Digitale Klassenbücher

Wir alle ken­nen und lie­ben sie mehr oder weni­ger: Die grü­nen oder blau­en Bücher, in denen offi­zi­ell Din­ge des Schul­all­tags wie Inter­richts­in­hal­te, Haus­auf­ga­ben, Fehl­zei­ten u.v.m. zu doku­men­tie­ren sind. Das Pen­dant der Ober­stu­fe heißt bei uns dann Kurs­heft. Bei­de Schrift­stü­cke wol­len vor allem aus juris­ti­schen Grün­den geführt sein und die­nen im Fal­le von Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor Gericht als Beweis­mit­tel. Die­se Art der Unter­richts­do­ku­men­ta­ti­on hat so ihre Tücken:

  1. Klas­sen­bü­cher wer­den in der Regel von Schü­lern ver­wal­tet. Sie ent­hal­ten neben all­ge­mei­nen Anga­ben wie Unter­richts­in­hal­ten oder Haus­auf­ga­ben auch sen­si­ble Daten wie z.B. Fehl­zei­ten, Anga­ben zu Unter­richts­aus­fäl­len u.v.m.
  2. Eine sys­te­ma­ti­sche Aus­wer­tung von Klas­sen­bü­chern ist umständ­lich. So müs­sen bei uns z.B. an einem Stich­tag Fehl­ta­ge aus­ge­zählt wer­den, wenn man nicht inten­siv die dafür eigent­lich gedach­ten Lis­ten vor­ne im Buch nutzt – was jeder Kol­le­ge natür­lich akri­bisch macht, wie jeder Klas­sen­leh­rer weiß.
  3. Das Schöns­te, was ich mit einem Klas­sen­buch erlebt habe, war ein Schü­ler, der sich sein Früh­stück noch ein­mal auf das Klas­sen­buch hat durch den Kopf gehen las­sen. Ande­re Kata­stro­phen wie der Total­ver­lust die­ses Doku­ments sind auch denkbar.

Die Lösung ist nach Aus­sa­ge diver­ser Anbie­ter das elek­tro­ni­sche Klas­sen­buch. Es wird auf unter­schied­li­che Art und Wei­se geführt, z.B. durch Ein­ga­ben an einem Tablet über eine App oder eine Web­sei­te. Die Vor­tei­le lie­gen auf der Hand:

  1. Es sind nur Daten sicht­bar, die für die unmit­tel­ba­re Ein­ga­be erfor­der­lich sich. Sen­si­ble Daten las­sen sich effi­zi­ent von harm­lo­sen trennen.
  2. Die Bücher sind zen­tral aus­wert­bar. Ins­be­son­de­re für die Schul­lei­tung erge­ben sich daduch Ent­las­tun­gen, da die (behörd­lich vor­ge­schrie­be­ne) Kon­trol­le nicht zu einem fes­ten Ter­min, son­dern eben jeder­zeit statt­fin­den kann.
  3. Über eine Schnitt­stel­le zum Zeug­nis­druck kön­nen z.B. Din­ge wie Fehl­zei­ten schnell und unkom­pli­ziert erfasst werden.
  4. Feh­len­den Ein­tra­gun­gen muss nie­mand mehr hin­ter­her­en­nen. Das Sys­tem könn­te z.B. nach dem Log­in über feh­len­de Daten jam­mern oder per SMS bzw. Mail herumstressen.
  5. Auch Din­ge wie Ver­war­nun­gen wegen uner­le­dig­ter Haus­auf­ga­ben kön­nen auto­ma­ti­siert erfolgen.
  6. Es ist dar­über­hin­aus denk­bar, auch Eltern Zugriff auf bestimm­te Daten zu gewäh­ren, so dass eine effi­zi­en­te­re Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung und Vor­be­rei­tung auf Klas­sen­ar­bei­ten mög­lich wird. Nicht jedes Kind erzählt üppig viel über die­se Din­ge am häus­li­chen Abendbrotstisch.
  7. [ to be continued … ]

Das ist alles ver­füh­re­risch und es ist vor allem modern. Es braucht aber lei­der eini­ge Voraussetzungen.

  1. Das zeit­na­he Ein­tra­gen der Daten muss nie­der­schwel­lig sein, weil das Sys­tem dar­auf maß­geb­lich basiert. Ide­al wäre eine Aus­stat­tung mit flä­chen­de­cken­dem WLAN und Tablets für jede Lehr­kraft. Ich set­ze mich nach dem Unter­richt eher ungern noch an einen Schul-PC, um Ein­tra­gun­gen nachzuholen.
  2. Die gel­ten­den Daten­schutz­ge­set­ze des jewei­li­gen Bun­des­lan­des müs­sen geeig­net sein, juris­ti­sche Stör­feu­er ein­zel­ner wirk­sam zu unter­bin­den. Wenn man auch nur für eini­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler bzw. Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen dop­pel­te Daten­hal­tung betrei­ben muss, bricht das gesam­te Sys­tem kom­plett zusammen.
  3. Die tech­ni­sche Ver­lo­ckung darf nicht dar­über hin­weg­täu­schen, dass man mit einer gan­zen Rei­he von Ängs­ten bei den Betrof­fe­nen umge­hen muss. Nimmt man die Betei­lig­ten nicht von Anfang an mit ins Boot, sieht man sich u.U. net­ten Fra­ge­stel­lun­gen und Her­aus­for­de­run­gen gegenüber.
  4. Die Illu­si­on eines kom­plet­ten digi­ta­len Manage­ments von Schu­le soll­te man sich nicht machen. Schu­len sind immer indi­vi­du­el­le Sys­te­me mit spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen, die sich nie­mals kom­plett digi­tal mit end­li­chen Res­sour­cen abbil­den las­sen. Das ist bedingt durch die poli­tisch gewoll­te Pro­fi­lie­rung, gleich­wohl aber auch durch stän­di­ge, teil­wei­se recht kurz­fris­ti­ge Refor­men – das kann kein Anbie­ter leisten.

