Vorschläge zur Verbesserung von Schulverwaltung

Prolog

Ich bin jemand, der sehr oft über Ver­wal­tungs­the­men an einer Schu­le klagt. Aktu­ell habe ich ein­mal die Zeit erfasst, die ich gebraucht habe, um neun Abitur­klau­su­ren im vier­ten schrift­li­chen Prü­fungs­fach zu kor­ri­gie­ren. Für die eigent­li­che Kor­rek­tur waren das cir­ca fünf Zeit­stun­den (300 Minu­ten), in denen ich wirk­lich in den Unter­la­gen unter­wegs war, Bemer­kun­gen ein­ge­fügt, Recht­schrei­bung kor­ri­giert und Punk­te nach inhalt­li­chen Aspek­ten ver­teilt habe.

Die­ses Jahr habe ich zusätz­lich sehr geschönt 15 Stun­den (900 Minu­ten) benö­tigt, um das zu erle­di­gen, was dar­über­hin­aus for­mal abzu­ar­bei­ten ist, u.a.:

  1. Erstel­lung eines aus­führ­li­chen Erwar­tungs­ho­ri­zon­tes (Tabel­len­kal­ku­la­ti­on) mit Punk­te­zu­ord­nung, auto­ma­ti­scher Sum­men­be­rech­nung und Noten­aus­wei­sung in Punk­ten (zwei­stel­lig, auch bei 00 Punk­ten) und Wort­no­te pro Teil­auf­ga­be und Gesamt­no­te mit einer Auf­lö­sung von 0,5 Punk­ten Genau­ig­keit. Dabei Auf­tei­lung der Punk­te nach drei Anfor­de­rungs­be­rei­chen und deren getrenn­te Ausweisung.
  2. Abstim­mung der Bepunk­tung mit dem Par­al­lel­kurs (per­sön­li­ches Treffen)
  3. Erstel­lung von Wort­gut­ach­ten mit erneu­ter Beno­tung von Teil­auf­ga­ben unter Ver­wen­dung alter­na­ti­ver Noten­for­mu­lie­run­gen (Man darf nicht sowas schrei­ben wie: „befrie­di­gend gelöst“) mit Bezug auf die Rand­kom­men­ta­re. Das Wort­gut­ach­ten sei angeb­lich not­wen­dig, da ein 150-zei­li­ges Tabel­len­blatt mit Punk­te­zu­ord­nung nicht hin­rei­chend trans­pa­rent ist.
  4. Aus­strei­chen („Ent­wer­tung“) nicht beschrie­be­ner Sei­ten in der Klau­sur, Nota­ti­on „Ende der Arbeit“ am Ende der Arbeit, Nota­ti­on „durch­ge­stri­chen“, wenn Schüler:in Tei­le der Arbeit durch­ge­stri­chen hat, Nota­ti­on „gese­hen“ bei Refe­ren­zen („Stern­chen“) und Notizzetteln.
  5. Ers­ter Aus­druck aller Unter­la­gen (vier Sei­ten je Schüler:in), ein­sor­tie­ren und Über­ga­be an Koreferrent:in. Unter­schrift unter Gutachten.
  6. Bespre­chung der Rück­mel­dung der Korreferent:in (per­sön­li­ches Treffen).
  7. Ein­ar­bei­tung der Anmer­kun­gen der Korreferent:in.
  8. Zwei­ter Aus­druck aller Unter­la­gen (vier Sei­te je Schüler:in), ein­sor­tie­ren und Über­ga­be an Korreferent:in. Unter­schrift unter Gut­ach­ten, Unter­schrift­ein­ho­lung der/des Korreferent:in. Über­ga­be an Fachprüfungsleiter:in.
  9. Aus­fül­len eines Sta­tis­tik­bo­gens (Klau­sur­no­ten der Ober­stu­fe, Aus­fall der Vor­ab­i­tur­klausr). Wei­ter­lei­tung des Sta­tis­tik­bo­gens an Oberstufenkoordinator:in.
  10. Bespre­chung der Rück­mel­dung der Fachprüfungsleiter:in (per­sön­li­ches Treffen).
  11. Ein­ar­bei­tung der Anmer­kun­gen der Fachprüfungsleitung.
  12. Aus­fül­len eines Man­tel­bo­gens. Klau­sur­leis­tun­gen nach Alpha­bet (Name, Vor­na­me, Punk­te zwei­stel­lig) und nach Güte (Name, Vor­na­me, Punk­te zwei­stel­lig) – alles hand­schrift­lich von der Sta­tis­tik von Punkt 9 abge­schrie­ben, wäre fai­rer­wei­se aus als ein­ge­kleb­ter Aus­druck mög­lich. Zwei­fa­ches Aus­fül­len des Noten­spie­gels (ein­mal unter der alpha­be­ti­schen Lis­te, ein­mal unter der Lis­te nach Güte). Unter­schrift auf dem Mantelbogen.
  13. Drit­ter Aus­druck aller Unter­la­gen (vier Sei­te je Schüler:in), ein­sor­tie­ren und Über­ga­be an Vor­sit­zen­den der Prü­fungs­kom­mis­si­on (Schul­lei­tung). Vor­her Unter­schrift unter Gut­ach­ten, Unter­schrift­ein­ho­lung der Kor­re­fe­ren­tin und der Fachprüfungsleitung.

An über­haupt kei­ner Stel­le ging es in die­sen Jahr um inhalt­li­che Aspek­te oder Din­ge, die zu einer Ver­än­de­rung mei­ner Beno­tung geführt hät­ten. Die Zusam­men­ar­beit ver­läuft bei uns immer kol­le­gi­al, d.h. Recht­schrei­bung schreibt der/die Korreferent:in gleich in Rot hin­ein, inhalt­li­che Bemer­kun­gen per Pos­tit, damit man sich kei­nen Wolf radie­ren muss. Nie­mand schießt über die eigent­li­chen Auf­ga­ben der drei Play­er in der Bewer­tungs­kom­mis­si­on in einer Abitur­prü­fung hinaus.

Ich bin beim Erwar­tungs­ho­ri­zont auch nicht so ganz fair dem Dienst­herrn gegen­über: Nie­mals könn­te ich die rei­ne Kor­rek­tur­zeit so tief drü­cken, ohne mich jedes­mal sehr eng an mei­nem Erwar­tungs­ho­ri­zont längs­zu­han­geln. Ohne ihn hät­te ich aber glei­che Über­le­gun­gen bei jeder ein­zel­nen Arbeit wie­der, die ich durch das Erstel­len des Excels­heets ein­ma­lig bün­deln kann.

Wer jetzt wei­ter­hin denkt, dass die­se Maß­stä­be lan­des­weit ein­heit­lich wären, der irrt. Schon an einer ande­ren Schu­le wür­de ich mich auf ande­re Vor­ga­ben ein­stel­len müs­sen, die von Aus­le­gun­gen von z.B. schul­fach­li­chen Dezernent:innen oder Dienst­an­wei­sun­gen vor dem Abitur abhän­gen. Begrün­det wird dies dadurch, dass wir als Kolleg:innen vor Kla­gen geschützt wer­den sollen.

Ich habe wir in die­sem Jahr ein­mal die Mühe gemacht, nach Urtei­len zu suchen, in denen das Land eine Kla­ge gegen Eltern oder voll­jäh­ri­ge Schüler:innen im Kon­text einer Abitur­prü­fung ver­lo­ren hat. Ich bin nicht üppig fün­dig gewor­den, sodass ich eher davon aus­ge­he, dass die eng­ma­schi­gen Dienst­an­wei­sun­gen Ergeb­nis von außer­ge­richt­li­chen Eini­gungs­ver­fah­ren sind.

Man hofft offen­bar, durch mög­lichst enge Vor­ga­ben die Wahr­schein­lich­keit von poten­ti­el­len(!) Kla­gen ver­mei­den zu kön­nen, ist sich aber nicht hin­rei­chend dar­über bewusst, dass der mitt­ler­wei­le auf­ge­bau­te for­ma­le Anspruch gera­de von uner­fah­re­nen Kolleg:innen kaum ein­zu­hal­ten ist und daher for­ma­le Feh­ler pro­vo­zie­ren muss, die dann erst die eigent­li­che Angriff­flä­che für Juris­ten bieten.

Das Abitur ist wegen der poten­ti­el­len Bedeu­tung für den Lebens­weg von Men­schen hier auch sehr hoch­ge­hängt – ande­re Aspek­te, wie z.B. der Ver­wen­dung der Mit­tel für den Lern­mit­tel­aus­lei­he sind bei Wei­tem nicht so klein­tei­lig gere­gelt – obwohl das gera­de dort m.E. sehr not­wen­dig für die Rechts­si­cher­heit wäre.

Wie kommt es zu dieser ausufernden Bürokratie?

Vor­ga­ben fal­len nicht vom Him­mel: Sie wach­sen über lan­ge Zeit. Dabei mögen tat­säch­lich kon­kre­te Erfah­run­gen aus juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen eine Rol­le gespielt haben. Es über­le­ben jedoch auch archai­sche Ele­men­te wie z.B. der zumin­dest inhalt­lich kom­plett über­flüs­si­ge Man­tel­bo­gen, weil die ent­spre­chen­den Infor­ma­tio­nen mitt­ler­wei­le red­un­dant durch den ver­pflich­tend bei­zu­le­gen­den Sta­tis­tik­bo­gen vor­lie­gen. Es bleibt allein die prak­ti­sche Funk­ti­on der phy­si­schen Abgren­zung von Prü­fungs­grup­pen unter­ein­an­der auf dem Tisch der Schulleitung.

