Wir sind die Roboter

Die Dämp­fe von Löt­zinn bren­nen einer kon­zen­triert über den Löt­kol­ben gebeug­ten Schü­le­rin in den Augen, der Geruch von Röst­zwie­beln liegt in der Luft, über­all lie­gen elek­tro­ni­sche und mecha­ni­sche Bau­tei­le her­um. Selt­sa­me Gefähr­te, die an die­je­ni­gen aus der Mad-Max-Trio­lo­gie anzu­knüp­fen schei­nen, fah­ren über den Flur und dre­hen wie von Geis­ter­hand vor Wän­den und Hin­der­nis­sen um. Rechts wird geflucht über die unver­meid­li­chen Trei­ber­pro­ble­me unter Windows8, links lacht sich dar­über der Nut­zer eines Ubun­tu-Desk­tops ins Fäust­chen, wäh­rend die Grup­pe im hin­te­ren Bereich das Schei­tern des letz­ten Algo­rith­mus bei einem kräf­ti­gen Biss in das selbst­ge­bau­te Hot­dog und einer Par­tie Mine­craft verarbeitet.

Die Situa­ti­on ent­stammt nicht dem Ent­wick­lungs­la­bor einer nerdi­gen Elek­tronik­fir­ma, son­dern beschreibt die Atmo­sphä­re in unse­rer neu­en Ardui­no-AG auf dem letz­ten Regio­nal­grup­pen­tref­fen recht genau. Da kann nach nicht ein­mal acht Wochen dann schon sowas herauskommen:

Die Hard­ware habe ich nach einem Schü­ler­ent­wurf nach­ge­baut. Die hier zu sehen­den Komponenten

  • ein Ardui­no UNO-Nachbau
  • ein Adafruit-Motor­s­hield-Nach­bau
  • ein HC-SR04 Ultraschallsensor
  • ein 4WD-Chas­sis
  • sechs Mignon-Akkus
  • ein Bat­te­rie­fach
  • Kabel und ande­rer Kleinkram

kos­ten etwa 50,- Euro, wenn man etwas war­ten kann. Die not­wen­di­ge Soft­ware gibt es kos­ten­los zum Down­load. Pro­gram­miert wird in einem C‑ähnlichen Dia­lekt. Der Robo­ter aus dem Video wird von die­sem Pro­gramm gesteuert: 

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    #include <AFMotor.h>
 
    AF_DCMotor motor_01(1, MOTOR12_64KHZ);
    AF_DCMotor motor_02(2, MOTOR12_64KHZ);
    AF_DCMotor motor_03(3, MOTOR12_64KHZ);
    AF_DCMotor motor_04(4, MOTOR12_64KHZ);
 
    // HC-SR04
    // VCC auf 5V
    // Trig auf Trigger Pin (löst Ultraschallimpuls aus)
    // Echo auf Echo Pin (Zeit in ms bis zum Empfang des Echos)
    // GND auf GND
 
    #define echoPin 15 // Echo Pin
    #define trigPin 14 // Trigger Pin
    int turn = 1;      // Drehrichtungsänderung wenn "festgefahren"
    int count = 0;     // Anzahl der Drehausweichversuche pro Richtung
 
    long duration, distance; // Dauer um Abstand zu berechnen
 
    void setup() {
 
     motor_01.setSpeed(190);  // Wir fahren nicht volle Pulle
     motor_02.setSpeed(190);
     motor_03.setSpeed(190);
     motor_04.setSpeed(190);
 
     Serial.begin (9600);
     pinMode(trigPin, OUTPUT);
     pinMode(echoPin, INPUT);
 
    }
 
    void loop() {
 
 
     /* The following trigPin/echoPin cycle is used to determine the
     distance of the nearest object by bouncing soundwaves off of it. */ 
 
     digitalWrite(trigPin, LOW); 
     delayMicroseconds(2); 
 
     digitalWrite(trigPin, HIGH);
     delayMicroseconds(10); 
 
     digitalWrite(trigPin, LOW);
     duration = pulseIn(echoPin, HIGH);
 
     //Calculate the distance (in cm) based on the speed of sound.
     distance = duration/58.2;
 
     //Delay 50ms before next reading.
     delay(50);
 
     if (distance < 25 && turn > 0 )
 
     {
 
       motor_01.run(FORWARD);   // Motor 1 vorwärts laufen lassen
       motor_02.run(FORWARD);
       motor_03.run(FORWARD);
       motor_04.run(FORWARD); 
 
       delay(200);
 
       motor_01.run(BACKWARD);
       motor_02.run(BACKWARD);  // Motor 2 rückwärts laufen lassen
       motor_03.run(FORWARD);
       motor_04.run(FORWARD);
 
       delay(200);
 
       count++;
 
       if (count >= 3 ) {   
 
         turn = -turn;
 
       }
 
     } 
 
     else if (distance < 25 && turn < 0 )
 
     {
 
       motor_01.run(FORWARD);   // Vorwärts fahren
       motor_02.run(FORWARD);
       motor_03.run(FORWARD);
       motor_04.run(FORWARD); 
 
       delay(200);
 
       motor_01.run(FORWARD);
       motor_02.run(FORWARD);  // Motor 2 rückwärts laufen lassen
       motor_03.run(BACKWARD);
       motor_04.run(BACKWARD);
 
       delay(200);
 
          count++;
 
       if (count >= 3 ) {   
 
         turn = -turn;
 
