berei­chen ein zen­tra­ler und recht­lich belast­ba­rer Ansatz für alle Schu­len erar­bei­tet wer­den, da z.B. eine EU-Ver­ord­nung in einem Rechts­ge­biet immer grund­sätz­lich gilt.

Ver­wal­tung macht das m.E. nicht, weil dadurch sehr schnell sehr deut­lich wer­den wür­de, dass Schu­len schon rein per­so­nell gar nicht die Mög­lich­keit hät­ten, zen­tral vor­ge­be­ne Kon­zep­te tat­säch­lich umzu­set­zen. Und man wäre als Ver­wal­tung in der Pflicht die Umset­zung auch noch zu kon­trol­lie­ren. Das müss­te ja an der klei­nen Grund­schu­le eben­so gesche­hen wie an einer gro­ßen berufs­bil­den­den Schu­le. Wenn hin­ge­gen jede Schu­le Papier pro­du­ziert, was man vor­le­gen kann, dann dient die­ses selbst ja als Beleg dafür, dass Schu­le dafür Res­sour­cen einsetzt.

Rea­li­täts­ent­kop­pel­tes Handeln

Ver­wal­tung läuft immer Gefahr, den Kon­takt zu Schu­le zu ver­lie­ren – dar­an ändert auch nichts, dass vie­le Stel­len in der Schul­ver­wal­tung letzt­lich von Lehr­kräf­ten besetzt wer­den. In spä­tes­tens fünf Jah­ren ist durch den „Domes­ti­ka­ti­ons­ef­fekt“ aber nach mei­ner Erfah­rung die­se Bin­dung an schu­li­sche Rea­li­tät nicht mehr vor­han­den – zumal sich Schu­le inner­halb von fünf Jah­ren dann doch ändert. Damit schwin­det zwangs­läu­fig das Ver­ständ­nis für die Pro­ble­me „vor Ort“.

Vor­schlag 3: 

 

Es gibt ver­bind­li­che Auss­tausch­pro­gram­me zwi­schen Schu­le und Ver­wal­tung, d.h. Mit­ar­bei­ten­de aus der Ver­wal­tung machen in defi­nier­ten Zeit­ab­schnit­ten ein zwei­wö­chi­ges Prak­ti­kum z.B. in einem Schul­se­kre­ta­ri­at, wäh­rend eben­so für Lehr­kräf­te die Mög­lich­keit besteht, für eine kur­ze Zeit in Ver­wal­tung hineinzuschauen.

 

Ein wei­te­res – eigent­lich genia­les Instru­ment – kommt aus der Finanz­ver­wal­tung Nie­der­sach­sen: Möch­te man dort „bewer­bungs­fä­hig“ für eine Lei­tungs­po­si­ti­on wer­den, muss man eben­die­se Stel­le an einem ande­ren Stand­ort als Vakanz­ver­tre­tung für sechs Mona­te aus­fül­len, d.h. man wird Abtei­lungs­lei­tung auf Zeit, bevor man sich bewirbt. Geni­al für das Land ist, dass die Stel­le damit gar nicht vakant bleibt, son­dern kos­ten­neu­tral besetzt ist. Damit kann man in Ruhe nach einem geeig­ne­ten Bewer­ben­den suchen. Als Bewer­ber wie­der­um kann man sich nun ein genau­es Bild von der Tätig­keit machen, bevor man sel­bi­ge – im Beam­ten­sys­tem dann ja auf Lebens­zeit – antritt und alles „on the real job“ ler­nen mussen.

Im Kern muss aus dar­um gehen, Räu­me des Aus­tau­sches und des gegen­sei­ti­gen Ver­ständ­nis­ses nicht enga­gier­ten Ein­zel­per­so­nen und damit weit­ge­hend dem Zufall zu über­las­sen, son­dern letzt­lich zu institutionalisieren.

 

 

Handyverbote an Schulen – ein Trend im Aufwind

In Bay­ern und Hes­sen ist die Nut­zung von Han­dys an Schu­len auf Ebe­ne des Bun­des­lan­des unter­sagt. Schu­len kön­nen in ihrer jewei­li­gen Haus­ord­nung die Art der mög­li­chen Nut­zung genau­er regeln. In mei­nem Umfeld füh­ren Schu­len Han­dy­nut­zungs­ver­bo­te ein. Dar­an besteht selt­sa­mer­wei­se ein erhöh­tes media­les Inter­es­se. Es lässt sich also mit einer ent­spre­chen­den Nut­zungs­ord­nung Auf­merk­sam­keit gene­rie­ren. Auf­wind bekommt die­se Stra­te­gie aus Skan­di­na­vi­en, wo in meh­re­ren Län­dern der bis­he­ri­ge Digi­tal­kurs mehr und mehr kri­tisch gese­hen, aber medi­al undif­fe­ren­ziert dar­ge­stellt wird, da z.B. Schwe­den bereits in der Grund­schu­le einen rein(!) digi­ta­len Weg beschrit­ten hat, der mit dem bis­he­ri­gen Weg in Deutsch­land nicht ver­gleich­bar ist.

Han­dy­nut­zung­ver­bo­te an Schu­len sto­ßen natür­lich auch auf Wider­spruch. Die­ser ist im Gegen­satz zur Argu­men­ta­ti­on der Befür­wor­ter eines Ver­bots meist wesent­lich reflek­tier­ter und adres­siert nicht sel­ten struk­tu­rel­le Her­aus­for­de­run­gen im Schul­sys­tem. Dazu gehört die Tat­sa­che, dass Erwach­se­ne und vor allem Lehr­kräf­te an Schu­len wesent­lich mehr zu sagen haben als Schüler:innen. Das ist im Kon­text der För­de­rung einer demo­kra­ti­schen Hal­tung nicht immer hilf­reich und nicht sel­ten tre­ten per­for­ma­ti­ve Wider­sprü­che auf: Einer­seits ist Demo­kra­tie­för­de­rung das höchs­te Ziel von Schu­le und ran­giert in nahe­zu jedem Schul­ge­setz ganz oben. Ander­seits wer­den die Mehr­heits­ver­hält­nis­se in schu­li­schen Gre­mi­en die­sem Anspruch nicht im Ent­fern­tes­ten gerecht. Die­ses Macht­un­gleich­ge­wicht zwi­schen Erwach­se­nen und Jugend­li­chen ran­giert unter dem Begriff Adultismus.