Ein Fun­fact am Ran­de: Die Schüler:innen schrei­ben Ihre Abitur­prü­fung auf Dop­pel­bö­gen, die jeweils in der Sei­ten­mit­te zu kni­cken sind. Der Kor­rek­tur­be­reich befin­det sich auf der Innen­sei­te, damit eine even­tu­el­le Lochung zur Archi­vie­rung nicht das Geschrie­be­ne der/des Schüler:in beschä­digt. Ich wage ein­mal zu behaup­ten, dass die Archi­vie­rung bei einem Groß­teil der Schu­len gar nicht in Ring­ord­nern, son­dern schlicht als Sta­pel von Man­tel­bö­gen mit Inhalt erfolgt – wer wür­de sich denn die Mühe machen, alle Arbei­ten zu lochen und ein­zeln dann ohne Man­tel­bo­gen (nicht in einem Ring­ord­ner archi­vier­bar) abzuheften?

Unnö­tig zu erwäh­nen, dass Dop­pel­bö­gen der digi­ta­len Archi­vie­rung nicht so zuträg­lich sind, man Sitz­mö­bel in Flu­ren auf­grund der ent­ste­hen­den Brand­las­ten einer kri­ti­schen Prü­fung unter­zieht, gleich­zei­tig aber in Kel­lern und Dach­bö­den über Jah­re ton­nen­wei­se Papier sta­pelt, des­sen Feu­er aber mut­maß­lich Beton­de­cken zum Schmel­zen brin­gen würde.

Was also tun?

Ver­wal­tung ist oft schnell mit neu­en Vor­ga­ben, aber oft sehr zurück­hal­tend beim Hin­ter­fra­gen vor­han­de­ner. Damit dürf­te sich die Kri­te­ri­en­lis­te mei­nes dies­jäh­ri­gen Fach­prü­fungs­lei­ters immer wei­ter auf­ge­bla­sen haben: Es kommt etwas dazu, aber nichts weg.

Vor­schlag 1:

 

Es wäre also an der Zeit, sich als Ver­wal­tung ein­mal die Erlass- und Ver­ord­nungs­la­ge vor­zu­neh­men und zu schau­en, was mitt­ler­wei­le obso­let sein könn­te. Eigent­lich soll­ten neu­en Anfor­de­run­gen über­haupt nur mög­lich sein, wenn dafür etwas ande­res entfällt.

Bei den for­ma­len Durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen zum Abitur hät­te ich ein bis zwei Ideen, um das – wie es mein „Lieb­lings­leh­rer­ver­band“ sagen wür­de – bewähr­te Ver­fah­ren ein­fach mal vom Bal­last der Tot­holz­ära zu befreien.

Den­ken in Zuständigkeiten

Ver­wal­tung bleibt recht oft bei dem Zustän­dig­keits­prin­zip ste­hen. Ich weiß nicht, ob es so genau abläuft, aber ich ver­mu­te mal anhand des Bei­spiels der Hygie­ne­plä­ne, was da so geschieht: Im Minis­te­ri­um wird eine neue EU-Ver­ord­nung bekannt, die von Dienst­stel­len und Betrie­ben hin­sicht­lich der Hygie­ne vor Ort umzu­set­zen ist. Im Minis­te­ri­um wird nun fie­ber­haft nach einem zustän­di­gen Fach­re­fe­rat gesucht, in des­sen Auf­ga­ben­feld die­se umzu­set­zen­de Anfor­de­rung fal­len könn­te. Hat man Glück und wird fün­dig, wird das zustän­di­ge Fach­re­fe­rat mit der Erar­bei­tung eines Erlas­ses beauf­tragt. Wenn nicht, schreibt man eine neue Stel­le zur Sach­be­ar­bei­tung aus. Maß­ga­be bei der Erstel­lung die­ses Erlas­ses ist die Ver­ord­nung der EU – die Gege­ben­hei­ten vor Ort spie­len kei­ne Rol­le. Im Wesent­li­chen erfolgt nun eine Adap­ti­on der Ver­ord­nung im Duk­tus eines Erlas­ses, der nun wie­der­um von den Schul­be­hör­den umzu­set­zen ist. Her­aus kommt dann die Ver­pflich­tung einer jeden(!) Schu­le zur Erstel­lung eines Hygieneplanes.

Nun arbei­ten an einer Schu­le Lehr­kräf­te, die für den Unter­richts­ein­satz aus­ge­bil­det sind, die das Gan­ze nun umset­zen sol­len. Mit viel Glück gibt es Unter­stüt­zung durch eine an die Schul­be­hör­de abge­ord­ne­te Lehr­kraft, die dann viel zu vie­le Schu­len in die­sem Bereich berät, aber natür­lich kei­ne Ergeb­nis­ver­ant­wor­tung hat. „Hygie­ne­plan“ kann hier­bei belie­big durch ande­re Begrif­fe ersetzt werden.

Vor­schlag 2:

 

Ver­wal­tung ist immer dann auto­ma­tisch zustän­dig, wenn Anfor­de­rung an Schu­le her­an­ge­tra­gen wer­den, die mit der Berufs­aus­bil­dung von Lehr­kräf­ten nichts zu tun haben. Anstel­le Ver­ant­wor­tung klein­tei­lig nach unten zu dif­fun­die­ren, soll­te in die­sen Berei­chen ein zen­tra­ler und recht­lich belast­ba­rer Ansatz für alle Schu­len erar­bei­tet wer­den, da z.B. eine EU-Ver­ord­nung in einem Rechts­ge­biet immer grund­sätz­lich gilt.

Ver­wal­tung macht das m.E. nicht, weil dadurch sehr schnell sehr deut­lich wer­den wür­de, dass Schu­len schon rein per­so­nell gar nicht die Mög­lich­keit hät­ten, zen­tral vor­ge­be­ne Kon­zep­te tat­säch­lich umzu­set­zen. Und man wäre als Ver­wal­tung in der Pflicht die Umset­zung auch noch zu kon­trol­lie­ren. Das müss­te ja an der klei­nen Grund­schu­le eben­so gesche­hen wie an einer gro­ßen berufs­bil­den­den Schu­le. Wenn hin­ge­gen jede Schu­le Papier pro­du­ziert, was man vor­le­gen kann, dann dient die­ses selbst ja als Beleg dafür, dass Schu­le dafür Res­sour­cen einsetzt.

Rea­li­täts­ent­kop­pel­tes Handeln

Ver­wal­tung läuft immer Gefahr, den Kon­takt zu Schu­le zu ver­lie­ren – dar­an ändert auch nichts, dass vie­le Stel­len in der Schul­ver­wal­tung letzt­lich von Lehr­kräf­ten besetzt wer­den. In spä­tes­tens fünf Jah­ren ist durch den „Domes­ti­ka­ti­ons­ef­fekt“ aber nach mei­ner Erfah­rung die­se Bin­dung an schu­li­sche Rea­li­tät nicht mehr vor­han­den – zumal sich Schu­le inner­halb von fünf Jah­ren dann doch ändert. Damit schwin­det zwangs­läu­fig das Ver­ständ­nis für die Pro­ble­me „vor Ort“.

Vor­schlag 3: 

 

Es gibt ver­bind­li­che Auss­tausch­pro­gram­me zwi­schen Schu­le und Ver­wal­tung, d.h. Mit­ar­bei­ten­de aus der Ver­wal­tung machen in defi­nier­ten Zeit­ab­schnit­ten ein zwei­wö­chi­ges Prak­ti­kum z.B. in einem Schul­se­kre­ta­ri­at, wäh­rend eben­so für Lehr­kräf­te die Mög­lich­keit besteht, für eine kur­ze Zeit in Ver­wal­tung hineinzuschauen.

 

Ein wei­te­res – eigent­lich genia­les Instru­ment – kommt aus der Finanz­ver­wal­tung Nie­der­sach­sen: Möch­te man dort „bewer­bungs­fä­hig“ für eine Lei­tungs­po­si­ti­on wer­den, muss man eben­die­se Stel­le an einem ande­ren Stand­ort als Vakanz­ver­tre­tung für sechs Mona­te aus­fül­len, d.h. man wird Abtei­lungs­lei­tung auf Zeit, bevor man sich bewirbt. Geni­al für das Land ist, dass die Stel­le damit gar nicht vakant bleibt, son­dern kos­ten­neu­tral besetzt ist. Damit kann man in Ruhe nach einem geeig­ne­ten Bewer­ben­den suchen. Als Bewer­ber wie­der­um kann man sich nun ein genau­es Bild von der Tätig­keit machen, bevor man sel­bi­ge – im Beam­ten­sys­tem dann ja auf Lebens­zeit – antritt und alles „on the real job“ ler­nen mussen.

Im Kern muss aus dar­um gehen, Räu­me des Aus­tau­sches und des gegen­sei­ti­gen Ver­ständ­nis­ses nicht enga­gier­ten Ein­zel­per­so­nen und damit weit­ge­hend dem Zufall zu über­las­sen, son­dern letzt­lich zu institutionalisieren.

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert