Elternvorträge zur Handy- und Internetnutzung

Ich habe in den letz­ten Wochen zwei Vor­trä­ge zum The­ma Han­dy- und Inter­net­nut­zung vor jeweils ca. 60 Per­so­nen gehal­ten. Die Ver­an­stal­tun­gen wur­den in bei­den Fäl­len aus­gie­big bewor­ben – ein­mal sogar durch einen Radio­spot und es gab immer kon­kre­te Vor­fäl­le im Bereich „Sex­ting“, auf­grund derer ich von Kol­le­gen gefragt und ange­spro­chen wor­den bin. Ich nut­ze für den Vor­trag die­se Pre­zi, vor­wie­gend jedoch mich als Per­son und Din­ge wie Kon­takt zum Publikum:

Pha­se 1:

Ich stel­le mich in mei­nen Funk­tio­nen und Rol­len kurz vor: Medi­en­be­ra­ter, Leh­rer, Blog­ger und Inter­net­nut­zer, Fami­li­en­va­ter. Ich mache das bewusst.

Als Medi­en­be­ra­ter habe ich sehr viel mit unter­schied­li­chen Schu­len und Schul­for­men und deren spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen zu tun. Aus der „gym­na­sia­len War­te“ stellt sich man­ches etwas ein­ge­färbt dar.

Als Blog­ger erfah­re ich viel im und pro­fi­tie­re stark von „die­sem Inter­net“. Ich stel­le her­aus, dass mei­ne Art zu unter­rich­ten viel mit dem Netz zu tun hat.

Als Vater von gar nicht ein­mal so weni­gen Kin­dern (4,6,8,10,12 Jah­re) bin ich täg­lich mit Her­aus­for­de­run­gen im Bereich der „Bil­dung mit Medi­en“ kon­fron­tiert (wir bevor­zu­gen hier zu Hau­se übri­gens eine mög­lichst medi­en­ar­me Erzie­hung und fah­ren damit bis­her ganz gut – eigent­lich dürf­te es Men­schen wie mich nach Ansicht so man­cher Web2.0er gar nicht geben – mei­ne Jugend war weit­ge­hend frei von vir­tu­ell ver­mit­tel­ter Ver­net­zung bzw. Rea­li­tät, ich glau­be, dass ich das trotz­dem irgend­wie hin­be­kom­me). Gera­de im Umgang mit Eltern pro­fi­tie­re ich davon, zuneh­mend mehr eige­ne schul­pflich­ti­ge Kin­der zu haben.

Pha­se 2:

Im Wesent­li­chen geht es um drei Gedanken:

  1. Ein Han­dy ist kein Tele­fon. Kin­der und Jugend­li­che machen damit alles – außer zu tele­fo­nie­ren. Das ist für manch einen überraschend.
  2. Ein Han­dy ent­hält umfang­rei­che­re und sen­si­ble­re Infor­ma­tio­nen als das gute, alte Tage­buch. Dem­entspre­chend hef­tig wird es gegen Zugrif­fe oder Zugriffs­ver­su­che von außen ver­tei­digt wer­den. Man greift als Eltern­teil in einen essen­ti­el­len Teil des Lebens eines Jugend­li­chen ein, wenn man die Hand auf das Han­dy legt.
  3. Ein Han­dy wird tat­säch­lich zu einer Men­ge sehr nütz­li­cher Din­ge ver­wen­det, z.B. zu schu­li­schen Zwecken.

Pha­se 3:

Ich the­ma­ti­sie­re Sex­ting, Por­no­gra­phie und stell­ver­tre­tend für eine ganz Rei­he von „Ange­bo­ten“ auch Din­ge wie Anore­xie- und „Bor­der­line­fo­ren“ (als Sam­mel­be­griff für vir­tu­el­le Treff­punk­te von Men­schen mit dis­so­zia­ti­ven Stö­run­gen). Ich wei­se dar­auf­hin, dass kei­ne die­ser Erschei­nun­gen die Erfin­dung von Kin­dern und Jugend­li­chen, son­dern ledig­lich Adap­tio­nen aus der Erwach­se­nen­welt sind. Cyber­mob­bing las­se ich bewusst außen vor, da die­ses Feld schon inten­siv beackert wird.

Pha­se 4:

Ein Kern­ge­dan­ke ist der fol­gen­de: Nie­mand wür­de einen Vier­jäh­ri­gen auf einem Fahr­rad im Dun­keln einen unbe­kann­ten Weg fah­ren las­sen und dabei erwar­ten, dass alles glatt geht. Im über­tra­ge­nen Sin­ne pas­siert das aber mei­ner Ansicht nach oft im Bereich der Han­dy­nut­zung: Das Gerät liegt unter dem Weih­nachts­baum und das war es dann oft auch schon an Beglei­tung. Umge­kehrt wür­den nie­mand ernst­haft Kin­dern und Jugend­li­chen das Fahr­rad­fah­ren ver­bie­ten – dafür bie­tet es neben den Gefah­ren ein­fach zu vie­le Vorteile.

Pha­se 5:

Kern­ge­dan­ke: Auch der Umgang mit dem Han­dy braucht Beglei­tung und Inter­es­se. Die­ses Inter­es­se soll­te sich nie auch kon­kre­te Inhal­te, son­dern allen­falls auf Apps bezie­hen, weil das Han­dy eben hoch­gra­dig essen­ti­el­le Funk­tio­nen für eine Jugend­li­chen hat. Viel­leicht lässt sich so Stück für Stück Ver­trau­en auf­bau­en, so dass sich Kin­der mit anstö­ßi­gen Inhal­ten eher an Erwach­se­ne wenden.

Pha­se 6:

Mit ein paar Impul­sen ver­su­che ich nach ca. 45 Minu­ten ein Gespräch im Publi­kum zu initi­ie­ren. Dabei sind inter­es­san­te Din­ge gesche­hen, z.B. bemer­ken Eltern, dass sie mit ihren Pro­ble­men im Umgang mit die­sen Gerä­ten bzw. deren „Regle­men­tie­rung“ nicht allei­ne sind (es kom­men zu sol­chen Aben­den zumeist eh eher die enga­gier­ten Eltern). Es ist kei­ne Schan­de, hilf­los zu sein, kei­ne Patent­re­zep­te zu haben, da gera­de im Bereich des Inter­net gesell­schaft­lich und poli­tisch noch vie­les nicht aus­ge­han­delt ist. Die Hilf­lo­sig­keit ent­bin­det aber nicht davon, etwas zu tun. Die Fra­ge, ob es z.B. „gut“ ist, Nackt­bil­der wei­ter zu ver­tei­len, ist zunächst ein­mal ja kei­ne technische.

Ich kann auf sol­chen Ver­an­stal­tun­gen immer Visi­ten­kar­ten ver­tei­len und kom­me mit Schu­len in Kon­takt. Dar­aus erwächst dann manch­mal eine inten­si­ve­re Zusam­men­ar­beit. Vie­le für mich in mei­ner Arbeit rele­van­ten Akteu­re befin­den sich nicht täg­lich in „die­sem Inter­net“ und wären daher für mich dann nicht erreichbar.

 

Digitale Klassenbücher

Wir alle ken­nen und lie­ben sie mehr oder weni­ger: Die grü­nen oder blau­en Bücher, in denen offi­zi­ell Din­ge des Schul­all­tags wie Inter­richts­in­hal­te, Haus­auf­ga­ben, Fehl­zei­ten u.v.m. zu doku­men­tie­ren sind. Das Pen­dant der Ober­stu­fe heißt bei uns dann Kurs­heft. Bei­de Schrift­stü­cke wol­len vor allem aus juris­ti­schen Grün­den geführt sein und die­nen im Fal­le von Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor Gericht als Beweis­mit­tel. Die­se Art der Unter­richts­do­ku­men­ta­ti­on hat so ihre Tücken:

  1. Klas­sen­bü­cher wer­den in der Regel von Schü­lern ver­wal­tet. Sie ent­hal­ten neben all­ge­mei­nen Anga­ben wie Unter­richts­in­hal­ten oder Haus­auf­ga­ben auch sen­si­ble Daten wie z.B. Fehl­zei­ten, Anga­ben zu Unter­richts­aus­fäl­len u.v.m.
  2. Eine sys­te­ma­ti­sche Aus­wer­tung von Klas­sen­bü­chern ist umständ­lich. So müs­sen bei uns z.B. an einem Stich­tag Fehl­ta­ge aus­ge­zählt wer­den, wenn man nicht inten­siv die dafür eigent­lich gedach­ten Lis­ten vor­ne im Buch nutzt – was jeder Kol­le­ge natür­lich akri­bisch macht, wie jeder Klas­sen­leh­rer weiß.
  3. Das Schöns­te, was ich mit einem Klas­sen­buch erlebt habe, war ein Schü­ler, der sich sein Früh­stück noch ein­mal auf das Klas­sen­buch hat durch den Kopf gehen las­sen. Ande­re Kata­stro­phen wie der Total­ver­lust die­ses Doku­ments sind auch denkbar.

Die Lösung ist nach Aus­sa­ge diver­ser Anbie­ter das elek­tro­ni­sche Klas­sen­buch. Es wird auf unter­schied­li­che Art und Wei­se geführt, z.B. durch Ein­ga­ben an einem Tablet über eine App oder eine Web­sei­te. Die Vor­tei­le lie­gen auf der Hand:

