Wir wundern uns …

… war­um Kul­tus­mi­nis­te­ri­en ande­rer Bun­des­län­der unter allen Umstän­den ver­hin­dern wol­len, dass ande­re Regeln für sie vor Ort inter­pre­tie­ren oder gar auf Basis einer eige­nen Ein­schät­zung der Lage vor Ort umset­zen. Das sieht man gera­de sehr hübsch am Fall Dort­mund.

Ich glau­be, dass es dabei im Kern gar nicht um den kon­kre­ten Ein­zel­fall geht. Wenn „Auf­stän­de“ an Schu­len Schu­le machen, müs­sen die Minis­te­ri­en irgend­wann ihre Kar­ten in Form von z.B. Dis­zi­plar­maß­nah­men gegen „wider­spens­ti­ge“ Beam­te auf den Tisch legen, die Ihnen eine Durch­set­zung ihre Anord­nun­gen ermöglichen.

Was käme da in Fra­ge? Sus­pen­die­rung von Lehr­kräf­ten oder Schuleiter:innen? Kür­zung von Bezü­gen? Dis­zi­pli­na­ri­sche Gesprä­che in einer Zeit, in denen jede ein­zel­ne Schul­be­hör­de wahr­schein­lich völ­lig über­las­tet ist? In der Pan­de­mie? Im Lehrer:innenmangel?

Wür­den die­se Maß­nah­men über­haupt einer juris­ti­schen Über­prü­fung stand­hal­ten, wenn – nur ein hypo­the­ti­scher Fall – z.B. die Hygie­ne­maß­nah­men an Schu­len nicht dem Stan­dard ent­sprä­chen, der nach über einem Jahr rea­lis­tisch auch im Rah­men der Für­sor­ge­pflicht des Dienst­herrn erwart­bar gewe­sen wäre?

Ver­fas­sungs­treue und damit die unbe­ding­te Pflicht, die Gesund­heit von Schüler:innen und Kolleg:innen zu schüt­zen nennt der Amts­eid der Beam­ten noch vor der Gehor­sams­pflicht. Dar­aus dürf­ten sich hüb­sche juris­ti­sche Unwäg­bar­kei­ten ergeben.

Sobald Unge­hor­sam Schu­le macht, sobald Lehr­kräf­te sehen wür­den, dass es im Schul­sys­tem im dis­zi­pli­na­ri­schen Bereich ein immenses Voll­zugs­de­fi­zit gibt, sobald sie damit „durch­kom­men“, besteht die rea­le Gefahr, dass das Sys­tem ins­ge­samt mit all sei­nen stil­len Ver­trä­gen schlicht kom­plett kol­la­biert. Das dar­aus „Gelern­te“ lässt sich ja auch auf ande­re The­men­be­rei­che übertragen.

Das wäre kurz­fris­tig fatal für Schüler:innen, die sich jetzt im Sys­tem befin­den. Das muss man bei aller viel­leicht still emp­fun­de­nen „Das wäre doch mal fällig!“-Stimmung lei­der auch sehen.

Des­we­gen ist es logisch (logisch ist hier beschrei­bend, nicht wer­tend gemeint), dass sich Kul­tus­mi­nis­te­ri­en ande­rer Bun­des­län­der über Bun­des­ver­ein­ba­run­gen gele­gent­lich hin­weg­set­zen und in ört­li­che Behör­den­ent­schei­dun­gen teil­wei­se hineinreden.

Ich sehe dar­in ein immenses Risi­ko: Es ist „All in“ bei einem durch­aus aus­bau­ba­ren Blatt. Geht das schief, war es das. Wenn das Voll­zugs­de­fi­zit im Sys­tem erkannt und ver­stan­den wird, bricht der Damm.