Ich erle­be bei­de Sei­ten – Befür­wor­ter und Kri­ti­ker – mitt­ler­wei­le als pro­ble­ma­tisch: Ver­bo­te sind immer Not­be­hel­fe und set­zen sel­ten an den eigent­li­chen Ursa­chen an, erschaf­fen aber die Illu­si­on, dass eine erfolg­rei­che Hand­lung voll­zo­gen wor­den ist. Die Argu­men­ta­ti­on der Geg­ner von Han­dy­nut­zungs­ver­bo­ten ver­harrt seit mehr als einem Jahr­zehnt auf weit­ge­hend glei­chen Posi­tio­nen ohne die zwi­schen­zeit­li­chen gesell­schaft­li­chen Ent­wick­lun­gen ange­mes­sen aufzunehmen.

Die Gesellschaft ist zum Großteil digital nicht kompetent

Natür­lich sind Beob­ach­tun­gen aus dem eige­nen Umfeld allen­falls immer von anek­do­ti­scher Evi­denz. Es ist im Jahr 2025 aber immer noch nicht selbst­ver­ständ­lich, dass Lehr­kräf­te z.B. den Unter­schied zwi­schen einer Bild­schirm­er­wei­te­rung und einer Bild­schirm­spie­ge­lung ken­nen oder das Kon­zept der For­mat­vor­la­ge inner­halb einer Text­ver­ar­bei­tung nut­zen. Vie­le Fra­gen aus dem Bekann­ten­kreis zu IT-The­men sind von so basa­ler Natur – etwa zu unter­schied­li­chen Datei­for­ma­ten oder der Akti­vie­rung von Peri­phe­rie wie Mikro­fon oder Kame­ra in Video­kon­fe­ren­zen, dass die die For­de­rung nach mehr gesell­schaft­li­cher Medi­en­kom­pe­tenz in vie­len Fäl­len gar nicht erst greift, weil grund­le­gen­de Bedien­fä­hig­kei­ten feh­len oder das blo­ße rudi­men­tä­re Ver­ständ­nis von Daten­flüs­sen wie etwa die Unter­schei­dung zwi­schen WLAN- und Inter­net­zu­gang. Und For­de­run­gen oder Erwäh­nun­gen die­ser Art wer­den nicht sel­ten als „arro­gant“ geframed, weil sie natür­lich das Selbst­bild von Men­schen angreifen.

Die Ober­flä­chen der gro­ßen Digi­tal­kon­zer­ne sind aber so ein­fach gestal­tet, dass z.B. die kon­sump­ti­ve Teil­nah­me an Social­me­dia das alles gar nicht mehr vor­aus­setzt. Damit ent­steht die Illu­si­on von Kom­pe­tenz, die vie­le Erwach­se­ne ihrer­seits den Jugend­li­chen vor­wer­fen. Die­ses Defi­zit kann damit kaum reflek­tiert, aber die Illu­si­on der eige­nen Kom­pe­tenz durch das „Ausper­ren“ von Gerä­ten durch ein Ver­bot sehr wohl auf­recht erhal­ten wer­den. Wenn etwas „nicht mehr da ist“ ent­fällt u.a. der Druck, sich mit die­ser Stö­rung aktiv und den eige­nen Defi­zi­ten aus­ein­an­der­set­zen zu müssen.

Kinder sind sehr viel früher mit dem Handy alleingelassen

Smart­phones in Besitz von Kin­dern waren noch vor 10 Jah­ren an Grund­schu­len die Aus­nah­me, sind heu­te­zu­ta­ge aber eher die Regel. Eine Beglei­tung bei deren Nut­zung fin­det nur in Aus­nah­me­fäl­len statt. Kin­der sind also wesent­lich frü­her mit einem Gerät aus­ge­stat­tet, wel­ches Zugriff auf das gesam­te digi­ta­le Ange­bot bie­tet, wobei sehr vie­le davon nicht kind­ge­recht gestal­tet sind. Die übli­chen Mecha­nis­men des Jugend­me­di­en­schut­zes grei­fen nicht. Wäh­rend Por­no­hef­te und selbst Rum­trau­ben-Nuss­scho­ko­la­de(!) beim phy­si­schen Ver­kauf immer noch mit Alters­be­schrän­kun­gen ver­se­hen sind, gelingt der Zugang zu har­ter Por­no­gra­fie im Netz mühe­los. Gleich­zei­tig ent­wi­ckelt sich das Netz zuneh­mend algo­rith­mus­ge­trie­ben mit kapi­ta­lis­ti­schem Betriebs­sys­tem. Wer Auf­merk­sam­keit gene­riert, erhält Mehr­ein­nah­men durch u.a. Wer­bung. Die­sem Sog sind jun­ge Men­schen natur­ge­mäß viel mehr aus­ge­setzt als älte­re mit mehr Lebens­er­fah­rung. Die digi­ta­len Kom­pe­ten­zen haben sich gesell­schaft­lich nicht im glei­chen Maß ent­wi­ckelt wie die Mög­lich­kei­ten der Digi­tal­in­dus­trie, die Auf­merk­sam­keit von uns Nut­ze­rin­nen und Nut­zern zu bin­den. Daher ist für mich die Idee, dass es z.B. Medi­en­kom­pe­tenz allei­ne rich­ten wird, mitt­ler­wei­le aus der Zeit gefal­len. Ein Ver­bot kann im Ide­al­fall Räu­me schaf­fen, in dem die­ses stän­di­ge Wer­ben um Auf­merk­sam­keit zumin­dest für einen kur­zen Zeit­raum nicht greift. Sehr ent­schei­dend wird aber sein, was in die­sem Zeit­raum geschieht. Und da habe ich Fragen.