  1. Es sind nur Daten sicht­bar, die für die unmit­tel­ba­re Ein­ga­be erfor­der­lich sich. Sen­si­ble Daten las­sen sich effi­zi­ent von harm­lo­sen trennen.
  2. Die Bücher sind zen­tral aus­wert­bar. Ins­be­son­de­re für die Schul­lei­tung erge­ben sich daduch Ent­las­tun­gen, da die (behörd­lich vor­ge­schrie­be­ne) Kon­trol­le nicht zu einem fes­ten Ter­min, son­dern eben jeder­zeit statt­fin­den kann.
  3. Über eine Schnitt­stel­le zum Zeug­nis­druck kön­nen z.B. Din­ge wie Fehl­zei­ten schnell und unkom­pli­ziert erfasst werden.
  4. Feh­len­den Ein­tra­gun­gen muss nie­mand mehr hin­ter­her­en­nen. Das Sys­tem könn­te z.B. nach dem Log­in über feh­len­de Daten jam­mern oder per SMS bzw. Mail herumstressen.
  5. Auch Din­ge wie Ver­war­nun­gen wegen uner­le­dig­ter Haus­auf­ga­ben kön­nen auto­ma­ti­siert erfolgen.
  6. Es ist dar­über­hin­aus denk­bar, auch Eltern Zugriff auf bestimm­te Daten zu gewäh­ren, so dass eine effi­zi­en­te­re Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung und Vor­be­rei­tung auf Klas­sen­ar­bei­ten mög­lich wird. Nicht jedes Kind erzählt üppig viel über die­se Din­ge am häus­li­chen Abendbrotstisch.
  7. [ to be continued … ]

Das ist alles ver­füh­re­risch und es ist vor allem modern. Es braucht aber lei­der eini­ge Voraussetzungen.

  1. Das zeit­na­he Ein­tra­gen der Daten muss nie­der­schwel­lig sein, weil das Sys­tem dar­auf maß­geb­lich basiert. Ide­al wäre eine Aus­stat­tung mit flä­chen­de­cken­dem WLAN und Tablets für jede Lehr­kraft. Ich set­ze mich nach dem Unter­richt eher ungern noch an einen Schul-PC, um Ein­tra­gun­gen nachzuholen.
  2. Die gel­ten­den Daten­schutz­ge­set­ze des jewei­li­gen Bun­des­lan­des müs­sen geeig­net sein, juris­ti­sche Stör­feu­er ein­zel­ner wirk­sam zu unter­bin­den. Wenn man auch nur für eini­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler bzw. Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen dop­pel­te Daten­hal­tung betrei­ben muss, bricht das gesam­te Sys­tem kom­plett zusammen.
  3. Die tech­ni­sche Ver­lo­ckung darf nicht dar­über hin­weg­täu­schen, dass man mit einer gan­zen Rei­he von Ängs­ten bei den Betrof­fe­nen umge­hen muss. Nimmt man die Betei­lig­ten nicht von Anfang an mit ins Boot, sieht man sich u.U. net­ten Fra­ge­stel­lun­gen und Her­aus­for­de­run­gen gegenüber.
  4. Die Illu­si­on eines kom­plet­ten digi­ta­len Manage­ments von Schu­le soll­te man sich nicht machen. Schu­len sind immer indi­vi­du­el­le Sys­te­me mit spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen, die sich nie­mals kom­plett digi­tal mit end­li­chen Res­sour­cen abbil­den las­sen. Das ist bedingt durch die poli­tisch gewoll­te Pro­fi­lie­rung, gleich­wohl aber auch durch stän­di­ge, teil­wei­se recht kurz­fris­ti­ge Refor­men – das kann kein Anbie­ter leisten.

Von einer mehr phi­lo­so­phi­schen War­te aus gedacht, drän­gen die mir wei­te­re Fra­gen auf:

  1. Fehl­zei­ten und Ver­spä­tun­gen von Schü­le­rin­nen und Schü­lern, ggf. auch uner­le­dig­te Haus­auf­ga­ben las­sen sich recht ein­fach zusam­men­zäh­len – durch­aus auch über Jah­re. Es trägt Züge bzw. Merk­ma­le von Über­wa­chung. Im Arbeits­le­ben mag das längst üblich sein (Arbeits­zeit­er­fas­sungs­kar­ten etc.). Die meis­ten Schü­ler sind vor dem Gesetz aber Kin­der. Ich kann die­se Maß­nah­men damit begrün­den, dass sie von ihren Arbeits­ge­bern spä­ter auch in die Wei­se kon­trol­liert wer­den wer­den und das schon ein­mal ler­nen sol­len. Ich fra­ge mich aber dann, was Kind­heit heu­te für einen Wert hat, wenn ich das so begrün­de. Und ich fra­ge mich, wo da irgend­wann die Gren­ze ist. Mit den Zustän­den in angel­säch­si­schen Schu­len (z:b. Ein­lass- und teil­wei­se Waf­fen­kon­trol­len) mag ich mich nicht so anfreun­den. Mit RFID-Bezahl­chips für die Men­sa lau­fen ja schon eini­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler durch die Gegend. Was da alles mög­lich und denk­bar wäre …
  2. Die Arbeit von Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen wird ggf. inhalt­lich (The­men­ein­trä­ge, Haus­auf­ga­ben­stel­lung) als auch von der Sorg­falt her (Quan­ti­tät und Zeit der Ein­tra­gun­gen) leicht und recht nie­der­schwel­lig über­prüf­bar. Das mag ja auch in dem einen oder ande­ren Fall eine Ursa­che irra­tio­na­ler Ängs­te vor Tech­nik dar­stel­len. Da wer­den genau wie in der Wirt­schaft auch die Per­so­nal­rä­te gefor­dert sein.
  3. Es gibt u.U. Grün­de, war­um jemand für eine gewis­se Zeit Ver­pflich­tun­gen jed­we­der Art nicht nach­kommt. Mit einer auto­ma­ti­sier­ten Erfas­sung neh­me ich mir u.U. päd­ago­gi­sche Frei­räu­me. Die Zah­len bestim­men ja die von der Schul­ge­mein­schaft als ange­mes­sen emp­fun­de­ne Reak­ti­on – nicht das indi­vi­du­el­le Schicksal.
  4. Man könn­te auch in Ver­su­chung kom­men, statt digi­ta­ler Ver­wal­tung mensch­li­che Res­sour­cen für z.B. die wich­ti­ge Eltern- und Schü­ler­ar­beit zur Ver­fü­gung zu stel­len, ant­statt bestehen­de Sys­te­me durch tech­ni­sche Lösun­gen zu stabilisieren.