       }
 
     }
 
     else
 
     {
       motor_01.run(BACKWARD);   // Motor 1 vorwärts laufen lassen
       motor_02.run(BACKWARD);
       motor_03.run(BACKWARD);
       motor_04.run(BACKWARD); 
 
       count = 0;
 
     }
 
    }

Beim Expe­ri­men­tie­ren mit der Ardui­no­platt­form gibt es ganz vie­le ver­schie­de­ne Herausforderungen: 

  • Es muss zumin­dest in Grund­zü­gen pro­gram­miert werden
  • Die­se Pro­gram­me bedür­fen einer stän­di­gen Optimierung
  • Ver­drah­tet“ man mit Löt­kol­ben und Schrau­bern­dre­her oder gleich im Pro­gramm selbst? – Im obe­ren Pro­gramm sind z.B. „falsch“ ange­schlos­se­ne Moto­ren durch ent­spre­chen­de Code­än­de­run­gen kom­pen­siert worden.
  • Wie struk­tu­riert man sein Pro­gramm so, dass man es die Woche dar­auf noch ver­steht? – Mor­gen wer­den wir uns mit Unter­pro­gram­men und der Para­me­ter­über­ga­be beschäftigen.
  • Wie arbei­ten die Sen­so­ren eigent­lich? (Der HC-SR04 muss z.B. so aus­ge­rich­tet wer­den, dass er nicht schon Uneben­hei­ten auf dem Boden als Hin­der­nis erfasst, mit meh­re­ren Sen­so­ren erhö­he ich die Mess­ge­nau­ig­keit usw.)
  • Wie löse ich die vie­len mecha­ni­schen Probleme?
  • Die meis­ten Pro­gram­mier­bei­spie­le im Netz sind auf Englisch …

Ich fin­de es pri­ma, dass Infor­ma­tik hier erfahr­bar wird und dass nicht nur vir­tu­ell ver­mit­tel­te Erfah­run­gen und Lern­an­läs­se vor­han­den sind. Grund­struk­tu­ren zum Pro­gram­mie­ren geben wir in der AG vor, da rei­nes Aus­pro­bie­ren schnell zu Frus­t­er­leb­nis­sen führt, ins­be­son­de­re wenn meh­re­re Akto­ren und Sen­so­ren dazukommen.
Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler doku­men­tie­ren das im in einem Doku­Wi­ki, was sie über Akto­ren und Sen­so­ren her­aus­fin­den oder stel­len auch ganz Code­schnip­sel ein. Neben­bei ler­nen sie etwas über Syntax.

Startup – die ersten Tablets sind bereit

Ich woll­te für den ers­ten Ver­such mit Tablets nicht viel Geld ver­bren­nen, ich woll­te als Admi­nis­tra­tor die Gerä­te zen­tral ver­wal­ten und mir die­se Arbeit auch mit ande­ren tei­len kön­nen. Es han­delt sich um Schul­ge­rä­te, die ent­we­der für den ergän­zen­den Ein­satz im Kon­text mit BYOD oder für typi­sche Auf­ga­ben in Grup­pen gedacht sind. Wir wol­len dabei als Schu­le Erfah­run­gen mit die­ser Gerä­te­klas­se sam­meln, bevor wir uns Din­ge wie einen Klas­sen­satz ans Bein binden.

Die Wahl fiel schon im letz­ten Jahr auf die aus­lau­fen­de Nexus7-Rei­he (Modell 2012). Hier waren fol­gen­de Din­ge sichergestellt:

  • Ver­sor­gung mit Betrieb­sys­tem­up­dates durch Goog­le (ins­be­son­de­re das ein­ge­schränk­te Pro­fil war mir hier wichtig)
  • Robust und gut verarbeitet
  • Gute Ver­sor­gung mit Apps
  • zen­tral mana­ge­bar mit Goog­le Apps for Edu­ca­ti­on oder Meraki
  • Preis-/Leis­tungs­ver­hält­nis hervorragend

Wei­ter­hin sind wir eine recht gut ver­netz­te Schu­le. Wir woll­ten auch eine ein­fa­che Mög­lich­keit, Medi­en aller Art indi­vi­du­ell im Unter­richt nut­zen. Die Wahl fiel hier auf den DLNA-Ser­ver medi­atomb. In der Pra­xis wird das so lau­fen, dass Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen Medi­en auf unse­ren Schul­ser­ver in ein ent­spre­chen­des Ver­zeich­nis hoch­la­den. Als Hiera­chie wird hier das jewei­li­ge Fach gewählt, das einen Ord­ner für jede Lehr­kraft erhält. Die­ses Ver­zeich­nis wird jeden Tag auf den Media­ser­ver „ent­leert“, dort auto­ma­tisch gescannt und die neu­en Medi­en ste­hen dann am nächs­ten Mor­gen im gesam­ten Schul­netz bereit. Bei uns han­delt es sich dabei vor­ran­gig um Medi­en, für das der Kreis oder das Land Online­li­zen­zen erwor­ben hat.

Sie las­sen sich dann mit einer spe­zi­el­len App, die es für fast alle Platt­for­men gibt, wie am eige­nen Fern­se­her zu Hau­se auf dem jewei­li­gen Medi­en­ge­rät (PC, Lap­top, Han­dy, Tablet, Fern­se­her etc.) abspielen.