Schule allein kann das Problem nicht lösen

Geg­ner der Han­dy­nut­zungs­ver­bo­te füh­ren oft ins Feld, dass das Ver­bot der Nut­zung in der Schu­le eine unzu­rei­chen­de Reak­ti­on auf eine kom­ple­xes Pro­blem ist. Dum­mer­wei­se ist pro­ble­ma­ti­sche Han­dy­nut­zung ein gesell­schaft­li­ches Pro­blem und damit sei­ner­seits kom­plex. Kin­der und Jugend­li­che ler­nen am Modell. Fol­gen­de Beob­ach­tun­gen mache ich in mei­nem Umfeld und teil­wei­se bei mir selbst: Das „erwach­se­ne Modell“ nutzt digi­ta­le Gerä­te durch­aus beim Fami­li­en­es­sen, wäh­rend der Auto­fahrt oder gar hin­ter dem Lehr­kräf­te­pult im Unter­richt – dann natür­lich nur zu wich­ti­gen Zwe­cken, z.B. der Fami­li­en­or­ga­ni­sa­ti­on. Das erwach­se­ne Modell „ortet“ die eige­nen Kin­der mit den Funk­tio­nen von Steue­rungs-Apps oder einer Smart­watch und fin­det das zuneh­mend legi­tim, reagiert jedoch befrem­det auf die Ortungs­funk­ti­on auf Snap­chat für Freun­de oder auf Vor­schlä­ge, das Smart­phone auf der Klas­sen­fahrt zu Hau­se zu las­sen. Das erwach­se­ne Modell orga­ni­siert das Ver­eins­le­ben aus­schließ­lich über Mes­sen­ger­grup­pen eines Anbie­ters. Schu­le kann natür­lich ihren Teil leis­ten, um pro­ble­ma­ti­sche Nut­zungs­for­men zu reflek­tie­ren und Alter­na­ti­ven anzu­bie­ten – zumin­dest theo­re­tisch, da das Pro­blem der defi­zi­tä­ren Medi­en­kom­pe­tenz vie­ler Akteu­re ja bleibt (s.o.).
Die­ser Ansatz wird der Kom­ple­xi­tät der Anfor­de­rung jedoch kaum gerecht: Das Pro­blem wird zuneh­mend zivil­ge­sell­schaft­lich gelöst wer­den müs­sen, indem sich Erwach­se­ne stär­ker ver­net­zen und bei der Medi­en­er­zie­hung ihrer Kin­der unter­stüt­zen. Dar­in lie­gen Chan­cen eines gemein­sa­men Lern­pro­zes­ses, aber auch das Risi­ko von gerin­gem Pro­blem­be­wusst­sein in Hin­blick auf das eige­ne Ver­hal­ten als Erwachsener.
Ich fin­de hier die Ana­lo­gie mit den viel geschol­te­nen Eltern­ta­xis recht tref­fend: Jeder bestrei­tet, sei­ne Kin­der mit dem Auto zur Schu­le zu fah­ren, aber den­noch herrscht mor­gens das Ver­kehrs­chaos rund um Schu­len. Genau­so beglei­tet viel­leicht der ein oder ande­re sein Kind bei der Medi­en­nut­zung, wenn man sie oder ihn direkt anspricht.

Nicht bei Jugendlichen ansetzen

Das Pro­blem einer pro­ble­ma­ti­sche Nut­zung digi­ta­ler Medi­en ent­steht für mich nicht bei Kin­dern und Jugend­li­chen. Ich erle­be Kin­der und Jugend­li­che momen­tan sogar in Tei­len reflek­tier­ter als so man­chen Erwach­se­nen, wenn es z.B. um Fil­ter­kom­pe­tenz geht. Sie bau­en sich not­ge­drun­gen eigen­stän­dig Schutz­räu­me und ent­wi­ckeln Stra­te­gien zur Bewäl­ti­gung des Infor­ma­ti­ons­über­flus­ses. Den Ein­tritt in die digi­ta­le Welt ermög­li­chen aber letzt­lich Erwachsene.
Der Zugang zu Dau­er­schuld­ver­trä­gen wie Han­dy­ver­trä­gen ist in Deutsch­land sehr streng regu­liert. Kin­der und Jugend­li­che kom­men an kei­nen Han­dy­ver­trag ohne die Unter­schrift eines Erwach­se­nen. Erwach­se­ne zei­gen nach mei­ner Erfah­rung oft das glei­che pro­ble­ma­ti­sche Medi­en­ver­hal­ten wie ihre Kin­der (s.o.). Erwach­se­ne sind weit­ge­hend ahnungs­los in Bezug auf die sozia­len Dyna­mi­ken unter Jugend­li­chen auf Social­me­dia, obwohl auch in ihrem Umfeld pro­ble­ma­ti­sches Medi­en­ver­hal­ten durch­aus vor­kommt, wenn­gleich oft nicht in der­art star­ker Prä­senz. Trotz­dem erle­be ich, dass die Ein­rich­tung zusätz­li­cher Mes­sen­ger­grup­pen von Erwach­se­nen zuneh­mend skep­tisch gese­hen wird. Es ran­giert die Sor­ge, noch mehr durch digi­ta­le Kon­takt­ver­su­che gebun­den zu wer­den. Die Mög­lich­keit, Noti­fi­ca­ti­ons – also Piep­tö­ne und Vibra­ti­on – beim Ein­tref­fen von Nach­rich­ten zu deak­ti­vie­ren kann oft schon auf der Bedien­ebe­ne nicht umge­setzt wer­den und wird dar­über­hin­aus ger­ne mit der Begrün­dung abge­lehnt, dass man dadurch wich­ti­ge Nach­rich­ten ja nicht mehr wahr­neh­men wür­de. Die glei­chen Erwach­se­nen echauf­fie­ren sich nicht sel­ten über das gefähr­li­che Sucht­po­ten­ti­al von Social­me­dia bei Kin­dern und Jugend­li­chen. Es sind nicht sie: Wir Erwach­se­ne müs­sen unser eige­nes Medi­en­ver­hal­ten reflek­tie­ren, bevor wir mit unse­ren Kin­dern in die Dis­kus­si­on gehen. Wir müs­sen zunächst das Modell sein, von dem wir uns wün­schen, dass Kin­der und Jugend­li­che dar­an lernen.