Die Lage in Niedersachsen

Die meis­ten der auf dem Markt ange­bo­te­te­nen Sys­te­me sind web­ba­siert. Man braucht hier also eine Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung zwi­schen Schu­le und Anbie­ter. Dafür gibt es ziem­lich kon­kre­te Rege­lun­gen. Lösch‑, Auf­be­wah­rungs- und Sperr­fris­ten regelt z.B. in die­sem Zusam­men­hang eine Ver­fah­rens­be­schrei­bung bzw. ‑ver­zeich­nis.

Der Knüp­pel zwi­schen Bei­nen ist hier nach mei­ner Ein­schät­zung die Geset­zes­la­ge. Anbie­ter pro­pa­gie­ren oft mehr oder min­der offen den Grund­satz, dass alles erlaubt ist , was das Gesetz nicht aus­drück­lich ver­bie­tet. Im Bereich des Daten­schut­zes strei­ten sich da die Geis­ter und die Rechts­auf­fas­sun­gen (Kern: Volks­zäh­lungs­ur­teil – bit­te juris­tisch bera­ten las­sen!). Nach mei­nen Recher­chen ist da nichts „klar“ und wer von den Anbie­tern da etwas ande­res sagt, han­delt m.E. im Sin­ne sei­nes Geschäftsmodells.

Von der Kon­struk­ti­on ist es eigent­lich ganz sim­pel: Daten darf man ver­ar­bei­ten, wenn es dafür eine gesetz­li­che Grund­la­ge gibt ODER wenn eine Ein­wil­li­gung vor­liegt, an die aber eine Rei­he von wei­te­ren Din­gen geknüpft ist (z.B. Beleh­rung über Wide­ruf­bar­keit usw.).

Anbie­ter erlie­gen nach mei­ner Erfah­rung der Ver­su­chung, tech­ni­schen Daten­schutz vor den juris­ti­schen zu stel­len. Da kom­men dann Frag­men­te wie „garan­tier­te Daten­si­che­rung“, „ISO-yx-zer­ti­fi­zier­tes Rechen­zen­trum“ etc. ins Spiel, die sich ange­sichts des unge­si­cher­ten Koor­di­na­to­ren­bü­ros wie der Hort des Daten­schut­zes anhö­ren – tech­nisch abso­lut kor­rekt. Nützt aber nichts, wenn der Rechts­an­walt um Ecke das Ding vor Gericht zerpflückt.

Und ja, das klingt schi­zo­phren: Wenn die Ein­bre­cher die Ver­wal­tung­rech­ner der Schu­le bei Ebay dann ver­ti­cken und die Daten frei wer­den, hat das ande­re Fol­gen, als wenn eine Schu­le die Daten ihrer Schü­ler mög­li­cher­wei­se zu Unrecht durch Drit­te ver­ar­bei­ten lässt.

Span­nend dürf­te in Nie­der­sach­sen die Fra­ge sein, ob Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung im Sin­ne des Daten­schut­zes auch erfor­der­lich ist. Wenn nicht: Ein­wil­li­gung! Wenn Ein­wil­li­gung – Was mache ich mit denen, die sie nicht erteilen?

Ohne Kla­gen wird sich hier im Land juris­tisch aber nichts bewe­gen, obwohl nach mei­ner Auf­fas­sung eine Klä­rung über­fäl­lig wäre. Kla­gen aus dem Sys­tem selbst her­aus sind nicht zuletzt wegen bestimm­ter Abhän­gig­kei­ten schwierig.

