Meine Toilettenregelung dieses Jahr

… im Face­book-AGB-Stil und nur für die Ober­stu­fe. Es klappt eigent­lich auf Anhieb her­vor­ra­gend und wird nicht über­mä­ßig aus­ge­nutzt. Anlass war die Umstel­lung des Unter­richts auf ein rei­nes Doppelstundenmodell.

Toi­let­ten­gän­ge:

  • Du fragst nicht um Erlaub­nis, auf Toi­let­te gehen zu dürfen
  • Du war­test einen pas­sen­den, nicht stö­ren­den Moment ab und gehst dann lei­se aus dem Raum.
  • Du lässt die Tür des Unter­richts­rau­mes beim Hin­aus­ge­hen ange­lehnt, sodass du bei dei­ner Rück­kehr nicht klop­fen musst.
  • Du nutzt dei­ne Abwe­sen­heit ergeb­nis­ori­en­tiert, bleibst also nicht zu lan­ge fort.

Der letz­te Satz ist ein typi­scher Riecken :o)…

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7 Kommentare

  • Hey, Maik,
    das ist weni­ger Ober­stu­fe, als du denkst ;-)
    Ich fin­de es auch schreck­lich, wenn die Erlaub­nis ein­ge­holt wer­den muss.
    Wir haben das unglaub­lich gute Sys­tem, dass jedes Kind beim Ver­las­sen des Rau­mes eine Klam­mer mit sei­nem Namen auf die soge­nann­te Toi­let­ten-Ampel steckt. Die­se Ampel darf dann auch von mir auf „rot“ gedreht wer­den, wenn es mal so gar nicht passt. Was ich eigent­lich sagen will: Die Ansät­ze waren schon frü­her da, wur­den aber ver­mut­lich wäh­rend der Puber­tät wie­der vergessen.

    Wobei ich ger­ne zuge­be, dass der letz­te Satz spe­zi­ell ist und durch­aus auf ver­schie­de­ne Art inter­pre­tiert wer­den kann ;-)

    Schö­nen Sonntag!
    Frau Weh

  • involuntarius

    Bezüg­lich des Toi­let­ten­gangs fin­de ich auch der­ar­ti­ge recht­li­che Ein­schät­zun­gen sehr interessant.
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html

    Nicht nur des­halb den­ke ich, dass auch außer­halb der Ober­schu­le jede Schü­le­rin und jeder Schü­ler jeder­zeit ohne Fra­ge auf die Toi­let­te gehen dür­fen soll­te. So wür­de denn der Toi­let­ten­gang auch schon in der Unter­stu­fe ver­selbst­ver­ständ­licht wer­den und ganz natür­lich zum Unter­richt dazugehören.
    Ich fin­de die Fra­ge­si­tua­ti­on „Darf ich eben auf die Toi­let­te“ sowie­so ganz fürch­ter­lich merk­wür­dig. Abge­se­hen davon, dass die Ant­wort „Ja“ fest­steht (oder jeden­falls fest­ste­hen soll­te!), zeigt die­se über­flüs­si­ge Fra­ge, dass der Schü­ler oder die Schü­le­rin nicht selbst­stän­dig über sei­nen Kör­per ent­schei­den darf/kann/soll. Aber doch gera­de die­se feh­len­de Mün­dig­keit der Schü­le­rin oder des Schü­lers soll­te Teil einer moder­nen Schu­le sein! 

    Die Rieck­schen Toi­let­ten­gang­re­geln fin­de ich des­halb gut, sie soll­ten aber defi­ni­tiv auf alle Jahr­gän­ge aus­ge­wei­tet werden.

  • @involuntarius
    Das Neue ist der Feind des Bewähr­ten. Das Neue kann sich in den bestehen­den Schul­struk­tu­ren nur durch viel Geduld, Lea­der­ship oder sub­ver­siv durch­set­zen. Sobald du gene­ra­li­sierst, rufst du immer laut­star­ke und – für die Idee viel gefähr­li­cher – stil­le Wider­ständ­ler auf den Plan. In sehr hete­ro­ge­nen, gro­ßen Sys­te­men wird sich dann NIE das Neue durch­set­zen. Des­we­gen unter­schei­de ich zwi­schen sub­jek­ti­ven und objek­ti­ven Wahr­hei­ten. Objek­tiv hast du Recht. Es nützt dir u.U. aber trotz­dem nichts, weil Sys­te­me stets sub­jek­tiv funktionieren.

  • involuntarius

    Zur Klar­stel­lung:
    Mit „lautstarke[n] und – für die Idee viel gefährlicher[en] – stil­le Widerständler[n]“ meinst Du Ver­tre­ter in der Lehrerschaft?
    Die­se Ver­tre­ter hät­ten sich dann selbst­ver­ständ­lich an das „objek­ti­ve“ Recht zu hal­ten. Das gilt hier genau­so wie etwa bei der Abschaf­fung der Prügelstrafe.
    Die Schü­ler wer­den ent­spre­chend über ihre Rech­te auf­ge­klärt und neh­men die­se Rech­te dann auch wahr. Soll­te hier eine Lehr­kraft bzgl. des Toi­let­ten­gangs nun „sub­jek­tiv“ den­ken und sich nicht an die objek­ti­ven Maß­stä­be hal­ten, folgt selbst­ver­ständ­lich der Gang zum betref­fen­den Leh­rer selbst, wenn es nichts bringt, zum Klas­sen­leh­rer, wenn es nichts bringt, zum Schul­lei­ter, wenn es nichts bringt, zum Kul­tus­mi­nis­te­ri­um. Par­al­lel dazu der Gang zur Schü­ler- und Elternvertretung.
    Schul­lei­ter und Kul­tus­mi­nis­te­ri­um stel­len ent­spre­chend ihrer Auto­ri­tät „Lea­der­ship“ dar und wer­den die objek­ti­ven Maß­stä­be vertreten. 

    Prä­zi­sie­re und kon­kre­ti­sie­re ansons­ten bit­te Dei­ne Ant­wort. So ist sie mit dem all­ge­mei­nen Bezug auf das Neue und das Alte für mich argu­men­ta­tiv tot­schla­gend und ent­spre­chend eher nichtssagend.

  • @involuntarius
    Klingt alles einfach.

    Die Schü­ler wer­den ent­spre­chend über ihre Rech­te auf­ge­klärt und neh­men die­se Rech­te dann auch wahr.“

    Tun sie das? 

    Schul­lei­ter und Kul­tus­mi­nis­te­ri­um stel­len ent­spre­chend ihrer Auto­ri­tät “Leadership” dar und wer­den die objek­ti­ven Maß­stä­be vertreten.“

    Tun sie das?

    Dann ist es ja gut und bald kön­nen alle SuS von die­ser Rege­lung pro­fi­tie­ren. Was sagt dei­ne Erfah­rung mit Schu­le in die­sem Bereich und an ande­ren Stellen? 

    Du kannst dar­auf war­ten, dass das geschieht. Du kannst dich dafür ein­set­zen. Oder du kannst das in dem dir zur Ver­fü­gung ste­hen­den Rah­men rea­li­sie­ren. Eine Stra­te­gie dau­ert dabei län­ger als die ande­re – nach mei­ner Erfah­rung. Und mit einer 5. Klas­se wirst du wie­der nach mei­ner Erfah­rung ande­re Ver­ein­ba­run­gen tref­fen müs­sen, wenn du unter­rich­ten willst.

    [Edit]
    Uups. Habe mir gera­de die Quel­le durch­ge­le­sen. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass der Toi­let­ten­gang unter­sagt wird – mir geht / ging es in der Ant­wort nur um die Fra­ge, wie man die­ses Recht jetzt kon­kret *aus­ge­stal­tet* – nichts ande­res ist ja „mei­ne Rege­lung“. Und dass man fra­gen muss, ist ja auch eine mög­li­che Vereinbarung.

  • involuntarius

    Ich bin jetzt etwas ver­wirrt. Mei­ne Sicht­wei­se war von Anfang an nur, Dei­ne Toi­let­ten­gang­re­geln für alle Jahr­gän­ge umzusetzen. 

    Eben vor allem auch für 5. Klas­sen hal­te ich einen frei­en Toi­let­ten­gang näm­lich für richtig.
    Denn mit der Ver­ein­ba­rung „Fra­gen“ war­tet der 5. Kläss­ler viel­leicht erst­mal – muss ich jetzt doch noch oder muss ich nicht, war­te ich viel­leicht bis zur Pau­se? – und dann zeigt er auf, und muss noch­mal kurz war­ten, denn der Leh­rer muss ihn ja dran­neh­men. Bis zu die­sem Zeit­punkt ist der 5. Kläss­ler weni­ger auf­merk­sam und rutscht ob sei­nes Bla­sen­dran­ges viel­leicht unru­hig auf sei­nem Platz hin und her. Jetzt wird er dran­ge­nom­men und presst sei­ne Fra­ge raus, auf die er viel­leicht schon so lan­ge gewar­tet hat: „Darf ich auf Klo?“. Jetzt gibt es eigent­lich nur zwei Mög­lich­kei­ten: Ein kur­zes „Ja“ vom Leh­rer oder der län­ge­re Weg bis zum „Ja“ über Fra­gen wie „Kannst Du nicht bis zur Pau­se war­ten?“, „Hät­test Du nicht in der Pau­se auf Toi­let­te gehen kön­nen?“ oder „Muss das wirk­lich sein?“.
    Jetzt end­lich kann der 5. Kläss­ler auf die Toi­let­te stürmen.
    Durch die öffent­li­che Fra­ge­si­tua­ti­on wur­de even­tu­ell auch bei den ande­ren Schü­lern der ver­lo­cken­de Gedan­ke an den Toi­let­ten­gang geschaf­fen, die Fra­ge hat die Auf­merk­sam­keit vom even­tu­ell gera­de recht wich­ti­gem, aber im Ver­gleich zur Fra­ge des Mit­schü­lers tod­lang­wei­li­gem Unter­richts­ge­spräch auf die Mel­dung des Schü­lers gelenkt. Es zei­gen viel­leicht schnell nächs­te Schü­ler auf, die fra­gen „Darf ich auch auf Toi­let­te?“, der Leh­rer seufzt und es gibt eigent­lich auch hier wie­der nur die zwei Möglichkeiten… 

    Das sind soweit mei­ne Erfahrungen. 

    Alter­na­ti­ve Idee: Der 5. Kläss­ler merkt, dass er auf Toi­let­te muss, erhebt sich (stolz) ohne die läs­ti­ge Zwi­schen­sta­ti­on des Fra­gens und geht auf Toi­let­te und kehrt wie­der zurück.
    Am Anfang mag die­ser freie Toi­let­ten­gang etwas unge­wohnt erschei­nen, ein paar Köp­fe dre­hen sich viel­leicht zuerst um, wenn der Mit­schü­ler den Raum ver­lässt, aber schnell gehört der freie Toi­let­ten­gang ganz natür­lich zum Unter­richt dazu. 

    Des­halb fän­de ich den frei­en Toi­let­ten­gang sowie­so auch prak­tisch bes­ser für jeden Schüler.

  • @involuntarius
    Wir sind nicht weit aus­ein­an­der. Zunächst ist das Recht auf Toi­let­ten­gän­ge natür­lich ein Men­schen­recht und als sol­ches muss es hin­sicht­lich sei­ner Ein­hal­tung über­prüft wer­den – ver­ord­net sind Geset­ze ja sowie­so immer.
    Wie die­ses Recht tat­säch­lich umge­setzt wird und ob die jewei­li­ge Umset­zung dem Wort­laut des Geset­zes genügt, ist noch­mal eine ganz ande­re Sache. Mei­ne Rege­lung ist eine mög­li­che Umset­zung, die ich zur­zeit mit Erfolg in der Ober­stu­fe erpro­be. Anders­wo kann ich es nicht, da ich momen­tan kei­ne Lern­grup­pen außer­halb der Ober­stu­fe unter­rich­te. Ich hal­te mei­ne Umset­zung nicht für die ein­zig wah­re. Ob die Not­wen­dig­keit einer vor­he­ri­gen Fra­ge ein Men­schen­recht ver­letzt, kann ich nicht beur­tei­len, da ich über kei­ne juris­ti­sche Aus­bil­dung verfüge.
    Eine wei­te­re Ebe­ne ist die von dir sehr schön beschrie­be­ne päd­ago­gi­sche, die übri­gens der eigent­li­che Aus­lö­ser mei­nes Nach­den­kens über die gan­ze Sache war. Und auch hier wird es Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen geben, die das ganz anders sehen, was ja auch immer von der an der Schu­le vor­herr­schen­den Kul­tur liegt.

    Am Anfang mag die­ser freie Toi­let­ten­gang etwas unge­wohnt erschei­nen, ein paar Köp­fe dre­hen sich viel­leicht zuerst um, wenn der Mit­schü­ler den Raum ver­lässt, aber schnell gehört der freie Toi­let­ten­gang ganz natür­lich zum Unter­richt dazu.

    So ist es auch bei mir. Aber erst das Erle­ben hat mich dazu gebracht, das auch jetzt gut und rich­tig zu fin­den. Ich kann mir aber immer noch Lern­grup­pen vor­stel­len, in denen ande­re Ver­fah­ren der Umset­zung not­wen­dig sein könnten.

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