Blogparade Lehrerblogs

Fon­ta­ne­fan ver­an­stal­tet eine Blog­pa­ra­de von einem nicht­kom­mer­zi­el­len Leh­rer­blog für nicht­kom­mer­zi­el­le Leh­rer­blogs. Ich möch­te euch dazu mei­ne Favo­ri­tin vor­schla­gen: Die Rebis. Die­ses Blog ist gera­de­zu kom­ple­men­tär zu mei­nem, weil es eine Sei­te des Leh­rer­seins sicht­bar und öffent­lich macht, die im All­tag kaum in Erschei­nung tritt: Vie­le schwa­che, tief­sin­ni­ge, zwei­feln­de, zuge­wand­te, ver­träum­te und auch hel­le Momen­te. Dabei geht es nicht nur um das Leh­rer­sein, son­dern auch viel um Fami­lie und Fotos aus dem gemein­sa­men Leben als Familie.

Den­noch bleibt immer eine klar defi­nier­te Gren­ze gewahrt. Für mich ist die­ses Blog eines, was mir sehr oft das Gefühl gibt, nicht allein mit bestimm­ten Emp­fin­dun­gen zu sein – dabei spielt natür­lich ein gro­ße Rol­le, dass Rebis eben auch Mut­ter ist und damit einen Blick auf Schü­le­rin­nen und Schü­ler besitzt, der kin­der­lo­sen Lehr­kräf­ten natur­ge­mäß weit­ge­hend ver­wehrt bleibt – das ist übri­gens *kei­ne* Wer­tung in dem Sin­ne, dass man kei­ne gute Lehr­kraft sein kann ohne eige­ne Kinder!

Noch etwas ande­res – es ist mei­ne Art der Wahr­neh­mung und basiert auf mei­nen Erfah­run­gen, die ich in den letz­ten Jah­ren machen durf­te – jeder darf mich für para­no­id, über­trie­ben miss­trau­isch, übel­wol­lend und sonst­was hal­ten und es ganz anders machen:

Es gibt zur­zeit Ver­la­ge, die in ihren eige­nen Blogs so etwas wie Blog­pa­ra­den oder das Prin­zip „Blog­stöck­chen“ auf­grei­fen. Man soll­te sich klar­ma­chen, dass das tech­no­lo­gisch wahr­schein­lich nicht nur aus Aner­ken­nung geschieht, son­dern auch mit dar­auf abzielt, die eige­ne Sei­te höher im Such­ma­schi­nen­ran­king zu posi­tio­nie­ren. Eine Blog­pa­ra­de ist ein her­vor­ra­gen­des Mit­tel, um soge­nann­te Back­links zu erzie­len, aus denen Goog­le die Rele­vanz eines Inhalts und damit die Posi­tio­nie­rung bei Such­an­fra­gen errech­net. Goog­le selbst wer­tet vie­le Leh­rer­blogs recht hoch bei bestimm­ten Such­an­fra­gen, z.B. den Herrn Lar­big mit sei­nen Bei­trä­gen zu Goe­thes Faust.  Goog­le ist ja des­we­gen so groß, weil die Such­ergeb­nis­se inhalt­lich oft recht brauch­bar sind. Die Such­al­go­rith­men zie­len also dar­auf ab, rele­van­te und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Inhal­te zu erken­nen, die bei Ver­la­gen natür­lich hin­ter Pay­walls lie­gen und für Goog­le damit nicht sicht­bar sind.

Die Ver­la­ge haben natür­lich ein Inter­es­se dar­an, dass ihre (Bezahl-)Inhalte bei Such­an­fra­gen von Lehr­kräf­ten unter den ers­ten Tref­fern sind und opti­mie­ren ihre Sei­ten dar­auf­hin mit der Bera­tung durch SEO-Agen­tu­ren (SEO = Search Engi­ne Opti­mi­zing – Grund­fra­ge – mal bös­wil­lig for­mu­liert: Wie kom­me ich egal mit wel­cher inhalt­li­chen Qua­li­tät in den Such­ergeb­nis­sen nach oben?).

Die Haupt­do­main pro­fi­tiert dabei auch von Inhal­ten von Sub­do­mains – zumin­dest den Gerüch­ten nach in SEO-Krei­sen. Das kann man den Ver­la­gen als Wirt­schafts­un­ter­neh­men übri­gens nicht übel­neh­men. Mich hat ein Arti­kel von Wolf­gang Mich­al sehr nach­denk­lich gemacht. Wir Leh­rer­blogs müs­sen uns inhalt­lich mitt­ler­wei­le vor vie­len Ver­lags­in­hal­ten nicht ver­ste­cken und soll­ten uns selbst mehr durch gegen­sei­ti­ge Ver­lin­kung stär­ken (ich bin dabei übri­gens nicht gera­de vorbildlich).

Datenschutz und Schulgesetz

Das wird jetzt viel Text. Ich stel­le hier ein­mal die aus mei­ner Sicht wich­tigs­ten Rege­lun­gen zum Daten­schutz in den Schul­ge­set­zen (zusätz­lich ergän­zen bestimm­te Erlas­se im Ein­zel­fall die Bestim­mun­gen) von Nie­der­sach­sen und Schles­wig-Hol­stein gegenüber.

1. Nie­der­sach­sen ( http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+31&psml=bsvorisprod.psml&max=true )

Nie­der­säch­si­sches Schulgesetz
(NSchG)
in der Fas­sung vom 3. März 1998

§ 31 Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten

1) Schu­len, Schul­be­hör­den, Schul­trä­ger, Schü­ler­ver­tre­tun­gen und Eltern­ver­tre­tun­gen dür­fen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler und ihrer Erzie­hungs­be­rech­tig­ten (§ 55 Abs. 1) ver­ar­bei­ten, soweit dies zur Erfül­lung des Bil­dungs­auf­trags der Schu­le (§ 2) oder der Für­sor­ge­auf­ga­ben, zur Erzie­hung oder För­de­rung der Schü­le­rin­nen und Schü­ler oder zur Erfor­schung oder Ent­wick­lung der Schul­qua­li­tät erfor­der­lich ist. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler und ihrer Erzie­hungs­be­rech­tig­ten dür­fen auch den unte­ren Gesund­heits­be­hör­den für Auf­ga­ben nach § 56 und den Trä­gern der Schü­ler­be­för­de­rung für Auf­ga­ben nach § 114 über­mit­telt und dort ver­ar­bei­tet wer­den, soweit dies für die Wahr­neh­mung der jewei­li­gen Auf­ga­be erfor­der­lich ist.

