Euro-Pro – netter Versuch…

Update April 2020:

Die­se Arti­kel ist mitt­ler­wei­le fast 12 Jah­re alt. Die Rechts­la­ge hat sich mit der DS-GVO mitt­ler­wei­le erheb­lich geän­dert. Die Ver­brau­cher­rech­te wur­den teil­wei­se gestärkt. Es könn­te jedoch sein, dass die Euro Pro als Aus­kunfts­agen­tur wei­ter­hin beson­de­rem Rechts­schutz unter­liegt. Der zitier­te Brief ist nicht mehr ver­wend­bar. Eine aktua­li­sier­te Vor­la­ge kön­nen Sie z.B. hier erhalten.

Arti­kel im Original:

Neu­lich pur­zel­te ein Brief der Fir­ma Euro-Pro aus unse­rem Brief­kas­ten. Die­se Fir­ma stellt sich im Inter­net wie folgt dar:

Die EURO-PRO GmbH ist Ihr zuver­läs­si­ger Part­ner bei der Ermitt­lung von unbe­kannt ver­zo­ge­nen Kun­den und Schuld­nern in Deutsch­land und ganz Europa.
Dar­über hin­aus bie­ten wir Ihnen umfang­rei­che Wirtschaftsinformationen.
Auch im Bereich der Boni­täts­prü­fung und Geschäfts­an­bah­nung bie­ten wir Ihnen hoch­au­to­ma­ti­sier­te Lösungen.
In mehr als 3000 Pro­gram­mier­stun­den haben wir ein hoch­mo­der­nes Ermitt­lungs­sys­tem ent­wi­ckelt. Unser IT-Team inte­griert nahe­zu wöchent­lich neue Ermitt­lungs­mo­du­le, die durch unser Exper­ten­team ent­wi­ckelt wurden.
Wir neh­men Dienst­leis­tung wört­lich und recher­chie­ren für Sie pro­fes­sio­nell mit intel­li­gen­ten und eben­so effi­zi­en­ten Metho­den für Ihren Erfolg. Zeit­na­he Bear­bei­tung ist für uns selbstverständlich. 

Quel­le: http://www.euro-pro.de

Gegen das Geschäfts­mo­dell lässt sich ja zunächst nichts ein­wen­den, da die Zah­lungs­mo­ral in Deutsch­land ja wirk­lich nicht die bes­te zu sein scheint. In der Regel tau­schen der­ar­ti­gen Unter­neh­men Daten­sät­ze mit den Ein­woh­ner­mel­de­äm­tern aus und ana­ly­sie­ren die­se auf Stichhaltigkeit.

Nun zum Brief:

Die­ser Brief war auf­ge­macht, als hand­le es sich um amt­li­che Post. Mei­ne Frau wur­de auf­ge­for­dert, inner­halb einer zwei­wö­chi­gen Frist der oben­ge­nann­ten Fir­ma ihr Geburts­da­tum mit­zu­tei­len. Außer­dem wur­de mit­ge­teilt, dass ihr Daten­satz erst­ma­lig an einen Drit­ten über­mit­telt wor­den ist. Die Fir­ma schreibt wei­ter, dass sie mit die­ser Mit­tei­lung ihrer Pflicht gemäß Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz nach­kom­me. Fin­de ich alles sehr spannend.

  1. Was denkt der nor­ma­le Bür­ger, wenn eine Schuld­ner­aus­kunft ihm mit­teilt, sie hät­te sei­ne Daten erst­ma­lig einem Drit­ten übermittelt?
  2. Was denkt der nor­ma­le Bür­ger, wenn er ein amt­lich aus­se­hen­des Schrei­ben mit einer Art Frist­set­zung erhält?
  3. Geburts­da­ten sind in der Regel auch über Ein­woh­ner­mel­de­amt­ab­fra­gen ermit­tel­bar. Wor­um geht es die­ser Fir­ma also mit dem Schreiben?

Nun­ja, mir fiel dazu nichts wei­ter als die fol­gen­de Ant­wort (freund­li­cher­wei­se nur per Fax) ein:

Wei­ter­le­sen