Mei­ne 10 Cents

Wäre ich eine Schu­le in Nie­der­sach­sen, wür­de ich momen­tan davon noch die Fin­ger las­sen. Prak­ti­ka­bel fän­de ich ggf. eine Inhouse-Lösung ohne Eltern­zu­griff, die mit dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten des Schul­trä­gers abge­klärt und über den sonst so übli­chen Stan­dard hin­sicht­lich des tech­ni­schen Daten­schut­zes geho­ben wird (ver­schlos­se­ner Raum, USV, Back­up an ande­rem phy­si­ka­li­schen Stand­ort, ver­schlüs­sel­te Ver­bin­dun­gen). Die Ein­bruchs- und Daten­ver­lust­wahr­schein­lich­keit ist damit höher. Aber es lie­gen viel weni­ger Daten kumu­liert vor und man kann selbst ent­schei­den und kon­trol­lie­ren, was man spei­chert und wann man löscht, bzw. auf Papier umkopiert.

Klar sind die Anbie­ter, die sich in gro­ßen Rechen­zen­tren ein­mie­ten, hier bes­ser auf­ge­stellt. Sie ver­ar­bei­ten aber auch wesent­lich mehr Daten und der Scha­den bei einem Ein­bruch wäre ungleich höher – und attrak­tiv sind zen­tral kumu­lier­te Daten immer – auch für noch zu erfin­den­de Geschäftsmodelle.

 

 

Oberschule

Es ist sehr span­nend, mit­zu­ver­fol­gen, wie die Ein­füh­rung der neu­en Schul­form „Ober­schu­le“ hier in Nie­der­sach­sen vor allem von außen wahr­ge­nom­men wird.

  • Es gibt die Spöt­ter, die sagen, dass es ledig­lich ein poli­tisch ande­rer Begriff für Gesamt­schu­le wäre, den vor allem die CDU-Lan­des­re­gie­rung natür­lich nicht in den Mund neh­men könne.
  • Es gibt den Phi­lo­lo­gen­ver­band, der natür­lich dage­gen wet­tert, weil er den Bestand klei­ner Gym­na­si­en durch die Kon­kur­renz durch gym­na­sia­le Zwei­ge an der Ober­schu­le gefähr­det sieht. Es gibt Dis­kus­sio­nen, ob die Bil­dungs­qua­li­tät an einer Ober­schu­le der eines klas­si­schen Gym­na­si­ums äqui­va­lent ist.
  • Und nicht zuletzt gibt es auch in unse­rem Land­kreis klei­ne­re Schar­müt­zel in der Pres­se, denn auch hier hat eine Gemein­de die Ein­rich­tung einer Ober­schu­le beantragt.

Viel Auf­re­gung – erstaun­lich wenig Geset­zes­pa­pier dazu, in §10a bzw. §183a NSchG ist zu lesen:

(1) 1In der Ober­schu­le wer­den Schü­le­rin­nen und Schü­ler des 5. bis 10. Schul­jahr­gangs unter­rich­tet. 2Die Ober­schu­le ver­mit­telt ihren Schü­le­rin­nen und Schü­lern eine grund­le­gen­de, erwei­ter­te oder ver­tief­te All­ge­mein­bil­dung und ermög­licht ihnen im Sekun­dar­be­reich I den Erwerb der­sel­ben Abschlüs­se wie an den in den §§ 9, 10 und 11 genann­ten Schul­for­men. 3Sie stärkt Grund­fer­tig­kei­ten, selb­stän­di­ges Ler­nen, aber auch wis­sen­schafts­pro­pä­deu­ti­sches Arbei­ten und ermög­licht ihren Schü­le­rin­nen und Schü­lern ent­spre­chend ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit und ihren Nei­gun­gen indi­vi­du­el­le Schwer­punkt­bil­dun­gen. 4Die Schwer­punkt­bil­dung befä­higt die Schü­le­rin­nen und Schü­ler, nach Maß­ga­be der Abschlüs­se ihren Bil­dungs­weg berufs‑, aber auch stu­di­en­be­zo­gen fort­zu­set­zen. 5Der Umfang der Schwer­punkt­bil­dung rich­tet sich nach den orga­ni­sa­to­ri­schen, per­so­nel­len und säch­li­chen Gege­ben­hei­ten der ein­zel­nen Schu­le. 6Die Ober­schu­le arbei­tet eng mit berufs­bil­den­den Schu­len zusammen.

(2) 1In der Ober­schu­le wer­den die Haupt­schu­le und die Real­schu­le als auf­ein­an­der bezo­ge­ne Schul­zwei­ge geführt oder sie ist nach Schul­jahr­gän­gen geglie­dert. 2Die Schu­le ent­schei­det jeweils nach Maß­ga­be der Sät­ze 3 und 4 sowie des Absat­zes 3 Satz 3, in wel­chen Schul­jahr­gän­gen und Fächern der Unter­richt jahr­gangs­be­zo­gen oder schul­zweig­spe­zi­fisch erteilt wird. 3In der Ober­schu­le soll ab dem 9. Schul­jahr­gang der schul­zweig­spe­zi­fi­sche Unter­richt über­wie­gen. 4Ist die Ober­schu­le in Schul­zwei­ge geglie­dert, so wird der Unter­richt über­wie­gend in schul­zweig­spe­zi­fi­schen Klas­sen­ver­bän­den erteilt.

(3) 1Die Ober­schu­le kann um ein gym­na­sia­les Ange­bot erwei­tert wer­den.2§ 11 Abs. 1 gilt ent­spre­chend. 3Für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler des gym­na­sia­len Ange­bots soll ab dem 7. Schul­jahr­gang und muss ab dem 9. Schul­jahr­gang der Unter­richt über­wie­gend in schul­zweig­spe­zi­fi­schen Klas­sen­ver­bän­den erteilt wer­den. 4Der 10. Schul­jahr­gang des gym­na­sia­len Schul­zweigs ist zugleich die Ein­füh­rungs­pha­se der gym­na­sia­len Oberstufe.

Und ein paar inter­es­san­te Son­der­re­ge­lun­gen (teil­wei­se für die Über­gangs­zeit) gibt es auch:

(1) 1An neu errich­te­ten Ober­schu­len sind die Vor­schrif­ten für die Ober­schu­le im ers­ten Schul­jahr nach ihrer Errich­tung nur auf den ers­ten Schul­jahr­gang anzu­wen­den. 2Für die übri­gen Schul­jahr­gän­ge sind die Vor­schrif­ten wei­ter anzu­wen­den, die für die ent­spre­chen­den bis­he­ri­gen Schul­for­men gelten.

(2) 1An neu errich­te­ten Ober­schu­len kann die Qua­li­fi­ka­ti­ons­pha­se der gym­na­sia­len Ober­stu­fe geführt wer­den, wenn bei Errich­tung der Ober­schu­le gleich­zei­tig eine Gesamt­schu­le auf­ge­ho­ben wird, die die Qua­li­fi­ka­ti­ons­pha­se der gym­na­sia­len Ober­stu­fe geführt hat.2Abwei­chend von § 10a Abs. 1 wer­den dann auch Schü­le­rin­nen und Schü­ler des 11. und 12. Schul­jahr­gangs unter­rich­tet und es kön­nen auch alle Abschlüs­se wie am Gym­na­si­um erwor­ben wer­den. 3§ 11 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 bis 9 gilt entsprechend.

(3) Geneh­mi­gun­gen zur Errich­tung von Ober­schu­len mit Wir­kung ab 1.August 2011 kön­nen bereits vor die­sem Zeit­punkt erteilt werden.

Ein wenig Übersetzung:

Die Ober­schu­le kann bis zum Jahr­gang 6 so geführt wer­den, dass alle SuS gemein­sam unter­rich­tet wer­den – im Prin­zip hal­te ich das für eine klei­ne Renais­sance unse­rer kürz­lich abge­schaff­ten Ori­en­tie­rungs­stu­fe. Ab der 7. Klas­se wer­den die gym­na­sia­len SuS schritt­wei­se abge­son­dert, bzw. „schul­zweig­spe­zi­fisch“ unter­rich­tet (Soll-Rege­lung – beamtisch fast ein „Muss“), ab der 9. Klas­se ist das zwin­gend Vor­schrift (muss – beamtisch: geht nicht anders). Es gibt also eine äuße­re Leis­tungs­dif­fe­ren­zie­rung, jedoch eine „sanf­te­re“. In der Tat sehe ich hier so man­ches Ele­ment von koope­ra­ti­ven und inte­gra­ti­ven Gesamt­schu­len rea­li­siert, wobei es dabei durch­aus Gestal­tungs­spiel­raum zu geben scheint. Das Ding darf natür­lich nicht Gesamt­schu­le hei­ßen, da dies als 70er-Jah­re­be­griff vor allem für die CDU wahr­schein­lich ideo­lo­gisch ver­brannt ist.

Wie kommt es zu den Oberschulen?

Es mag ver­wir­ren, dass „aus­ge­rech­net die CDU“ jetzt Qua­si-Gesamt­schu­len ein­führt, jedoch ist es eigent­lich recht logisch. Mit der Ober­schu­le las­sen sich gera­de in einem Flä­chen­land eine Rei­he von poli­ti­schen und demo­gra­phi­schen Pro­ble­men lösen. Nie­der­sach­sen wird in den nächs­ten Jah­ren einen Rück­gang der Schü­ler­zah­len erle­ben, der jedoch regio­nal sehr unter­schied­lich aus­fal­len kann. Unser Land­kreis ist als katho­li­schen Dispo­ra in Ver­bin­dung mit zwei Nach­bar­krei­sen immer noch ziem­lich frucht­bar – aller­dings noch stark getra­gen durch Spätaussiedler.

Was wol­len die Schulträger?