(2) Schu­len dür­fen auch die­je­ni­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von Kin­dern in Kin­der­gär­ten und deren Erzie­hungs­be­rech­tig­ten (§ 55 Abs. 1) ver­ar­bei­ten, die in Kin­der­gär­ten bei der Wahr­neh­mung vor­schu­li­scher För­der­auf­ga­ben erho­ben und an Schu­len über­mit­telt wer­den, soweit die Ver­ar­bei­tung zur Erzie­hung oder För­de­rung der Kin­der in der Schu­le erfor­der­lich ist.

(3) Die Rech­te auf Aus­kunft, Ein­sicht in Unter­la­gen, Berich­ti­gung, Sper­rung oder Löschung von Daten sowie das Wider­spruchs­recht nach § 17a des Nie­der­säch­si­schen Daten­schutz­ge­set­zes wer­den für min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler durch deren Erzie­hungs­be­rech­tig­te (§ 55 Abs. 1) ausgeübt.

(4) Schu­len, Schul­be­hör­den und die Schul­in­spek­ti­on dür­fen Per­so­nal­da­ten (§ 88 Abs. 1 des Nie­der­säch­si­schen Beam­ten­ge­set­zes) aller an der Schu­le täti­gen Per­so­nen auch ver­ar­bei­ten, soweit es zur Erfor­schung und Ent­wick­lung der Schul­qua­li­tät erfor­der­lich ist.

2. Schles­wig-Hol­stein ( http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+SH+%C2%A7+30&psml=bsshoprod.psml&max=true )

Schles­wig-Hol­stei­ni­sches Schulgesetz
(Schul­ge­setz – SchulG)
Vom 24. Janu­ar 2007*

§ 30 Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung von Daten

(1) Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern dür­fen von den Schu­len, den Schul­trä­gern und Schul­auf­sichts­be­hör­den erho­ben und ver­ar­bei­tet wer­den, soweit dies zur Erfül­lung ihrer Auf­ga­ben erfor­der­lich ist.

Es sind dies

1. bei Schü­le­rin­nen und Schülern:
Vor- und Fami­li­en­na­me, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon und E‑Mail-Adres­se), Staats­an­ge­hö­rig­keit, Aus­sied­ler­ei­gen­schaft, Her­kunfts- und Ver­kehrs­spra­che, Kon­fes­si­on, Kran­ken­ver­si­che­rung, Leis­tungs- und Schul­lauf­bahn­da­ten, Daten über das all­ge­mei­ne Lern­ver­hal­ten und das Sozi­al­ver­hal­ten, Daten über son­der­päd­ago­gi­schen För­der­be­darf, soweit sie für den Schul­be­such von Bedeu­tung sein kön­nen, die Ergeb­nis­se der schul­ärzt­li­chen, schul­psy­cho­lo­gi­schen und son­der­päd­ago­gi­schen Unter­su­chun­gen, bei Berufs­schü­le­rin­nen und Berufs­schü­lern die Daten über Vor­bil­dung, Berufs­aus­bil­dung, Berufs­prak­ti­kum und Berufs­tä­tig­keit sowie die Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon) des Aus­bil­dungs­be­trie­bes oder der Praktikumsstelle;

2. bei Eltern:
Name, Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon und E‑Mail-Adres­se). Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern haben die erfor­der­li­chen Anga­ben zu machen. Sie sind auf die Rechts­grund­la­ge für die Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung der Daten auf­merk­sam zu machen.

(2) Die Daten der Schul­ver­wal­tung dür­fen aus­schließ­lich mit in der Schu­le befind­li­chen Daten­ver­ar­bei­tungs­ge­rä­ten des Schul­trä­gers ver­ar­bei­tet wer­den.

[…]
(10) Die mit Ein­wil­li­gung der Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern erho­be­nen Daten dür­fen nur zu dem Zweck benutzt wer­den, zu dem sie von den Betrof­fe­nen mit­ge­teilt wor­den sind. Eine ander­wei­ti­ge Ver­wen­dung bedarf einer erneu­ten Einwilligung.

(11) Soweit es zur Erfül­lung der sich aus die­sem Gesetz erge­ben­den Auf­trä­ge der Schu­le und der Schul­auf­sicht sowie zur Wahr­neh­mung gesetz­li­cher Mit­wir­kungs­rech­te erfor­der­lich und unter Wah­rung der über­wie­gen­den schutz­wür­di­gen Belan­ge der Betrof­fe­nen mög­lich ist, regelt das für Bil­dung zustän­di­ge Minis­te­ri­um durch Verordnung:

1. den zuläs­si­gen Umfang der Ver­ar­bei­tung von Daten,
2. die Daten­über­mitt­lung ein­schließ­lich der Über­mitt­lung zu sta­tis­ti­schen Zwecken,
3. die Sper­rung, Löschung und Auf­be­wah­rung von Daten,
4. die Datensicherung,
5. die Daten der Schul­ver­wal­tung und sons­ti­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die durch Lehr­kräf­te außer­halb der Schu­le ver­ar­bei­tet wer­den dürfen,
6. die auto­ma­ti­sier­te Datenverarbeitung,
7. die für sta­tis­ti­sche Erhe­bun­gen maß­ge­ben­den Erhe­bungs- und Hilfs­merk­ma­le, den Berichts­zeit­raum und die Periodizität,
8. die für die Auf­ga­be nach Absatz 4 Satz 2 zustän­di­ge Stelle,
9. Zeit­punkt und Stand der nach Absatz 5 zu über­mit­teln­den Daten.

(12) Rege­lun­gen in ande­ren Rechts­vor­schrif­ten über die Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung von Daten blei­ben unbe­rührt, soweit sich nicht aus den vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen etwas ande­res ergibt.

Mein per­sön­li­cher Kommentar

Das Gesetz in Schles­wig-Hol­stein ist auf den ers­ten Blick wesent­lich enger und restrik­ti­ver gefasst. Ich weiß, dass es unter Mit­wir­kung des ULD ent­stan­den ist. Es ist zudem wesent­lich aktu­el­ler. Eine Schu­le in Schles­wig-Hol­stein weiß aber sehr genau:

  • wel­che Daten sie ver­ar­bei­ten darf (z.B. dass der Beruf der Eltern nicht erfasst wird)
  • dass die­se Daten NICHT in einer Cloud lie­gen dür­fen (z.B. kei­ne digi­ta­len Klas­sen­bü­cher, wenn sie nicht im Hau­se gehos­tet werden)
  • mit wem sie unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen Daten aus­tau­schen darf
  • dass Eltern und Schü­ler die Anga­be bestimm­ter Daten nicht ver­wei­gern dürfen

Wenn der Dienst­herr die Ver­mitt­lung von Medi­en­kom­pe­tenz for­dert, benö­ti­gen Schu­len dafür einen rechts­si­che­ren Rah­men. Natür­lich fal­len in Schles­wig-Hol­stein dann z.B. durch Ver­la­ge ange­bo­te­ne Lern­stands­er­he­bun­gen weit­ge­hend flach. In Nie­der­sach­sen bleibt nach mei­nem Emp­fin­den vor allem eins: Gro­ße Ver­un­si­che­rung, zumin­dest bei mir.

Datenschutzformalia für Schulen in Niedersachsen

Ich habe ein­mal ein wenig recher­chiert und zusam­men­ge­tra­gen, was nach mei­ner Auf­fas­sung eine Schu­le an Papie­ren hier in Nie­der­sach­sen pro­du­zie­ren muss, um grund­le­gen­de Daten­schutz­auf­la­gen zu erfül­len – die juris­ti­schen Kom­men­ta­re zu den Vor­schrif­ten habe ich noch nicht alle gelesen:

1. Daten­schutz­be­auf­trag­ter

Ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter muss benannt sein (§8a NDSG).

  1. Er muss nicht der Schu­le angehören
  2. Er muss über Sach­kennt­nis und Zuver­läs­sig­keit verfügen
  3. Er darf durch die Bestel­lung kei­nem Inter­es­sens­kon­flikt aus­ge­setzt sein
  4. Er muss sei­ne Arbeit jeder­mann ver­füg­bar machen

Der Sys­tem­ad­mi­nis­tra­tor kann also nicht Daten­schutz­be­auf­trag­ter sein, da ein Inter­es­sens­kon­flikt besteht – schließ­lich müss­te er sich selbst kontrollieren.

2. Ver­fah­ren­be­schrei­bun­gen

Jedes Ver­fah­ren, bei dem Daten Drit­ter in der Schu­le ver­ar­bei­tet wer­den, bedarf einer Ver­fah­rens­be­schrei­bung gemäß §8 NDSG.

Typi­scher­wei­se wird das in der Schu­le gel­ten für:

  1. Schü­ler­ver­wal­tungs­pro­gram­me (DANIS, Sibank …)
  2. Office­pro­gram­me (Lis­ten, Kol­le­gi­ums­da­ten etc.)
  3. Ober­stu­fen­ver­wal­tung (Apol­lon)
  4. Stun­den­pla­nung­pro­gramm (UNTIS etc.)
  5. Zeug­nis­pro­gram­me (Win­ZEP etc.)
  6. usw. (hängt von den Ver­wal­tungs­struk­tu­ren ab)

3. Ver­pflich­tungs­er­klä­run­gen von Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen gemäß Erlass „Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf pri­va­ten Infor­ma­ti­ons­tech­ni­schen Sys­te­men (IT Sys­te­men) von Lehr­kräf­ten“

Die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung ERSETZT hier die sonst not­wen­di­ge Ver­fah­rens­be­schrei­bung – schließ­lich ist das ja durch die Erlass­vor­ga­be eine Rechts­norm. Es ist NICHT not­wen­dig Ver­fah­rens­be­schrei­bun­gen für jedes denk­ba­re Ver­fah­ren auf einem pri­va­ten Gerät zu erstellen.

4. Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch Dritte

Bei­spie­le:

  • Lern­stands­er­he­bun­gen durch Verlage
  • durch Anbie­ter gehos­te­te Lernplattformen
  • digi­ta­le Klassenbücher
  • etc.

Hier haben wir zwei Konstrukte:

a) Es gibt ein Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Schu­le und Anbie­ter. Dafür braucht man einen Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung. Zusätz­lich ist eine Ver­fah­ren­be­schrei­bung     notwendig.

b) Es gibt nach wie vor ein Für­sor­ge­ver­hält­nis zwi­schen Schu­le und Schü­lern bzw. Eltern. Wenn z.B. der Nach­weis nicht erbracht wer­den kann, dass es erfor­der­lich ist (und das ist lt. Schul­ge­setz z.Zt. juris­tisch fast immer wack­lig), dass die Daten im Auf­trag ver­ar­bei­tet     wer­den, braucht man eine Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung der Betroffenen.

Abso­lut unüber­sicht­lich wird es, wenn der Ver­lag z.B. die Test­soft­ware zur Lern­stands­er­he­bung nicht selbst hos­tet, son­dern sich wie­der­um bei einem Dienst­leis­ter ein­ge­mie­tet hat. Dann braucht man eine wei­te­re Ver­ein­ba­rung zur Auf­rags­da­ten­ver­ar­bei­tung (Unter­ver­ein­ba­rung) zwi­schen die­sem Dienst­leis­ter, z.B. dem Rechen­zen­trums­be­trei­ber und dem Ver­lag, die auch dem LfD auf Anfra­ge vor­ge­legt wer­den muss.

5. Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen

Für ALLE Arten der Daten­ver­ar­bei­tung, die gemäß NSchG NICHT erfor­der­lich sind.

  1. Ver­wen­dung von Fotos (Schul­home­page, Leh­rer­ka­len­der, Noten­ver­wal­tung von Lehr­kräf­ten etc.)
  2. Wei­ter­ga­be von Adress­da­ten (Tele­fon, E‑Mail, Adres­se) an z.B. den Klas­sen­leh­rer aber auch Eltern
  3. Ver­wen­dung von Schü­ler­ar­bei­ten bei jeder Art von Veröffentlichung
  4. Schul­netz­werk (Nut­zungs­ver­ein­ba­rung, Auf­klä­rung über Art um Umfang der Daten­ver­ar­bei­tung im päd­ago­gi­schen Netz)
  5. WLAN-Nut­zungs­ver­ein­ba­rung, wenn durch Lehr­kräf­te und/oder SuS genutzt
  6. Gibt es ggf. wei­te­re Daten­ver­ar­bei­tungs- und Ver­öf­fent­li­chungs­pro­zes­se, die z.B. die Belan­ge des Per­so­nals betreffen?
  7. [ … ]

Tech­ni­scher Datenschutz

Wo ste­hen die IT-Sys­te­me mit sen­si­blen Daten?
Wer hat Zugriff auf die Pass­wör­ter? Wie kom­plex sind die Pass­wör­ter? Wann wer­den sie ausgestauscht?
Was pas­siert bei Dieb­stahl oder Beschä­di­gung der daten­ver­ar­bei­ten­den Systeme?
Was pas­siert bei einem z.B. krank­heits­be­ding­ten Aus­fall des Systemadministrators?
Wie kann ich den Aus­kunfts­an­spruch gem. §16 NSchG mit ver­tret­ba­rem Auf­wand in ver­tret­ba­rem Zeit­rah­men sicherstellen?

Tja. Die­se Lis­te ist garan­tiert weder voll­stän­dig noch kom­plett kor­rekt. Es feh­len noch diver­se Rege­lun­gen bezüg­lich des Urhe­ber­rechts, das ger­ne mal mit dem Daten­schutz ver­mischt wird. Wei­ter infor­mie­ren kann man sich auf dem Nibis anschauen.

Ich will das nicht wei­ter kom­men­tie­ren, fän­de es aber schön, wenn:

  • das Schul­ge­setz ver­bind­li­che und kon­kre­te Vor­ga­ben dar­über macht, wel­che Daten von SuS ver­ar­bei­tet wer­den dürfen
  • wei­te­re Ver­fah­rens­be­schrei­bun­gen durch den Dienst­herrn erstellt würden
  • Mus­ter­tex­te durch den Dienst­herrn erstellt wür­den (Nut­zungs­ord­nung, Ein­wil­li­gung in Ver­wen­dung von Fotos etc.)
  • all­ge­mein der Dienst­herr sich sei­ner Schu­len im Rah­men der Für­sor­ge­pflicht in Bezug auf den Daten­schutz noch mehr annimmt, als er das jetzt schon tut (das war doch jetzt diplo­ma­tisch, oder?)

Größ­ten­teils haben wir hier näm­lich For­ma­lis­men. Die Cur­ri­cu­la schrei­ben mehr und mehr die Nut­zung digi­ta­ler Medi­en vor oder legen sie nahe. Dann muss die Rechts­ord­nung das auch ermög­li­chen und eine kla­re Ori­en­tie­rung bie­ten. Schu­len sol­len nach mei­ner Wahr­neh­mung noch ande­re Din­ge zu tun haben, als sich um den Daten­schutz zu küm­mern. Zudem sit­zen dort eher Lehr­kräf­te als Volljuristen.

Paducation

Padu­ca­ti­on über­all, die Ret­tung des ver­krus­te­ten deut­schen Schul­sys­tems ist nah! Schick, modern, leicht zu bedie­nen und tech­no­lo­gisch auf Höhe der Zeit! Alles ganz ein­fach, oder? Erst­mal expe­ri­men­tie­ren und Erfah­run­gen sam­meln. Dann ergibt sich alles Weitere!

Ich habe kürz­lich einen alten Arti­kel zur Ein­rich­tung von Com­pu­ter­räu­men aus den 90ern gele­sen. Struk­tu­rell scheint mir die Padu­ca­ti­onsze­ne unver­än­dert: Immer noch geht man über End­ge­rä­te. Wird das neue Inter­face aus Glas, wer­den die neue Geschlos­sen­heit und Sta­bi­li­tät von sich aus Unter­richt ver­än­dern? Oder sind es halt nur ein­fa­che­re Inter­faces, die von Men­schen mit einer bestimm­ten Hal­tung benutzt wer­den müs­sen, damit eine Ler­nevo­lu­ti­on einsetzt?

Kri­tik ist die eine – Aus­ein­an­der­set­zung eine ande­re Ebe­ne. Hier mal eine klei­ne Mind­map, die mir beim Padu­ca­ti­on­the­ma in den Sinn kam:

Natür­lich gibt es der Über­sicht hal­ber die Map auch als Bilddatei:

Und hier die Gedan­ken dazu:

Finan­zie­rungs­mo­dell

Ein Finan­zie­rungs­mo­dell benö­tigt man, wenn eltern­fi­nan­zier­te Gerä­te ins Spiel kom­men. Schul­fi­nan­zier­te Gerä­te lau­fen schließ­lich ganz nor­mal über den Ver­mö­gens­haus­halt des Schul­trä­gers oder eben als Pro­jekt mit exter­nen Part­nern. Bei einer Finan­zie­rung soll­te man zwi­schen Lea­sing und Raten­zah­lung unter­schei­den. Lea­sing ist schwie­ri­ger zu orga­ni­sie­ren, da die Gerä­te einem Tech­no­lo­gie­par­ter gehö­ren müs­sen, der sie ggf. auch verwaltet.

Bei Finan­zie­run­gen kann man sehr schön an bestehen­de Kon­zep­te ando­cken, etwa an die Blä­ser­klas­sen oder Strei­cher­klas­sen.  Hier­für gibt es mit loka­len Ban­ken meist bereits Bund­les aus einem Raten­ver­trag und einer Gerä­te­ver­si­che­rung. Das Gerät wird über monat­li­che Raten über einen fest­zu­le­gen­den Zeit­raum erwor­ben. Die Finan­zie­rungs­be­din­gun­gen hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, etwa dem Umfang der gewünsch­ten Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen, dem Dar­le­hens­zins­satz und natür­lich der zu finan­zie­ren­den Gesamt­sum­me – immer­hin hat die Bank auch eini­gen Ver­wal­tungs­auf­wand. Da die Eltern den Ver­trag direkt mit der Bank oder ande­ren Finan­zie­rungs­part­ner abschlie­ßen, muss sich die Schu­le selbst weder um Ver­si­che­rungs­fäl­le noch um Fak­tu­ra kümmern.

Eine schö­ne Lösung ist immer eine Part­ner­schaft mit einer loka­len Bank. Der per­sön­li­che Kon­takt vor Ort ist mei­ner Erfah­rung nach nur durch wenig zu erset­zen und auf jeden Fall auch einen auf den ers­ten Blick viel­leicht schlech­te­ren Zins­satz wert. Kulanz ist für eine loka­le Bank genau wie ein sol­ches Pro­jekt schließ­lich auch ein Garant für gute Presse.

Admi­nis­tra­ti­on

Ein Pad soll­te mit rela­tiv wenig Auf­wand in den Ursprungs­zu­stand zurück­zu­set­zen sein. Schön ist auch eine Mög­lich­keit, eine bestehen­de Instal­la­ti­on auf ver­schie­de­ne Gerä­te zu klo­nen. Auch ein voll­stän­di­ges Back­up des gesam­ten Pads (Nach­rich­ten, Mails, Fotos, Vide­os, Apps usw.) ist Pflicht.  Android und iOS kön­nen das bei­de, wobei iOS für mich zumin­dest in der Grund­kon­fi­gu­ra­ti­on die Nase vorn hat. Bei den Andro­ids ist man zwar durch unter­schied­li­che Apps fle­xi­bler, muss aber vie­le Funk­tio­na­li­tä­ten, die Apple­ge­rä­te von Hau­se aus mit­brin­gen, erst ein­mal kon­fi­gu­rie­ren. Ner­vig ist, dass es bei iOS wohl kei­nen lega­len Weg zu geben scheint, meh­re­re Gerä­te ser­ver­sei­tig zu klo­nen. Bei einem Ein­zel­ge­rät klappt das wun­der­bar und auch im Rah­men der Nut­zungs­be­din­gun­gen. Da wird Apple aber mit Sicher­heit bald nachbessern.

Die Pfle­ge von Pads ist gegen­über Deploy­ment­lö­sun­gen, wie man sie aus dem Linux- (FAI) oder Win­dows­be­reich (OPSI) kennt, jedoch ein ech­ter Rück­schritt. Turn­schuh­ad­mi­nis­tra­ti­on wird zumin­dest bei schul­fi­nan­zier­ten Gerä­ten dann zur Kof­fer­bück­ad­mi­nis­tra­ti­on – oder man macht eine Par­ty mit reich­lich Hop­fen­kalt­scha­le dar­aus… Auch bei Eltern­fi­nan­zie­rung wird man nicht um Fra­gen her­um­kom­men wie

  • Oh, die App hab‘ ich noch gar nicht!“
  • Ach, der Ord­ner ist gelöscht!“
  • Kann ich das auch damit machen?“
  • Mein Akku ist alle!“
  • Das WLAN geht nicht!“
  • Die App stürzt immer ab!“

Fai­rer­wei­se muss man sagen, dass PXE-Lösun­gen auch bei den Linux- und Win­dow­stabs eher kaum anzu­tref­fen sind, wohl aber durch ent­spre­chen­de Boot­op­tio­nen und eine vor­be­rei­te­te SD-Kar­te nach­zu­ah­men sind – wenn eine Netz­werk­kar­te ver­baut ist.

Kos­ten

Ein brauch­ba­res Pad kos­tet ca. 500,- Euro. Wenn man einen opti­mis­ti­schen Aus­tausch­zy­klus von drei bis vier Jah­ren ein­kal­ku­liert, müs­sen inner­halb einer durch­schnitt­li­chen Schul­zeit ca. drei Gerä­te beschafft bzw. ersetzt wer­den. Das Argu­ment, Tech­nik wür­de immer güns­ti­ger, zieht für mich nur bedingt. Wer qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Ware auf tech­no­lo­gi­scher Höhe der Zeit erwer­ben möch­te, wird immer im höher­prei­si­gen Seg­ment lie­gen, weil er natür­lich auch tech­no­lo­gisch erwei­ter­ten Mög­lich­kei­ten nut­zen möch­te. Es gibt z.B. her­vor­ra­gen­de gebrauch­te Note­books am Markt, die alles tun, was bis­her in Schu­le und oft noch nicht ver­langt wird: Die wol­len aber nur weni­ge Schu­len haben – es muss neue und aktu­el­le Hard­ware sein.

Pads benö­ti­gen eine Grund­aus­stat­tung hoch­wer­ti­ger Apps und müs­sen in einer sich schnell wan­deln­den Zeit auch regel­mä­ßig mit Updates ver­sorgt wer­den – Updates sind bei einer gewis­sen Markt­sät­ti­gung nicht mehr wirt­schaft­lich zu rea­li­sie­ren, wenn sie kos­ten­los sind. Auch hier sind gewis­se lau­fen­de Kos­ten zu kalkulieren.

Kos­ten­kom­pen­sa­tio­nen

Wenn Ver­la­ge die erspar­ten Druck­kos­ten und die finan­zi­el­len Vor­tei­le durch eine Direkt­ver­mark­tung an die Kun­den wei­ter­rei­chen, kann ggf. jedes Schul­buch durch ein güns­ti­ge­res digi­ta­les Pen­dant ersetzt wer­den – die Vor­tei­le digi­ta­ler Unter­richts­ma­te­ria­li­en kauft man als Mehr­wert ja gleich dazu. Zudem ent­fällt an der Schu­le selbst ggf. ein büro­kra­ti­scher Auf­wand durch die Orga­ni­sa­ti­on der meist kos­ten­pflich­ti­gen Schul­buch­aus­lei­he.  Die Kos­ten hie in Nie­der­sach­sen sind mit ca. 50–80 Euro pro Jahr (je nach und Beschaf­fungs­mo­dell) nicht unerheblich.

Gleich­zei­tig kön­nen Din­ge wie Taschen­rech­ner mit Alge­bra­sys­tem, Mess­pro­gram­me, Daten­ban­ken, Nach­schla­ge­wer­ke etc. durch kos­ten­lo­se Onlin­ever­sio­nen ersetzt wer­den, wodurch wei­te­res Ein­spar­po­ten­ti­al entsteht.

Lei­der wer­den durch geschlos­se­ne Store­sys­te­me, die fes­te Bei­trä­ge vor­schrei­ben, die an einen Her­stel­ler abzu­füh­ren sind, die Prei­se für digi­ta­le Schul­bü­cher wahr­schein­lich nur wenig fal­len. Die Ver­la­ge müs­sen – wie es vie­le Anbie­ter auf iTu­nes auch schon tun – eige­ne Apps für den Zugriff auf ihren Shop ent­wi­ckeln. Mal sehen, was z.B. Apple dazu sagt.

Fort­bil­dung

Die­ser Arti­kel nähert sich der 3000 Worte­mar­ke. Man könn­te den Ein­druck gewin­nen, schon ganz viel geschafft zu haben, wenn die bis­her erwähn­ten Punk­te abge­han­delt sind. Lei­der hat man nach mei­ner Erfah­rung dann noch gar nichts geschafft, son­dern alle­falls 15% des Ackers gepflügt. Die Pads wol­len ja nicht ver­stau­ben wie vie­le Gerä­te in der Schu­le, son­dern sie wol­len im Unter­richt metho­disch und didak­tisch sinn­voll ein­ge­setzt wer­den. Das erfor­dert ein auf­wän­di­ges Schulungskonzept.

Die KAS-Koeln hat etwas – wie ich fin­de – sehr Geschick­tes gemacht: Die ange­schaff­ten Pads wur­den erst­mal für eini­ge Mona­te inter­es­sier­ten Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen zur Ver­fü­gung gestellt. Damit bau­en sich natür­lich schon ein­mal Vor­be­hal­te und Hemm­schwel­len ab. Das Gerät ist dabei das eine – Web2.0‑Dienste und Apps noch­mal etwas ganz ande­res. Fol­gen­de Fra­ge­stel­lun­gen wären bei Schu­lun­gen für mich wichtig:

  1. Wel­che Unter­richts­sze­na­ri­en las­sen sich mit Hil­fe von Apps unterstützen?
  2. Wel­che Web2.0‑Dienste eig­nen sich für wel­che Art von Kol­la­bo­ra­ti­on? (und soll­ten geschult werden)
  3. Wel­che tech­ni­schen Anfor­de­run­gen erge­ben sich dar­aus? (iPads kön­nen z.B. nicht so ohne Wei­te­res über Web­for­mu­la­re Datei­en uploaden)
  4. Wel­che fach­be­zo­ge­nen Ein­satz­mög­lich­keit erge­ben sich?
  5. Sind die Pads Ergän­zung oder Ersatz für … ?
  6. Wie ent­wi­ckelt sich der Pad­ein­satz über die Schulzeit?
  7. Ver­traue ich auf die neu­en Mög­lich­kei­ten oder füh­re ich doch par­al­lel die gewohn­ten Gerä­te ein (z.B. CAS-Rechner)?
  8. Wie orga­ni­sie­re ich Unter­richt in einem gro­ßen Sys­tem mit Leh­rer­wech­sel im Zwei­jah­res­in­ter­val­len, damit die Pads von Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen auch nach­hal­tig ein­ge­setzt werden?
  9. Wie orga­ni­sie­re ich der Ver­an­ke­rung der Pads im Schul­cur­ri­cu­lum? Wer schreibt es?
  10. Wel­che Hal­tung brau­che ich als Lehr­kraft, um die erwei­ter­ten Mög­lich­kei­ten der Pads zu nut­zen? (allein die­se Frage…)

Wenn man sich kei­ne Gedan­ken um die­se letz­ten Fra­gen macht, schafft man kein neu­es Ler­nen, son­dern neue Com­pu­ter­räu­me und Sprach­la­bo­re… Bei­des sind Bei­spie­le dafür, dass tech­no­id fokus­sier­te Ansät­ze in der Ver­gan­gen­heit untaug­lich waren, bzw. nur sehr wenig bewirkt haben.

Der Mensch muss sich inter­es­sie­ren und von Tech­no­lo­gie bzw. ihren Mög­lich­kei­ten bewegt sein. Die Hoff­nung, das mit Pads errei­chen zu kön­nen, ist nicht mehr oder weni­ger berech­tigt wie die dama­li­ge Hoff­nung mit Com­pu­ter­räu­men Schu­le ver­än­dern zu kön­nen. Ein Pad ist ja erst­mal nichts als ein ver­ein­fach­tes Inter­face, was dem Men­schen vie­le Ent­schei­dun­gen und Frei­hei­ten abnimmt. Was „damals“ die Freaks und Nerds waren, sind heu­te eben die Inter­net­be­geis­ter­ten.  Und die­se Grup­pe ist nicht groß, zumin­dest wenn man schaut, wer ide­al­ty­pisch im Netz pro­sumiert und wer ledig­lich konsumiert.