Ver­wal­tung mit Meraki

Ich nut­ze für die Ver­wal­tung der Tablets das kos­ten­lo­se Mera­ki. Das geht natür­lich nur leid­lich gut mit Schul­ge­rä­ten, die unter einer ID lau­fen und so Per­so­nen­be­zo­ge­nes zumin­dest ver­wäs­sern. Es ist aus Daten­schutz­grün­den kei­ne Opti­on für 1:1 Lösun­gen! Mit Mera­ki kann man eine Men­ge Sache machen – bei Andro­ids z.B.:

  • die Kame­ra zen­tral ein- oder ausschalten
  • WLAN-Net­ze konfigurieren
  • Apps fern­ge­steu­ert installieren
  • Ver­schlüs­se­lung erzwingen
  • u.v.m.

Das funk­tio­niert über eine spe­zi­el­le, kos­ten­lo­se App. Die­se wie­der­um wird dadurch „ver­am­melt“, dass ich das Fea­ture „ein­ge­schränk­tes Pro­fil“ von Android ab Ver­si­on 4.3 nut­ze. Das Haupt­pro­fil ist mit einem Pass­wort geschützt. Im Haupt­pro­fil kann man fest­le­gen, wel­che Apps im ein­ge­schränk­ten Pro­fil zur Ver­fü­gung ste­hen – lei­der geht genau das noch nicht mit Mera­ki. Ich wer­de das so lösen, dass ich je Monat fünf Apps, die sich Kol­le­gen wün­schen, nach tota­li­tä­ren Kri­te­ri­en aus­wäh­le und dann zur Nut­zung freigebe.

Auch für iOS-Gerä­te könn­te übri­gens Mera­ki eine inter­es­san­te Alter­na­ti­ve zum Apple Con­fi­gu­ra­tor sein. Neben dem übli­chen App-Deploy­ment und einer VPP-Inte­gra­ti­on kann man auf iOS-Gerä­ten zur­zeit fol­gen­de Funk­tio­nen zen­tral administrieren:

iOS_meraki
Dazu kommt noch, dass mit Mera­ki auch ein cloud­ba­sier­tes Manage­ment von WLAN-Net­zen mög­lich ist (ver­gleich­bar Aero­Hi­ve)  – die Gerä­te sind aber cis­co­ty­pisch nicht ganz bil­lig.

 Unheimliches

Mera­ki führt mir zie­mich unsanft vor Augen, dass sowohl Tablets als auch Andro­id­han­dys ziem­li­che gute Über­wa­chungs­ge­rä­te sind. Die Ortung funk­tio­niert auch ohne GPS oder Han­dy­netz adress­ge­nau. Ich kann Para­me­ter wie Lade­zu­stand, ver­füg­ba­re WLAN-Net­ze, Gerä­te-ID, Betriebs­zei­ten, Geo­po­si­ti­on usw. in Echt­zeit adress­ge­nau aus­le­sen. Wenn Mera­ki das per App kann, wird Goog­le es auch kön­nen. Ob es bei iOS anders aus­sieht? Wahr­schein­lich nicht …

Sexting – Elternbrief

Ich habe in der beschei­de­nen Rol­le als Thinktank einen Text zum The­ma Sex­ting ver­fasst, um die Pro­ble­ma­tik in die Öffent­lich­keit mei­ner Regi­on zu brin­gen. Die­ser Text ent­hält bewusst ein paar recht schar­fe For­mu­lie­run­gen. Man kann Sex­ting als Aus­bruch der Jugend­li­chen aus der klein­bür­ger­li­chen Moral auf­fas­sen. Sobald auch Kin­der betrof­fen sind – und nach allem Anschein ist das wahr­schein­lich der Fall – mag ich die­se neue Aus­drucks­form nicht mehr recht dul­den und sehe Handlungsbedarf.

Phil­ip­pe Wampf­ler schreibt zur Erklä­rung die­ses Phänomens:

Es ist wich­tig, dar­auf auf­merk­sam zu machen und dar­über zu spre­chen. Durch Sen­si­bi­li­sie­rung kann das  Pro­blem aber nicht gelöst wer­den. Ver­trau­en ist sehr para­dox – es erfolgt nicht begrün­det, son­dern basiert auf einer Annah­me: »Ich kann dem ande­ren ver­trau­en.« Des­halb haben so genann­te Ver­trau­ens­be­wei­se einen hohen Stel­len­wert. Je gefähr­li­cher etwas  ist  – ein Nackt­bild ver­schi­cken, ein Pass­wort tau­schen, des­to bes­ser eig­net es sich für den Ver­such zu bewei­sen, dass man einer ande­ren Per­son vertraut.

Bös­wil­lig auf­ge­fasst ist das wie­der ein­mal blo­ße Deskrip­ti­on, die zwar zu einem ver­tief­ten Ver­ständ­nis des Phä­no­mens führt, aber eben kei­ne kon­kre­te Hand­lungs­op­ti­on bietet.

Angeb­lich sei­en in der Schweiz nur 6% der Jugend­li­chen von die­sem Pro­blem betrof­fen – öhm, d.h. bei einer Schu­le mit 1000 SuS also 60 – „nur“. Es gibt Hin­wei­se dar­auf, dass der­ar­ti­ge Bil­der auch ihren Weg auf ande­re Web­sei­ten mit ziel­grup­pen­ori­en­tier­ter Kli­en­tel finden.