Jun­ge Fami­li­en brin­gen eine gewis­se wirt­schaft­li­che Dyna­mik in eine Regi­on. Eine Regi­on wird attrak­tiv durch eine brei­tes und orts­na­hes Bil­dungs­an­ge­bot. Zudem lau­fen die Haupt­schu­len zur­zeit schlecht – man­che Zah­len behaup­ten, dass 70% der nie­der­säch­si­schen Haupt­schu­len nicht mehr die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­zü­gig­keit auf­wei­sen – dafür aber oft sehr klei­ne Lern­grup­pen, klei­ne Schu­len sind teu­er. Durch die Ober­schu­le kann ich als Schul­trä­ger Schü­ler an einem Ort bün­deln und so sogar als mit­tel­gro­ße Gemein­de die Anfor­de­run­gen für einen gym­na­sia­len Zweig erfül­len – attrak­tiv und pres­ti­ge­träch­tig. Beför­de­rungs­kos­ten für SuS spa­re ich natür­lich auch.

Was wol­len die Eltern?

Ich als Vater (gesetzt, ich wäre ein sol­cher) wür­de ungern anse­hen wol­le, dass mein Kind über 20km in die nächst­lie­gen­de Bil­dungs­ein­rich­tung gekarrt wird und so Lebens­zeit in vol­len Bus­sen ver­liert, die oft an jeder Milch­kan­ne hal­ten müs­sen und damit lang­sam sind. Begrü­ßen wür­de ich auch, wenn mei­ne Kin­der in ihren gewohn­ten sozia­len Umfeld ver­blei­ben könn­ten nicht dem „Umori­en­tie­rungs­stress“ aus­ge­setzt wären. Außer­dem spa­re ich mir viel­leicht prag­ma­tisch auch so man­che Abhol­fahrt zum Freund im über­nächs­ten Dorf.

Ich müss­te aber auch abwä­gen, ob ich em Kon­zept einer Ober­schu­le so sehr ver­traue, dass ich sie einem wei­ter ent­fern­tem Gym­na­si­um vor­zö­ge. Da es noch kei­ne Ober­schu­len gibt, habe ich noch kei­nen Ver­gleich – schwie­rig. Mei­ne Ent­schei­dung gegen die Ober­schu­le wür­de ich wahr­schein­lich mit einem Jah­res­bus­ti­cket bezah­len müs­sen, wenn in mei­ner Gemein­de an der Ober­schu­le ein ent­spre­chen­des Schul­an­ge­bot vor­liegt. Ich kann mein Kind auch regu­lär an einem Gym­na­si­um anmel­den, das der Schul­trä­ger in zumut­ba­rer Ent­fer­nung vor­hal­ten muss. Natür­lich stün­de mir dann auch ein Bus­ti­cket zu. Däch­ten vie­le mit mir so, könn­te das Gym­na­si­um noch eli­tä­rer werden.

Was wol­len die Kinder?

Zuerst ein­mal sind Kin­der kei­ne Wäh­ler (das war böse). Ich könn­te mir vor­stel­len, dass Kin­der auch nicht unbe­dingt stun­den­lang Bus fah­ren und stän­dig zu ihren Freun­den gebracht wer­den wol­len. Ich den­ke, dass Kin­der durch­aus die Vor­tei­le eines ort­na­hen Bil­dungs­an­ge­bots zu schät­zen wis­sen. Ich wür­de auch begrü­ßen, dass die Lern­grup­pen mit einem 28er-Tei­ler klei­ner als z.B. an einem Gym­na­si­um sind. Ver­hält­nis­se wie in man­cher Haupt­schul­klas­se wird es hin­sicht­lich der Klas­sen­grö­ße jedoch nicht geben… In die­sem einen Punkt tritt mit Sicher­heit eine Ver­schlech­te­rung zur bis­he­ri­gen Situa­ti­on ein.

Vor­läu­fi­ges Fazit

Das Kon­zept der Ober­schu­le ermög­licht also eine Fle­xi­bi­li­sie­rung des Bil­dungs­an­ge­bots in Nie­der­sach­sen. Mit sei­nem Bil­dungs­an­ge­bot vor Ort und dem im Ver­gleich zum Gym­na­si­um klei­ne­ren Klas­sen­tei­ler ist es für Schul­trä­ger, Eltern und SuS bestimmt erst­mal interessant.

Die Ängs­te

Eine gesell­schaft­lich nicht wei­ter rele­van­te Grup­pe macht sich natür­lich auch Sor­gen: Die Leh­rer (zum Glück muss ich gesell­schaft­lich nicht nur in der Rol­le „Leh­rer“ agie­ren). Leh­rer an einer Haupt­schu­le sehen sich und ihre Schütz­lin­ge in einer viel­leicht bis­her unge­wohn­ten 28er Lern­grup­pe. Mit Pech wird eine kom­bi­nier­te Real-/Haut­schu­le durch Zusam­men­le­gung weni­ger Klas­sen haben als zwei getrenn­te Schu­len. Das spart natür­lich Per­so­nal ein, da dadurch Leh­rer­stun­den gewon­nen wer­den. Der umge­kehr­te Fall dürf­te fast nur bei einem vor­han­de­nen, gym­na­sia­len Zweig auftreten.