Die Chance von Nutzungsverboten

Nut­zungs­ver­bo­te ver­schaf­fen Schu­len und Kin­dern bzw. Jugend­li­chen im Ide­al­fall etwas Raum zum Atmen, damit das, was in den letz­ten Jah­ren an infor­ma­ti­scher Grund­bil­dung und Medi­en­kom­pe­tenz­för­de­rung ver­säumt wor­den ist, etwas hin­ter­her­kom­men kann.
Es bleibt ein Not­be­helf, um z.B. den lern­för­der­li­chen Umgang mit digi­ta­len Arbeits­ge­rä­ten gezielt zu för­dern – bei Lehr­kräf­ten eben­so wie bei Schü­le­rin­nen und Schü­lern. Auch für eine Refle­xi­on des Medi­en­ver­hal­tens soll­te die­ser tem­po­rä­re Schutz­raum genutzt wer­den. Das Ziel soll­te aber schluss­end­lich sein, dass man irgend­wann auf die­se Ver­bo­te ver­zich­ten kann.

Was nicht gesche­hen darf ist, dass die­ser neue Schutz­raum genutzt wird, um Schu­le so wie sie ist wei­ter zu erhal­ten. Das Rad wird sich in Schu­le nicht auf vor­di­gi­ta­le Zei­ten zurück­dre­hen las­sen, wie es sich die ein oder ande­re Lehr­kraft viel­leicht wün­schen mag.

Medizinische Eingriffe vs. Schulentwicklung im Alltag

Mir ist nach zwei Jah­ren wie­der eine alte Folie über den Weg gelau­fen:Der All­tag in einer Schu­le ist geprägt von vie­len Her­aus­for­de­run­gen, zu denen man schnell eine Lösung fin­den will. Man möch­te schnell eine Lösung fin­den, weil man weiß, dass sich ansons­ten immer mehr Auf­ga­ben und Din­ge ansam­meln, für die es eine Lösung zu fin­den gilt. Bei bestimm­ten Auf­ga­ben­stel­lun­gen wird die­se Tak­tik ver­läss­lich schnell zu einem Desas­ter, weil schlech­te und schnel­le Lösun­gen im Nach­gang oft einen enor­men Nach­steue­rungs­be­darf erzeu­gen kön­nen, der zu den All­tags­pro­ble­men dann noch dazu kommt.

Des­we­gen macht man es in der Medi­zin oft anders: Selbst bei ver­hält­nis­mä­ßig klei­nen Ein­grif­fen wird ein ziem­lich hygie­ni­scher Auf­wand betrie­ben: Rasur, Jod­tink­tur groß­zü­gig auf den Haut­be­reich der Ope­ra­ti­on auf­ge­tra­gen, keim­dich­tes Abkle­ben mit ste­ri­len Tüchern, OP-Schleu­se mit leich­tem Über­druck im OP-Bereich – die Vor­be­rei­tun­gen dau­ern dann meist 2x län­ger als der eigent­li­che Ein­griff. Der Lohn sind i.d.R. voll­kom­men kom­pli­ka­ti­ons­los ver­lau­fen­de Wund­hei­lun­gen und eine zügi­ge Ent­las­sung aus dem Kran­ken­haus. Das hat sich so hin­kon­fi­gu­riert, weil Fall­pau­scha­len eben nicht z.B. zwei Wochen Anti­bio­se und Nach­be­hand­lun­gen abde­cken. Daher „rech­net“ sich die­ser Auf­wand, obwohl er in hohen Pro­zent­an­tei­len der Fäl­le wahr­schein­lich nicht not­wen­dig wäre.

Schu­le wird nach mei­ner Erfah­rung oft auf­ge­fres­sen von Pro­zes­sen, die ver­meint­lich schnell und ein­fach gelöst wur­den und deren Nach­steue­rungs­be­dar­fe dann die ohne­hin schon knap­pen Zeit­res­sour­cen ver­til­gen. Man scheut den anfangs unbe­streit­bar viel hören Auf­wand, weil man an die­ser Stel­le nicht das gesam­te Inte­gral betrach­ten kann (Wirt­schaft soll da ab einer gewis­sen Grö­ße auch in einer ähn­li­chen Liga spielen).

Und nicht jeder Pro­zess ver­dient tat­säch­lich die­sen Auf­wand – aber wer sen­si­bi­li­siert Lei­tungs­per­so­nal dafür? Gute Theo­rie gäbe es ja, z.B. mit dem sys­te­mi­schen Projektmanagement.

Lehrkräfte gewinnen – Lehrkräftemangel überwinden

Unterrichten ist ein toller Beruf

Lehr­kraft ist ein tol­ler Beruf. Ich gehe mit eini­gen Stun­den nach den Som­mer­fe­ri­en zurück in den Unter­richt, weil mir in den ver­gan­ge­nen Jah­ren das Unter­rich­ten sehr gefehlt hat. Ich wer­de mit mei­ner gerin­gen Stun­den­zahl nicht oder kaum mit den Wid­rig­kei­ten kon­fron­tiert sein.

Das Lehr­kraft­sein ist in Deutsch­land sehr gut bezahlt. Frau­en und Män­ner wer­den gleich ver­gü­tet. Durch die Ver­be­am­tung win­ken wirk­lich aus­kömm­li­che Pen­sio­nen bei einem rund­rum siche­ren Job. Rech­net man die Per­si­ons­leis­tun­gen mit ein, müs­sen in der frei­en Wirt­schaft erheb­li­che Jah­res­ge­häl­ter zur Bedie­nung der pri­va­ten Alters­ver­sor­ge erwirt­schaf­tet wer­den, um dann auf ein ähn­li­ches Loh­ni­veau zu kom­men. Beam­te mit Kin­dern unter 18 Jah­ren kön­nen ihre Arbeits­zeit sehr fle­xi­bel gestal­ten, für allen ande­ren wur­de über Jah­re die fle­xi­ble Reduk­ti­on von Stun­den ermög­licht, soweit „dienst­li­che Grün­de“ nicht entgegenstanden.