Hal­tungs­än­de­run­gen wer­de ich nicht durch punk­tu­el­le Schu­lun­gen errei­chen, son­dern durch kon­ti­nu­ier­li­che, per­so­nal­in­ten­si­ve Beglei­tung.  Dafür braucht es in den Schu­len per­sön­li­che Ein­sied­ler­krebs­netz­wer­ke.

Warum NC-Lizenzen im Bildungsbereich?

Zwi­schen den Fei­er­ta­gen kommt es im Netz zu Dis­kus­sio­nen, inwie­fern NC-Lizen­zen, also der Aus­schluss einer kom­mer­zi­el­len Nut­zung frei­er Bil­dungs­in­hal­te sinn­voll sind. Lesens­wert ist der in die­sem Zusam­men­hang häu­fig zitier­te Arti­kel von Eric Möl­ler. Auch hier im Blog ist das The­ma in einem Kom­men­tar, den ich bis­her noch nicht ange­mes­sen rea­li­siert habe. Visio­nen von einer neu­en „Bil­dungs­cloud“ sind von Chris­ti­an Fül­ler in der TAZ zu lesen. Ent­schei­dend für die Rea­li­sie­rung die­ser Visi­on wird einer­seits die Rech­te­fra­ge sein ande­rer­seits aber auch die Bereit­schaft sowie die grund­le­gen­de Hal­tung der dar­an mit­wir­ken­den Per­so­nen. Bei letz­te­rem Aspekt hege ich Zwei­fel, inwie­fern eine „Nicht-NC-Lizenz“ sich posi­tiv aus­wirkt und das liegt an den beson­de­ren Umstän­den des Bereichs „Bil­dung“ hier in Deutsch­land. Neh­men wir ein­mal nüch­tern den Ist-Zustand:

  1. Bil­dungs­in­hal­te im schu­li­schen Bereich sind zu > 90% mono­po­li­siert im kom­mer­zi­el­len Bereich (Schul­buch­ver­la­ge)
  2. Erstel­ler von Bil­dungs­in­hal­ten sind zu einem nicht uner­heb­li­chen Anteil Lehr­kräf­te, die für z.B. einen Ver­lag arbei­ten. Die Ver­trags­be­din­gun­gen wären für mich zur­zeit zu schlecht, um so etwas auch zu machen. Vie­le Kol­le­gen, die ich ken­ne, tun es auch mehr der eige­nen Repu­ta­ti­on willen.
  3. Es gibt Platt­for­men mit frei­en Inhal­ten. Nach­hal­tig wer­den die­se Platt­for­men oft von einem per­so­na­li­sier­ten, har­ten Kern mit viel Lie­be und Enthu­si­as­mus getra­gen. Oft sind es „HTM­Ler der ers­ten Stun­de“ und es gibt auch hier gele­gent­lich Nachwuchssorgen.
  4. Vie­le Inhal­te lie­gen auf Ein­zel­web­sei­ten, Blogs usw. weit ver­streut im Netz her­um – hier im Blog ja auch das eine oder ande­re. Es gibt Erschlie­ßungs­ver­su­che durch spe­zi­el­le Such­ma­schi­nen, die man (plu­ra­lis maje­s­ta­tis) aber hin­sicht­lich der Ergeb­nis­qua­li­tät und ‑prä­sen­ta­ti­on eigent­lich eher nicht sinn­voll nut­zen kann.
  5. Es ist im schu­li­schen Bereich üblich, Mate­ri­al aus kom­mer­zi­el­len Quel­len zusam­men­zu­ko­pie­ren ohne die Anga­be einer Quel­le. Wer eine Fest­plat­te aus einem Schul­ko­pie­rer aus­baut, wird wahr­schein­lich nicht vie­le Quel­len­an­ga­ben fin­den. Des­we­gen gibt es eigent­lich auch den Rah­men­ver­trag mit den Ver­la­gen: Es geht dar­um, eine nicht lega­le Pra­xis in begrenz­tem Umfang zuzu­las­sen, dar­an zu ver­die­nen und hin­ter­grün­dig um das Ein­ge­ständ­nis, dass die bestehen­den kom­mer­zi­el­len Lizenz­mo­del­le eigent­lich nicht pra­xis­taug­lich sind.
  6. Weil das Ver­hal­ten unter 5 üblich ist, wird man sei­ne öffent­lich bereit­ge­stell­ten Tex­te als Lehr­kraft auch immer wie­der in kom­mer­zi­el­len Pro­duk­ten ohne Anga­be der Quel­le fin­den – das spei­sen wahr­schein­lich die glei­chen Lehr­kräf­te ein, die mor­gens ihren zusam­men­ge­schnip­pel­ten Zet­tel auf den Kopie­rer legen (wenn sie den nicht sogar erst vor Ort zusammenschnippeln)
  7. Es gibt ein­zel­ne, sor­ry ver­ein­zel­te, die Mate­ria­li­en heu­te schon in ver­schie­de­ner Form (Blog, Wiki usw.) tau­schen. Die Moti­vik scheint mir sehr unter­schied­lich. Vie­len ist gemein, dass sie die­se indi­vi­du­el­le Form der Selbst­be­stimm­heit wegen wäh­len. Die Bereit­schaft zur Schaf­fung gemein­sa­mer Pro­jek­te scheint mit doch recht gering. Das ist bei mir nicht anders. Die­ses Blog dient kla­ren Zwe­cken bar jed­we­der altru­is­ti­schen Zie­le. Selbst­ver­wirk­li­chung ist nur einer. Die­je­ni­gen, die sich öffent­lich im Netz prä­sen­tie­ren, sind gut ver­netzt und berich­ten ein­an­der von neu­en Inhal­ten und Mate­ria­li­en. Dadurch ent­steht manch­mal der Ein­druck, dass das sehr vie­le Men­schen sind. Das stimmt wahr­schein­lich nicht. In der Mit­te einer Schwarms von 100 Fischen sieht man den Rand nicht. Dazu muss man immer wie­der aus dem Schwarm her­aus­schwim­men. Gleich­wohl bewegt die­ser klei­ne Schwarm etwas, von dem ich mich zunehe­mend fra­ge, was es denn genau ist. Mit nebu­lö­sen „Internet-Revolution-Ubergangsphänomen“-Geschnacke tue ich mir äußerst schwer.

