Wir wundern uns …

… war­um Kul­tus­mi­nis­te­ri­en ande­rer Bun­des­län­der unter allen Umstän­den ver­hin­dern wol­len, dass ande­re Regeln für sie vor Ort inter­pre­tie­ren oder gar auf Basis einer eige­nen Ein­schät­zung der Lage vor Ort umset­zen. Das sieht man gera­de sehr hübsch am Fall Dort­mund.

Ich glau­be, dass es dabei im Kern gar nicht um den kon­kre­ten Ein­zel­fall geht. Wenn „Auf­stän­de“ an Schu­len Schu­le machen, müs­sen die Minis­te­ri­en irgend­wann ihre Kar­ten in Form von z.B. Dis­zi­plar­maß­nah­men gegen „wider­spens­ti­ge“ Beam­te auf den Tisch legen, die Ihnen eine Durch­set­zung ihre Anord­nun­gen ermöglichen.

Was käme da in Fra­ge? Sus­pen­die­rung von Lehr­kräf­ten oder Schuleiter:innen? Kür­zung von Bezü­gen? Dis­zi­pli­na­ri­sche Gesprä­che in einer Zeit, in denen jede ein­zel­ne Schul­be­hör­de wahr­schein­lich völ­lig über­las­tet ist? In der Pan­de­mie? Im Lehrer:innenmangel?

Wür­den die­se Maß­nah­men über­haupt einer juris­ti­schen Über­prü­fung stand­hal­ten, wenn – nur ein hypo­the­ti­scher Fall – z.B. die Hygie­ne­maß­nah­men an Schu­len nicht dem Stan­dard ent­sprä­chen, der nach über einem Jahr rea­lis­tisch auch im Rah­men der Für­sor­ge­pflicht des Dienst­herrn erwart­bar gewe­sen wäre?

Ver­fas­sungs­treue und damit die unbe­ding­te Pflicht, die Gesund­heit von Schüler:innen und Kolleg:innen zu schüt­zen nennt der Amts­eid der Beam­ten noch vor der Gehor­sams­pflicht. Dar­aus dürf­ten sich hüb­sche juris­ti­sche Unwäg­bar­kei­ten ergeben.

Sobald Unge­hor­sam Schu­le macht, sobald Lehr­kräf­te sehen wür­den, dass es im Schul­sys­tem im dis­zi­pli­na­ri­schen Bereich ein immenses Voll­zugs­de­fi­zit gibt, sobald sie damit „durch­kom­men“, besteht die rea­le Gefahr, dass das Sys­tem ins­ge­samt mit all sei­nen stil­len Ver­trä­gen schlicht kom­plett kol­la­biert. Das dar­aus „Gelern­te“ lässt sich ja auch auf ande­re The­men­be­rei­che übertragen.

Das wäre kurz­fris­tig fatal für Schüler:innen, die sich jetzt im Sys­tem befin­den. Das muss man bei aller viel­leicht still emp­fun­de­nen „Das wäre doch mal fällig!“-Stimmung lei­der auch sehen.

Des­we­gen ist es logisch (logisch ist hier beschrei­bend, nicht wer­tend gemeint), dass sich Kul­tus­mi­nis­te­ri­en ande­rer Bun­des­län­der über Bun­des­ver­ein­ba­run­gen gele­gent­lich hin­weg­set­zen und in ört­li­che Behör­den­ent­schei­dun­gen teil­wei­se hineinreden.

Ich sehe dar­in ein immenses Risi­ko: Es ist „All in“ bei einem durch­aus aus­bau­ba­ren Blatt. Geht das schief, war es das. Wenn das Voll­zugs­de­fi­zit im Sys­tem erkannt und ver­stan­den wird, bricht der Damm.

Ich habe den Ein­druck, dass das nie­der­säch­si­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um bei aller Kri­tik, die auch dort ankom­men wird, genau so nicht vor­geht. Die Ent­schei­dun­gen über Schul­schlie­ßun­gen über­lässt man ent­spre­chend den getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen schon län­ge­re Zeit kom­plett den jewei­li­gen Landkreisen.

Tja. In Land­kreis Clop­pen­burg (Inzi­denz ges­tern > 220) lässt sich zur­zeit dar­über lei­der auch nicht so viel diskutieren …