Es gibt aus unter­schied­li­chen Grün­den auch ange­stell­te Lehr­kräf­te. Da sieht es deut­lich schlech­ter aus. Vor allem bei der Bezah­lung, den Auf­stiegs­mög­lich­kei­ten inner­halb des Schul­sys­tem und der Rente.

Wir haben einen ekla­tan­ten Man­gel an Lehr­kräf­ten in allen Schul­for­men. An Gym­na­si­en sieht es noch ver­gleichs­wei­se gut aus. Zukünf­tig wird sich die­ser Man­gel immens ver­schär­fen. Irgend­was scheint nicht zu stim­men, obwohl die Arbeits­be­din­gun­gen sicher und gut sind.

Zwei Arbeitsverträge

Jeder Mensch hat zwei Arbeitsverträge.

Der eine regelt das For­ma­le. Wie viel Geld gibt es für wel­che Arbeit? Wie sieht es mit der Ver­ein­bar­keit von Arbeit und Beruf aus? Wie kann ich mei­ne Arbeits­zeit an mei­ne momen­ta­ne Lebens­si­tua­ti­on anpas­sen? Wie viel Urlaub steht mir zu?

Die­ser ers­te Arbeits­ver­trag ist von außen sicht­bar. Im Lehrer:innenberuf für alle – selbst die Ent­loh­nung auf den Cent genau. Die Feri­en­zei­ten. Dar­an ent­zün­den sich mit ste­ter Regel­mä­ßig­keit die übli­chen Kli­schee­dis­kus­sio­nen von „nach­mit­tags frei“ und „12 Wochen Urlaub“. Da sol­len die Lehr­kräf­te auch etwas für leis­ten – so die ein­hel­li­ge Meinung.

Der ande­re Arbeits­ver­trag regelt das Ideel­le: Kann ich sinn­stif­tend arbei­ten? Erfah­re ich Unter­stüt­zung und Aner­ken­nung? Wel­che Hier­ar­chien gibt es und wie lebt Lei­tung die­se? Errei­che ich Zie­le? Wer­de ich den Men­schen in mei­nem beruf­li­chen Umfeld gerecht? Wel­che Erwar­tun­gen stellt die Gesell­schaft an mich?

Die­ser zwei­te Arbeits­ver­trag ist von außen nicht sicht­bar. Defi­zi­te in die­sem Bereich las­sen sich sehr oft durch eine ent­spre­chen­de Kom­pen­sa­ti­on im ers­ten Arbeits­ver­trag aus­glei­chen. Aber das hat Gren­zen. Gren­zen äußern sich dar­in, dass ein Beruf nicht mehr ange­wählt oder ver­las­sen wird – im Lehrer:innenberuf gar nicht so sel­ten durch „inne­re Kündigung“.

In die­sem Sta­di­um wir­ken Anreiz­sys­te­me finan­zi­el­ler Art nicht mehr – eher wird sogar bewusst auf Geld ver­zich­tet, um den ideel­len Arbeits­ver­trag sinn­stif­tend aus­ge­stal­ten zu können.

Das politische Dilemma

Man hat sich aus mei­ner Sicht poli­tik- und behör­den­sei­tig über Jah­re dar­auf ver­las­sen, dass man mit dem for­ma­len Arbeits­ver­trag – vor allem mit der Beam­tung – schon hin­rei­chend punk­ten wird, um immer genü­gend Lehr­kräf­te auf dem frei­en Markt zur Ver­fü­gung zu haben. Lan­ge Zeit war das auch so. Das kippt aber – übri­gens auch ganz ohne die aktu­el­le Flücht­lings­kri­se, die kata­ly­siert das Pro­blem „nur“.

Wahl­wei­se mag auch der eine oder die ande­re Politiker:in dar­auf gesetzt haben, dass sich die Her­aus­for­de­rung zumin­dest teil­wei­se durch Digi­ta­li­sie­rung löst. Das klappt auch so bedingt. Und jetzt steht man da.

Die poli­ti­sche Lösung sieht dann oft so aus, dass man Geld bereit­stellt und in die­sem Fall Kultusbeamt:innen den Auf­trag erteilt, mit die­sem Geld dafür zu sor­gen, dass das Pro­blem weg­geht oder es nach außen zumin­dest so aus­sieht, als wür­de man etwas dafür tun, dass das Pro­blem weggeht.

Hier­ar­chi­sche Sys­te­me nei­gen dann dazu, dar­auf zu schau­en, wie man an dem for­ma­len Arbeits­ver­trag (z.B. „Bonus­zah­lun­gen“) so schrau­ben kann, dass mehr Men­schen kom­men bzw. die­je­ni­gen blei­ben, die schon im Sys­tem sind. Das Pro­blem liegt aber gar nicht auf der for­ma­len Ebene.

Alter­na­tiv kann man die bis­her kulan­ten Teil­zeit­re­ge­lun­gen beschnei­den oder beam­ten­recht­li­che Mit­tel wie die Abord­nung oder Ver­set­zung nut­zen, um Per­so­nal­res­sour­cen bes­ser aus­zu­nut­zen. Bei­des dürf­te aber zu Las­ten des ideel­len Arbeit­ver­tra­ges gehen und das Pro­blem in ziem­lich kur­zer Zeit ziem­lich ver­schär­fen. Aber: Wir wer­den die­se Maß­nah­men mei­ner Mei­nung nach sehen.

Alles, was man kurz­fris­tig tun kann, ver­schärft das Pro­blem. Sinn­vol­le­re Maß­nah­men wir­ken nicht recht­zei­tig vor der nächs­ten Wahl oder sind wahl­wei­se nicht „öffent­lich­keits­gän­gig“. Mit sym­bol­träch­ti­gen öffent­lich­keits­gän­gi­gen Maß­nah­men wer­den im bes­ten Fall knap­pe Res­sour­cen nicht sinn­voll gebunden.