Von einer mehr phi­lo­so­phi­schen War­te aus gedacht, drän­gen die mir wei­te­re Fra­gen auf:

  1. Fehl­zei­ten und Ver­spä­tun­gen von Schü­le­rin­nen und Schü­lern, ggf. auch uner­le­dig­te Haus­auf­ga­ben las­sen sich recht ein­fach zusam­men­zäh­len – durch­aus auch über Jah­re. Es trägt Züge bzw. Merk­ma­le von Über­wa­chung. Im Arbeits­le­ben mag das längst üblich sein (Arbeits­zeit­er­fas­sungs­kar­ten etc.). Die meis­ten Schü­ler sind vor dem Gesetz aber Kin­der. Ich kann die­se Maß­nah­men damit begrün­den, dass sie von ihren Arbeits­ge­bern spä­ter auch in die Wei­se kon­trol­liert wer­den wer­den und das schon ein­mal ler­nen sol­len. Ich fra­ge mich aber dann, was Kind­heit heu­te für einen Wert hat, wenn ich das so begrün­de. Und ich fra­ge mich, wo da irgend­wann die Gren­ze ist. Mit den Zustän­den in angel­säch­si­schen Schu­len (z:b. Ein­lass- und teil­wei­se Waf­fen­kon­trol­len) mag ich mich nicht so anfreun­den. Mit RFID-Bezahl­chips für die Men­sa lau­fen ja schon eini­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler durch die Gegend. Was da alles mög­lich und denk­bar wäre …
  2. Die Arbeit von Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen wird ggf. inhalt­lich (The­men­ein­trä­ge, Haus­auf­ga­ben­stel­lung) als auch von der Sorg­falt her (Quan­ti­tät und Zeit der Ein­tra­gun­gen) leicht und recht nie­der­schwel­lig über­prüf­bar. Das mag ja auch in dem einen oder ande­ren Fall eine Ursa­che irra­tio­na­ler Ängs­te vor Tech­nik dar­stel­len. Da wer­den genau wie in der Wirt­schaft auch die Per­so­nal­rä­te gefor­dert sein.
  3. Es gibt u.U. Grün­de, war­um jemand für eine gewis­se Zeit Ver­pflich­tun­gen jed­we­der Art nicht nach­kommt. Mit einer auto­ma­ti­sier­ten Erfas­sung neh­me ich mir u.U. päd­ago­gi­sche Frei­räu­me. Die Zah­len bestim­men ja die von der Schul­ge­mein­schaft als ange­mes­sen emp­fun­de­ne Reak­ti­on – nicht das indi­vi­du­el­le Schicksal.
  4. Man könn­te auch in Ver­su­chung kom­men, statt digi­ta­ler Ver­wal­tung mensch­li­che Res­sour­cen für z.B. die wich­ti­ge Eltern- und Schü­ler­ar­beit zur Ver­fü­gung zu stel­len, ant­statt bestehen­de Sys­te­me durch tech­ni­sche Lösun­gen zu stabilisieren.

Die Lage in Niedersachsen

Die meis­ten der auf dem Markt ange­bo­te­te­nen Sys­te­me sind web­ba­siert. Man braucht hier also eine Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung zwi­schen Schu­le und Anbie­ter. Dafür gibt es ziem­lich kon­kre­te Rege­lun­gen. Lösch‑, Auf­be­wah­rungs- und Sperr­fris­ten regelt z.B. in die­sem Zusam­men­hang eine Ver­fah­rens­be­schrei­bung bzw. ‑ver­zeich­nis.

Der Knüp­pel zwi­schen Bei­nen ist hier nach mei­ner Ein­schät­zung die Geset­zes­la­ge. Anbie­ter pro­pa­gie­ren oft mehr oder min­der offen den Grund­satz, dass alles erlaubt ist , was das Gesetz nicht aus­drück­lich ver­bie­tet. Im Bereich des Daten­schut­zes strei­ten sich da die Geis­ter und die Rechts­auf­fas­sun­gen (Kern: Volks­zäh­lungs­ur­teil – bit­te juris­tisch bera­ten las­sen!). Nach mei­nen Recher­chen ist da nichts „klar“ und wer von den Anbie­tern da etwas ande­res sagt, han­delt m.E. im Sin­ne sei­nes Geschäftsmodells.

Von der Kon­struk­ti­on ist es eigent­lich ganz sim­pel: Daten darf man ver­ar­bei­ten, wenn es dafür eine gesetz­li­che Grund­la­ge gibt ODER wenn eine Ein­wil­li­gung vor­liegt, an die aber eine Rei­he von wei­te­ren Din­gen geknüpft ist (z.B. Beleh­rung über Wide­ruf­bar­keit usw.).

Anbie­ter erlie­gen nach mei­ner Erfah­rung der Ver­su­chung, tech­ni­schen Daten­schutz vor den juris­ti­schen zu stel­len. Da kom­men dann Frag­men­te wie „garan­tier­te Daten­si­che­rung“, „ISO-yx-zer­ti­fi­zier­tes Rechen­zen­trum“ etc. ins Spiel, die sich ange­sichts des unge­si­cher­ten Koor­di­na­to­ren­bü­ros wie der Hort des Daten­schut­zes anhö­ren – tech­nisch abso­lut kor­rekt. Nützt aber nichts, wenn der Rechts­an­walt um Ecke das Ding vor Gericht zerpflückt.

Und ja, das klingt schi­zo­phren: Wenn die Ein­bre­cher die Ver­wal­tung­rech­ner der Schu­le bei Ebay dann ver­ti­cken und die Daten frei wer­den, hat das ande­re Fol­gen, als wenn eine Schu­le die Daten ihrer Schü­ler mög­li­cher­wei­se zu Unrecht durch Drit­te ver­ar­bei­ten lässt.

Span­nend dürf­te in Nie­der­sach­sen die Fra­ge sein, ob Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung im Sin­ne des Daten­schut­zes auch erfor­der­lich ist. Wenn nicht: Ein­wil­li­gung! Wenn Ein­wil­li­gung – Was mache ich mit denen, die sie nicht erteilen?

Ohne Kla­gen wird sich hier im Land juris­tisch aber nichts bewe­gen, obwohl nach mei­ner Auf­fas­sung eine Klä­rung über­fäl­lig wäre. Kla­gen aus dem Sys­tem selbst her­aus sind nicht zuletzt wegen bestimm­ter Abhän­gig­kei­ten schwierig.

Mei­ne 10 Cents

Wäre ich eine Schu­le in Nie­der­sach­sen, wür­de ich momen­tan davon noch die Fin­ger las­sen. Prak­ti­ka­bel fän­de ich ggf. eine Inhouse-Lösung ohne Eltern­zu­griff, die mit dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten des Schul­trä­gers abge­klärt und über den sonst so übli­chen Stan­dard hin­sicht­lich des tech­ni­schen Daten­schut­zes geho­ben wird (ver­schlos­se­ner Raum, USV, Back­up an ande­rem phy­si­ka­li­schen Stand­ort, ver­schlüs­sel­te Ver­bin­dun­gen). Die Ein­bruchs- und Daten­ver­lust­wahr­schein­lich­keit ist damit höher. Aber es lie­gen viel weni­ger Daten kumu­liert vor und man kann selbst ent­schei­den und kon­trol­lie­ren, was man spei­chert und wann man löscht, bzw. auf Papier umkopiert.

Klar sind die Anbie­ter, die sich in gro­ßen Rechen­zen­tren ein­mie­ten, hier bes­ser auf­ge­stellt. Sie ver­ar­bei­ten aber auch wesent­lich mehr Daten und der Scha­den bei einem Ein­bruch wäre ungleich höher – und attrak­tiv sind zen­tral kumu­lier­te Daten immer – auch für noch zu erfin­den­de Geschäftsmodelle.

 

 

Macht eine Technologie wie LTE ein Netzwerk in der Schule überflüssig?

In Schu­len eige­ne, teu­re Netz­werk­in­fra­struk­tur auf­zu­bau­en sei irgend­wann über­flüs­sig, da schließ­lich mit UMTS und LTE neue Tech­no­lo­gien zur Ver­fü­gung stün­den, die in abseh­ba­rer Zeit jed­we­de eige­ne tech­ni­sche Instal­la­tio­nen über­flüs­sig mach­ten – die­ses Argu­ment höre ich sehr häu­fig im Netz und lese es auch gele­gent­lich in ernst­zu­neh­men­den jour­na­lis­ti­schen Texten.

Ich bin kein Spe­zia­list für Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik, möch­te aber den­noch begrün­den, war­um ich die­ses Argu­ment von einem heu­ti­gen Stand­punkt aus nicht gel­ten las­sen will. Dazu muss ich etwas ausholen:

LTE und UMTS sind soge­nann­te Shared-Medi­en, d.h. alle Nut­zer einer Funk­zel­le auf einem Sen­de­mast tei­len sich die maxi­ma­len Band­brei­ten, die mit die­sen Funk­tech­no­lo­gien mög­lich sind. Der Daten­trans­port bei UMTS und LTE ist ziem­lich geni­al gelöst, so dass das erst­mal nicht so auf­fällt. Ein gutes Bild dafür fin­det sich in die­sem Arti­kelLTE und UMTS-Mas­ten sen­den ein Fre­quenz­misch­masch, was mit den Stim­men auf einer WG-Par­ty ver­gleich­bar ist. In die­sem Unter­hal­tungs­brei wer­den simul­tan unglaub­lich vie­le Infor­ma­tio­nen aus­ge­tauscht. Der Umfang die­ser Klang­men­ge ist begrenzt durch die Anzahl der Spre­chen­den, die akkus­ti­sche Ver­hält­nis­se und die Gesamt­laut­stär­ke. Um eine bestimm­te Infor­ma­ti­on aus die­sem Unter­hal­tungs­brei her­aus­zu­hö­ren, muss ich mich auf die Stim­me und das Gesicht eines Men­schen konzentrieren.

Ein Han­dy oder Pad mit UMTS-Modul „kon­zen­triert“ sich nicht auf Stim­men, aber es erkennt die für sich bestimm­ten Pake­te („Wor­te“) in die­sen Fre­quenz­brei an einem Schlüs­sel, den es vor­her mit der Basis aus­ge­han­delt hat. Je mehr Teil­neh­mer „zuhö­ren“, des­to mehr muss ver­schlüs­selt und ent­schlüs­selt wer­den und des­to nied­ri­ger ist die zu Ver­fü­gung ste­hen­de Bandbreite.Die Über­ga­be an eine ande­re Funk­zel­le ist wegen der Ver­schlüs­se­lung tech­nisch nicht tri­vi­al – daher stockt heu­te schon im UMTS-Betrieb ger­ne mal der Daten­strom im Zug.

Die Ein­stiegs­klas­se bei LTE beträgt etwa 21Mbit/s. Das ent­spricht etwa 1/50 der heu­te mit güns­ti­gen Schrad­del­ka­bel­net­zen erreich­ba­ren Geschwin­dig­keit. Sur­fen 25 SuS in einem Raum mit ihren Pads, bleibt für jeden eine Band­brei­te von 0,84Mbit/s, also etwa DSL768. Macht das unse­re Schu­le mit der Hälf­te (700) der Schü­ler gleich­zei­tig, sind es noch 0,03Mbit/s – also etwa Modem­ge­schwin­dig­keit. Aller­dings unter fol­gen­der Idealisierung:

  • es ent­steht kein Over­head durch die Verschlüsselung/Protokollfehlerkorrektur
  • die Ver­hält­nis­se erlau­ben die Ver­bin­dung mit Maximalspeed
  • die Gerä­te stö­ren sich nicht gegenseitig
  • in der Funk­zel­le ist nie­mand außer den SuS unterwegs

Mit einem bil­li­gen Schrad­del­netz­werk­ka­bel und x Acces­s­points der neus­ten Gene­ra­ti­on (ca. in einem Jahr), errei­chen unse­re 700 Schü­ler eine Geschwin­dig­keit von 1,4Mbit/s – garan­tiert. Das reicht für HD-Mate­ri­al durch­aus aus – wenn es gut kodiert ist. Und es geht schon heu­te – nicht erst wenn der LTE-Aus­bau vor­an­ge­schrit­ten ist. Vor­aus­set­zung ist hier natür­lich auch wie beim Mobil­funk­sen­de­mast ein geeig­net dimen­sio­nier­ter Uplink ins Netz.

Man kann das dadurch lösen, dass man mehr Funk­zel­len baut, stößt dabei aber auch irgend­wann an Gren­zen, da der für UMTS und LTE nutz­ba­re Fre­quenz­be­reich schmal ist und unter meh­re­ren Mit­be­wer­bern auf dem Markt auf­ge­teilt wer­den muss. Zudem eig­net sich für Mobil­funk­an­wen­dun­gen eben nicht jeder Fre­quenz­be­reich glei­cher­ma­ßen gut.Die Strah­len­be­las­tung sinkt übri­gens para­do­xer­wei­se durch den Auf­bau wei­te­rer Mas­ten. Han­dys fun­ken dann am stärks­ten, wenn sie auf dem letz­ten Bal­ken röcheln.

Die Geschwin­dig­keits­zu­wäch­se im Mobil­funk­be­reich der letz­ten Jah­re sind im Ver­gleich zum klas­si­schen WLAN- und LAN-Bereich eher nied­lich. Gera­de in der Glas­fa­ser steckt erheb­li­ches Poten­ti­al. Noch nicht im Ansatz aus­ge­schöpft sind die Mög­lich­kei­ten von Ad-Hoc-Net­zen, die es zur­zeit nur zu hor­ren­den Prei­sen als fer­ti­ge Lösun­gen oder eben gebas­telt mit fri­cke­li­gen Cli­ent­ein­stel­lun­gen gibt, die dann nie­mand ver­steht.  Ich stel­le mir den Unter­richt der Zukunft schon mit qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen und damit band­brei­ten­hung­ri­gen Medi­en vor. Video- und Audio­kon­fe­ren­zen mit ande­ren Schu­len auf der Welt wären doch auch was.

In Zei­ten von ACTA möch­te ich zudem nicht auf rein cloud­ba­sier­te Lösun­gen ange­wie­sen sein und eine gro­ßer Ver­trag (Inter­ne­tu­plink) kommt in der Regel immer güns­ti­ger als 1400 klei­ne Einzelverträge.

Wäre UMTS/LTE wirk­lich eine Lösung, wür­de ich heu­te in Betrie­ben Fem­to­zel­len erwar­ten. Die gibt es, z.B. bei Goog­le. Aber dort über­tra­gen sie Tele­fon­ge­sprä­che und kei­ne Mul­ti­me­dia­da­ten. Wäre UMTS/LTE für die loka­le Anbin­dung von Gerä­ten an das Inter­net eine nach­hal­ti­ge Lösung, wären doch gro­ße Play­er die ers­ten, die so etwas nutzen.

Viel­leicht spielt bei den LTE-Hoff­nun­gen eher hin­ein, dass an Schu­len extrem schlech­te Erfah­run­gen mit den Netz­wer­ken gemacht wer­den. Das liegt aber an ande­ren Din­gen, z.B. an der Aus­le­gung der­sel­ben. Klar funk­tio­niert UMTS/LTE super – aber selbst ein GSM-Netz bricht zusam­men, wenn vie­le End­ge­rä­te auf engem Raum zusam­men­kom­men. Und dann gibt es kei­nen Schul­trä­ger, den man fra­gen kann, son­dern einen Tech­no­lo­gie­part­ner aus der Wirt­schaft, an den man selbst und die SuS mit Zeit­ver­trä­gen gebun­den ist. Mei­ne Defi­ni­ti­on von Frei­heit sieht da anders aus.

Die Ent­wick­lung in die­sem Bereich geht wei­ter – klar. Unglaub­lich viel habe ich hier unglaub­lich ver­ein­facht dar­ge­stellt. Aber auch die Phy­sik wird wei­ter gel­ten. Fre­quen­zen sind unglaub­lich wert­voll und gehen für Mil­li­ar­den über den Tisch. Nicht nur inter­net­ba­sier­te Diens­te schie­len auf Geschäfts­mo­del­le auf Basis von Kommunikationsnetzen.

Didaktische Reduktion

Es gibt Tage, an denen ich mich mei­ner Unter­richts­vor­be­rei­tung schä­me das Sys­tem Schu­le has­se, wel­ches mir so wenig Zeit für eine wirk­lich tie­fe Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Unter­richts­stoff lässt. Vor zwei Wochen habe ich einen Vor­mit­tag mit Imma­nu­el Kants Text „Was ist Auf­klä­rung?“ ver­bracht und zwar nicht in der Fas­sung, die in unse­rem Schul­buch steht, son­dern mit dem voll­stän­di­gen Text aus der dama­li­gen Monats­schrift. Das Schul­buch lässt die­se Fas­sung des Tex­tes noch übrig, die – so glau­be ich – in Deutsch­land 100fach SuS vor­ge­legt wird:

Auf­klä­rung ist der Aus­gang des Men­schen aus sei­ner selbst ver­schul­de­ten Unmün­dig­keit. Unmün­dig­keit ist das Unver­mö­gen, sich sei­nes Ver­stan­des ohne Lei­tung eines ande­ren zu bedie­nen. Selbst­ver­schul­det ist die­se Unmün­dig­keit, wenn die Ursa­che der­sel­ben nicht am Man­gel des Ver­stan­des, son­dern der Ent­schlie­ßung und des Muthes liegt, sich sei­ner ohne Lei­tung eines ande­ren zu bedie­nen. Sape­re aude! Habe Muth dich dei­nes eige­nen Ver­stan­des zu bedie­nen! ist also der Wahl­spruch der Aufklärung.

Faul­heit und Feig­heit sind die Ursa­chen, war­um ein so gro­ßer Theil der Men­schen, nach­dem sie die Natur längst von frem­der Lei­tung frei gespro­chen (natu­ra­li­ter majo­ren­nes), den­noch ger­ne Zeit­le­bens unmün­dig blei­ben; und war­um es Ande­ren so leicht wird, sich zu deren Vor­mün­dern auf­zu­wer­fen. Es ist so bequem, unmün­dig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Ver­stand hat, einen Seel­sor­ger, der für mich Gewis­sen hat, einen Arzt der für mich die Diät beurt­heilt, u. s. w. so brau­che ich mich ja nicht selbst zu bemü­hen. Ich habe nicht nöthig zu den­ken, wenn ich nur bezah­len kann; ande­re wer­den das ver­drieß­li­che Geschäft schon für mich über­neh­men. Daß der bei wei­tem größ­te Theil der Men­schen (dar­un­ter das gan­ze schö­ne Geschlecht) den Schritt zur Mün­dig­keit, außer dem daß er beschwer­lich ist, auch für sehr gefähr­lich hal­te: dafür sor­gen schon jene Vor­mün­der, die die Ober­auf­sicht über sie gütigst auf sich genom­men haben. […]

Zu die­ser Auf­klä­rung aber wird nichts erfor­dert als Frei­heit; und zwar die unschäd­lichs­te unter allem, was nur Frei­heit hei­ßen mag, näm­lich die: von sei­ner Ver­nunft in allen Stük­ken öffent­li­chen Gebrauch zu machen. Nun höre ich aber von allen Sei­ten rufen: räson­nirt nicht! Der Offi­zier sagt: räson­nirt nicht, son­dern exer­cirt! Der Finanz­rath: räson­nirt nicht, son­dern bezahlt! Der Geist­li­che: räson­nirt nicht, son­dern glaubt! (Nur ein ein­zi­ger Herr in der Welt sagt: räson­nirt, so viel ihr wollt, und wor­über ihr wollt; aber gehorcht!) Hier ist über­all Ein­schrän­kung der Frei­heit. Wel­che Ein­schrän­kung aber ist der Auf­klä­rung hin­der­lich? wel­che nicht, son­dern ihr wohl gar beför­der­lich? – Ich ant­wor­te: der öffent­li­che Gebrauch sei­ner Ver­nunft muß jeder­zeit frei sein, und der allein kann Auf­klä­rung unter Men­schen zu Stan­de brin­gen; der Pri­vat­ge­brauch der­sel­ben aber darf öfters sehr enge ein­ge­schränkt sein, ohne doch dar­um den Fort­schritt der Auf­klä­rung son­der­lich zu hin­dern. Ich ver­ste­he aber unter dem öffent­li­chen Gebrau­che sei­ner eige­nen Ver­nunft den­je­ni­gen, den jemand als Gelehr­ter von ihr vor dem gan­zen Publi­kum der Leser­welt macht. Den Pri­vat­ge­brauch nen­ne ich den­je­ni­gen, den er in einem gewis­sen ihm anver­trau­ten bür­ger­li­chen Pos­ten, oder Amte, von sei­ner Ver­nunft machen darf. […]

Wenn denn nun gefragt wird: Leben wir jetzt in einem auf­ge­klär­ten Zeit­al­ter? so ist die Ant­wort: Nein, aber wohl in einem Zeit­al­ter der Auf­klä­rung. Daß die Men­schen, wie die Sachen jetzt ste­hen, im Gan­zen genom­men, schon im Stan­de wären, oder dar­in auch nur gesetzt wer­den könn­ten, in Reli­gi­ons­din­gen sich ihres eige­nen Ver­stan­des ohne Lei­tung eines Andern sicher und gut zu bedie­nen, dar­an fehlt noch sehr viel. Allein, daß jetzt ihnen doch das Feld geöff­net wird, sich dahin frei zu bear­bei­ten, und die Hin­der­nis­se der all­ge­mei­nen Auf­klä­rung, oder des Aus­gan­ges aus ihrer selbst ver­schul­de­ten Unmün­dig­keit, all­mä­lig weni­ger wer­den, davon haben wir doch deut­li­che Anzeigen.

Nach inten­si­vem Stu­di­um des Ori­gi­nals muss ich sagen, dass „didak­ti­sche Reduk­ti­on“ oder gar „Platz­man­gel“ in die­sem Fall noch die harm­lo­ses­ten Erklä­run­gen dafür sein mögen, nicht dem gesam­ten Text abzu­dru­cken. Bös­wil­lig lie­ße sich fast ver­mu­ten dass dahin­ter eine Absicht steckt. War­um kommt mir die­ser Gedanke?

Beliebt ist die Auf­ga­be für SuS, zu erklä­ren, was der Unter­schied zwi­schen dem pri­va­ten und dem öffent­li­chen Gebrauch der Ver­nunft ist. Das bekommt eine beson­de­re Note, wenn man fest­stellt, dass das Kant im Ori­gi­nal selbst an meh­re­ren Bei­spie­len macht, z.B. hier:

So wür­de es sehr ver­derb­lich sein, wenn ein Offi­zier, dem von sei­nen Obe­ren etwas anbe­foh­len wird, im Diens­te über die Zwek­mä­ßig­keit oder Nütz­lich­keit die­ses Befehls laut ver­nünf­teln woll­te; er muß gehor­chen. Es kann ihm aber bil­li­ger­ma­ßen nicht ver­wehrt wer­den, als Gelehr­ter, über die Feh­ler im Krie­ges­diens­te Anmer­kun­gen zu machen, und die­se sei­nem Publi­kum zur Beurt­hei­lung vorzulegen.

Oder hier:

Eben so ist ein Geist­li­cher ver­bun­den, sei­nen Kate­chis­mus­schü­lern und sei­ner Gemei­ne nach dem Sym­bol der Kir­che, der er dient, sei­nen Vor­trag zu thun; denn er ist auf die­se Bedin­gung ange­nom­men wor­den. Aber als Gelehr­ter hat er vol­le Frei­heit, ja sogar den Beruf dazu, alle sei­ne sorg­fäl­tig geprüf­ten und wohl­mei­nen­den Gedan­ken über das Feh­ler­haf­te in jenem Sym­bol, und Vor­schlä­ge wegen bes­se­rer Ein­rich­tung des Reli­gi­ons- und Kir­chen­we­sens, dem Publi­kum mitzutheilen.

Ob es wohl auch im Geis­te so man­ches Kir­chen­obe­ren heu­te ist, was Kant hier tat­säch­lich ver­langt? Wie ergeht es eigent­lich Pries­tern heu­te, die sich „als Gelehr­te“ in Schrift­form gegen das Zöli­bat stel­len oder gegen die Abend­mahls­re­ge­lung (ein katho­li­scher Geistkli­cher muss einem Pro­tes­tan­ten das Abend­mahl ver­wei­gern, wenn die­ser nicht an die Wand­lung glaubt)?

Zurück zur Pro­ble­ma­tik der Auf­ga­ben­stel­lung: Wir schnei­den einen Text­ab­schnitt her­aus, der Ant­wort auf die Fra­ge gibt, die wir SuS zum Text stel­len. Hä? Wir schnei­den zudem einen Text­ab­schnitt her­aus, der wie kein ande­rer kla­re Bezü­ge zur heu­ti­gen Lebens­welt der SuS ermög­licht, der ange­sichts der aktu­ell lau­fen­den Sys­tem­dis­kus­sio­nen aktu­el­le Fra­gen auf­wirft, z.B. nach der Legi­ti­mi­tät des beamti­schen Schulsystems.

Außer­dem klingt es doch aus heu­ti­ger Sicht etwas ver­wun­der­lich, wenn „der Auf­klä­rer Kant“ auf ein­mal so etwas von sich gibt:

In die­sem Betracht ist die­ses Zeit­al­ter das Zeit­al­ter der Auf­klä­rung, oder das Jahr­hun­dert Friederichs.

Ein Fürst, der es sei­ner nicht unwür­dig fin­det, zu sagen: daß er es für Pflicht hal­te, in Reli­gi­ons­din­gen den Men­schen nichts vor­zu­schrei­ben, son­dern ihnen dar­in vol­le Frei­heit zu las­sen, der also selbst den hoch­müt­hi­gen Namen der Tole­ranz von sich ablehnt: ist selbst auf­ge­klärt, und ver­dient von der dank­ba­ren Welt und Nach­welt als der­je­ni­ge geprie­sen zu wer­den, der zuerst das mensch­li­che Geschlecht der Unmün­dig­keit, wenigs­tens von Sei­ten der Regie­rung, ent­schlug, und Jedem frei ließ, sich in allem, was Gewis­sens­an­ge­le­gen­heit ist, sei­ner eige­nen Ver­nunft zu bedie­nen. Unter ihm dür­fen ver­eh­rungs­wür­di­ge Geist­li­che, unbe­scha­det ihrer Amts­pflicht, ihre vom ange­nom­me­nen Sym­bol hier oder da abwei­chen­den Urt­hei­le und Ein­sich­ten, in der Qua­li­tät der Gelehr­ten, frei und öffent­lich der Welt zur Prü­fung dar­le­gen; noch mehr aber jeder ande­re, der durch kei­ne Amts­pflicht ein­ge­schränkt ist.

An vie­len Stel­len in Kants Text ist zu lesen, dass die Amts­trä­ger im Staat eben funk­tio­nie­ren (=gehor­chen) müs­sen. Damit fes­tigt er natür­lich das beamti­sche Sys­tem und die damit ver­bun­de­ne Struk­tur – passt das zu dem Bild des ver­nunft­s­ge­lei­te­ten Pro­to­typ-Auf­klä­rers? Des­po­tis­mus als „ver­nünf­ti­ge Staats­form“? Lob­hu­de­lei auf Friedrich?

Kants Hal­tung hat aber wahr­schein­lich einen Grund, der aus dem Kon­text der his­to­ri­schen Ver­hält­nis­se zu sehen ist.  Hät­te Kant auch den Beam­ten in ihrem Amt den unein­ge­schränk­ten Gebrauch der Ver­nunft zuge­stan­den, hät­te es wohl mit ziem­li­cher Sicher­heit Ärger mit dem preu­ßi­schen Herr­scher gege­ben, des­sen „frei­heit­li­che Ein­stel­lung“ in Reli­gi­ons­din­gen wohl wie­der­um ratio­nal-staat­po­li­ti­schen und nicht pri­mär durch Tole­ranz gepräg­ten Über­le­gun­gen geschul­det sein dürf­te – aber ich bin kein Geschichtslehrer.

Fest steht für mich heu­te, dass wir durch die Kür­zung die­ses Tex­tes bzw. die Hin­nah­me sei­ner Kür­zung in die­ser Form, SuS genau das impli­zit ver­wei­gern, was dar­an zu ler­nen wich­tig ist. Das ist kei­ne sinn­vol­le didak­ti­sche Reduk­ti­on, das hal­te ich für drin­gend über­den­kens­wert. Ich habe durch mei­ne Beschäf­ti­gung mit die­sem Text dar­an viel Freu­de und Gedan­ken bekommen.

Mei­ne SuS soll­ten sich in einer Haus­auf­ga­be ein Urteil dar­über bil­den, ob die durch das Deutsch­buch vor­ge­nom­me­ne Kür­zung dem Text inhalt­lich gerecht wird: Sie sind selbst­stän­dig zu ähn­li­chen Ergeb­nis­sen gekom­men. Schön. Also waren sie durch Län­ge des didak­tisch unre­du­zier­ten Tex­tes inhalt­lich nicht überfordert.

In die­sem Sin­ne: Sape­re aude!

 

 

Althusmann und die Plagiatsjäger

Jetzt hat es doch tat­säch­lich unse­ren Kul­tus­mi­nis­ter Bernd Alt­hus­mann erwischt: Pla­gi­ats­jä­ger haben sei­ne Dok­tor­ar­beit ins Visier genom­men und u.a. Zitier­tech­ni­ken ent­deckt. die ich als Deutsch­leh­rer in einer Fach­ar­beit nie dul­den wür­de. Her­aus­ge­kom­men ist z.B. die­se 15seitige Ana­ly­se. Der Fall unter­schei­det sich natür­lich von der Cau­sa Gut­ten­berg oder Koch-Mehrin in vie­ler­lei Hin­sicht. Trotz­dem ist scheint Alt­hus­mann in der Öffent­lich­keit schwer beschä­digt, die Twit­ter­ge­mein­de hat ihren Kon­sens zur Bewer­tung sei­nes Ver­hal­tens gefun­den. Eini­ger­ma­ßen dif­fe­ren­ziert stellt es in mei­ne Augen  Tho­mas Ker­stan dar, bei dem ich aber nicht sicher bin, wie nahe er der nie­der­säch­si­schen Kul­tus­po­li­tik steht.

Es juckt mich, in die Twit­ter­kon­sens­har­mo­nie zur mora­li­schen Bewer­tung von Alt­hus­manns Vor­ge­hen ein­zu­stim­men. Ehr­lich. Mir macht die Affä­re mei­ne Arbeit nicht leich­ter und schon bei Gut­ten­berg fin­gen SuS bei der Fach­ar­beit an zu feil­schen – mit dem Hin­weis auf die pro­mi­nen­ten „Vor­bil­der“. Das ist sub­op­ti­mal. Doo­fe Situation.

Der eben­falls unter Beschuss gera­te­ne Jor­go Chat­zi­markakis hat letz­ten Sonn­tag bei Anne Will für mich zwei inter­es­san­te Fra­gen gestellt:

  1. War­um arbei­ten die Pla­gi­ats­jä­ger anonym?
  2. Wel­che rechts­staat­li­che Legi­ti­ma­ti­on besit­zen sie für ihre Arbeit?

Gera­de heu­te hat Mar­kus bei Twit­ter auf Abge­ord­ne­ten­watch Schles­wig-Hol­stein ver­linkt. Dahin­ter ste­hen Namen. Abge­ord­ne­ten­watch beschäf­tigt sich mit der aktu­el­len poli­ti­schen Arbeit von Men­schen und setzt sich kri­tisch sowie offen damit aus­ein­an­der. Damit muss man als Poli­ti­ker rech­nen und die Ver­ant­wort­li­chen wer­den von der Mei­nungs­frei­heit gedeckt. So soll es sein.

Mir sind die Moti­ve nicht klar (Hat wer von euch einen Link?), war­um man im Netz als Pla­gi­ats­jä­ger anonym agiert: Es wer­den doch Fak­ten und Erge­bis­se von har­ten Text­ana­ly­sen und ‑ver­glei­chen publi­ziert. Das ist eine immense Arbeit. Ohne Namen fehlt mir eine gewis­se Trans­pa­renz. Nicht abstrei­ten lässt sich, dass durch die Beschäf­ti­gung mit Dok­tor­ar­bei­ten eine Form der Macht ent­steht. Die­se Macht liegt für mich sehr dif­fus vor, sie ist prin­zi­pi­ell ideel­ler Natur. Poli­tik ist auch von ideel­len Macht­struk­tu­ren durch­zo­gen (Seil­schaf­ten, Lob­by­is­mus) – ist das so eine Art „Pay­back“ der sich macht­los Füh­len­den? Wol­len sie gera­de durch die Anony­mi­tät nicht den Ver­su­chun­gen der Macht erlie­gen? Geht es ihnen um die Stär­kung des Wis­sen­schafts­stand­ort Deutsch­lands, um die Stär­kung der Wis­sen­schaft an sich? Wol­len sie auf die chro­ni­sche Unter­fi­nan­zie­rung des uni­ver­si­tä­ren Sys­tems hin­wei­sen, das offen­bar grund­le­gen­den Prü­fungs­pflich­ten in die­sen Fäl­len nicht nach­kom­men konnte/wollte/…?

In unse­rem Staat haben wir im Grund­ge­setz eine Gewal­ten­tei­lung zwi­schen Judi­ka­ti­ve, Legis­la­ti­ve und Exe­ku­ti­ve ver­an­kert. Das funk­tio­niert wahr­schein­lich mal mehr und mal weni­ger gut. Die Pla­gi­ats­jä­ger über­neh­men natür­lich nicht irgend­ei­ne die­ser Funk­tio­nen, aber sie glei­chen eine Lücke aus: Der Ana­ly­se­pro­zess wür­de ohne sie wahr­schein­lich in den eigent­lich zustän­di­gen Gre­mi­en Gefahr lau­fen, intrans­pa­rent zu wer­den. Gleich­wohl scheint das Urteil in der Öffent­lich­keit durch ihr Wir­ken schnell fest­zu­ste­hen: schuldig.

Rechts­staat­lich fin­de ich das des­we­gen schwie­rig, weil das grund­sätz­li­che Prin­zip auch im Klei­nen anwend­bar ist: Mir passt z.B. Kol­le­gin x nicht – gemein­sam mit ande­ren Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen zei­ge ich öffent­lich und anonym Schwä­chen ihrer Staats­examens­ar­beit auf. Da wird unter uns hof­fent­lich Einig­keit herr­schen, dass das irgend­wie doof wäre. Außer­dem ist die­ser Fall  natür­lich über­haupt nicht ver­gleich­bar mit den aktu­el­len Dis­kus­sio­nen. Struk­tu­rell geschieht aber glei­ches: Ein Feh­ler in der Ver­gan­gen­heit wischt alles bis­her Geleis­te­te (wie auch immer das zu bewer­ten ist) hin­fort – anonym. Kein Gegenüber.

Ich habe kein Pro­blem mit der anony­men Auf­de­ckung von Pla­gia­ten. Ich weiß nicht so recht, wo und bei wem wir eine Gren­ze zie­hen soll­ten, wann genau aus ernst­haf­ter, trans­pa­renz­schaf­fen­der Arbeit geziel­te Aus­gren­zung und Mob­bing mit allen erdenk­li­chen Fol­gen wird. Von wel­chen Fak­to­ren hängt das ab? Wahr­schein­lich stark vom Macht­ge­fäl­le… Und ich weiß nicht so recht, ob das nur mein Pro­blem ist. Auf jeden Fall bin ich mit die­ser Fra­ge wohl nicht konsensschaffend.

Wasmanie

Aus­gangs­si­tua­ti­on:

Vor dem Haus liegt ein Sta­pel mit Tro­cken­est­rich­plat­ten. Es han­delt sich um 60 Stück mit je einem Gewicht von ca. 28kg mit einem Maß von 50x150cm. Die Auf­ga­be besteht dar­in, mit die­sen Plat­ten auf dem Dach­bo­den den Grund­auf­bau für einen Fuß­bo­den zu schaffen.

Grup­pe 1 – Leh­rer und Bildungsforscher

Die Grup­pe trifft sich zunächst zu einer aus­führ­li­chen Bespre­chung beim Sta­pel. Nach Kon­sul­ta­ti­on der voll­stän­di­gen Ver­le­ge­an­lei­tung wird ein ein­zel­nes Ele­ment zunächst genau inspi­ziert. Dabei stel­len sich fol­gen­de Sach­ver­hal­te her­aus, die in einem Ether­pad kol­la­bo­ra­tiv deskri­biert werden.

  1. Die Sty­ro­por­däm­mung neigt dazu abzu­bre­chen und muss mit äußers­ter Vor­sicht behan­delt wer­den. Kei­nes­fall darf die Plat­te auf die­ser schwa­chen Kan­te abge­setzt oder belas­tet werden.
  2. Die über­ste­hen­de Fer­macell­kan­te auf der ande­ren Sei­te neigt ins­be­son­de­re an der Ecke dazu, leicht abzu­bre­chen. Fol­ge­rich­tig zei­gen sich auch bereits an eini­gen Plat­ten ers­te Schä­den bei Anlie­fe­rung. Die­se snd zunächst ein­mal beim Lie­fe­ran­ten zu reklamieren.
  3. Das Gewicht einer Plat­te ist so groß, dass ein bei fal­scher Tra­ge­tech­nik poten­ti­ell zu Rücken­schä­den kom­men kann. Dem­nach müs­sen Richt­li­ni­en und Leit­sät­ze für den Trans­port der Plat­ten ins Dach­ge­schoss erar­bei­tet werden.
  4. Der Gips ist nur durch Fasern gebun­den. Daher muss eine ent­spre­chen­de Klei­dung bei der Ver­ar­bei­tung getra­gen wer­den, bei der Ver­schmut­zun­gen zu ver­nach­läs­sig­bar sind.
  5. Bei der Beruf­ge­nos­sen­schaft Bau muss ein Gut­ach­ten ein­ge­holt wer­den, der Trans­port über die enge Boden­trep­pe über­haupt recht­lich mög­lich ist.
  6. Es wird fest­ge­hal­ten, dass der Trans­port von Boden­est­rich­ele­men­ten völ­lig neue Kom­pe­ten­zen und einen völ­lig neu­es Selbst­ver­ständ­nis aller betei­lig­ten Berufs­grup­pen erfordert.

Die Grup­pe beschließt ange­sicht des noch offe­nen Fra­gen wei­te­re Dis­kus­si­on­run­den und Tref­fen. Auf­ga­ben wer­den in der Grup­pe pari­tä­tisch ver­teilt. Wei­ter­hin gilt es, eine Per­spek­ti­ve für die Zukunft zu for­mu­lie­ren: Auch beim Ver­le­gen der Plat­ten blei­ben trotz der Anlei­tung immer noch Fra­gen offen.

Grup­pe 2 – Handwerker

Die Hand­wer­ker tra­gen zunächst ein­mal kol­la­bo­ra­tiv alle Plat­ten auf den Dach­bo­den. Dabei geht teil­wei­se die Sty­po­r­däm­mung flö­ten und eini­ge Kan­ten bre­chen ab. Durch den beim Ver­le­gen not­wen­di­gen Ver­satz kön­nen sol­che Plat­ten trotz­dem ver­wen­det wer­den. Außer­dem hat der Lie­fe­rant sowie­so eini­ge Plat­ten mehr ange­lie­fert als ursprüng­lich bestellt waren – das geüb­te Auge der Hand­wer­ker hat das bereits unten vor dem Haus erfasst. Beim Ver­le­gen geht eini­ges schief, aber nach zwei, drei Bah­nen ist das Team ein­ge­spielt. Die Ver­le­ge­an­lei­tung wur­de nur kurz kon­sul­tiert, um die Dosie­rung des Kle­bers nach­zu­schla­gen – die muss aber ohne­hin je nach Ver­le­ge­ort etwas vari­iert werden.

Ergeb­nis nach einem Tag Arbeit:

Die Plat­ten von Grup­pe 1 lie­ge immer noch vor dem Haus und wer­den immer Nacht durch einen kräf­ti­gen Schlag­re­gen für die wei­te­re Ver­wen­dung unbrauch­bar, sodass aus der Grup­pe auch nie­mand mehr Lust hat, die Sache zu einem Ende zu brin­gen. Die Grup­pe hat das Gefühl, wert­vol­le Arbeit geleis­tet zu haben, aber letzt­lich an wid­ri­gen Umstän­den geschei­tert zu sein. Der Haus­herr tobt derweil.

Die Plat­ten von Grup­pe 2 sind noch am sel­ben Abend ver­legt – es gibt natür­lich eini­ge blaue Fle­cken und etwas Dreck im Haus. Dem einen oder ande­ren tut auch der Rücken etwas weh. Die Grup­pe hat das Gefühl, wert­vol­le Arbeit geleis­tet zu haben und erfreut sich bei der Bege­hung des Dach­bo­dens an einem Fei­er­abend­bier. Haus­flur und Trep­pe lie­gen voll von Sty­ro­por­ku­geln und zer­tre­te­nen Plat­ten­res­ten. Der Haus­herr fährt zur Tan­ke, um Nach­schub zu holen und putzt am nächs­ten Mor­gen froh die Wohnung.

Was­ma­nie

Wie viel Aktio­nen im Netz beschäf­ti­gen sich mit der Fra­ge, was man denn tun soll. Über die­ses „Was“ gibt es ver­netz­ten Aus­tausch an allen Orten und Kan­ten. Das ist schön und das ist wert­voll. Aber dadurch allein kommt kei­ne Plat­te auf den Dach­bo­den. Seit Jah­ren höre ich die immer glei­chen Posi­tio­nen, neh­me das ver­hoh­le­ne War­ten dar­auf wahr, dass end­lich jemand ein­mal die Plat­ten hochträgt.

  • Darf man das?
  • Gibt es nicht auch Alternativen?
  • Ist das schon zu Ende gedacht?
  • Ist das jetzt so auch richtig?

Alles ohne Zwei­fel wich­ti­ge Fra­gen. Mein „spe­zi­el­ler Freund“ Gün­ther Dueck hat sinn­ge­mäß etwas Wah­res gesagt:

Die, die medi­en­tech­nisch vor­weg­lau­fen, haben nicht die Auf­ga­be, immer wei­ter davon­zu­ei­len, son­dern sich umzu­schau­en zu den ande­ren, sie mitzunehmen.

Sascha Lobo hält der Web2.0‑Gemeinde auf der re:publica11 sinn­ge­mäß vor, in ihrem selbst­re­fle­xi­ven Meta­ge­sei­er zu ersti­cken, sich wohl zu füh­len in einem Meer gegen­sei­ti­ger Selbst­be­stä­ti­gung und er wird dafür beklatscht.

Für mich kom­men mehr und mehr Zwei­fel dar­an auf, wie lan­ge mich per­sön­lich mein was­ma­ti­sches Meta­ge­sei­er noch tra­gen wird. Ich bekom­me mit den Jah­ren mehr und mehr Fei­er­abend­bier­durst. Dem­entspre­chend wird sich bei mir in nächs­ter Zeit mein Instru­men­ta­ri­um neu justieren.

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