Was wird oft als wün­schens­wer­ter Zustand formuliert?

  1. Chris­ti­an Fül­ler beschreibt es in sei­nem Arti­kel: Eine von Leh­rern und Wis­sen­schaft­lern geschaf­fe­ne Cloud, in der Inhal­te für For­schung und Leh­re frei sind. Streng­ge­nom­men müss­te man dafür einen gewal­ti­gen Schritt wei­ter gehen: Die Gesell­schaft bezahlt mich nicht ein­mal schlecht dafür, dass ich Leh­rer bin. Von mir in die­sem Rah­men geschaf­fe­ne Inhal­te sind damit eigent­lich kon­se­quen­ter­wei­se Eigen­tum der Gesell­schaft – nicht mei­nes. Genau wie die Inhal­te öffent­lich-recht­li­cher Sen­der und Uni­ver­si­tä­ten mit öffent­li­chen Gel­dern finan­ziert sind und damit gemein­frei sein müss­ten (vie­le Kol­le­gen den­ken das m.E. nicht kon­se­quent zu Ende – bei den Öffent­lich-Recht­li­chen: „haben, haben, schnell haben!“, bei sich selbst: „Also das ist ja wohl ein Ein­griff in mei­ne Pri­vat­s­sphä­re, dazu darf mich kei­ner zwin­gen!“). Jetzt bezahlt die Gesell­schaft Leh­rer, die Inhal­te für Ver­la­ge schaf­fen, um die­se Inhal­te dann unter Lizen­zen zurück­zu­kau­fen, die eine freie Ver­wen­dung erst nach Ablauf von Jahr­zehn­ten ermög­li­chen – die­se Art von „Neben­tä­tig­keit“ gehört meist auch noch zu den gewünsch­ten – ist das logisch?
  2. Idea­ler­wei­se gibt es eine Rei­he von Men­schen, die bereit sind, Inhal­te unter frei­en Lizen­zen zu erstel­len. Zur­zeit erstel­len und ver­öf­fent­li­chen  schät­zungs­wei­se von 100 Leh­rern maxi­mal zwei Mate­ria­li­en, die sich für den Ein­satz im Bil­dungs­be­reich eig­nen und die unter frei­en Lizen­zen ste­hen (das ist opti­mis­tisch). Das hat mit Rech­te­fra­gen nur am Ran­de zu tun. Eher mit Belas­tung und Zeit. Aber eben auch mit Hal­tung: „Dann kön­nen das ja ande­re kopie­ren. Ich will die glei­che Arbeit wie­der schrei­ben kön­nen. Da könn­ten ja Feh­ler ent­hal­ten sein, die mei­ne Repu­ta­ti­on schädigen.“
  3. Idea­ler­wei­se bezahlt der Staat Ver­la­ge für die Erstel­lung frei­er Mate­ria­li­en. Doof nur, dass es den Föde­ra­lis­mus und die Glo­ba­li­sie­rung gibt. Dann pro­fi­tie­ren ja ande­re von den Res­sour­cen einer Volks­wirt­schaft. Ist ja nicht so, dass unse­re Volks­wirt­schaft von Bil­lig­löh­nen und Aus­beu­tung ande­rer Völ­ker profitiert.
  4. Nie­mand muss mehr fra­gen. Alles darf frei ver­wen­det wer­den. Lizen­zen gibt es nur noch in der Form (edit) CC-BY-SA. Das ist einer­seits recht­lich sehr sicher, ander­seits vor allen Din­gen bequem.
  5. Ich wür­de mir ja wün­schen, dass Fol­gen­des pas­siert: Alle Twit­ter- und Blog­ger-Leh­rer legen ihre Kraft in ein gemein­sa­mes Pro­jekt – ver­mark­ten das in der Art und Wei­se einer digi­ta­len Ram­pen­sau, nut­zen alle Kon­tak­te, um das in der Öffent­lich­keit jen­seits des klei­nen Blogs zu prä­sen­tie­ren. Nur eine sol­che gemein­sa­me Arbeit mit kon­kre­ten Selbst­ver­pflich­tun­gen wird den bestehen­den Struk­tu­ren etwas ent­ge­gen­set­zen kön­nen. Das wird nicht gesche­hen, weil nie­mand von uns altru­is­tisch genug dafür ist, weil jedes zu pla­nen­de Pro­jekt an Grund­satz­fra­gen wie „Wel­che Lizenz?“, „Wel­che Platt­form?“, „Wel­che Far­be?“, „Wel­ches Logo?“ usw. zer­schel­len würde.

Zusam­men­fas­sung

Auch 2012 wer­den Leh­rer Leh­rer blei­ben und Men­schen Men­schen. Die Ver­la­ge wer­den wei­ter an einer Soft­ware schrau­ben las­sen, die wahr­schein­lich nie daten­schutz­kon­form ein­setz­bar und tech­nisch immens schwer zu rea­li­sie­ren sein wird. Leh­rer wer­den wei­ter für Ver­la­ge arbei­ten und Leh­rer wer­den mit dem Copy­right wei­ter so umge­hen, wie sie mit dem Copy­right umge­hen. Unter den jet­zi­gen Rah­men­be­din­gun­gen ist für mich die NC-Lizenz so etwas ähn­li­ches wie der Rah­men­ver­trag zur pau­scha­len Ver­gü­tung von Ansprü­chen der Ver­la­ge: Sie ver­hin­dert nicht, dass Mate­ri­al kom­mer­zi­ell ein­ge­setzt wird, aber sie zeigt ein biss­chen mora­lisch auf, dass das nicht fair ist, genau wie die 10%-12-Seiten-Kopierregel mora­lisch de Zei­ge­fin­ger hebt, dass das, was ich da mor­gens am Kopie­rer tue, eigent­lich so nicht ganz in Ord­nung ist – mora­lisch. Recht­lich immer­hin in gewis­sen Gren­zen schon.

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