Digitalkonzerne, Schulbuchverlage und ihr Einfluss auf Schule

Mein Feed­rea­der ver­heißt, dass es auf Twit­ter vor­weih­nacht­lich hoch her­geht. Und es ist gut, dass Dis­kus­sio­nen sich in die Blogo­sphä­re ver­la­gern, weil hier eine ganz ande­rer Form des Aus­tau­sches mög­lich ist.

Die­ser Arti­kel gehört eigent­lich als Kom­men­tar unter eine „argu­men­ta­ti­ve Fin­ger­übung“ von Axel Krom­mer – lei­der ist mir das Kom­men­tie­ren dort für mich nicht direkt mög­lich, weil ich eben­so wie beim Blog von Phil­ip­pe Wampf­ler an Kom­men­tar­plug­ins zer­schel­le, die mir unter mei­ner regu­lä­ren E‑Mailadresse ein Log­in bei wordpress.com auf­zwin­gen – was ich nicht habe … (und als ich es noch hat­te, war danach der Kom­men­tar weg …).

Ganz ver­kürzt scheint es beim Dis­put u.a. um fol­gen­den Kern zu gehen:

Der Ein­fluss von Schul­buch­ver­la­gen auf schul­in­ter­ne Cur­ri­cu­la ist so immens, dass trotz erheb­lich grö­ße­rer Markt­macht der Digi­tal­kon­zer­ne ein Ver­gleich zuläs­sig ist („Was ist eigent­lich mit den Schulbuchverlagen?“)

 

Schul­buch­ver­la­ge müs­sen hier mit den glei­chen Maß kri­tisch betrach­tet wer­den, wie es oft mit Groß­kon­zer­nen gemacht wird.

Was man vor­her über mich wis­sen muss:

Ich bera­te einen Schul­buch­ver­lag bei der Ent­wick­lung einer „Digi­tal­stra­te­gie“. Man kann auch leicht her­aus­fin­den, dass das der Cor­nel­sen-Ver­lag ist.

 

Axel Krom­mer beob­ach­tet in sei­nem Arti­kel, dass Schul­bü­cher schul­in­ter­ne Lehr­plä­ne „mas­siv prägen“.

Das ist eine gene­ra­li­sie­ren­de Aus­sa­ge, die durch Beob­ach­tun­gen gestützt wer­den kann. Dazu drei Anmerkungen:

  1. Die Gül­tig­keit die­ser Aus­sa­ge ist mei­nen Beob­ach­tun­gen nach – ich beschäf­ti­ge mich mei­ne Funk­ti­on wegen oft mit schul­in­ter­nen Arbeits­plä­nen – stark vom Fach und von der Schul­form abhän­gig. In Spra­chen stär­ker als in Poli­tik und Natur­wis­sen­schaf­ten. In wei­ter­füh­ren­den Schul­for­men stär­ker als an Grund- und Förderschulen.
  2. Dass schul­in­ter­ne Arbeits­plä­ne durch Ver­lags­me­di­en geprägt wer­den, heißt nicht auto­ma­tisch, dass auch Unter­richt davon geprägt wird. Schul­in­ter­ne Arbeits­plä­ne sind oft auch nichts wei­ter als for­ma­le Papie­re zur Befrie­di­gung behörd­li­cher Vor­ga­ben – und bei Kolleg*innen ent­spre­chend „beliebt“. Wie oft hört man die Kla­ge, dass vie­le Kolleg*innen im „alten Trott“ ver­har­ren, obwohl laut den Cur­ri­cu­la schon viel mehr mög­lich wäre.
  3. Ver­la­ge sind in mei­nen Augen nur Teil eines selbst­re­fe­ren­ti­el­len Sys­tems. Als Teil der Guten­berg­ga­la­xis sinkt für sie die Bedeu­tung im Zeit­al­ter der Digi­ta­li­sie­rung erheb­lich. Sie über­le­ben in ihrer jet­zi­gen Form des­we­gen, weil Schu­le sich schwer­tut mit Para­dig­men der Digi­ta­li­sie­rung und pri­mär sys­tem­er­hal­tend agiert.
    Ein Kom­men­ta­tor (Ste­fan) auf Axel Krom­mers Blog stellt dazu sehr plas­tisch fest:

    Der Ver­lag „Klett“ ist dem Schü­ler „Klaus“ völ­lig egal, wenn er mit der Schu­le fer­tig ist. Der hat dann näm­lich nichts Rele­van­tes mehr im Angebot.