Ich habe den Ein­druck, dass das nie­der­säch­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um bei aller Kri­tik, die auch dort ankom­men wird, genau so nicht vor­geht. Die Ent­schei­dun­gen über Schul­schlie­ßun­gen über­lässt man ent­spre­chend den getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen schon län­ge­re Zeit kom­plett den jewei­li­gen Landkreisen.

Tja. In Land­kreis Clop­pen­burg (Inzi­denz ges­tern > 220) lässt sich zur­zeit dar­über lei­der auch nicht so viel diskutieren …

 

Wirklichkeitsentkoppelt

Neu­es For­mat. Eine Gedan­ken­samm­lung. Erst­mal vier Geschichten.

Die erste Geschichte

Yvonne Gebau­er erwirbt eine Drei-Jah­res-Lizenz der Brock­haus-Online­enzy­klo­pä­die zur Nut­zung durch alle Schüler:innen in NRW. Der Spott der Online­com­mu­ni­ty und eini­ger kri­ti­scher Jour­na­lis­ten ist ihr sicher.

Ich bin mir sicher, dass Frau Gebau­er das maxi­mal ver­wirrt: Schließ­lich hat sie ja nicht direkt die­sen Deal ein­ge­fä­delt, son­dern die Vor­be­rei­tun­gen und die Idee dazu kom­men ja aus ihrem Minis­te­ri­um von Fachrefe­ra­ten. Sie hat sich auf die­se inhalt­li­che Vor­ar­beit ver­las­sen, die lei­der an den momen­ta­nen Bedar­fen gering­fü­gig vor­bei­geht. Die Mit­tel, die dafür ein­ge­setzt wur­den, sind höchst­wahr­schein­lich Mit­tel aus dem Digi­tal­pakt: Ein Teil der Zuwen­dun­gen an die Län­der ist für Vor­ha­ben auf Lan­des­ebe­ne vorgesehen.

Die zweite Geschichte

Unter vie­len Jour­na­lis­ten gibt es ein Nar­ra­tiv, dass die Digi­tal­pakt­mit­tel ein­fach nicht abge­ru­fen wer­den. Die Nach­fra­gen an die Kul­tus­mi­nis­te­ri­en tür­men sich. Mich haben auch schon eini­ge Anfra­gen dazu erreicht, aber mei­ne Ant­wor­ten stie­ßen auf wenig Gegen­lie­be: Zu wenig pla­ka­tiv, zu kom­plex, in der Öffent­lich­keit nicht ver­mit­tel­bar. Jetzt gibt es in Nie­der­sach­sen einen 10-Punk­te-Plan Digi­ta­li­sie­rung. Die­ser sieht als Ziel­vor­ga­be vor, noch im Jahr 2021 min­des­tens 50% der Digi­tal­pakt­mit­tel „zu bin­den“. Denn: Zah­len – so wichtig!

Dass die Ursa­chen für den gerin­gen Mit­tel­ab­fluss ganz woan­ders lie­gen (und der Stau bzw. Kno­ten sich recht bald lösen wird), hät­te Recher­chen vor­aus­ge­setzt. Statt­des­sen schaut man lei­der im Jour­na­lis­mus oft ger­ne auf Zahlen.

Und Poli­tik lie­fert die­se dann, weil so das Spiel funk­tio­niert. Ich sehe für Nie­der­sach­sen momen­tan eine gro­ße Gefahr, dass unter dem öffent­li­chen Druck das Pen­del von „sinn­vol­ler Digi­ta­li­sie­rung von schu­li­schen Pro­zes­sen“ stark hin­über­schwingt: „Die Koh­le muss raus, lass‘ mal Gerä­te anschaf­fen!“ Mit inhalt­li­cher und päd­ago­gi­scher gelun­ge­ner Arbeit ist kei­ne Pro­fi­lie­rung mög­lich. Ein schi­ckes Foto vor dem LCD-Panel ist da viel fluf­fi­ger: Für alle Sei­ten: Jour­na­lis­ten, Poli­tik und Schu­le. Und hin­ter­her wird dann gejam­mert, dass man sich ja viel zu wenig Gedan­ken gemacht hat.

Die dritte Geschichte

Es gibt Dienst­ge­rä­te zur Aus­stat­tung von Lehr­kräf­ten. Unter dem Begriff wer­den in der öffent­li­chen Dar­stel­lun­gen ganz vie­le Din­ge in einen Topf gewor­fen. Das Sofort­aus­stat­tungs­pro­gramm des Bun­des führt gera­de nicht zur Anschaf­fung von Gerä­ten, die im dienst­li­chen Kon­text rechts­si­cher ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Allen­falls wird es vie­ler­orts schul­ge­bun­de­ne Gerä­te geben, die an Lehr­kräf­te von den Trä­gern „ver­lie­hen“ wer­den, um deren rechts­kon­for­men Ein­satz und um deren Admi­nis­tra­ti­on sich die Lehr­kräf­te selbst küm­mern müs­sen. Um das zu begrei­fen, muss man För­der­richt­li­ni­en lesen (und zur Ver­fü­gung haben). Letzt­lich bekom­men die­se Gerä­te dann den Sta­tus eines Pri­vat­ge­rä­tes, was man dann nur nicht selbst finan­zie­ren muss. Gera­de für die Ziel­grup­pe unter den Lehr­kräf­ten, für die das inter­es­sant wäre, näm­lich die bis­her digi­tal Vor­sich­ti­gen, ist der tat­säch­li­che Nut­zen dann doch eher begrenzt. Die­se Dis­kre­panz aus öffent­li­cher Dar­stel­lung und schmuck­lo­ser Rea­li­tät bringt mich hier an die Gren­ze des­sen, was ich noch sach­lich in der Bera­ter­tä­tig­keit ver­mit­teln kann.

Die vierte Geschichte

Mei­ne Twit­ter­ak­ti­vi­tä­ten sind sehr begrenzt gewor­den, ich fil­te­re viel und mute Din­ge, die mich ggf. trig­gern könn­ten. Vor Grals­hü­tern kann man sich auch durch die­se Tak­tik kaum schüt­zen. Sach­lich stimmt alles, Schu­le ist voll reform­be­dürf­tig und Prü­fungs­kul­tur muss sich ändern – kein Dis­senz soweit. Aber in der pan­de­mi­schen Situa­ti­on neh­me ich gera­de ande­re Bedürf­nis­se und ande­re Not­wen­dig­kei­ten wahr – nicht alle gefal­len mir inhalt­lich. Eini­ges lässt sich durch bestimm­te Wei­chen­stel­lun­gen in Bah­nen len­ken, die spä­ter eher einen offe­nen Ent­wick­lungs­rah­men bie­ten. Und es wer­den nicht die Men­schen gehört, die inhalt­lich am wei­tes­ten sind, son­dern die­je­ni­gen, die die momen­ta­nen prag­ma­ti­schen Not­wen­dig­kei­ten am ehes­ten bedie­nen. Schon schlimm, ich weiß. Ich bin vol­ler Bewun­de­rung für Bücher, die zum neu­en Ler­nen gera­de ent­ste­hen. Ich könn­te erst nach län­ge­rer Erfah­rung über die­se Din­ge schrei­ben und weiß noch viel zu wenig über Distanz­ler­nen oder die Gestal­tung von Videokonferenzen.

Was ist das Gemeinsame an allen Geschichten?

Ich habe sehr lan­ge gesucht, ob es irgend­ei­nen gemein­sa­men Nen­ner gibt. Ich glau­be vor­sich­tig, dass der Schlüs­sel im Begriff der Pro­fi­lie­rung liegt und dass Digi­tal­the­men hier in beson­de­rem Maße unpro­duk­ti­ve Pro­fi­lie­rung fördern.

Poli­tik muss sich pro­fi­lie­ren, was oft genug über Zah­len funk­tio­niert. Das ist so gelernt, dass man dar­an letzt­lich gemes­sen wird. Man­che Jour­na­lis­ten müs­sen sich pro­fi­lie­ren, weil Digi­tal­the­men nun­mal ganz oben in der Wahr­neh­mung sind. Ver­ant­wort­li­che für Beschaf­fungs­pro­zes­se kön­nen sich pro­fi­lie­ren, indem mög­lichst schnell mit mög­lichst gro­ßen Zah­len etwas beschafft wird. Beschaf­fun­gen sind dann gut, wenn sie öffent­lich sicht­bar sind, d.h. wenn man sich vor ihnen foto­gra­fie­ren las­sen kann. Dann ist „die Öffent­lich­keit“ zufrie­den und damit auch die Poli­tik. Mit mög­lichst radi­ka­len The­sen zum Umbau des Schul­sys­tems kann man sich pro­fi­lie­ren und wird gehört. Das ist z.B. auch eine mei­ner Pro­fi­lie­rungs­an­sät­ze, das „Brain“ zu sein, zu hin­ter­fra­gen, es kom­plex zu machen.  Mit immer neu­en Meta-Platt­for­men kann man sich pro­fi­lie­ren und zwar bit­te jede Insti­tu­ti­on immer wie­der neu. Da geht es gar nicht um Inhal­te, da geht es um Darreichungsformen.

Päd­ago­gi­sche Kon­zep­te und päd­ago­gi­sche Arbeit kann man nicht foto­gra­fie­ren. Man braucht zudem Zeit, um sie zu ver­ste­hen. Und es braucht noch mehr Zeit, um sie zu ent­wi­ckeln und in die­sem Ent­wick­lungs­pro­zess zu ler­nen. Es ist dif­fu­ses Wis­sen in einer Regi­on, was die eine Schu­le kann und die ande­re nicht. Der Erfolg sol­cher Kon­zep­te ist ein stil­ler. Gefühlt sind mei­ne Bera­tun­gen erfolg­rei­cher, wenn ich stil­ler bin, mehr zuhö­re, weni­ger pla­ka­tiv auf­tre­te, mich zurück­neh­me – weil ich dann bes­ser weiß, was ich sagen oder fra­gen „darf“.  Pro­fi­lie­rung ver­gif­tet inhalt­li­che Arbeit, sie stellt sich davor und über­strahlt mit ihrem LED-Kalt­licht­schein­wer­fer jedes war­me Glü­hen. Ich erle­be es oft, dass wir Män­ner damit ein viel grö­ße­res Pro­blem als Frau­en haben.

Vie­le Lehr­kräf­te machen sich gera­de auf den Weg und neh­men zum ers­ten Mal Tech­nik in die Hand. So wie sie es tun, hat es viel­leicht zunächst noch nichts mit Digi­ta­li­sie­rung zu tun. Was nicht pas­sie­ren darf ist, jetzt zusätz­lich zu sagen: „Du musst es von Anfang an mit einem ande­ren Mind­set­ting dar­an! Die bist erwach­sen und stu­diert!“ Pan­de­mie + Tech­nik + Mind­set ist viel­leicht – zumin­dest für ganz „nor­ma­le“ Men­schen – gera­de dann doch etwas ein klein wenig zu viel.

 

 

 

 

Schulöffnungen – und täglich grüßt das Murmeltier

Wir kön­nen mit etwas Pech die Schu­len jetzt für kur­ze Zeit öff­nen, um sie dann nach kur­zer Zeit wie­der lan­ge schlie­ßen zu müssen.

Oder wir kön­nen mit etwas Glück die Schu­len jetzt für kur­ze Zeit noch geschlos­sen hal­ten, um sie dann umso län­ger öff­nen zu können.

Das Hygie­ne­kon­zept für Schu­len besteht nach wie vor in Lüf­ten, Mas­ke, Abstand und viel­leicht auch noch Schnell­tests. Mit 15 Per­so­nen in einem Raum. Und Schüler:innenbeförderung.

Für FFP2-Mas­ken für Lehr­kräf­te hat es bis­her nicht so ganz gereicht. Mal sehen, wie das mit den wesent­lich teu­re­ren Schnell­test klappt, die bis­her immer noch von medi­zi­ni­schem Fach­per­so­nal durch­ge­führt wer­den müssen.

Wenn der ers­te Fall ein­tritt, wüss­te man end­lich mit ziem­li­cher Sicher­heit, dass sym­ptom­lo­se Kin­der und Jugend­li­che Trei­ber der dann 3. Wel­le wären.

Zusätz­lich wür­de das kein Kul­tus­mi­nis­ter und kei­ne Kul­tus­mi­nis­te­rin poli­tisch über­le­ben. Und das wäre dann mei­ner Mei­nung auch rich­tig so.

Ich glau­be nicht mehr so recht an das Glück in die­ser Pan­de­mie. Ich bin völ­lig ratlos.

 

 

 

 

Gestürmte Videokonferenzräume, gestörter Unterricht

Zur­zeit häu­fen sich die Mel­dun­gen über geziel­te Stö­run­gen im Online­un­ter­richt. Beson­ders betrof­fen ist Online­un­ter­richt, der auf syn­chro­ne For­ma­te setzt: Dabei wird Unter­richt nach Stun­den­plan in den häus­li­chen Bereich der Schüler:innen übertragen.

Akti­vie­ren Sie Java­Script um das Video zu sehen.
https://www.youtube.com/watch?v=oc_ZPt-LVBQ

Die­se Vor­fäl­le sind wahr­schein­lich die abso­lu­te Aus­nah­me und in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung über­be­tont. Die meis­ten Vor­fäl­le sind harm­lo­se Strei­che und beinhal­ten ledig­lich das Aus­tes­ten von Gren­zen. Aber sie kön­nen vor­kom­men und es kann theo­re­tisch jeden tref­fen.

 

Welche Art von Störungen können auftreten?
  1. Nicht zur Klas­se gehö­ri­ge Per­so­nen betre­ten den Video­kon­fe­renz­raum und reden dazwischen.
  2. Nicht zur Klas­se gehö­ri­ge Per­so­nen tei­len nicht jugend­freie Inhal­te per Bild­schirm­frei­ga­be oder Abspie­len eines Videos.
  3. Online-Unter­richt wird von Schüler:innen abge­filmt und an ande­rer Stel­le ver­öf­fent­licht. Zusätz­lich kann das Mate­ri­al bear­bei­tet sein.
  4. Online-Unter­richt wird von Eltern abge­filmt und in Eltern­grup­pen zur Dis­kus­si­on gestellt, ggf. sogar der Schul­lei­tung vorgelegt.
Welche Lehrkräfte und Schüler:innen sind besonders betroffen?

Unsi­che­re Lehr­kräf­te ver­lie­ren durch das Strea­ming in den häus­li­chen Bereich Kon­trol­le und ihren Schutz­raum. Poten­ti­el­les Fehl­ver­hal­ten und päd­ago­gi­schen Unver­mö­gen wird auch ohne Video- und Ton­auf­nah­men in einer Wei­se trans­pa­rent, was im rein ana­lo­gen Raum nur mit gro­ßen sozia­len Hür­den mög­lich würde.

Schüler:innen in wirt­schaft­lich oder per­sön­lich schwa­chen Posi­ti­on sind beson­ders gefähr­det, Opfer von Über­grif­fen zu wer­den. Nicht sel­ten gibt es bereits Erfah­run­gen im Freun­des­kreis, wo z.B. Men­schen durch Video- und Ton­auf­nah­men in Mes­sen­gern oder sozia­len Medi­en bloß­ge­stellt wur­den. In man­chen Klas­sen müs­sen Vor­be­hal­te, der Schüler:innen, sich mit der Kame­ra hin­zu­zu­schal­ten auch vor die­sem Hin­ter­grund betrach­tet werden.

Strafrechtlich relevant oder nicht?

Ich beob­ach­te sehr oft eine gro­ße Scheu, Vor­fäl­le an die Poli­zei abzu­ge­ben. Ich bin der Mei­nung, dass das bei jeder Akti­on der Fall sein muss, bei der sich eine Straf­bar­keit nach StGB ergibt, z.B.

  • Zugäng­lich­ma­chung von por­no­gra­fi­schem Material
  • Anfer­ti­gung von Bild- und Ton­auf­nah­men mit dem Ziel der Wei­ter­ga­be und Bloß­stel­lung der Auf­ge­nom­me­nen unab­hän­gig davon, ob es sich um Schüler:innen oder Kolleg:innen handelt.

Ich habe schon öfter mit sehr guten Erfah­run­gen in ver­gleich­ba­ren Fäl­len mit dem Prä­ven­ti­ons­team unser ört­li­chen Poli­zei zusam­men­ge­ar­bei­tet. Viel­leicht bleibt im ers­ten Moment etwas an der Schu­le hän­gen – das ver­geht aber schnell und ist weit weni­ger schlimm als eine Häu­fung der­ar­ti­ger Vor­fäl­le, die einen irgend­wann zu einer dann ver­spä­te­ten Reak­ti­on zwin­gen und erheb­li­che Vor­wür­fe in der Öffent­lich­keit nach sich ziehen.

Dass inner­halb der Klas­se jemand gezielt stört oder Unsinn im Chat macht, gehört selbst­ver­ständ­lich in den Bereich der päd­ago­gi­schen Inter­ven­tio­nen. Vie­les lässt sich tech­nisch lösen, aber um den Preis von viel weni­ger Frei­heit und Raum für Krea­ti­vi­tät für die gesam­te Lerngruppe.

Was kann man tun, um sich zu schützen?

Auf­nah­me von Bild und Ton

Vor Auf­nah­men von Bild und Ton im häus­li­chen Bereich der Schüler:innen kann man sich gar nicht schüt­zen. Ich wür­de aber gene­rell davon abra­ten, die Auf­nah­me­funk­ti­on von Video­kon­fe­renz­soft­ware zu ver­wen­den. Das häre Ziel, auch abwe­sen­den Per­so­nen die Inhal­te einer Schul­stun­de spä­ter zur Ver­fü­gung zu stel­len erkauft man sich mit einer immensen Men­ge urhe­ber- und daten­schutz­recht­lich rele­van­ter Fra­ge­stel­lun­gen und einem zeit­lich poten­ti­ell fast unli­mi­tier­ten Missbrauchspotential.

Tech­ni­sche Ver­hin­de­rung von Störungen

Ver­wen­den Sie grund­sätz­lich nur Video­kon­fe­renz­lö­sun­gen, die eine Zugriffs­steue­rung ermög­li­chen, u.a.z.B.:

  • vor dem Betre­ten ist ein per­so­na­li­sier­tes Log­in in eine Platt­form not­wen­dig. In der Teil­neh­men­den­lis­te ste­hen idea­ler­wei­se die kor­rek­ten Namen
  • der Kon­fe­renz­raum ver­fügt über einen War­te­be­reich. Sie bestim­men, wer in den Kon­fe­renz­raum gelangt.
  • die Video­kon­fe­renz­lö­sung bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, Teilnehmer:innen in ihren Rech­ten als letz­tes Mit­tel ein­zu­schrän­ken, sie zu blo­cken oder aus dem Kon­fe­renz­raum zu entfernen
  • die Auf­nah­me­funk­ti­on der Video­kon­fe­renz­soft­ware soll­te glo­bal deak­ti­viert sein.

Abzu­ra­ten ist von frei ver­füg­ba­ren Jit­si-Räu­men.  Die­se sind oft allein durch einen Link zugäng­lich, der leicht an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den kann.

Jit­si selbst kann aber vom Betrei­ber des Jit­si-Ser­vers mit den ent­spre­chen­den Sicher­heits­ein­stel­lun­gen kon­fi­gu­riert wer­den, so dass z.B. ein Log­in erfor­der­lich ist.

Wenn es doch etwas passiert, was Sie überfordert

Holen Sie sich Hil­fe, z.B. beim Per­so­nal­rat Ihrer Schu­le oder im Rah­men einer Erst­be­ra­tung zu über­schau­ba­ren Kos­ten bei einem Rechts­an­walt. Auch Ihre Schul­lei­tung ist im Rah­men der Für­sor­ge­pflicht ver­pflich­tet, Sie zu unterstützen. 

Das ist ins­be­son­de­re wich­tig, wenn Sie sich in einem ers­ten, nach­voll­zieh­ba­ren Impuls die Opti­on einer Anzei­ge bei der Poli­zei offen­hal­ten wol­len. Bei Antrags­de­lik­ten geht das, ande­re Delikts­for­men müs­sen sogar ange­zeigt und von der Staats­an­walt­schaft ver­folgt werden. 

Dienstgeräte

Die­se Über­schrift ist mei­ner Mei­nung nach schon irre­füh­rend. Es kann kei­ne Dienst­ge­rä­te aus dem För­der­pro­gramm des Bun­des geben, bzw. kei­ne Gerä­te, die den Sta­tus „Dienst­ge­rät“ erhal­ten werden.

Was sind Dienstgeräte?

Auf Dienst­ge­rä­te wer­den u.a. Daten ver­ar­bei­tet, die im dienst­li­chen Kon­text ent­ste­hen, z.B. Noten, Adress­da­ten usw. von Schutz­be­foh­le­nen, Fotos, sons­ti­ge Leis­tungs­da­ten etc.. Viel­leicht wer­den auch dienst­li­che Vor­gän­ge dar­über abge­wi­ckelt, z.B. Rei­se­kos­ten- oder Bei­hil­fe­an­trä­ge. Ein Dienst­ge­rät muss daher mit tech­ni­schem Sup­port ver­se­hen und vom Dienst­herrn inter­ve­nier­bar sein, wenn gleich­zei­tig bei Lehr­kräf­ten der Anspruch nach Daten- und Rechts­si­cher­heit bei der Nut­zung vor­han­den ist. Das ist bei offe­nen Gerä­ten, die indi­vi­du­ell anpass­bar sind, schlicht nicht mög­lich: Orga­ni­sa­to­risch, per­so­nell und tech­nisch nicht. Es mag Schu­len geben, denen das gelingt.

Dienst­ge­rä­te adres­sie­ren aber Kolleg:innen an klei­nen Grund­schu­len eben­so wie Kolleg:innen gro­ßer berufs­bil­den­der Schu­len. Für indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se ist da kein Platz, wenn es Sup­port, Daten- und damit auch Rechts­si­cher­heit geben soll.

Was sind Privatgeräte?

Pri­vat­ge­rä­te sind Gerä­te durch Durch­füh­rung und Vor­be­rei­tung des eige­nen Unter­richts. Sie sind durch Nutzer:innen indi­vi­du­ell an Bedürf­nis­se anpass­bar, dort kann eige­ne Soft­ware instal­liert und erprobt wer­den. Mit Pri­vat­ge­rä­ten dür­fen Ver­wal­tungs­da­ten nur unter hohen Auf­la­gen oder online auf z.B. Lan­des­platt­for­men ver­ar­bei­tet wer­den, wenn das Gerät nur als Zugangs­ge­rät genutzt wird. Das treibt z.B. selt­sa­me Blü­ten, dass z.B. dienst­li­che E‑Mailadressen bereit­ge­stellt wer­den, aber nicht mit lokal instal­lier­ten Cli­ents (Thun­der­bird, Out­look, Apple­Mail) ver­ar­bei­tet wer­den dür­fen. Pri­vat­ge­rä­te sind nicht inter­ve­nier­bar. Durch unzäh­li­ge denk­ba­re Pro­gram­me oder auch Betriebs­sys­te­me kann für ein sol­ches Gerät mit ver­tret­ba­rem per­so­nel­len Auf­wand kein Sup­port und kei­ne Daten- sowie Rechts­si­cher­heit ermög­licht werden.

Was wollen viele Lehrkräfte?

Vie­le Lehr­kräf­te möch­ten maxi­ma­le indi­vi­du­el­le Frei­heit auf ihrem Gerät. Gleich­zei­tig wün­schen sie aber umfas­sen­den Sup­port und Daten- sowie Rechts­si­cher­heit. Und natür­lich das neu­es­te Modell mit Magne­si­um­ge­häu­se. Und bei 40 Kolleg:innen bit­te 50 Gerä­te­va­ri­an­ten (Sor­ry für den Rant).

Das ist nicht zu leis­ten. Schon gar nicht bei klei­nen Schul­trä­gern, die die gro­ße Mehr­heit stellen.

Daher wird es bei der End­ge­rä­te­för­de­rung für Lehr­kräf­te mei­ner Mei­nung nach nie um Gerä­te gehen kön­nen, die den Sta­tus eines Dienst­ge­rä­tes (s.o.) erhal­ten. Es kann nur um Gerä­te mit dem Sta­tus eines Pri­vat­ge­rä­tes gehen. Ech­te Dienst­ge­rä­te wer­den nicht akzep­tiert wer­den, da die­se eine recht stren­ge Stan­dar­di­sie­rung erfordern.

Daher wäre es am ein­fachs­ten, allen Lehr­kräf­ten ein­fach einen Zuschuss mit dem Gehalt aus­zu­zah­len. Dann kann jeder machen, was er will, es gibt kei­ne Aus­schrei­bungs­mo­da­li­tä­ten zu beach­ten und kei­nen Ärger.

Wenn sich die Trä­ger wirk­lich auf irgend­et­was ande­res ein­las­sen wür­den – mei­ne Hoch­ach­tung wäre groß, mei­ne Ver­wun­de­rung wür­de kei­ne Gren­zen ken­nen. Selbst bei klei­nen Trä­gern ste­hen da schnell mal 100 Lehr­kräf­te mit ihrem indi­vi­du­ell ein­ge­rich­te­ten Gerät bei jedem Pro­blem auf der Matte.

Eine Lösung

Eine aus mei­ner Sicht sehr gute Lösung wäre, den Lehr­kräf­ten ein­fach einen Zuschuss für ein Pri­vat­ge­rät aus­zu­zah­len und gleich­zei­tig eine Cli­ent­an­wen­dung zu ent­wi­ckeln, die eine siche­re Kom­mu­ni­ka­ti­on mit einem Lan­des­netz ermög­licht, in dem dann alle Ver­wal­tungs- und Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge online mit Trans­port­ver­schlüs­se­lung ablau­fen. Das ist auf jedem Betriebs­sys­tem mög­lich. Die loka­le Ver­ar­bei­tung von dienst­li­chen Daten auf dann die­sem Pri­vat­ge­rät wird ein­fach unter­sagt. Dann kann jeder machen, was er oder sie will. Sup­port gibt es dann nur für die Online­an­wen­dun­gen im Lan­des­netz und bei der Instal­la­ti­on des „Lan­des­cli­ents“. Lei­der fehlt dafür eine win­zi­ge Klei­nig­keit: Ein ent­spre­chend auf­ge­stell­tes Lan­des­netz. Ach­so – und ein Landesclient.

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