Mythen zum Digitalpakt

Es fällt mir sehr schwer ange­sichts der Bericht­erstat­tung zum Digi­tal­pakt ruhig zu blei­ben. Sel­ten lese ich so viel Unsinn wie zu die­sem The­ma – ich fin­de sogar, dass vie­les ver­ant­wor­tungs­los dar­ge­stellt wird und para­do­xer­wei­se nützt genau die­se Dar­stel­lung ins­be­son­de­re den gro­ßen glo­ba­len Digi­tal­un­ter­neh­men, die man ja eigent­lich aus den Schu­len her­aus hal­ten möch­te. Ein­fa­ches Lesen der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung zum Digi­tal­pakt oder z.B. der nie­der­säch­si­schen För­der­richt­li­nie wür­de da schon hel­fen, aber das wäre wohl viel zu viel an Erwar­tung zur Recherchekompetenz.

Dem Wesen nach gel­ten mei­ne Aus­sa­gen für wahr­schein­lich alle För­der­richt­li­ni­en der Län­der, weil sich die­se alle an der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung ori­en­tie­ren müs­sen.

Mythos 1: „Es muss alles ganz schnell gehen“

Das ist zumin­dest in Nie­der­sach­sen nicht so. In der För­der­richt­li­nie steht:

För­der­an­trä­ge sind mit den erfor­der­li­chen Anga­ben spä­tes­tens bis zum 16.05.2023 bei der
Bewil­li­gungs­be­hör­de zu stel­len […]“ (Satz 7.4)

Zusätz­lich gibt es in Nie­der­sach­sen kein Wind­hund­prin­zip. Die För­der­sum­men sind für jeden Trä­ger errech­net und ste­hen ihm fest zu.

Mythos 2: „Jetzt kön­nen wir iPads kaufen“

Dem Kauf von End­ge­rä­ten sind schon in der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung kla­re Gren­zen gesetzt. In Nie­der­sach­sen wird das noch­mal konkretisiert:

[För­der­fä­hig sind] [m]obile End­ge­rä­te (Tablets, Lap­tops und Note­books) inkl. Lade- und Auf­be­wah­rungs­zu­be­hör, wenn
a) die Schu­le über die not­wen­di­ge Infra­struk­tur nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 verfügt,
b) spe­zi­fi­sche fach­li­che oder päd­ago­gi­sche Anfor­de­run­gen den Ein­satz sol­cher Geräte
erfor­dern und dies in einem päd­ago­gisch-tech­ni­schen Anfor­de­rungs­pro­fil (4.3) der Schu­le dar­ge­stellt ist, der Antrag­stel­ler bestä­tigt, dass wei­te­re Inves­ti­tio­nen nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 nicht erfor­der­lich sind, und
c) die Gesamt­kos­ten für mobi­le End­ge­rä­te von 25.000 Euro je ein­zel­ne Schu­le nicht
über­schrit­ten wer­den.“ ( Satz 2.6 )

Für die­se Sum­me bekommt man maxi­mal 1–2 Klas­sen­sät­ze, um z.B. Lehr­kräf­te mit die­sen Gerä­ten zu schu­len – was ich auch für sinn­voll hal­te. Ruft eine Schu­le die­ses Geld ab, ver­wirkt der Trä­ger auto­ma­tisch die För­der­fä­hig­keit für ALLES ande­re, was för­der­fä­hig ist – schau­en wir in den nächs­ten Mythos:

Mythos 3: „Die gan­ze Koh­le geht nur in Hardware!“

Jein. Kri­tisch ist für mich hier nur Satz 2.4 (rot), merk­wür­dig der hin­te­re Teil­satz 2.1 (grün)