Erklä­rungs­be­dürf­tig erscheint mir der Aspekt mit der Selbst­re­fe­ren­tia­li­tät. Cur­ri­cu­la schreibt kein Ver­lag. Es wäre span­nend, über­blicks­ar­tig zu recher­chie­ren, wie Cur­ri­cu­lums­kom­mis­sio­nen in ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern gebil­det wer­den, zusam­men­ge­setzt sind und wer sie orga­ni­siert. Das wird höchst unter­schied­lich sein. Und da wäre nach mei­nem Ver­ständ­nis anzu­set­zen mit mehr Pro­fes­sio­nen und exter­nen Experten.

Gleich ist, dass – zumin­dest nach mei­nem Wis­sens­stand – nach Neu­erstel­lung eines Cur­ri­cu­lums ein Anhö­rungs­ver­fah­ren statt­fin­det, in dem u.a. Ver­bän­de gehört wer­den. Nach einer „Beneh­mens­her­stel­lung“ tritt das Cur­ri­cu­lum in Kraft und es wird von den  Schu­len erwar­tet, dass Ver­la­ge dann dazu pas­sen­de Inhal­te in Form von Schul­bü­chern lie­fern, die i.d.R. ein mehr oder min­der stren­ges Zulas­sungs­ver­fah­ren durch­lau­fen. Ein wach­sa­mer Ver­lag wird auf Tuch­füh­lung mit den Cur­ri­cu­lums­kom­mis­sio­nen gehen, um recht­zei­tig „am Markt“ zu sein.

Vie­le Lehrbuchautor*innen sind Lehr­kräf­te. Da die Tätig­keit für einen Ver­lag in „dienst­li­chem Inter­es­se“ des Dienst­herrn liegt, sind die Hür­den für die Geneh­mi­gung die­ser Form einer Neben­tä­tig­keit gering bis gar nicht vorhanden.

Die Fra­ge, wer letzt­end­lich die „schul­in­tern Cur­ri­cu­la“ maß­geb­lich bestimmt, ist damit nicht so ein­fach zu beant­wor­ten. Es wir­ken vie­le Per­so­nen, Grup­pen und Insti­tu­tio­nen mit. Die Ver­la­ge haben dort eine übri­gens zuneh­mend schwie­ri­ge­re Rol­le. Sie sind aber letzt­lich nur ein Teil(!) des Sys­tems mit einem garan­tier­ten Absatz­markt. Sie bestim­men das Sys­tem nicht allei­ne. Dafür sorgt schon das Sys­tem aus sei­nem Selbst­er­hal­tungs­trieb heraus.

Wenn man Ein­flüs­se auf „schul­in­ter­ne Cur­ri­cu­la“ dis­ku­tiert, kann man ein­zel­ne Tei­le des Sys­tems kri­ti­sie­ren. Ertrag­rei­cher wäre es aus mei­ner Sicht jedoch, sich das Sys­tem selbst anzuschauen.

Der Ansatz „Wenn man die Digi­tal­kon­zer­ne kri­ti­siert, muss man auf glei­cher Ebe­ne kri­tisch auf Ver­la­ge schau­en“ trägt für mich nicht. Man muss kri­tisch auf das Sys­tem schau­en. Davon sind Ver­la­ge ein Teil. Die durch Digi­tal­kon­zer­ne bereit­ge­stell­ten Mög­lich­keits­räu­me sind ein System.

Digi­tal­kon­zer­ne sind für mich Insti­tu­tio­nen mit digi­ta­li­sier­ter Metho­dik, aber (noch) „kapi­ta­lis­ti­scher Soft­ware“. Sie inter­agie­ren nicht nur mit Schu­le, son­dern die durch sie bereit­ge­stell­ten (und kon­trol­lier­ten) digi­ta­len Räu­me wech­sel­wir­ken mit Kul­tur und Gesell­schaft auf ganz unter­schied­li­chen Ebe­nen und weit über das Sys­tem Schu­le hinaus.

Das bringt Ste­fan in sei­ner Ant­wort auf den Text von Axel Krom­mer auf den Punkt. Anders könn­te Schu­le durch blo­ße Anwe­sen­heit der durch die Digi­tal­kon­zer­ne bereit­ge­stell­ten Mög­lich­keits­räu­me als Sys­tem nicht so in Fra­ge gestellt werden.

Es wird hof­fent­lich klar, dass es mir nicht dar­um geht, das bis­he­ri­ge Geschäfts­mo­dell von Schul­buch­ver­la­gen zu legi­ti­mie­ren. Das wird sich ändern müs­sen oder es fol­gen Kon­se­quen­zen. Ich habe sehr ein­schlä­gi­ge Erfah­run­gen mit Ver­la­gen und Start­ups (das Bet­teln um Gast­ar­ti­kel auf einem der­ar­tig reich­wei­ten­schwa­chen Blog wie dem mei­nen ist noch die mil­des­te Form). Mir geht es dar­um zu zei­gen, dass der Ver­weis „Und was ist mit Schul­buch­ver­la­gen?“ im Kon­text von Digi­tal­kon­zer­nen natür­lich What­a­bou­tism oder min­des­tens sehr effekt­ha­sche­risch redu­ziert ist. Und natür­lich kann man das auch nicht pri­mär an Umsät­zen messen.

Auf struk­tu­rell ähn­li­cher Ebe­ne ope­riert für mich das Auto­ar­gu­ment. Aber das ist eine ande­re Geschichte.

 

 

Bei OER besteht die Gefahr einer tendenziösen Darstellung von Fakten

Ich war seit lan­ger, lan­ger Zeit ein­mal wie­der auf einer fach­be­zo­ge­nen Fort­bil­dung. Ich gehe i.d.R. ungern zu sol­chen Ver­an­stal­tun­gen, weil sie meist inhalt­lich wenig bie­ten und metho­disch vor­her­seh­bar struk­tu­riert sind. Dies­mal war es ein wenig anders, was vor allen Din­gen Herrn Prof. Schnei­der vom Erich Maria Remar­que Frie­dens­zen­trum zu ver­dan­ken war. An die­sem Insti­tut beschäf­tigt man sich seit Jah­ren u.a. mit der Kriegs­li­te­ra­tur Anfang des 20. Jahr­hun­derts. Auf die dort gewon­ne­nen Erkennt­nis­se stützt sich die von mir zur Vor­be­rei­tung des Unter­richts ver­wen­de­te Begleit­lek­tü­re „Olden­bourg Inter­pre­ta­tio­nen, Bd.90, Im Wes­ten nichts Neu­es“, die nur noch anti­qua­risch zu hor­ren­den Prei­sen ver­füg­bar ist – war­um eigentlich?

Ich bin eini­ger­ma­ßen ver­zwei­felt. Für das Zen­tral­ab­itur Deutsch 2016 in Nie­der­sach­sen ist „Im Wes­ten nichts Neu­es“ (Erich Maria Remar­que) als ver­bind­li­che Lek­tü­re vor­ge­se­hen. So sehr die­ser „Roman“ als Anti­kriegs­li­te­ra­tur welt­weit Auf­merk­sam­keit und damit immense rezep­ti­ons­ge­schicht­li­che Bedeu­tung erfah­ren hat, so wenig gibt der Text in mei­nen Augen spe­zi­ell für das Fach Deutsch her. Struk­tu­rell ist es ein Bericht, wenn­gleich voll­kom­men fik­tio­nal. Remar­que hat wohl nur sehr weni­ge Bege­ben­hei­ten selbst erlebt.

Der Text steht natür­lich für sich als Mahn­mal gegen bewaff­ne­te Aus­ein­an­der­set­zun­gen, kann in die­ser inhalt­li­chen Ver­or­tung aber m.E. nicht sinn­voll durch nur ein Fach behan­delt wer­den, son­dern erschließt sich hin­rei­chend wohl nur in enger Zusam­men­ar­beit mit den Fächern Geschich­te und Poli­tik. Wesent­li­che Kom­pe­tenz­be­reich des Deutsch­un­ter­richt las­sen sich mit ande­ren Wer­ken bes­ser abdecken.

Man fin­det in der didak­ti­schen Lite­ra­tur den sinn­ge­mä­ßen Einstieg:

Offe­ne Begeis­te­rung dage­gen herrsch­te vor allem in den groß­städ­ti­schen Zen­tren, wo die Kriegs­er­klä­run­gen und ers­te Sie­ges­mel­dun­gen beju­belt wur­den. Ihr Trä­ger war allem Anschein nach ins­be­son­de­re das Bür­ger­tum: Stu­den­ten und Ober­schü­ler mel­de­ten sich in Mas­sen frei­wil­lig, ins­be­son­de­re vie­le Bil­dungs­bür­ger schrie­ben begeis­ter­te Gedich­te und Aufrufe.

http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/ersterweltkrieg/155302/ausloesung-und-beginn-des-krieges

Meist wird das durch einen geeig­ne­ten Bild­im­puls beglei­tet. Die Logik:

Die Deut­schen waren vom Krieg begeis­tert und naiv hin­sicht­lich sei­ner Fol­gen für das Indi­vi­du­um. Remar­que setzt bewusst ein Denk­mal gegen die­se Haltung.

Hört sich erst­mal gut an. Stimmt aber wohl so nicht. Ich gebe sinn­ge­mäß eini­ge State­ments aus der Fort­bil­dung wieder.

  1. Die Eupho­rie war wohl auf Tei­le des Bür­ger­tums begrenzt. Die länd­li­chen Bevöl­ke­rung fand das mit dem Krieg­aus­bruch wohl bedingt witzig.
  2. Gym­na­si­as­ten mel­de­ten sich wohl auch zum Kriegs­dienst, weil mit dem „Not­ab­itur“ eine ver­kürz­te Schul­zeit mög­lich wurde.
  3. Die Bil­der, die das öffent­li­che Bild von der Eupho­rie präg­ten, sind Teil einer Insze­nie­rung, um Akzep­tanz für den Kriegs­ein­tritt als brei­ten Kon­sens in der Bevöl­ke­rung darzustellen.
  4. Bild­ma­te­ri­al zum ers­ten Welt­krieg war fast grund­sätz­lich insze­niert. Die dama­li­gen Film­ka­me­ras hät­ten wohl aus den Schüt­zen­grä­ben hin­aus­ge­guckt und dem Kame­ra­mann einen Kopf­schuss beschert. Also nahm man sich wohl eher ein paar Sol­da­ten und spiel­te hin­ter der Front den Krieg ein­fach nach – die Ver­öf­fent­li­chung von Fotos aus dem ers­ten Welt­krieg war weit­ge­hend durch das Reichs­ar­chiv kon­trol­liert, indem mili­tä­ri­sche Füh­rungs­eli­ten das Zep­ter führten.
  5. […]

Über­prüft mal bit­te, inwie­weit die­ser For­schungs­stand in aktu­el­len Schul­bü­chern Berück­sich­ti­gung fin­det, also in Qua­li­täts­me­di­en. Wenn Herr Prof. Schnei­der Recht hat, ist mein Bild von der Wirk­lich­keit des ers­ten Welt­krie­ges doch ein wenig verzerrt.

Ten­den­ziö­se Dar­stel­lun­gen sind für mich kei­ne Fra­ge von frei­en oder kom­mer­zi­el­len Publi­ka­ti­ons­for­men, son­dern eine der Metho­dik und den Rah­men­be­din­gun­gen der Erstel­lung. Die Rah­men­be­din­gun­gen im kom­mer­zi­el­len Sek­tor schei­nen nicht unbe­dingt bes­ser zu werden.

Datenschutz und Schulgesetz

Das wird jetzt viel Text. Ich stel­le hier ein­mal die aus mei­ner Sicht wich­tigs­ten Rege­lun­gen zum Daten­schutz in den Schul­ge­set­zen (zusätz­lich ergän­zen bestimm­te Erlas­se im Ein­zel­fall die Bestim­mun­gen) von Nie­der­sach­sen und Schles­wig-Hol­stein gegenüber.

1. Nie­der­sach­sen ( http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+31&psml=bsvorisprod.psml&max=true )

Nie­der­säch­si­sches Schulgesetz
(NSchG)
in der Fas­sung vom 3. März 1998

§ 31 Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten

1) Schu­len, Schul­be­hör­den, Schul­trä­ger, Schü­ler­ver­tre­tun­gen und Eltern­ver­tre­tun­gen dür­fen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler und ihrer Erzie­hungs­be­rech­tig­ten (§ 55 Abs. 1) ver­ar­bei­ten, soweit dies zur Erfül­lung des Bil­dungs­auf­trags der Schu­le (§ 2) oder der Für­sor­ge­auf­ga­ben, zur Erzie­hung oder För­de­rung der Schü­le­rin­nen und Schü­ler oder zur Erfor­schung oder Ent­wick­lung der Schul­qua­li­tät erfor­der­lich ist. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler und ihrer Erzie­hungs­be­rech­tig­ten dür­fen auch den unte­ren Gesund­heits­be­hör­den für Auf­ga­ben nach § 56 und den Trä­gern der Schü­ler­be­för­de­rung für Auf­ga­ben nach § 114 über­mit­telt und dort ver­ar­bei­tet wer­den, soweit dies für die Wahr­neh­mung der jewei­li­gen Auf­ga­be erfor­der­lich ist.

(2) Schu­len dür­fen auch die­je­ni­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von Kin­dern in Kin­der­gär­ten und deren Erzie­hungs­be­rech­tig­ten (§ 55 Abs. 1) ver­ar­bei­ten, die in Kin­der­gär­ten bei der Wahr­neh­mung vor­schu­li­scher För­der­auf­ga­ben erho­ben und an Schu­len über­mit­telt wer­den, soweit die Ver­ar­bei­tung zur Erzie­hung oder För­de­rung der Kin­der in der Schu­le erfor­der­lich ist.