Daher ist bei mir die Idee ent­stan­den, die­sen Text (s.u.) als Anzei­ge in einer Regio­nal­zei­tung zu ver­öf­fent­li­chen und von mög­lichst vie­len Schu­len gegen­zeich­nen zu las­sen. So wird ver­hin­dert, dass sich eine Schu­le regio­nal „outen“ muss. Die Tak­tik scheint aufzugehen.

Wir, die Schu­len der Regi­on XY, ste­hen vor einem Problem.

 In zuneh­men­den Maße erzäh­len uns Eltern sowie unse­re Schü­le­rin­nen und Schü­lern von Bil­dern aus sozia­len Netz­wer­ken, die eine Gren­ze über­schrei­ten, bei der wir nicht mehr weg­schau­en kön­nen und wollen.

Es han­delt sich nach vie­len über­ein­stim­men­den Aus­sa­gen dabei um unse­re Schü­le­rin­nen und Schü­ler, also um jun­ge Men­schen, die uns anver­traut sind.

 Sie fer­ti­gen von sich oder Drit­ten unbe­klei­det Auf­nah­men an und laden die­se frei­wil­lig in sozia­le Netz­wer­ke hoch.

 Ins­be­son­de­re Mäd­chen und jun­ge Frau­en wer­den dar­über hin­aus in ein­deu­ti­ger Situa­ti­on foto­gra­fiert und die­se Auf­nah­men unter Miss­ach­tung der Men­schen­wür­de weitergegeben.

 Die­se Bil­der ver­brei­ten sich schnell über Smart­phones. Es besteht zudem wenig Hoff­nung, sel­bi­ge jemals wie­der aus dem Inter­net ent­fer­nen zu können.

 Die­se Vor­komm­nis­se spie­len sich i.d.R. außer­halb des Wahr­neh­mungs­be­rei­ches unse­rer Erwach­se­nen­welt ab.

Wenn du, lie­be Schü­le­rin, lie­ber Schü­ler, sol­che Bil­der selbst anfer­tigst und hoch­lädst, dann â€¦

  • sei dir dar­über bewusst, dass die­se immer in fal­sche Hän­de gelan­gen, egal wie sehr du dei­nen Adres­sa­ten auch in die­sem Moment ver­trau­en magst.

  • sei dir dar­über bewusst, dass sich die­se Bil­der höchst­wahr­schein­lich nicht mehr aus den sozia­len Netz­wer­ken ent­fer­nen lassen

  • sei dir dar­über bewusst, dass du über Jah­re durch der­ar­ti­ge Bil­der ver­letz­bar bleibst.

  • sei dir dar­über bewusst, dass der­ar­ti­ge Bil­der mit aller­größ­ter Sicher­heit für pädo­phi­le Krei­se von höchs­tem Inter­es­se sein werden.

  • sei dir dar­über bewusst, dass du lan­ge unter den Fol­gen der Ver­brei­tung dei­nes Bil­des lei­den wirst.

Wir bit­ten dich daher in dei­nem eige­nen Inter­es­se dar­um, für nie­man­den, auch nicht für dich selbst, auch nicht als Mut­pro­be, auch nicht im Spaß der­ar­ti­ge Bil­der von dir anzu­fer­ti­gen oder anfer­ti­gen zu lassen.

Wenn du, lie­be Schü­le­rin, lie­ber Schü­ler, sol­che Bil­der von Drit­ten auf dei­nem Han­dy spei­cherst oder wei­ter­gibst (via Whats­App, Face­book usw.) â€¦

  • sei dir dar­über bewusst, dass allein der Besitz nach deut­schem Recht u.U. eine Straf­tat darstellt.

  • sei dir dar­über bewusst, dass du allein auf Grund des Bil­des nicht ent­schei­den kannst, ob die abge­bil­de­ten Per­so­nen vor dem Gesetz Kin­der oder Jugend­li­che sind. Dar­an bemisst sich, ob du im Extrem­fall Kin­der- oder Jugend­por­no­gra­fie in dei­ner Hand hältst.

  • sei dir dar­über bewusst, dass der Gesetz­ge­ber ins­be­son­de­re auch die Wei­ter­ga­be die­ser Bil­der unter Stra­fe stellt.

  • sei dir dar­über bewusst, dass du so oder so die Men­schen­wür­de und die Per­sön­lich­keits­rech­te der abge­bil­de­ten Per­son ver­letzt – los­ge­löst davon, dass sel­bi­ge die Bil­der ggf. sogar frei­wil­lig zur Ver­fü­gung stellt.

Wir bit­ten dich dar­um, in einer sol­chen Situa­ti­on mit einem Erwach­se­nen dei­nes Ver­trau­ens zu spre­chen. Er allein kann ent­schei­den, wie wei­ter vor­ge­gan­gen wer­den soll. Und er wird dei­ne Iden­ti­tät auf dei­nen Wunsch hin zu schüt­zen wis­sen, wenn du es wünscht.

Lie­be Eltern,

  • wir wis­sen, dass Sie unter hohem sozia­len Druck ste­hen, ihrem Kind immer frü­her ein Smart­phone zu kaufen

  • wir wis­sen, dass Sie in der Situa­ti­on, in der Sie von der Exis­tenz sol­cher Bil­der Kennt­nis erlan­gen, über­for­dert sind.

  • wir wis­sen, dass der Bereich der sozia­len Netz­wer­ke für Sie oft Neu­land darstellt

  • wir wis­sen, dass Sie froh sein wer­den, wenn es ihr Kind gera­de nicht betrifft

  • wir wis­sen, dass die ger­ne infor­miert wer­den wür­den, wenn es ihr Kind betrifft.

  • wir wis­sen, dass Sie auf­grund ihrer Lebens­er­fah­rung beur­tei­len kön­nen, wann eine Gren­ze über­schrit­ten wird

Wir bit­ten Sie dar­um, hin­zu­schau­en und nicht den Man­tel des Schwei­gens über die Sache auszubreiten.

Spre­chen Sie mit Eltern von Kin­dern, die Sie auf Fotos wie­der­erken­nen. Infor­mie­ren Sie sich gegen­sei­tig. Gera­de die betrof­fe­nen Fami­li­en haben ein Recht dar­auf zu erfah­ren, was ihren Kin­dern widerfährt.

Und: Ent­schei­den Sie nicht nach sozia­lem Druck, wann ihr Kind ein Smart­phone erhält. Ent­schei­den Sie nach Ihrem Gefühl und der Rei­fe des Kindes.

Sie kau­fen kein Tele­fon – zum Tele­fo­nie­ren wer­den die Gerä­te von Jugend­li­chen und Kin­dern nicht oder kaum eingesetzt.

Sie kau­fen ein Gerät mit unbe­schränk­tem Zugang zum Internet.

Ich weiß, dass Tei­le mei­nes Tex­tes von Schu­len für einen Eltern­brief ver­wen­det wor­den sind und dass es auch schon Pres­se­re­ak­tio­nen gege­ben hat, ggf. wer­den auch noch ande­re Bei­trä­ge hier­zu erstellt wer­den – man mun­kelt, das Fern­se­hen sei auch schon dage­we­sen. Ich wer­de von Zeit zu Zeit die­sen Arti­kel aktualisieren.

Es ist für mich abso­lut fas­zi­nie­rend zu sehen, dass eine Sache Wir­kung ent­fal­tet, wenn man sie zum rich­ti­gen Zeit­punkt an der rich­ti­gen Stel­le ein­speist. Ganz vie­le Men­schen aus mei­ner Regi­on tra­gen die Inhal­te und das Anlie­gen nun mutig und öffent­lich offen­siv mit.

Datenschutzformalia für Schulen in Niedersachsen

Ich habe ein­mal ein wenig recher­chiert und zusam­men­ge­tra­gen, was nach mei­ner Auf­fas­sung eine Schu­le an Papie­ren hier in Nie­der­sach­sen pro­du­zie­ren muss, um grund­le­gen­de Daten­schutz­auf­la­gen zu erfül­len – die juris­ti­schen Kom­men­ta­re zu den Vor­schrif­ten habe ich noch nicht alle gelesen:

1. Daten­schutz­be­auf­trag­ter

Ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter muss benannt sein (§8a NDSG).

  1. Er muss nicht der Schu­le angehören
  2. Er muss über Sach­kennt­nis und Zuver­läs­sig­keit verfügen
  3. Er darf durch die Bestel­lung kei­nem Inter­es­sens­kon­flikt aus­ge­setzt sein
  4. Er muss sei­ne Arbeit jeder­mann ver­füg­bar machen

Der Sys­tem­ad­mi­nis­tra­tor kann also nicht Daten­schutz­be­auf­trag­ter sein, da ein Inter­es­sens­kon­flikt besteht – schließ­lich müss­te er sich selbst kontrollieren.

2. Ver­fah­ren­be­schrei­bun­gen

Jedes Ver­fah­ren, bei dem Daten Drit­ter in der Schu­le ver­ar­bei­tet wer­den, bedarf einer Ver­fah­rens­be­schrei­bung gemäß §8 NDSG.

Typi­scher­wei­se wird das in der Schu­le gel­ten für:

  1. Schü­ler­ver­wal­tungs­pro­gram­me (DANIS, Sibank …)
  2. Office­pro­gram­me (Lis­ten, Kol­le­gi­ums­da­ten etc.)
  3. Ober­stu­fen­ver­wal­tung (Apol­lon)
  4. Stun­den­pla­nung­pro­gramm (UNTIS etc.)
  5. Zeug­nis­pro­gram­me (Win­ZEP etc.)
  6. usw. (hängt von den Ver­wal­tungs­struk­tu­ren ab)

3. Ver­pflich­tungs­er­klä­run­gen von Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen gemäß Erlass „Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf pri­va­ten Infor­ma­ti­ons­tech­ni­schen Sys­te­men (IT Sys­te­men) von Lehr­kräf­ten“

Die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung ERSETZT hier die sonst not­wen­di­ge Ver­fah­rens­be­schrei­bung – schließ­lich ist das ja durch die Erlass­vor­ga­be eine Rechts­norm. Es ist NICHT not­wen­dig Ver­fah­rens­be­schrei­bun­gen für jedes denk­ba­re Ver­fah­ren auf einem pri­va­ten Gerät zu erstellen.

4. Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch Dritte

Bei­spie­le:

  • Lern­stands­er­he­bun­gen durch Verlage
  • durch Anbie­ter gehos­te­te Lernplattformen
  • digi­ta­le Klassenbücher
  • etc.

Hier haben wir zwei Konstrukte:

a) Es gibt ein Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Schu­le und Anbie­ter. Dafür braucht man einen Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung. Zusätz­lich ist eine Ver­fah­ren­be­schrei­bung     notwendig.

b) Es gibt nach wie vor ein Für­sor­ge­ver­hält­nis zwi­schen Schu­le und Schü­lern bzw. Eltern. Wenn z.B. der Nach­weis nicht erbracht wer­den kann, dass es erfor­der­lich ist (und das ist lt. Schul­ge­setz z.Zt. juris­tisch fast immer wack­lig), dass die Daten im Auf­trag ver­ar­bei­tet     wer­den, braucht man eine Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung der Betroffenen.

Abso­lut unüber­sicht­lich wird es, wenn der Ver­lag z.B. die Test­soft­ware zur Lern­stands­er­he­bung nicht selbst hos­tet, son­dern sich wie­der­um bei einem Dienst­leis­ter ein­ge­mie­tet hat. Dann braucht man eine wei­te­re Ver­ein­ba­rung zur Auf­rags­da­ten­ver­ar­bei­tung (Unter­ver­ein­ba­rung) zwi­schen die­sem Dienst­leis­ter, z.B. dem Rechen­zen­trums­be­trei­ber und dem Ver­lag, die auch dem LfD auf Anfra­ge vor­ge­legt wer­den muss.

5. Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen

Für ALLE Arten der Daten­ver­ar­bei­tung, die gemäß NSchG NICHT erfor­der­lich sind.

  1. Ver­wen­dung von Fotos (Schul­home­page, Leh­rer­ka­len­der, Noten­ver­wal­tung von Lehr­kräf­ten etc.)
  2. Wei­ter­ga­be von Adress­da­ten (Tele­fon, E‑Mail, Adres­se) an z.B. den Klas­sen­leh­rer aber auch Eltern
  3. Ver­wen­dung von Schü­ler­ar­bei­ten bei jeder Art von Veröffentlichung
  4. Schul­netz­werk (Nut­zungs­ver­ein­ba­rung, Auf­klä­rung über Art um Umfang der Daten­ver­ar­bei­tung im päd­ago­gi­schen Netz)
  5. WLAN-Nut­zungs­ver­ein­ba­rung, wenn durch Lehr­kräf­te und/oder SuS genutzt
  6. Gibt es ggf. wei­te­re Daten­ver­ar­bei­tungs- und Ver­öf­fent­li­chungs­pro­zes­se, die z.B. die Belan­ge des Per­so­nals betreffen?
  7. [ … ]

Tech­ni­scher Datenschutz

Wo ste­hen die IT-Sys­te­me mit sen­si­blen Daten?
Wer hat Zugriff auf die Pass­wör­ter? Wie kom­plex sind die Pass­wör­ter? Wann wer­den sie ausgestauscht?
Was pas­siert bei Dieb­stahl oder Beschä­di­gung der daten­ver­ar­bei­ten­den Systeme?
Was pas­siert bei einem z.B. krank­heits­be­ding­ten Aus­fall des Systemadministrators?
Wie kann ich den Aus­kunfts­an­spruch gem. §16 NSchG mit ver­tret­ba­rem Auf­wand in ver­tret­ba­rem Zeit­rah­men sicherstellen?

Tja. Die­se Lis­te ist garan­tiert weder voll­stän­dig noch kom­plett kor­rekt. Es feh­len noch diver­se Rege­lun­gen bezüg­lich des Urhe­ber­rechts, das ger­ne mal mit dem Daten­schutz ver­mischt wird. Wei­ter infor­mie­ren kann man sich auf dem Nibis anschauen.

Ich will das nicht wei­ter kom­men­tie­ren, fän­de es aber schön, wenn:

  • das Schul­ge­setz ver­bind­li­che und kon­kre­te Vor­ga­ben dar­über macht, wel­che Daten von SuS ver­ar­bei­tet wer­den dürfen
  • wei­te­re Ver­fah­rens­be­schrei­bun­gen durch den Dienst­herrn erstellt würden
  • Mus­ter­tex­te durch den Dienst­herrn erstellt wür­den (Nut­zungs­ord­nung, Ein­wil­li­gung in Ver­wen­dung von Fotos etc.)
  • all­ge­mein der Dienst­herr sich sei­ner Schu­len im Rah­men der Für­sor­ge­pflicht in Bezug auf den Daten­schutz noch mehr annimmt, als er das jetzt schon tut (das war doch jetzt diplo­ma­tisch, oder?)

Größ­ten­teils haben wir hier näm­lich For­ma­lis­men. Die Cur­ri­cu­la schrei­ben mehr und mehr die Nut­zung digi­ta­ler Medi­en vor oder legen sie nahe. Dann muss die Rechts­ord­nung das auch ermög­li­chen und eine kla­re Ori­en­tie­rung bie­ten. Schu­len sol­len nach mei­ner Wahr­neh­mung noch ande­re Din­ge zu tun haben, als sich um den Daten­schutz zu küm­mern. Zudem sit­zen dort eher Lehr­kräf­te als Volljuristen.

Sexting – abstrakter Trend oder Realität?

In zuneh­men­den Maße fin­det das The­ma Sex­ting media­le Aufmerksamkeit:

Sex­ting ist die pri­va­te Ver­brei­tung ero­ti­schen Bild­ma­te­ri­als des eige­nen Kör­pers über Mul­ti­me­dia Mes­sa­ging Ser­vices (MMS) durch Mobil­te­le­fo­ne. Das aus dem ang­lo-ame­ri­ka­ni­schen Sprach­raum stam­men­de Kof­fer­wort setzt sich aus Sex und texting (engl. etwa: „Kurzmitteilungen verschicken“) zusammen.

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Sexting

Eine Doku­men­ta­ti­on zu mög­li­chen Ursa­chen ist in der Media­thek von 3Sat hof­fent­lich noch etwas län­ger abrufbar:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=38615

Dadurch ist mir klar gewor­den, dass es sich um ein rea­les und kein medi­al erdach­tes Phä­no­men han­delt. Mir ist auch klar gewor­den, wie wich­tig es genau an die­ser Stel­le ist, das The­ma offen­siv anzu­ge­hen, weil die Fol­gen für die Betrof­fe­nen wahr­schein­lich kaum abseh­bar sind.

Es gibt ers­te Rat­ge­ber und Berich­te dar­über, wie Erwach­se­ne sich ver­hal­ten sol­len, wenn sie durch ihre Kin­dern mit die­sem The­ma kon­fon­tiert werden:

Ich gehe davon aus, dass Kin­der und Jugend­li­che Din­ge immer frü­her machen und dass sie es zunächst weit­ge­hend unbe­merkt von ihrem Eltern­haus tun – gera­de auf dem Feld der Sexualität.

Der recht­li­che Rah­men ist in Deutsch­land auch inter­es­sant – ich habe mal die für mich beson­ders bemer­kens­wer­ten Stel­len fett gesetzt.

Nach § 184b StGB ist die Ver­brei­tung von „kinderpornografische[n] Schriften“, das sind por­no­gra­fi­sche Dar­stel­lun­gen von sexu­el­len Hand­lun­gen von, an oder vor Per­so­nen unter 14 Jah­ren, straf­bar. Im Fal­le von Dar­stel­lun­gen tat­säch­li­cher Gesche­hen oder wirk­lich­keits­na­hen Dar­stel­lun­gen ist bereits der Besitz straf­bar. In einer sepa­ra­ten Vor­schrift § 184c wer­den ana­log dazu auch Ver­brei­tung und Besitz von „jugendpornografischen Schriften“, die sich auf sexu­el­le Hand­lun­gen von, an oder vor Per­so­nen von 14 bis 18 Jah­ren bezie­hen, unter Stra­fe gestellt, aller­dings ist dabei das Straf­maß gene­rell gerin­ger, der Besitz von nur wirk­lich­keits­na­hen Dar­stel­lun­gen ist nicht straf­bar und für ein­ver­nehm­lich her­ge­stell­te Jugend­por­no­gra­fie gibt es eine Aus­nah­me von der Besitz­straf­bar­keit für Per­so­nen, die als Min­der­jäh­ri­ge selbst an der Pro­duk­ti­on betei­ligt waren.

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

Das min­der­jäh­ri­ge Pär­chen darf also der­ar­ti­ges Mate­ri­al von sich besit­zen – der Gesetz­ge­ber traut die­sen einen ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang damit zu. Ich hät­te da gene­rell so mei­ne Beden­ken, da es ja gera­de in die­sem Alter auch Bezie­hun­gen geben soll, die nicht in Har­mo­nie enden. Was geschieht dann in Affekt­si­tua­tio­nen mit die­sem Mate­ri­al? Wird ein der­ma­ßen „bestück­tes“ Han­dy jemals in die Hand von Eltern oder ande­ren Vetrau­ens­per­so­nen gelangen?

Wei­ter:

Nach bis­he­ri­ger Recht­spre­chung ist Por­no­gra­fie, auch in der Aus­prä­gung als Kin­der­por­no­gra­fie, nur dann anzu­neh­men, „wenn eine auf die sexu­el­le Sti­mu­lie­rung redu­zier­te und der Lebens­wirk­lich­keit wider­spre­chen­de, auf­dring­lich ver­grö­bern­de, ver­zer­ren­de und anrei­ße­ri­sche Dar­stel­lungs­wei­se gewählt wird“ und „wenn unter Aus­klam­me­rung aller sons­ti­gen mensch­li­chen Bezü­ge sexu­el­le Vor­gän­ge in grob auf­dring­li­cher Wei­se in den Vor­der­grund gerückt wer­den sowie ihre Gesamt­ten­denz aus­schließ­lich oder über­wie­gend auf das lüs­ter­ne Inter­es­se an sexu­el­len Din­gen abzielt“

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

und noch­mal, womit wir beim Sex­ting wärenl:

Seit der Ände­rung des § 184b StGB vom 31. Okto­ber 2008, in Kraft getre­ten am 5. Novem­ber 2008, ist auch das Ver­brei­ten, Besit­zen etc. soge­nann­ter Posing-Fotos grund­sätz­lich straf­bar. Gemeint sind damit Fotos mit Abbil­dun­gen von Kin­dern, die ihre unbe­deck­ten Geni­ta­li­en oder ihr unbe­deck­tes Gesäß in „aufreizender Wei­se zur Schau stellen“. Der­ar­ti­ges Zur-Schau-Stel­len erfüllt regel­mä­ßig die Tat­be­stands­al­ter­na­ti­ve „sexuelle Hand­lun­gen von Kindern“ in § 184b Abs. 1 StGB (neue Fassung).

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

Es soll ja die­se sozia­len Netz­wer­ke und Whats­App geben, bei denen das Tei­len von Fotos nur einen Fin­ger­wisch weit ent­fernt ist.

Noch mehr Fragen:

  1. Viel­leicht bin ich blöd, aber stellt nicht genau die­ses Tei­len eine Art von Ver­brei­tung dar?
  2. Wie ent­schei­det ein jugend­li­cher Smart­phone­be­sit­zer dar­über, ob die abge­bil­de­te Per­son vor dem Gesetz ein Kind oder jugend­lich ist?
  3. Wie ist gewähr­leis­tet, dass nicht auch Kin­der (also Men­schen unter 14 Jah­ren) Sex­ting betrei­ben? Smart­phone und Whats­App-Account genügen.
  4. Wel­chen Reiz haben der­ar­ti­ge Bil­der für ein­schlä­gi­ge kin­der­por­no­gra­phi­sche Kreise?
  5. Was sagt allein die Wei­ter­lei­tung sol­cher Bil­der über a) das Refle­xi­ons­ver­mö­gen und b) die Medi­en­kom­pe­tenz Jugend­li­cher aus?
  6. […]

Viel­leicht(!) dürf­te man sich unter Zeu­gen (jeweils ande­res Geschlecht!) sol­che Bil­der noch zei­gen las­sen. Schon die Recher­che danach führt u.U. aber schon zum Besitz von kin­der­por­no­gra­phi­schem Mate­ri­al (egal, ob ich ein Mann oder eine Frau bin).

Am ehes­ten kom­men m.E. hier die Eltern im Rah­men ihrer Erzie­hungs- und Für­sor­ge­pflich­ten als pri­mä­re Akteu­re in Betracht.

So oder so ist das nicht unse­re Kop­pel, son­dern das Feld von Pro­fis.

Bei eini­gen Pro­fis wie­der­um fürch­te ich, dass das Feh­len des übli­chen Musters

Sich als Kind aus­ge­ben­der Pädo­phi­ler nötigt im Chat­raum Kind zum Blank­zie­hen und ver­wen­det die­se Bil­der dann in kin­der­por­no­gra­phi­schen Tauschbörsen.

für Ver­wir­rung sor­gen dürf­te. Im Extrem­fall reden wir hier von Gewalt von Kin­dern gegen Kin­der oder von Gewalt Jugend­li­cher gegen Kin­der oder Jugendliche.

Was die Ver­öf­fent­li­chung sol­cher Bil­der gera­de für einen Her­an­wach­sen­den bedeu­tet und wel­che Fol­gen (sui­zi­da­le Ten­den­zen) das im Extrem­fall haben kann, dürf­te hin­läng­lich bekannt sein.

Was wür­det ihr also tun, wenn ihr mit die­ser Pro­ble­ma­tik ent­we­der als Eltern oder Leh­rer kon­fron­tiert seid?

Mei­ne Idee ist Öffent­lich­keit. Eine Schu­le, die sich allein zu die­sem Pro­blem bekennt, geht jedoch ein immenses Risi­ko ein. Des­we­gen soll­ten idea­ler­wei­se meh­re­re Schu­len zusam­men han­deln und z.B. in Form eines Berichts oder einer Zei­tungs­an­zei­ge in die Öffent­lich­keit gehen – idea­ler­wei­se über Schul­art­gren­zen hinweg.

Viel­leicht las­sen sich auf die­se Wei­se Men­schen für eine von Pro­fis orga­ni­sier­te Ver­an­stal­tung gewin­nen, die über die Gefah­ren des Sex­tings auf­klärt und Raum für Fra­gen lässt. Auf die­ser Ver­an­stal­tung müss­te idea­ler­wei­se auch ein­ge­for­dert wer­den, dass Eltern von betrof­fe­nen Kin­dern ein Recht dar­auf haben zu erfah­ren, was gera­de geschieht.

Übri­gens:

Ich den­ke nicht, dass „das böse Inter­net“ dar­an schuld ist oder „das böse Smart­phone“. Es ist die Hal­tung von Men­schen. Viel­leicht über­schät­zen wir manch­mal aber auch gera­de Kin­der in ihrer Fähig­keit zwi­schen „öffent­lich­keits­gän­gig“ und „nicht öffent­lich­keits­gän­gig“ zu unter­schei­den. Smart­phones sind Türen zur Öffent­lich­keit. Ist das eige­ne Kind da immer so kom­pe­tent und fähig, wie ich mir es wün­sche? Ist es völ­lig frei von „Grup­pen­dy­na­mi­ken“ und Endor­phin­aus­brü­chen, die eine spon­ta­ne Situa­ti­on aus­zu­lö­sen ver­mag? Das Foto ist einen Fin­ger­wisch weit weg. What­App einen wei­te­ren. Kei­ne SD-Kar­te muss in einen Rech­ner gesteckt, kein Film zum Ent­wi­ckeln gebracht wer­den – wie in der guten, alten Zeit …

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