BYOD – Gedankensplitter

Die Situa­ti­on:

  • es gibt Han­dys an Schu­len, die von SuS mit­ge­bracht werden
  • die Han­dys unter­schei­den sich stark in ihrer Funk­tio­na­li­tät und Ver­trags­mo­da­li­tä­ten ent­spre­chend des sozia­len Sta­tus der Elternhäuser
  • nicht alle SuS ver­fü­gen über ein Han­dy, wel­ches inter­net­fä­hig ist
  • in der Regel ist die Ver­wen­dung auf dem Schul­ge­län­de per Haus­ord­nung untersagt
  • die Regel wird nicht ein­ge­hal­ten und ist kaum durchzusetzen
  • es lan­den Fotos, Film­do­ku­men­te usw. aus der Schu­le in sozia­len Netzwerken
  • bei Cyber­mo­bing spie­len digi­ta­le End­ge­rä­te eine Schlüsselrolle
  • das schu­li­sche WLAN steht SuS in der Regel nicht offen

Per­sön­li­che Gedanken:

Die posi­ti­ven Aspek­te der Ver­wen­dung von Han­dys im Unter­richt sind nicht nach­ge­wie­sen. Jubel­schreie und Erfolgs­mel­dun­gen im Inter­net zei­gen kei­ne Pro­duk­te im Ver­gleich zu Pro­duk­ten klas­si­scher Lern­ar­ran­ge­ments, son­dern besit­zen in der Regel einen tech­no­iden Fokus, z.B. den „Bild­schirm­in­halt des iPads an einen Bea­mer über­tra­gen“, Appemp­feh­lun­gen, Admi­nis­tra­ti­ons­er­leich­te­run­gen, Datei­ex­port aus dem Tablet (Sei­ten­hieb: der ohne exter­ne Diens­te nicht fun­kio­niert). Es gibt ers­te, zöger­li­che Vor­rei­ter auf die­sem Gebiet. Ich mei­ne aber zu erken­nen, dass wesent­li­che Effek­te nicht mit iDin­gens, son­dern in der Kom­bi­na­tio­nen von iDin­gens mit kol­la­bo­ra­ti­ven Web2.0‑Tools erzielt wer­den. Fin­de ich alles wich­tig und gut – es hat aber nichts, bzw. für mich noch viel zu wenig mit Unterichts­qua­li­tät zu tun.

Die Zukunft

  • mobi­le End­ge­rä­te wer­den in der Gesell­schaft mehr und mehr zur Selbst­ver­ständ­lich­keit werden
  • andro­id­be­trie­be­ne Gerä­te ermög­li­chen den Bau güns­ti­ge­rer Devices und damit den Zugang von mehr Men­schen zur digi­ta­len Welt
  • für mich ist es eine Fra­ge der Zeit, bis ein gene­rel­les Han­dy­ver­bot an Schu­len von Ver­wal­tungs­ge­rich­ten kas­siert wird (sogar in Bay­ern). Das wird über (Großstadt-)Elternrechte laufen.

Reak­ti­ons­op­tio­nen

Man kann sagen: „Das ist alles so schreck­lich. Wir reden nie mehr mit­ein­an­der, son­dern kom­mu­ni­zie­ren bald nur noch über Face­book & Co. Ich als Leh­rer bin bald Frei­wild und muss mich immer und über­all fil­men und foto­gra­fie­ren las­sen. Die Welt is schlecht“ - das kann man alles sagen. Ori­gi­nal­zi­tat aus dm Leh­rer­zim­mer ges­tern: „Du kannst den Pira­ten ja nicht nahe­ste­hen, du redest ja noch mit uns.

Ich habe auf dem letz­ten Modul mei­nes Trai­ner-Trai­nings etwas erprobt. Die Grund­idee besteht dar­in, zu sagen: „Ja. Es gibt Han­dys. Ja. Die Ver­brei­tung die­ser Gerä­te wird zuneh­men. Ja. Wir wer­den das Zeug bald nicht mehr ver­bie­ten dürfen.“

Ich möch­te ger­ne einen Ver­trag mit Schü­lern, Eltern und Lehr­kräf­ten erar­bei­ten, der wesent­li­che Din­ge der Nut­zung digi­ta­ler End­ge­rä­te an der Schu­le regelt und in einer Art „Fest­akt“ von allen Betei­lig­ten Gre­mi­en unter­schrie­ben wird. Wer an der Schu­le ein Gerät ein­schal­tet, erkennt damit den Ver­trag an. So ein Ver­trag kann:

  1. Regeln, wann und wie die Nut­zung digi­ta­ler Gerä­te erwünscht ist
  2. Wel­che Kon­se­quen­zen bei Fehl­ver­hal­ten ein­tre­ten (SuS könn­ten bei der Art der Kon­se­quenz natür­lich mitbestimmen)
  3. Über­le­gun­gen dazu anstel­len, inwie­weit sol­che Gerä­te dann auch in der Schu­le ver­si­chert sind, wenn sie als „Unter­richts­mit­tel“ zuge­las­sen werden
  4. In der Ver­hand­lungs­pha­se ein Bewusst­sein für die Ängs­te und Chan­cen schaf­fen, die mit die­sen Gerä­ten ver­bun­den sind.
  5. Eine päd­ago­gi­sche und kei­ne recht­li­che Dis­kus­si­ons­grund­la­ge im Fal­le von Grenz­über­schrei­tun­gen ermöglichen
  6. Bis­her demo­kra­ti­sche gemein­te Struk­tu­ren real­de­mo­kra­tisch an Schul­ent­wick­lung betei­li­gen – des­we­gen soll­te es schon ernst gemeint und kein Fei­gen­blatt zum Trans­port der aus­schließ­li­chen Bedürf­nis­se von Lehr­kräf­ten sein
  7. Ein­bli­cke in poli­ti­sche Arbeit geben
  8. Die Schu­le in der Öffent­lich­keit als „modern“ daste­hen lassen
  9. […]

Nein, ein sol­cher Ver­trag ist nicht recht­lich bin­dend. Aber dar­um geht es ja auch gar nicht. Es geht dar­um, mit einem nicht durch­setz­ba­ren, recht­li­chen Rah­men päd­ago­gisch umzu­ge­hen. Ich wür­de da auch kei­nen Juris­ten heranlassen.

Ich selbst…

… baue ja ein WLAN für unse­re Schu­le auf. Ich habe das Glück, über eine Schul­ser­ver­lö­sung zu ver­fü­gen, mit der ich Schrit­te gehen kann zwi­schen: „Kei­ner darf!“ und „Jeder darf sofort alles!“. Das Bedürf­nis nach einem offe­nen WLAN mag für den moder­nen Web2.0‑Lehrer zwar indi­vi­du­ell groß sein – wenn das Sys­tem aber ggf. eigen­mäch­ti­ge „Öff­nun­gen“ im Fal­le von Miss­brauch nicht auf­fan­gen kann, ist u.U. Erde für Jah­re ver­brannt. Ich habe vor, fol­gen­de Schrit­te zu gehen:

  1. Offe­nes WLAN für Lehr­kräf­te und Schul­ge­rä­te in mög­lichst allen Gebäudeteilen
  2. Zugriff auf das Intra­net der Schu­le für Schü­ler mit Anmel­dung an einem Hotspot
  3. Frei­ga­be weni­ger aus­ge­wähl­ter Sei­ten für Schüler
  4. Prin­zi­pi­el­le Frei­schal­tung des Inter­net in bestimm­ten Gebäu­de­tei­len für SuS. Dabei kann die Lehr­kraft bestim­men, wel­cher Schü­ler­ac­ces­s­point ein- oder abge­schal­tet wird.
  5. Einen Ver­trag aushandeln
  6. Das WLAN gene­rell öffnen
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7 Kommentare

  • Hal­lo Maik!

    1. Auf die­ser Sei­te kann man eine Mus­ter­ver­ein­ba­rung run­ter­la­den: http://bildungmedien.ch/index.php/projekte/1to1-computing

    2. Hier gibt’s aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zum The­ma BYOD in der Schu­le: http://www.scoop.it/t/byod-edu [Ich weiß: du magst scoop.it nicht ;-)]

    Gruß
    Ulf

  • Hal­lo Ulf,
    Kon­ser­ven (fer­ti­ges Essen) fin­de ich bei päd­ago­gi­schen Ver­ein­ba­run­gen immer ganz schwie­rig. Man erfährt dabei nichts über die wirk­li­chen Ängs­te, Hemm­nis­se, Sor­gen, Hal­tun­gen. Und gegen die­ses Scoop­zeugs kann ich mich in mei­ner Time­line kaum weh­ren :o)…

  • >für mich ist es eine Fra­ge der Zeit, bis ein gene­rel­les Han­dy­ver­bot an Schu­len von Ver­wal­tungs­ge­rich­ten kas­siert wird (sogar in Bay­ern). Das wird über (Großstadt-)Elternrechte laufen.

    Es gibt kein Han­dy­ver­bot an Schu­len, auch nicht in Bayern.

    Die Schrit­te hal­te ich für sinn­voll. An Ver­trä­ge glau­be ich aller­dings nur an Schu­len mit geeig­ne­ter Atmo­sphä­re oder Tra­di­ti­on; viel­leicht gibt es die irgend­wo. Die Frei­heit von Fil­tern kommt dann bei Punkt 6, oder gar nicht?

  • @Herr Rau
    Dan­ke noch­mal für die Klarstellung.

    Frei­heit von Fil­tern“ – was für ein schö­nes Oxy­mo­ron, je nach­dem, wie man es liest. Ich weiß nicht so recht. Die Ver­wal­tungs­vor­schrift müss­te dann weg oder modi­fi­ziert wer­den – viel­leicht lie­ße sich das nut­zer­be­zo­gen nach Alter staf­feln? Tech­nisch gin­ge das auch, erfor­dert bloß drei Net­ze. Es geht mir eigent­lich nicht um den Ver­trag. Es geht mir um das offe­ne Gespräch über einen sol­chen Ver­trag. Und Tra­di­ti­on ist es doch, wenn es in drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Jah­ren irgend­wie klappt.

  • Ja, ich wuss­te nicht genau, was „Prin­zi­pi­el­le Frei­schal­tung“ bedeu­tet. Also prin­zi­pi­ell für jeden Schü­ler, nicht prin­zi­pi­ell das gan­ze Internet. 

    Mei­ne Schu­le hat – wie vie­le Schu­len zur Zeit, das hat man jetzt so – eine Schul­ver­ein­ba­rung. Sie ist nicht sehr demo­kra­tisch ent­stan­den und alles ande­re als mit Leben erfüllt. Die prägt mei­ne Ansich­ten zur Zeit etwas, aber ich glau­be schon, dass das anders­wo anders lau­fen kann.

    Und ja, das Schö­ne an der Schu­le: nach drei, vier Jah­ren ist etwas Tra­di­ti­on und war schon immer so.

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