(3) Die Rech­te auf Aus­kunft, Ein­sicht in Unter­la­gen, Berich­ti­gung, Sper­rung oder Löschung von Daten sowie das Wider­spruchs­recht nach § 17a des Nie­der­säch­si­schen Daten­schutz­ge­set­zes wer­den für min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler durch deren Erzie­hungs­be­rech­tig­te (§ 55 Abs. 1) ausgeübt.

(4) Schu­len, Schul­be­hör­den und die Schul­in­spek­ti­on dür­fen Per­so­nal­da­ten (§ 88 Abs. 1 des Nie­der­säch­si­schen Beam­ten­ge­set­zes) aller an der Schu­le täti­gen Per­so­nen auch ver­ar­bei­ten, soweit es zur Erfor­schung und Ent­wick­lung der Schul­qua­li­tät erfor­der­lich ist.

2. Schles­wig-Hol­stein ( http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+SH+%C2%A7+30&psml=bsshoprod.psml&max=true )

Schles­wig-Hol­stei­ni­sches Schulgesetz
(Schul­ge­setz – SchulG)
Vom 24. Janu­ar 2007*

§ 30 Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung von Daten

(1) Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern dür­fen von den Schu­len, den Schul­trä­gern und Schul­auf­sichts­be­hör­den erho­ben und ver­ar­bei­tet wer­den, soweit dies zur Erfül­lung ihrer Auf­ga­ben erfor­der­lich ist.

Es sind dies

1. bei Schü­le­rin­nen und Schülern:
Vor- und Fami­li­en­na­me, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon und E‑Mail-Adres­se), Staats­an­ge­hö­rig­keit, Aus­sied­ler­ei­gen­schaft, Her­kunfts- und Ver­kehrs­spra­che, Kon­fes­si­on, Kran­ken­ver­si­che­rung, Leis­tungs- und Schul­lauf­bahn­da­ten, Daten über das all­ge­mei­ne Lern­ver­hal­ten und das Sozi­al­ver­hal­ten, Daten über son­der­päd­ago­gi­schen För­der­be­darf, soweit sie für den Schul­be­such von Bedeu­tung sein kön­nen, die Ergeb­nis­se der schul­ärzt­li­chen, schul­psy­cho­lo­gi­schen und son­der­päd­ago­gi­schen Unter­su­chun­gen, bei Berufs­schü­le­rin­nen und Berufs­schü­lern die Daten über Vor­bil­dung, Berufs­aus­bil­dung, Berufs­prak­ti­kum und Berufs­tä­tig­keit sowie die Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon) des Aus­bil­dungs­be­trie­bes oder der Praktikumsstelle;

2. bei Eltern:
Name, Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon und E‑Mail-Adres­se). Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern haben die erfor­der­li­chen Anga­ben zu machen. Sie sind auf die Rechts­grund­la­ge für die Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung der Daten auf­merk­sam zu machen.

(2) Die Daten der Schul­ver­wal­tung dür­fen aus­schließ­lich mit in der Schu­le befind­li­chen Daten­ver­ar­bei­tungs­ge­rä­ten des Schul­trä­gers ver­ar­bei­tet wer­den.

[…]
(10) Die mit Ein­wil­li­gung der Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern erho­be­nen Daten dür­fen nur zu dem Zweck benutzt wer­den, zu dem sie von den Betrof­fe­nen mit­ge­teilt wor­den sind. Eine ander­wei­ti­ge Ver­wen­dung bedarf einer erneu­ten Einwilligung.

(11) Soweit es zur Erfül­lung der sich aus die­sem Gesetz erge­ben­den Auf­trä­ge der Schu­le und der Schul­auf­sicht sowie zur Wahr­neh­mung gesetz­li­cher Mit­wir­kungs­rech­te erfor­der­lich und unter Wah­rung der über­wie­gen­den schutz­wür­di­gen Belan­ge der Betrof­fe­nen mög­lich ist, regelt das für Bil­dung zustän­di­ge Minis­te­ri­um durch Verordnung:

1. den zuläs­si­gen Umfang der Ver­ar­bei­tung von Daten,
2. die Daten­über­mitt­lung ein­schließ­lich der Über­mitt­lung zu sta­tis­ti­schen Zwecken,
3. die Sper­rung, Löschung und Auf­be­wah­rung von Daten,
4. die Datensicherung,
5. die Daten der Schul­ver­wal­tung und sons­ti­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die durch Lehr­kräf­te außer­halb der Schu­le ver­ar­bei­tet wer­den dürfen,
6. die auto­ma­ti­sier­te Datenverarbeitung,
7. die für sta­tis­ti­sche Erhe­bun­gen maß­ge­ben­den Erhe­bungs- und Hilfs­merk­ma­le, den Berichts­zeit­raum und die Periodizität,
8. die für die Auf­ga­be nach Absatz 4 Satz 2 zustän­di­ge Stelle,
9. Zeit­punkt und Stand der nach Absatz 5 zu über­mit­teln­den Daten.

(12) Rege­lun­gen in ande­ren Rechts­vor­schrif­ten über die Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung von Daten blei­ben unbe­rührt, soweit sich nicht aus den vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen etwas ande­res ergibt.

Mein per­sön­li­cher Kommentar

Das Gesetz in Schles­wig-Hol­stein ist auf den ers­ten Blick wesent­lich enger und restrik­ti­ver gefasst. Ich weiß, dass es unter Mit­wir­kung des ULD ent­stan­den ist. Es ist zudem wesent­lich aktu­el­ler. Eine Schu­le in Schles­wig-Hol­stein weiß aber sehr genau:

  • wel­che Daten sie ver­ar­bei­ten darf (z.B. dass der Beruf der Eltern nicht erfasst wird)
  • dass die­se Daten NICHT in einer Cloud lie­gen dür­fen (z.B. kei­ne digi­ta­len Klas­sen­bü­cher, wenn sie nicht im Hau­se gehos­tet werden)
  • mit wem sie unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen Daten aus­tau­schen darf
  • dass Eltern und Schü­ler die Anga­be bestimm­ter Daten nicht ver­wei­gern dürfen

Wenn der Dienst­herr die Ver­mitt­lung von Medi­en­kom­pe­tenz for­dert, benö­ti­gen Schu­len dafür einen rechts­si­che­ren Rah­men. Natür­lich fal­len in Schles­wig-Hol­stein dann z.B. durch Ver­la­ge ange­bo­te­ne Lern­stands­er­he­bun­gen weit­ge­hend flach. In Nie­der­sach­sen bleibt nach mei­nem Emp­fin­den vor allem eins: Gro­ße Ver­un­si­che­rung, zumin­dest bei mir.

iOS, Android oder Windows8?

Ich habe ein Luxus­pro­blem. Wir als Schu­le und ich als Bera­ter ste­hen jetzt all­mäh­lich vor der Fra­ge der End­ge­rä­te. Tablets wür­den z.B. bei uns in der Schu­le nicht in einen luft­lee­ren Raum fal­len, son­dern sich in ein vor­han­de­nes Netz inte­grie­ren müs­sen. Das ist ein wesent­li­cher Unter­schied zu ande­ren Schu­len, die so etwas gar nicht oder nur sehr rudi­men­tär besit­zen und daher zwin­gend auf das Netz der Net­ze ange­wie­sen (UMTS/LTE) sind oder sich inner­halb von Klas­sen­räu­men eige­ne, meist App­lenet­ze bau­en müs­sen. Unser Netz ist schul­weit ange­legt und ver­füg­bar. Jeder an der Schu­le bei uns besitzt:

  1. Einen eige­nen Ord­ner, der aus dem Schul­netz oder auch über das Inter­net über eine Viel­zahl von Pro­to­kol­len lesend und schrei­bend zugäng­lich ist
  2. Zugriff auf gemein­sa­me Verzeichnisse
  3. Eine voll­wer­ti­ge E‑Mailadresse
  4. Zugriff auf meh­re­re Netz­dru­cker (Man kann sogar von zu Hau­se aus drucken…)
  5. Zugriff auf ein flä­chen­de­cken­des WLAN in der Schu­le (bald mit Captiveportal)
  6. Bald Zugriff auf einen Strea­ming­ser­ver (Fil­me und Audio­da­tei­en aus dem Mer­lin­pro­jekt aufs End­ge­rät streamen)
  7. […]

Es gibt Berei­che, die sind für die aller­meis­ten Lehr­kräf­te Magie – dazu gehört das gera­de ent­ste­hen­de Cap­tiv­e­por­tal zur WLAN-Nut­zung oder die WLAN-Rou­ter mit bald WPA2-Enter­pri­se und DD-WRT mit ihrer zen­tra­len Steue­rung (das könn­te man aber auch „bedien­bar“ für fast jeden für teu­res Geld ein­kau­fen). Der größ­te Bereich ist nicht „magic“, son­dern wür­de auch noch lau­fen, wenn „Maik mor­gen vom Bus über­fah­ren wird“ – wie ein Kol­le­ge immer ger­ne argu­men­ta­tiv in Feld führt. Das liegt dar­an, dass wesent­li­che Dienst­leis­tun­gen hier extern ein­ge­kaut werden.

Das Netz wird genutzt und die Nut­zung steigt kräf­tig – wie das Moni­to­ring zeigt. Aber auch Art und Umfang der an mich gerich­te­ten Anfra­gen geben einen guten Ein­blick dar­in, was tat­säch­lich alles schon gemacht wird – vie­les wäre noch vor einem hal­ben Jahr völ­lig undenk­bar gewesen.

Kurz gefasst: Das Fun­da­ment steht – vie­le Schu­len fan­gen ja eher mit dem Dach an (End­ge­rä­te). Die Ent­schei­dung für End­ge­rä­te steht bei uns aber jetzt defi­ni­tiv an. Das ist ein gro­ßes Pro­blem für mich, weil End­ge­rä­te sehr teu­er im Ver­gleich zu Netz­werk­ge­rä­ten sind. Unse­re Netz­kom­po­nen­ten kos­ten umge­rech­net auf die Schü­ler­zahl lächer­lich wenig.

1:1 Aus­stat­tung ist bei uns zur­zeit kein The­ma. Dazu muss noch sehr viel in Fort­bil­dung und Akzep­tanz inves­tiert werden.

Ich „ver­mark­te“ unser Netz bewusst nicht, indem ich über sozia­le Netz­wer­ke jede Neue­rung bekannt­ge­be. Ich möch­te dafür erst noch mehr Res­sour­cen in die Qua­li­fi­ka­ti­on aller Betei­lig­ten ste­cken. Oft kommt sonst nur her­aus, dass bis­her Ana­lo­ges jetzt ein­fach digi­ta­li­siert wird. Das ist für mich(!) z.B. dann der Fall, wenn Arbeits­blät­ter ohne kol­la­bo­ra­ti­ve Funk­tio­nen ein­fach 1:1 auf einem Tablet abge­bil­det sind und der Mehr­wert eigent­lich nur dar­in besteht, dass das Ergeb­nis pro­je­zier­bar ist – das geht auch mit Foli­en und Doku­men­ten­ka­me­ras. Wei­ter­hin ist unse­re Schu­le mit ihrem Netz in Nie­der­sach­sen gar nicht so etwas Beson­de­res – da gibt es eini­ge mehr, die da sogar noch wei­ter sind. Die Mehr­heit der Schu­len hat aber auch deut­lich(!) weniger.

Die Lage

Die Edu­sze­ne ist sich nahe­zu welt­weit einig, dass iOS-Gerä­te (iPad, iPho­ne) der didak­ti­sche Befrei­ungs­schlag schlecht­hin sind. Leich­te Bedien­bar­keit, her­vor­ra­gen­de Ver­ar­bei­tungs­qua­li­tät, brei­te App-Aus­wahl, vie­le Expe­ri­men­te und Erfah­run­gen im Unter­richt sind Plus­punk­te, die App­le­pro­duk­te aus­zeich­nen. Stolz sieht man Klas­se um Klas­se iPads auf Pres­se­fo­tos  in die Höhe hal­ten. Für Schu­len, die noch kein eige­nes Netz besit­zen, ist die App­le­welt nach mei­ner Mei­nung das Mit­tel der Wahl – zumin­dest momen­tan. Aber einer gewis­sen Grö­ße und je nach Anfor­de­run­gen kann es aber auch hier pro­ble­ma­tisch werden.

Weit im All­tag ver­brei­tet sind Andro­id­ge­rä­te. Mitt­ler­wei­le ist das Bedien­kon­zept eigent­lich ganz brauch­bar, es gibt ver­nünf­ti­ge Gerä­te am Markt und auch die App-Aus­wahl kann sich mehr und mehr sehen las­sen. Aus dem Bil­dungs­be­reich liest man wenig über Android. Andro­ids bewe­gen sich sehr sicher im Netz, da sie sehr gut mit den dort übli­chen Stan­dards (CSS, Flash, HTML5) zurecht­kom­men – kein Wun­der, bestimmt doch Tan­te Goog­le als größ­ter Play­er auf die­sen Ter­rain kräf­tig mit. Mich als Tech­ni­ker nervt die Update­po­li­tik bei Android – u.U. ist man gezwun­gen mit einem Gerät zu arbei­ten, was nach weni­gen Mona­ten vol­ler Sicher­heits­lü­cken ist – in gro­ßen Net­zen möch­te man sowas als Admi­nis­tra­tor eher nicht sehen – das dürf­te auch der Grund dafür sein, dass Android bis­her nur im Con­su­mer­be­reich nen­nens­wert Fuß fas­sen konnte.

Mit Windows8 gibt es hin­ge­gen im Edu­be­reich kei­ne Erfah­run­gen – weder mit der Ver­ar­bei­tungs­qua­li­tät von Gerä­ten, noch mit dem zuge­ge­be­ner­ma­ßen sehr gewöh­nungs­be­dürf­ti­gen Bedien­kon­zept, was Fir­men bei Neu­ge­rä­ten mit Windows8 schon zu Down­gra­de­li­zen­zen auf den Vor­gän­ger Windows7 treibt. Haupt­ar­gu­ment: Mit einer Table­tober­flä­che sei kaum pro­duk­ti­ves Arbei­ten mit Spe­zi­al­soft­ware mög­lich. Für Schul­net­ze sehe ich Vor­tei­le: Windows8 lässt sich recht leicht in bestehen­de Infra­struk­tu­ren ein­bin­den (dru­cken, Ein­bin­dung von Netz­lauf­wer­ken usw.). Es gibt in den Pro­fes­sio­nal­va­ri­an­ten von je her Mög­lich­kei­ten, Gerä­te zen­tral zu steu­ern und zu ver­wal­ten. Für ein neu­es Gerät muss ich in unse­rem, Netz etwa 5–10 Minu­ten mei­ner Zeit für eine kom­plet­te Vor­in­stal­la­ti­on auf­wen­den – das dau­ert bei iOS-Gerä­ten ohne zen­tra­le Ver­wal­tung zur Zeit deut­lich län­ger. Es gibt von je her ein Mul­ti­user­ma­nage­ment. Zusätz­lich kann ich zumin­dest zwei Apps neben­ein­an­der betrei­ben. Bei den Nicht-RT-Vari­an­ten ist das Betriebs­sys­tem nicht fest mit dem End­ge­rät ver­bun­den wie bei Android oder iOS – d.h. wenn einer Linux­dis­tri­bu­ti­on der gro­ße Tablet­schlag gelingt, kann man z.B. wechseln.

Die fast schon reli­gi­ös anmu­ten­de Aura, mit der App­le­pro­duk­te kon­no­tiert sind, kön­nen Windows8 und Android nicht trans­por­tie­ren – ich stel­le mir gera­de vor, wie SuS stolz Win8-RT-Tablets in die Höhe hal­ten – der Spott im Netz wür­de zum jet­zi­gen Zeit­punkt wohl kei­ne Gren­zen kennen.

Was tun?

Ich habe kei­ne Ahnung. Für ein so gro­ßes Netz wie das unse­re, das im Prin­zip eine Viel­zahl von Gerä­ten unter­stüt­zen wür­de – mit der Rah­men­be­din­gung, kei­ne Mög­lich­kei­ten zu 1:1 Set­tings zu haben, spre­chen ange­sichts der ver­füg­ba­ren Res­sour­cen zur Pfle­ge der Gerä­te und der Anbin­dung an vor­han­de­ne Arbeits­ab­läu­fe zumin­dest für Schul­ge­rä­te alle Argu­men­te für Windows8.

Nut­zer­ak­zep­tanz wür­de man viel eher mit iOS-Gerä­ten erhal­ten („App­le­au­ra“), schafft sich dann aber eine Rei­he von Her­aus­for­de­run­gen bei Pfle­ge und Ver­wal­tung. Schu­len mit rudi­men­tä­ren Net­zen haben eigent­lich kaum eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve zu iOS (iPad), weil das Netz ja oft des­we­gen zu rudi­men­tär ist, da die Res­sour­cen und das Wis­sen zum Auf­bau vor Ort fehlen.

Ich löse das für mich vor­erst sehr zurück­hal­tend mit zwei Sät­zen an gebrauch­ten Sub­note­books für die Grup­pen- und AG-Arbeit. Wie wird das ein­ge­setzt? Wel­che Pro­ble­me tre­ten auf? Ist die Boot­zeit das ent­schei­den­de Problem?

Das böse, böse Internet!

Das neue Medi­um bewahrt kei­ne Geheim­nis­se! Es macht die Schrei­ber arbeits­los! Es ver­fälscht die Wer­ke der alten Dich­ter und Phi­lo­so­phen durch schlud­ri­ge Raub­dru­cke! Am schlimms­ten aber sei, dass es jede Mei­nung unge­prüft ver­brei­te, ‚alleyn uff gewynn und groß beschisß‘, sodass die Leu­te am Ende den ‚buren‘ mehr glau­ben als den ‚gler­ten‘.“

Quel­le: GEO

So äußer­te sich der Dich­ter Sebas­ti­an Brant um 1500 im Fahr­was­ser der Erfin­dung des Buch­drucks. Schlimm, echt schlimm, so ein Buch! Meint er mit „uff gewynn und groß beschisß“ eigent­lich die Autoren oder die Ver­le­ger der dama­li­gen Zeit? Auch der Rest des zitier­ten GEO-Arti­kels ist abso­lut lohnenswert.

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