Es gibt in Nds. einen neuen Erlass zur Verarbeitung schulischer Daten auf Privatgeräten der Lehrkräfte …

… der im Netz momen­tan für sehr viel Furo­re sorgt, denn es gibt eine Schlüs­sel­stel­le:

Die Spei­che­rung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf dem Fest­spei­cher pri­va­ter mobi­ler End­ge­rä­te (Smart­phones und Tablets) ist nicht zulässig.

Damit sind auf den ers­ten Blick Noten­ver­wal­tungs­pro­gram­me wie Tea­cher­Tool auf pri­va­ten Gerä­ten von Lehr­kräf­ten unzu­läs­sig, weil Tei­le der Daten­hal­tung dabei auf dem End­ge­rät selbst gesche­hen. Auf den zwei­ten Blick gibt es dann die­ser Les­art Unsi­cher­hei­ten, da nicht immer klar gere­gelt ist, ob es sich bei ver­schlüs­sel­ten Daten wirk­lich um per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten han­delt. Lei­der ist das immer eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung. Tea­cher­Tool ist hier von Hau­se aus auf einem guten Weg: Back­ups las­sen sich schon heu­te extern erstel­len.

Die Ziel­rich­tung des eigent­li­chen Sat­zes scheint mir klar zu sein: Man möch­te pri­va­te Gerä­te als Zugangs­ge­rä­te für die Ver­ar­bei­tung schu­li­scher Daten auf exter­nen Ser­vern (etwa denen der Schu­le) ermög­li­chen. Auch die Ver­ar­bei­tung auf Ange­bo­ten von Dritt­an­bie­tern, z.B. Schul­ma­na­ger Online, ist mög­lich, wenn die Schu­le sich dabei qua­si stell­ver­tre­tend für alle Lehr­käf­te um die Ein­hal­tung der Regu­la­ri­en küm­mert (z.B. um eine Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung – ADV). Außer­dem ist eine ver­schlüs­sel­te Daten­über­tra­gung Pflicht, wie sie heu­te aber i.d.R. zumin­dest bei Nut­zung von Brow­sern selbst­ver­ständ­lich ist.

Dis­ku­tiert wird auch die­ser Satz (4.1.1), der schein­bar in einem Wider­spruch zum ers­ten steht:

Wer­den für die Spei­che­rung der Daten exter­ne Spei­cher­me­di­en ver­wen­det, sind die­se zu ver­schlüs­seln und so auf­zu­be­wah­ren, dass sie nur der Lehr­kraft selbst zugäng­lich sind.

Man darf ver­schlüs­sel­te Back­ups auf exter­nen Spei­cher­me­di­en able­gen, nicht aber auf dem End­ge­rät selbst.

Auch hier scheint mir die Ziel­rich­tung klar: Man möch­te auf jeden Fall ver­hin­dern, dass auch ver­schlüs­sel­te Datei­en über Clouds gro­ßer Anbie­ter wie Goog­le oder Apple syn­chro­ni­siert wer­den. Man traut dem durch­schnitt­li­chen Nut­zer nicht zu, die­se beque­men Funk­tio­na­li­tä­ten, die im pri­va­ten Bereich viel Sinn machen, für schu­li­sche Daten zu deak­ti­vie­ren. Das deckt sich mit mei­nen Erfah­run­gen auf Schulungen.

Erheb­lich und aus mei­ner Sicht erfreu­lich aus­ge­wei­tet wur­de der maxi­mal mög­li­che Daten­rah­men: Man darf auch Daten wie Tele­fon­num­mern und E‑Mailadressen der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten ver­ar­bei­ten – das ging vor­her nicht. Bei Schüler*innen ist das aber nach wie vor nicht zuläs­sig und auch kon­sis­tent zur bis­he­ri­gen Argu­men­ta­ti­ons­li­nie unse­res Lan­des­in­sti­tuts für Daten­schutz. Für mich ste­hen hier bei der Beur­tei­lung eher päd­ago­gi­sche Über­le­gun­gen im Vordergrund.

Fazit

  1. Der Erlass macht die Hal­tung dienst­li­cher Daten auf einem pri­va­ten Gerät nahe­zu unmög­lich – nicht aber auf einem dienstlichen.
  2. Der Erlass wirkt steu­ernd dar­auf hin, dass Online­sys­te­me für die Schul­ver­wal­tung genutzt wer­den. Das ist auch sinn­voll, weil die Zugangs­vor­aus­set­zung „Brow­ser“ eine gerin­ge ist.
  3. Der Erlass wirkt indi­rekt dar­auf hin, dass schu­li­sche Daten (auch nicht zeit­ge­mäß ver­schlüs­selt) in Clouds gro­ßer Anbie­ter lan­den, es sei denn, die­se stel­len rechts­kon­for­me und inter­ve­nier­ba­re ADVs zur Ver­fü­gung. Das wird noch spannend.
  4. Ich rech­ne nicht damit, dass eine ver­schlüs­sel­te Daten­hal­tung auf dem Gerät durch z.B. Tea­cher­Tool eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten dar­stellt. Aber das ist lei­der immer laut Rechts­spre­chung des EuGH zu prü­fen. Das Damo­kles­schwert, dass Tea­cher­Tool theo­re­tisch einen grö­ße­ren Daten­rah­men als den vor­ge­be­nen zur Ver­fü­gung stellt, bleibt unver­än­dert bestehen.

Edit, 9.2.2020

Satz 1 stand für mich bis­her in einem Wider­spruch zu Satz 4. Sprach­lich tut er das immer noch. For­mal wird der Erlass noch­mal hier kon­kre­ti­siert: Auf Note­books, PCs oder Tablets mit voll­wer­ti­gem Win­dows- oder Linux-Betrieb­sys­tem dür­fen nach Ein­hal­tung aller Regu­la­ri­en wei­ter­hin Schü­ler­da­ten mit dem jetzt gül­ti­gen, erwei­ter­ten Daten­rah­men ver­ar­bei­tet wer­den. Kon­kre­te Hin­wei­se, wie eine Ver­schlüs­se­lung vor­zu­neh­men ist, wer­den eben­falls gege­ben (hier exem­pla­risch für Linux und als Linux­er hät­te ich dazu Fra­gen. z.B. war­um nicht die mitt­ler­wei­le stan­dard­mä­ßig bei der Instal­la­ti­on ange­bo­te­ne Ver­schlüs­se­lung der Home­ver­zeich­nis­se genutzt wird …).

Nur: Es hat ja Grün­de, war­um vie­le Lehr­kräf­te iOS, iPa­dOS, Android oder Chro­me­OS nut­zen. Vie­le dürf­ten mit den zu Ver­fü­gung gestell­ten Anlei­tun­gen über­for­dert sein. Der Erlass wird m.E. web­ba­sier­ten Schul­ver­wal­tungs­sys­te­men hier in Nie­der­sach­sen erheb­li­chen Auf­wind geben und für erheb­li­che Ver­un­si­che­rung bei Lehr­kräf­ten und Schul­lei­tun­gen sorgen …

 

 

 

Auswertung eines Diktats als Tag-Cloud

Ich habe ein­mal eines der älte­ren Dik­ta­te von mir zur Fremd­wort­schrei­bung im Stil einer Tag-Cloud aus­ge­wer­tet, d.h. die Wor­te mit der größ­ten Feh­ler­ra­te wer­den auch am größ­ten gesetzt. Das kam unter Ein­be­zug von unge­fähr der Hälf­te der Arbei­ten dabei heraus:

Eigent­lich müss­te man das immer so machen, weil sich dadurch Ent­wick­lungs­po­ten­tia­le im Bereich der Recht­schrei­bung inner­halb einer Lern­grup­pe sehr leicht visu­ell erfas­sen lassen.

Lei­der ist das zumin­dest allei­ne ein wenig müh­sam – gera­de bei 30er-Klas­sen. Ich hat­te erst noch erwo­gen, die tat­säch­lich auf­ge­tre­te­nen Schrei­bun­gen noch mit der Kom­men­tar­funk­ti­on von Goo­g­le­Docs im Doku­ment zu ver­lin­ken, aber das bedeu­tet wirk­lich Stress – eigent­lich wäre die­se Geschich­te doch auch etwas für die Lern­grup­pe selbst – qua­si als Nach­be­rei­tung des Dik­tats… Wäre doch mal etwas Neu­es zum Erproben.

Erin­ne­rung an damals

Als er sich in der Che­mie­samm­lung beim Auf­räu­men befand, muss­te er sich sehr wun­dern, als ihn der Rhyth­mus einer Leh­rer­be­grü­ßung mit­riss. Die Klas­se sag­te nicht etwa gelang­weilt „Guten Mor­gen“, son­dern „Einen wun­der­schö­nen guten Morgen!“. Es inter­es­sier­te ihn nun sehr, wer die­se Klas­se war, aber an dem Nie­sen von Melo­dy hat­te er sie sofort erkannt: Es war sei­ne ehe­ma­li­ge Klas­se 6d.

Ein dicker Kloß saß ihm im Hals und fast flos­sen Trä­nen der Rüh­rung aus sei­nen Augen. Alle sei­ne jet­zi­gen Klas­sen waren so aggres­siv, dass er sie min­des­tens fünf Minu­ten auf­ste­hen las­sen muss­te, bevor sie end­lich Ruhe gaben und der Unter­richt begin­nen konn­te. Sie ver­ga­ßen oft die Haus­auf­ga­ben und erwie­sen sich auch sonst als sehr wider­spens­tig. Nie gab es ein so mit­rei­ßen­des Will­kom­men wie damals.

Trau­rig las er die Auf­ga­ben­stel­lung zu der Che­mie­ar­beit, die eine sei­ner neu­en Klas­sen nun gleich schrei­ben soll­te. Er war sich nicht sicher, ob sie das The­ma wirk­lich ver­stan­den hat­ten, denn in den ent­schei­den­den Momen­ten pass­te nie jemand auf. Wie ger­ne hat­te er die Deutsch­ar­bei­ten sei­ner ehe­ma­li­gen Klas­se 6d gele­sen und zensiert.

RAMBO (Riecken Arbeitet Mit Blogs Online) – Folge 4

Die Zeit vor den Halb­jah­res­zeug­nis­sen ist geprägt von vie­len Fahr­ten: Big­band, Thea­ter, Aus­flü­ge usw.. Da vie­le Grup­pen klas­sen­über­grei­fend sind, sit­ze ich oft vor recht gelich­te­ten Rei­hen – so auch in mei­ner eige­nen Klas­se. Heu­te haben wir daher den Früh­jahrs­putz in unse­rem Klas­sen­blog etwas vor­ge­zo­gen: Schlag­wör­ter wur­den ergänzt und ver­wais­te Arti­kel Kate­go­rien zuge­ord­net, nicht mehr benö­tig­te Ent­wür­fe gelöscht und, und, und… Da alle Schü­ler Autorenrrech­te besit­zen, kön­nen sie fast belie­big über ihre jewei­li­gen Tex­te ver­fü­gen. Neben­bei ist das eine klei­ne Rei­se durch den Unter­richt des letz­ten Jah­res (zum letz­ten Schul­halb­jah­res­wech­sel ging das in die­ser Klas­se mit der Blog­ge­rei los). Unse­re Schlag­wort­wol­ke sieht jetzt so aus:

Der kun­di­ge Deutsch­leh­rer unter euch wird allein dar­aus eini­ges zu mei­nem Unter­richts­gang erah­nen kön­nen. Gram­ma­tik- und Recht­schreib­ein­hei­ten las­sen sich eher schlecht blog­gen und feh­len daher.

Ich weiß nicht, was die­se Zeit­rei­se den Schü­le­rin­nen und Schü­lern kon­kret gebracht hat. Ich habe gemerkt, dass durch die­se Tag-Cloud mei­ne Arbeit für mich ein biss­chen mehr Sub­stanz bekom­men hat und auch für den nächs­ten Kol­le­gen, der nun not­falls ohne mich auf einen Blick z.B. weiß, wel­che Kurz­ge­schich­ten schon gelau­fen sind und wel­che Schwer­punk­te gesetzt wur­den. Ich habe wahr­ge­nom­men, dass fast alle wäh­rend der Stun­de im PC-Raum an der „Früh­jahrs­putz­auf­ga­be“ gear­bei­tet haben und wenig ander­wei­tig gesurft wurde.

Ich pla­ne, dass die Schü­le­rin­nen und Schü­ler am Ende des Schul­jah­res aus ihren „Best-of“-Produkten ein E‑Portfolio mit Maha­ra erstel­len. Der Import ist dank RSS-Autoren­feeds ja ein Kinderspiel…