Wenn ein gym­na­sia­ler Zweig ange­bo­ten wird, muss der auch durch Per­so­nal bedient wer­den, d.h. even­tu­ell wird der eine oder ande­re Gym­na­si­al­leh­rer an eine Ober­schu­le abge­ord­net wer­den – pro­tes­tie­ren kann man dage­gen, hat jedoch kaum ein Argu­ment auf sei­ner Sei­te: Ent­we­der ein Leh­rer fährt oder ein gan­zer Bus SuS.

Eini­ge klei­ne Gym­na­si­en fürch­ten um ihren Bestand, wenn in ihrem Umkreis Ober­schu­len mit ihren gym­na­sia­len Zwei­gen SuS „abzie­hen“ und so die Min­dest­zü­gig­keit des betrof­fe­nen Gym­na­si­ums unter­schrit­ten wird.

Ins­ge­samt schei­nen mir die Ängs­te also pri­mär im gym­na­sia­len Umfeld ange­sie­delt zu sein, bzw. hal­te ich die­se Wahr­neh­mung für die öffent­lich präsenteste.

Lose Gedan­ken

Die Bil­dungs­re­form in Ham­burg wur­de dadurch zu Fall gebracht, dass sich das Bil­dungs­bür­ger­tum ihr ver­wei­gert hat. Die Ein­rich­tung gym­na­sia­ler Zwei­ge in Ober­schu­len könn­te davon abhän­gen, inwie­weit die hie­si­gen „Bil­dungs­bür­ger“ ent­schei­den. Ich brau­che ja eine gewis­se Min­dest­schü­ler­zahl, um den gym­na­sia­len Zweig bis zur 10. Klas­se zu füh­ren (dau­er­haft über einen Zeit­raum von zehn Jah­ren 27 ). Ange­sichts der zu erwar­ten­den demo­gra­phi­schen Ent­wick­lung dürf­te die­se auch für recht gro­ße Gemein­den schwer zu errei­chen sein, sobald es vie­le „Jah­res­bus­fahr­kar­tenkäu­fer inan­spruch­neh­mer zum nächs­ten Gym­na­si­um“ im Ort gibt. Das macht ja auch die Sekun­dar­stu­fe II an einer Ober­schu­le so bri­sant: Ich muss ja lt. Erlass erst das sprach­li­che und das natur­wis­sen­schaft­li­che Pro­fil anbie­ten, bevor ich Din­ge wie eine gesell­schaft­li­che, künst­le­ri­sche oder sport­lich ori­en­tier­te Pro­fi­lie­rung rea­li­sie­ren kann.

Schon mit 40–50 SuS in einem Ober­stu­fen­jahr­gang könn­te das orga­ni­sa­to­risch inter­es­sant wer­den… Da ist von der Pro­fi­lie­rung her ein mit­tel­gro­ßes Gym­na­si­um oder ein spe­zia­li­sier­tes Fach­gym­na­si­um attrak­ti­ver aufgestellt.

Eine Ober­stu­fe an einer Ober­schu­le ist nur in Aus­nah­me­fäl­len vor­ge­se­hen – wenn z.B. eine Gesamt­schu­le mit bestehen­der Ober­stu­fe in eine sol­che umge­wan­delt wird. Es braucht hier eine Min­dest­schü­ler­zahl von 54 SuS in der Ober­stu­fe. Die Pro­ble­me mit dem Pro­fil­an­ge­bot bleiben.

Viel­leicht ist das der Grund dafür, das eine oder ande­re Bon­bon für die Ober­schu­le her­aus­zu­rü­cken, z.B. eine sozi­al­päd­ago­gi­sche Betreu­ung und ein eben nied­ri­ge­rer Klas­sen­tei­ler als am Gym­na­si­um. Den­noch sind Ober­schu­len von den Pri­vi­le­gi­en her weit weni­ger gut aus­ge­stat­tet wie eine „rich­ti­ge Gesamt­schu­le“. Dum­mer­wei­se ent­ste­hen dadurch wohl kaum mehr sozi­al­päd­ago­gi­sche Stel­len an Ober­schu­len, da wahr­schein­lich das bestehen­de Per­so­nal an Haupt­schu­len bei der Umwand­lung schlicht über­nom­men wird.

Mit einem kom­pe­ten­ten Schul­vor­stand bie­tet die Ober­schu­le jedoch bestimmt auch Bil­dungs­po­ten­tia­le, die in der öffent­li­chen Dis­kus­si­on allen­falls ange­ris­sen oder pau­scha­li­siert dar­ge­stellt wer­den. Viel­leicht ent­steht im Zuge mei­ner Gedan­ken ja eine Dis­kus­si­on – ich habe ja nun recht viel deskri­biert und die päd­ago­gi­sche Dimen­si­on fast gar nicht umris­sen – das ist ohne kon­kre­te Bei­spie­le jedoch auch schwie­rig – es gibt eben noch kei­ne Oberschulen.

Zum Wei­ter­le­sen: