Selfiegate

Eine Mit­ar­bei­te­rin des Schwei­zer Par­la­ments hat von sich frei­zü­gi­ge Fotos ver­öf­fent­licht, die teil­wei­se sogar in den Amts­räu­men ihres Arbeit­ge­bers ent­stan­den sind. Die­se Fotos wur­den unter einem pseudonymisierten[ref]Pseudonymisierung: Tat­säch­lich han­delt es sich nicht um eine Anony­mi­sie­rung, da die­se dem Grund­satz der Nicht­ver­kett­bar­keit folgt. Der Twit­ter­ac­count der Dame lie­fer­te offen­bar aus­rei­chend Infor­ma­tio­nen (Ver­ket­tun­gen), die eine Auf­lö­sung des Real­na­mens ermög­lich­te. Anony­me Leh­rer­blogs gibt es damit auch nicht, da bei kon­kre­ten Erleb­nis­be­rich­ten zumin­dest für die Betei­lig­ten oder Freun­de der Real­na­me ermit­tel­bar ist – auch von Per­so­nen, über die geschrie­ben wird.[/ref] Twit­ter­ac­count ver­öf­fent­licht. Fin­di­ge Men­schen ver­moch­ten jedoch, die­sen Account zu depseud­ony­mi­sie­ren. Dar­um ent­spinnt sich jetzt in Blogs und auf Twit­ter (Hash­tag: #sel­fie­ga­te) eine Debat­te dar­über, inwie­fern auf sol­chen Platt­for­men wie Twit­ter oder Face­book gepos­te­te Text­nach­rich­ten, Bil­der und Vide­os von Drit­ten (z.B. Pres­se­or­ga­nen) ver­wen­det wer­den dür­fen. Die Kern­fra­ge lau­tet dabei:

Darf alles, was im Netz ver­füg­bar ist, auch belie­big von Drit­ten ver­wen­det werden?

Beson­de­re Bri­sanz erhält die­se Fra­ge, wenn es um Bil­der, Text­nach­rich­ten oder Vide­os von Jugend­li­chen oder Kin­dern geht, die sich in sozia­len Netz­wer­ken bewe­gen. Immer­hin heißt es in den Geschäft­be­din­gun­gen von z.B. Facebook:

 Für Inhal­te, die unter die Rech­te an geis­ti­gem Eigen­tum fal­len, wie Fotos und Vide­os („IP-Inhalte“), erteilst du uns vor­be­halt­lich dei­ner Pri­vat­sphä­re- und Anwen­dungs­ein­stel­lun­gen die fol­gen­de Erlaub­nis: Du gibst uns eine nicht-exklu­si­ve, über­trag­ba­re, unter­li­zen­zier­ba­re, unent­gelt­li­che, welt­wei­te Lizenz für die Nut­zung jeg­li­cher IP-Inhal­te, die du auf oder im Zusam­men­hang mit Face­book pos­test („IP-Lizenz“). Die­se IP-Lizenz endet, wenn du dei­ne IP-Inhal­te oder dein Kon­to löscht, außer dei­ne Inhal­te wur­den mit ande­ren Nut­zern geteilt und die­se haben sie nicht gelöscht.

Quel­le: https://www.facebook.com/note.php?note_id=10150282876970301

Was das im Ein­zel­nen bedeu­tet, ist recht­lich hier sehr schön zusam­men­ge­fasst. Hier gibt mehr unge­klär­te als geklär­te Fra­gen, z.B. ob eine nicht voll geschäfts­fä­hi­ge Per­so­nen die­se Rech­te über­haupt ein­räu­men kann. Des­sen unge­ach­tet erklärt man sich bei der Nut­zung von Face­book mit deren AGB ein­ver­stan­den. Gel­ten die­se AGB, darf Face­book z.B. eine Wer­be­kam­pa­gne mit mei­nem Kon­ter­fei star­ten ohne mich zu fragen.

Dua­lis­men

Die reflex­ar­ti­ge Ant­wort auf die­se Pro­ble­ma­tik der Anders­den­ken­den ist im Wesent­li­chen die, die man Eric Schmidt (Goog­le) mal in den Mund gelegt hat

Wenn es etwas gibt, von dem Sie nicht wol­len, dass es irgend­je­mand erfährt, soll­ten Sie es viel­leicht ohne­hin nicht tun.“ – Zitiert von Chris­ti­an Stö­cker in: Goog­le will die Welt­herr­schaft (Auf die Fra­ge nach dem Daten­schutz bei Goog­le), 8. Dezem­ber 2009. spiegel.de/netzwelt

Quel­le: http://de.wikiquote.org/wiki/Eric_Schmidt

Die Lösung soll also laut der Kri­ti­ker sein, nichts im Netz zu ver­öf­fent­li­chen, von dem man nicht will, dass es miss­braucht oder in einen ande­ren Kon­text wird. Bis­her ist das sehr dua­lis­tisch: Ganz oder gar nicht.

Inten­dier­te Öffentlichkeit

Da Dua­lis­mus einer der beson­ders unbe­lieb­ten Din­ge im Netz ist, gibt es Bestre­bun­gen, Zwi­schen­tö­ne zwi­schen „pri­vat“ und „öffent­lich“ zu kon­stru­ie­ren bzw. mora­lisch ein­zu­for­dern, z.B. bei Phil­ip­pe Wampf­ler bereits in meh­re­ren Artikeln.

Das, was dort beschrie­ben wird, lässt sich für mich am ehes­tens mit dem Begriff „inten­dier­te Öffent­lich­keit“ fas­sen. Äuße­run­gen, Foto- oder Videou­ploads sind in die­ser Les­art nicht welt­öf­fent­lich gemeint, son­dern für einen bestimm­ten Zweck und Adres­sa­ten­kreis bestimmt.

Zum Bei­spiel ist das Face­book­pro­fil eines Freun­des für die Men­schen bestimmt, mit denen er aus eige­ner Ent­schei­dung Infor­ma­tio­nen teilt. Obwohl es öffent­lich zugäng­lich ist, darf ich es in der Les­art der inten­dier­ten Öffent­lich­keit nicht ein­fach in einem Kon­text auf­ru­fen, der von ihm nicht vor­ge­se­hen wor­den ist – etwa im Rah­men einer Unter­richts­stun­de zur Medi­en­kom­pe­tenz oder von sei­nen Eltern zur Aus­for­schung des Privatlebens.

Über­tra­gen auf Sel­fie­ga­te ist es Unrecht, dass die Iden­ti­tät der Frau auf­ge­deckt und für die gewinn­ori­en­tier­te Nut­zung im Rah­men von Bericht­erstat­tung in der Pres­se ver­wen­det wur­de, weil es für die Frau eben ekla­tan­te Fol­gen hat und sie einer sol­chen Ver­wen­dung über ihre inten­dier­te Öffent­lich­keit hin­aus nie zuge­stimmt hätte.

Ich als Lehr­kraft muss eine Bewer­tung mei­ner dienst­li­che Iden­ti­tät auf Bewer­tungs­por­ta­len dul­den. Muss ich auch dul­den, dass die­se Ergeb­nis­se z.B. in einer Schü­ler­zei­tung frei ver­wen­det werden?

Gera­de das letz­te Bei­spiel zeigt, dass ich nicht ein­mal selbst Din­ge preis­ge­ben muss, um mit die­ser grund­sätz­li­chen Fra­ge­stel­lung kon­fron­tiert zu sein und nicht unmit­tel­bar „selbst schuld“ bin, weil ich frei­wil­lig Daten ver­öf­fent­licht habe.

Mit der Anmel­dung zu Face­book hat man aber zumin­dest gegen­über Face­book selbst zuge­stimmt, dass es eine inten­dier­te Öffent­lich­keit in Bezug auf Face­book nicht gibt.

Mei­ne Webrealität

Über die Mög­lich­keit, Daten zu kon­trol­lie­ren, habe ich schon an ande­rer Stel­le geschrie­ben. Ich gehe davon aus, dass mit Daten im Netz das gemacht wer­den wird, was für irgend­wen einen Sinn ergibt. Das ist nicht schön. Das mag mora­lisch ver­werf­lich sein. Es ist viel­leicht aber die Natur des Menschlichen.

Was genau wäre nötig, um ein ehr­ba­res Anlie­gen wir eine Ver­an­ke­rung der „inten­dier­ten Öffent­lich­keit“ in einem glo­ba­li­sier­ten Netz zu eta­blie­ren? Zusätz­lich natür­lich – wie immer – am bes­ten ohne staat­li­che Eingriffe?

Rea­lis­ti­scher erscheint mir die Ein­sicht, dass ich die Kon­trol­le über mei­ne Daten an der Pfor­te zum Netz schlicht abge­be. Dazu muss man – fin­de ich – begrei­fen, dass der Begriff der Kopie im Netz völ­lig unan­ge­bracht ist. Die digi­ta­le Reprä­sen­ta­ti­on z.B. eines Fotos auf mei­nem Rech­ner und im Brow­ser eines Web­sur­fers ist iden­tisch. Die Res­sour­ce wird qua­li­ta­tiv nicht schlechter.

Ich kann in Euro­pa ger­ne ethi­sche Stan­dards haben und mich dar­an hal­ten, muss viel­leicht aber hin­neh­men, dass die­se in ande­ren Berei­chen der Welt belä­chelt wer­den werden.

Ich kann also momen­tan eigent­lich nur – zumin­dest für die Daten, die ich selbst ver­brei­te – immer einen Fil­ter vor­schal­ten und genau prü­fen, ob ich mit dem Ver­lust der Kon­trol­le über die­se Daten leben kann, bis es welt­weit gül­ti­ge mora­li­sche Regeln gibt. Das ist ziem­lich unbe­quem nicht mehr auf Ver­hal­ten in der Ver­gan­gen­heit anwend­bar, also eigent­lich unrealistisch.

Ein­fa­cher bekom­me ich ggf. die Pro­ble­ma­tik mit den Daten in den Griff, die Drit­te über mich ins Netz ein­stel­len – daher kann ich theo­re­tisch jetzt schon weit­aus bes­ser vor­ge­hen, als gegen ein Nackt­fo­to, wel­ches ich selbst ver­öf­fent­li­che und wel­ches dann über die von mit inten­dier­te Öffent­lich­keit hin­aus Krei­se zieht.

Pro­vo­zie­ren­des

Die unbe­küm­mer­ten Daten­ge­ber der letz­ten Jah­re bekom­men lang­sam aber sicher eine Ahnung davon, was mit ihren Daten gesche­hen kann, bzw. was der Preis für Bequem­lich­keit in der Nut­zung digi­ta­ler Werk­zeu­ge ggf. ist. Das Kon­zept der inten­dier­ten Öffent­lich­keit kommt mir ein wenig so vor wie eine Aus­re­de zum Erhalt des eige­nen Selbst­bil­des: „Ja nun, die Daten habe ich aus Bequem­lich­keit ver­brei­tet, aber das die so und so ver­wen­det wer­den, habe ich nicht gewollt und auch nicht gewusst! Und eine Rück­kehr ist doch gar nicht mehr mög­lich, so sehr wie sich die­se Diens­te in mei­nem Leben eta­bliert haben.“ – Bei Face­book hät­te man es aber wis­sen kön­nen – es gab genug Leu­te, die die AGB gele­sen und dar­über auf­ge­klärt haben.

Auf mei­nen Eltern­aben­den zur Medi­en­kom­pe­tenz erge­ben sich genau dar­aus immer wie­der für das Publi­kum recht ver­stö­ren­de Ant­wor­ten auf bestimm­te Fra­gen, z.B. nach der Her­kunft von Sex­ting (es waren wahr­schein­lich Erwach­se­ne in Fern­be­zie­hun­gen, die damit ange­fan­gen haben) und grund­sätz­lich waren es auch immer Erwach­se­ne, die aus Bequem­lich­keit nut­zen und Diens­te ver­wen­den, sich aber nun über das unre­flek­tier­te Ver­hal­ten ihrer Kin­der auf­re­gen. Der Gip­fel war neu­lich das Ver­schi­cken einer PIN für eine Kre­dit­kar­te über Whats­App in die USA. Mein Lieb­lings­satz dabei:

Kin­der und Jugend­li­che sind oft genug Spie­gel des Ver­hal­tens ihrer Vorbilder.

Wenn wir als Vor­bil­der Kon­zep­te wie die inten­dier­te Öffent­lich­keit für uns und unse­re Kin­der ent­wer­fen und über die damit ver­bun­de­ne Moral nach­den­ken, ist das wich­tig und gut. Wir dür­fen nur (noch nicht) Vor­bild in dem Glau­ben sein, das Netz (und die Mensch­heit) wäre dies­be­züg­lich bereits zu ethi­schen Grund­sät­zen bekehrt. Dar­auf weist zur­zeit eher wenig hin.

Daher ist der Begriff „inten­dier­te Öffent­lich­keit“ ein theo­re­ti­sches Kon­strukt und kann als sol­ches m.E. nicht zur Recht­fer­ti­gung von vor­han­de­nem Ver­hal­ten die­nen, obwohl es etwas Trös­ten­des hat, zu kon­stru­ie­ren, dass gera­de Jugend­li­che viel­leicht ins­ge­heim schon immer impli­zit nach dem Kon­strukt der inten­dier­ten Öffent­lich­keit im Netz handeln.

Die Ant­wort auf die Ein­gangs­fra­ge lau­tet also für mich zu die­sem Zeitpunkt:

Nein, es ist nicht in Ord­nung, dass Inhal­te von mir durch Drit­te belie­big ver­wen­det wer­den. Es ist aber naiv so zu tun, als geschä­he das nicht oder wür­de in abseh­ba­rer Zeit nicht mehr geschehen.

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