Was also tun?

Men­schen blei­ben in einem Beruf, den sie für sich als sinn­stif­tend erle­ben – das ist mei­ne Über­zeu­gung. Daher kann der Weg nur über den zwei­ten Arbeits­ver­trag führen.

War­um schau­en wir nicht ein­mal ganz kri­tisch auf das Refe­ren­da­ri­at? Ich war erstaunt, was für einen schlech­ten Ruf die­se Aus­bil­dungs­pha­se ins­ge­samt bei mei­nen Student:innen hat­te. Wir soll­ten die­se Wahr­neh­mung wirk­lich ernst neh­men, auch unse­re eige­ne … Viel­leicht hilft schon das Ange­bot(!) einer exter­nen(!) frei­wil­li­gen(!) Super­vi­si­on, um Wahr­neh­mung einzuordnen.

War­um machen wir es gera­de Berufsanfänger:innen am Anfang nicht etwas leich­ter, indem wir das Depu­tat zeit­lich begrenzt sen­ken? Natür­lich ver­schen­ken wir dadurch Unter­richts­stun­den, aber wel­che Lehr­kraft ist bes­ser für das Sys­tem: Die­je­ni­ge, die nicht da ist oder die­je­ni­ge, die zumin­dest 80% arbei­tet? (Ich weiß, dass das recht­lich schwie­rig ist – aber Recht lässt sich gestalten).

Schul­for­men ohne die Mög­lich­keit(!) des Erwerbs eines Abiturs wer­den gesell­schaft­li­che Pro­ble­me akku­mu­lie­ren. Immer. Wir soll­ten drin­gend davon weg­kom­men und eine ech­te Zwei­glied­rig­keit ins Auge fas­sen. Es hat Grün­de, war­um ins­be­son­de­re an Ober- und sons­ti­gen „Mit­tel­schu­len“ der Lehr­kräf­te­man­gel ekla­tant ist.

Die ver­schie­de­nen Hier­ar­chie­be­nen im Schul­sys­tem müs­sen ihre Wirk­lich­kei­ten abglei­chen und erfah­ren. Behördenmitarbeiter:innen soll­ten ver­bind­lich im Fünf­jah­res­tur­nus an Schu­len z.B. im Büro ein­ge­setzt wer­den. Ministeriumsmitarbeiter:innen soll­ten in Kon­takt mit Schu­le und Unter­richt kom­men, z.B. in Form von Hos­pi­ta­tio­nen. Lehr­kräf­te soll­ten Ver­fah­ren in Schul­be­hör­den haut­nah durch Hos­pi­ta­tio­nen erle­ben könn­ten oder es soll­te nie­der­schwel­li­ge Fall­be­spechun­gen mit unter­schied­li­chen Hiera­chie­ebe­nen geben. Wir brau­chen drin­gend gegen­sei­ti­ge Ein­bli­cke in die Arbeit.

Wir soll­ten uns als Gesell­schaft fra­gen, in wel­chem Ver­hält­nis per­sön­li­che Bedürf­nis­se und Lebens­ent­wür­fe zu der Erfül­lung des All­ge­mein­wohls ste­hen. Der Lehrer:innenberuf ist wie kein ande­rer einer, der im All­ge­mein­wohl die­nen soll­te. Das bringt bestimm­te Ein­schrän­kun­gen im per­sön­li­chen Umfeld mit sich, die aber an ande­rer Stel­le kom­pen­siert wer­den – z.B. durch den for­ma­len Arbeits­ver­trag im Fal­le der Verbeamtung.

Das löst die momentane Herausforderung nicht

Nein. Nichts davon löst das. Wir müs­sen Untericht kurz­fris­tig wahr­schein­lich tat­säch­lich strei­chen und damit das Pro­blem „öffent­lich­keits­gän­gig“ machen. Das ist eine poli­ti­sche Bank­rott­erklä­rung. Aber der Glau­be, lang­fris­tig ent­stan­de­ne Pro­ble­me durch kurz­fris­ti­ge Maß­nah­men lösen zu kön­nen, ist bes­ten­falls naiv – eben­so die Absicht, kon­kret „Ver­ant­wort­li­che“ für das Dilem­ma benen­nen zu wol­len. Dann weiß man zwar, dass es an Herrn Mey­er und Frau Schul­ze liegt, aber das Pro­blem ist ja immer noch da.

 

 

Und was ist mit Chromebooks?

Die Geschichte hinter der Geschichte

Ich habe ver­gan­ge­ne Woche einen Arti­kel bei Hei­se-Online zu der Fra­ge ver­öf­fent­licht, war­um iPads in deut­schen Schu­len so weit ver­brei­tet sind. Das Publi­kum bei Hei­se-Online ist i.d.R. eher tech­nik­af­fin und wesent­lich bun­ter gemischt als z.B. im Twitterlehrer:innenzimmer. Dem­entspre­chend kann man es nie­man­dem Recht machen, weil immer irgend­was nicht erwähnt oder zu ver­kürzt  dar­ge­stellt ist – oder man wahl­wei­se eh kei­ne Ahnung hat. Das ist der Fluch der Zei­chen­be­gren­zung. Beson­de­re Wel­len im Nach­gang schlug die Fra­ge, inwie­fern Chrome­books nicht eine gute Alter­na­ti­ve dar­stel­len wür­den. Die­se räum­ten schließ­lich auch gera­de die US-ame­ri­ka­ni­schen Markt auf.

Tat­säch­lich hal­te ich selbst Chrome­books tech­nisch dem iPad mitt­ler­wei­le für über­le­gen, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die zuneh­men­de Ver­an­ke­rung des Faches Infor­ma­tik (ja, es geht vor­an) an den Schu­len. Ich wäre tech­nisch sehr glück­lich mit Chrome­books in der Schu­le. Aber es geht nicht um mich. Das müs­sen gera­de wir Män­ner in Bera­tungs­pro­zes­sen immer wie­der neu lernen.

Die Perspektive des medienpädagogischen Beraters

In mei­ner Rol­le als medi­en­päd­ago­gi­scher Bera­ter bin ich prin­zi­pi­ell zu Neu­tra­li­tät ver­pflich­tet. Ich muss unter­schied­li­che Sys­te­me gleich­wer­tig neben­ein­an­der stel­len. Pro­dukt­vor­stel­lun­gen las­se ich i.d.R. die betref­fen­den Fir­men oder deren Distributor:innen machen. Schu­len defi­nie­ren dann ihre Anfor­de­run­gen und man schaut ins Umfeld der Schu­le, wel­che Resour­cen z.B. für Admi­nis­tra­ti­on und Garan­tie­ab­wick­lung vor­han­den sind. Wie sehen die Beschaf­fungs­struk­tu­ren beim Trä­ger aus? Und man schaut in das päd­ago­gi­sche Umfeld: Womit arbei­ten eigent­lich im Fal­le der Grund­schu­len die wei­ter­füh­ren­den Schu­len? Wel­che Sys­te­me sind in der beruf­li­chen Bil­dung eta­bliert? Wel­che über­schu­li­schen Koope­ra­ti­ons­mög­lich­kei­ten tun sich auf? Schu­len sind zudem zuneh­mend sen­si­bi­li­siert für Fra­gen des Daten­schut­zes und des Urhe­ber­rechts. Alle Anfor­de­run­gen und Wün­sche erfüllt heu­te kein Sys­tem. Wer bei der Beschaf­fung von End­ge­rä­ten für Schüler:innen nur auf die jewei­li­ge Schu­le schaut, denkt m.E. deut­lich zu kurz. Für den Erfolg oder Miss­erfolg einer Ein­füh­rung von End­ge­rä­ten gibt es deut­lich mehr Gelin­gens­be­din­gun­gen als rein technische.

Die Voraussetzungen vor Ort

Mein eige­ner Land­kreis ist rela­tiv fest in der Hand von IServ. Des­sen MDM kommt bis­her nur mit iPads zurecht. Daher gibt es hier vor Ort schon rein prag­ma­tisch bestimm­te Vor­ga­ben, die sich aber auch fle­xi­bel ändern. Unser Medi­en­zen­trum betreibt z.B. einen Big­BlueBut­ton-Clus­ter als Video­kon­fe­renz­lö­sung, die nach­mit­tags auch gemein­nüt­zi­gen Ver­ei­nen und ande­ren Bil­dungs­ein­rich­tun­gen offen­ste­hen wür­de – allein unser Mar­ke­ting dafür ist noch zu schlecht. Es gibt ein eige­nes Ether­pad, Din­ge wie einen Onlineau­dio­edi­tor, eine Video­dis­tri­bu­ti­ons­platt­form oder ein Sys­tem zur Vor­be­rei­tung von Tafel­bil­dern. Vie­le ande­re Medi­en­zen­tren sind da noch nicht soweit mit ihrem Ange­bot an frei­en Softwarelösungen.

Bei Thema bleiben: Chromebooks?

Tat­säch­lich gibt es Schu­len in kom­mu­na­len Trä­ger­schaf­ten des Land­krei­ses, die eher Rich­tung Chro­me­OS oder auch Android gehen möch­ten. Daher habe ich mir in Koope­ra­ti­on mit einem Dis­tri­bu­tor drei Gerä­te ange­schaut, die über die Goog­le Admin-Kon­so­le steu­er­bar waren. Durch den Dis­tri­bu­tor wur­de die „Mana­ged Guest Ses­si­on“ als daten­schutz­kon­for­me Kon­fi­gu­ra­ti­ons­mög­lich­keit vor­ge­stellt. Dabei wer­den nach jeder Abmel­dung sämt­li­che Ein­stel­lun­gen vom Gerät gelöscht, sodass z.B. ein Nut­zer, der das Gerät am glei­chen Schul­tag ver­wen­det, kei­nen Zugriff auf frem­de Inhal­te und Doku­men­te hat. Ein Goo­gle­kon­to ist zur Nut­zung der Gerä­te dabei nicht not­wen­dig. Die Nut­zung erfolgt kom­plett anonym – aller­dings ist der Ein­satz­zweck damit begrenzt: Die­ser Modus eig­net sich eigent­lich nur für „Kof­fer­ge­rä­te“, die man für ein­zel­nen Schul­stun­den ent­leiht. Tech­nisch ent­spricht das dem Gast­mo­dus von Shared-iPads.

Bei persönlichen Geräten möchte man etwas anderes

Chrome­Books zeich­nen sich dadurch aus, dass sowohl Ein­stel­lun­gen, Datei­en und sons­ti­ge Inhal­te mit den Cloud­sys­te­men von Goog­le abge­bil­det wer­den. Eine loka­le Nut­zung ist tech­nisch begrenzt mög­lich, beschnei­det aber die Ein­satz­mög­lich­kei­ten enorm. Bei einem Gerät, was kein Kof­fer­ge­rät ist, möch­te man die­sen Kom­fort nut­zen können.

Dazu wird tech­nisch ein Goo­gle­kon­to benö­tigt. Die­ses kann man zwar über alter­na­ti­ve Authen­ti­fi­zie­rungs­sys­te­me wie z.B. auch IServ nut­zen – gleich­wohl muss eine wie immer gear­te­te Kopp­lung zwi­schen Authen­ti­fi­zie­rungs­me­tho­de und einem Benut­zer­ac­count in Goog­le Class­room statt­fin­den. Der Vor­schlag zum daten­schutz­kon­for­men Ein­satz lau­tet in dem Fall: Pseud­ony­mi­sie­rung, d.h. man erstellt Kon­ten mit Fan­ta­sie­na­men. In Bil­dungs­kon­tex­ten sind Fan­ta­sie­na­men wie­der­um sehr unprak­tisch – vor allem bei Koope­ra­ti­on und Kol­la­bo­ra­ti­on. Goog­le garan­tiert für Bil­dungs­in­sti­tu­tio­nen, dass Daten von Schüler:innen nicht für Wer­be­zwe­cke genutzt wer­den – mit Schrems II ist klar, dass US-Anbie­ter daten­schutz­tech­nisch bis­her alle das glei­che Pro­blem haben. Das Behar­ren von z.B. Micro­soft auf „Tele­me­trie­da­ten zur Ver­bes­se­rung der Nut­zungs­er­fah­rung“ gibt deut­lich Hin­wei­se dar­auf, wor­um es Anbie­tern letzt­lich geht. Das ist bei Erwach­se­nen, die die tech­ni­schen Abläu­fe dahin­ter nicht ver­ste­hen, schon frag­wür­dig, bei Schutz­be­foh­le­nen, die der Schul­pflicht unter­lie­gen, aus mei­ner Sicht ein kla­res Ausschlusskriterium.

Goog­le muss die­se Daten auch gar nicht nut­zen. Es reicht, die­se Daten zu haben, um sie spä­ter nut­zen zu kön­nen. Die Pseud­ony­mi­sie­rung schützt davor gera­de nicht – zuneh­mend wei­chen Anbie­ter auf bio­me­tri­sches Track­ing aus, was inner­halb einer kon­zern­ei­ge­nen Platt­form noch ein­mal wesent­lich bes­ser funktioniert.

Bei App­le­pro­duk­ten ist es für eine Schu­le schon schwie­rig, im Fal­le von exter­nen Anfra­gen eine daten­schutz­kon­for­me Nut­zung nach­zu­wei­sen – die offe­ne Flan­ke sind hier tat­säch­lich „nur“ die MDM-Sys­te­me so man nicht App­les Class­room App nutzt.  Bei der per­so­na­li­sier­ten Nut­zung von Goog­le-Class­room oder der Online-Office­suite von Goog­le dürf­te das unmög­lich werden.

Und ja: In ihrer Frei­zeit machen Schüler:innen ja sol­che Din­ge auch und gehen viel sorg­lo­ser mit die­sen Daten um. Aus Eltern- oder Anbie­ter­per­spek­ti­ve ist die­se Argu­men­ta­ti­on nach­voll­zieh­bar – als Bera­ter kann ich mir das so nicht erlauben.

Bei iPads brau­che ich kei­nen per­so­na­li­sier­ten Nut­zer (obwohl dadurch vie­les deut­lich prak­ti­scher wird). Ich kann als Insti­tu­ti­on das Gerät trotz­dem weit­ge­hend auf die Anfor­de­run­gen der Schu­le zuschnei­den (das geht über die Admin­kon­so­le von Goog­le auch) und Ein­ga­ben wie z.B. Anmel­de­da­ten auf dem Gerät selbst erhal­ten. Das geht bei der „Mana­ged Guest Ses­si­on“ bei Chrome­books nicht und braucht – zumin­dest nach mei­nen Erfah­run­gen mit den Leih­ge­rä­ten  – eine per­so­na­li­sier­te Anmel­dung. Da vie­le Men­schen kein pra­xis­taug­li­ches Manage­ment von Zugangs­da­ten haben – Schüler:innen bis auf Aus­nah­men schon gar nicht – wird man im Unter­richt viel Zeit genau damit ver­lie­ren, Zugangs­da­ten wie­der­her­zu­stel­len oder zu besorgen.

Schließ­lich kann lokal nicht gespei­chert wer­den: Jedes Unter­richts­pro­dukt, jeder Text muss irgend­wie im Web erstellt oder dort abge­legt wer­den. Die Goo­gle­welt lebt von einem per­so­na­li­sier­tem Zuschnitt. Ohne sind die Kom­fort­ein­bu­ßen und der Ver­lust an päd­ago­gi­schen Mög­lich­kei­ten immens. Als rei­nes Zugangs­ge­rät für web­ba­sier­tes Arbei­ten sind Chrome­books hin­ge­gen m.E. unschlag­bar und eine ech­te Alter­na­ti­ve zu iPads. Doch wel­che Schu­le ver­fügt dazu bis­her über eine ent­spre­chen­de Infra­struk­tur ohne vom Regen in die Trau­fe zu kom­men wie etwa bei Office 365 – was eine per­so­na­li­sier­te Anmel­dung erfordert?

Wie würde ich Chromebooks nutzen?

Ich arbei­te seit Jah­ren web­ba­siert. Mit der Mana­ged Guest Ses­si­on ist eine tech­ni­sche Grund­la­ge geschaf­fen, zumin­dest in der Schu­le daten­schutz­kon­form zu arbei­ten. Zu Hau­se kön­nen natür­lich alle Fami­li­en­mit­glie­der auf eige­ne Ver­ant­wor­tung wild ihre Goog­le-Accounts nut­zen – ggf. leis­tet man dem Vor­schub, wenn man Chrome­books in der Schu­le nutzt – aber das ist bei Apple umge­kehrt ja auch so. Ich kann mir das „leis­ten“, weil ich seit Jah­ren kei­ne Schul­bü­cher nut­ze und dazu auch die ent­spre­chen­den Fächer habe, die das ermög­li­chen. Für eine gan­ze Schu­le ist das erst­mal noch nichts in mei­nen Augen.

Sobald über die Schu­le beschaff­te Inhal­te ver­teilt wer­den sol­len, wird es wie­der haa­rig, wenn Tot­holz (= Papier) dabei kei­ne Rol­le spie­len soll. Da hat Apple mit dem ASM wie­der die Nase vorn. Wer heu­te schon kei­ne loka­len Apps braucht (man kommt auch ohne aus) und über eine DS-GVO-kon­for­mes, web­ba­sier­tes Cloud­sys­tem ver­fügt – dem wür­de ich auf gar kei­nen Fall zu iPads raten, das geht dann mit Chro­me- oder Linux­note­books deut­lich bes­ser – selbst rechts­kon­for­me Prü­fun­gen wären mög­lich, wenn­gleich je nach Sys­tem tech­nisch noch etwas tri­cky zu organisieren.

 

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