Geför­dert werden
2.1 Maß­nah­men zum Auf­bau und zur Ver­bes­se­rung der digi­ta­len Ver­net­zung in Schul­ge­bäu­den und auf dem Schul­ge­län­de; Ser­ver­lö­sun­gen jedoch nur, sofern zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung von kei­nem Anbie­ter ein Anschluss der betref­fen­den Schu­le an das Glas­fa­ser­netz inner­halb von min­des­tens 12 Mona­ten garan­tiert wer­den kann,
2.2 die Ein­rich­tung von schu­li­schem WLAN mit den in Anla­ge 1 defi­nier­ten tech­ni­schen Mindeststandards,
2.3 Auf­bau und Wei­ter­ent­wick­lung digi­ta­ler Lehr-/Lern-Infra­struk­tu­ren (z. B. Lern­platt­for­men, päd­ago­gi­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Arbeits­platt­for­men, Por­ta­le, Cloud-Ange­bo­te), soweit sie im Ver­gleich zu bestehen­den oder im Auf­bau befind­li­chen Ange­bo­ten päd­ago­gi­sche oder funk­tio­na­le Vor­tei­le bieten,
2.4 Anzei­ge- und Inter­ak­ti­ons­ge­rä­te (z. B. inter­ak­ti­ve Tafeln, Dis­plays nebst zuge­hö­ri­ger Steue­rungs­ge­rä­te) zum päd­ago­gi­schen Betrieb in der Schule,
2.5 digi­ta­le Arbeits­ge­rä­te, ins­be­son­de­re für die tech­nisch-natur­wis­sen­schaft­li­che Bil­dung oder die berufs­be­zo­ge­ne Aus­bil­dung,“ (Satz 2, För­der­richt­li­nie Niedersachsen)

Die gan­ze Koh­le geht in Infra­struk­tur. Wenn es ganz schlimm läuft, geht sie aus­schließ­lich in inter­ak­ti­ve Tafel­sys­te­me. Sie geht NICHT in Endgeräte.

Wer pro­fi­tiert von Infra­struk­tur­aus­ga­ben? Bera­tungs­agen­tu­ren für Aus­schrei­bungs­er­stel­lung Ele­kro­pla­nungs­bü­ros, Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­neh­men – das ist klas­si­sche loka­le Wirtschaftsförderung.

Wei­ter­hin pro­fi­tie­ren Anbie­ter von Schul­ser­ver­lö­sun­gen und Kol­la­bo­ra­ti­ons­um­ge­bun­gen – hof­fent­lich nicht Anbie­ter von leh­rer­zen­trier­ten Lehrplattformen.

Und: Es könn­ten tat­säch­lich Her­stel­ler inter­ak­ti­ver Tafel­lö­sun­gen pro­fi­tie­ren – dann gin­ge das Geld wirk­lich in Hardware.

Aber das Geld geht defi­ni­tiv nicht zu Goog­le, Micro­soft oder Apple. Oder ich über­le­se da etwas in der Förderrichtlinie.

Mythos 4: „Die Schu­len bekom­men Geld!“

Das ist falsch. Der Schul­trä­ger erhält einen För­der­topf. 30.000 Euro muss er als Sockel­be­trag zweck­ge­bun­den pro Schu­le mit min­des­tens 60 SuS (in Nie­der­sach­sen) ein­set­zen, wenn er Mit­tel bean­tragt. Der Rest ist theo­re­tisch frei zwi­schen den Schu­len eines Trä­gers ver­schieb­bar. An die Mit­tel­frei­ga­be ist in Nie­der­sach­sen ein zwei­stu­fi­ges – aber beherrsch­ba­res – Antrags­ver­fah­ren gebun­den, bei dem die Schu­le dar­le­gen muss, wie sie die Mit­tel päd­ago­gisch ein­zu­set­zen gedenkt. Genügt die­ses Kon­zept nicht bestimm­ten Kri­te­ri­en, droht dem Trä­ger im schlimms­ten Fall die Mit­tel­rück­for­de­rung – und der Schu­le dann äußerst schlech­te Presse.

Mythos 5: „Durch den Digi­tal­pakt bekom­men alle Schu­len Glasfaser!“

Das ist falsch. Die Erschlie­ßung der Schu­len durch Glas­fa­ser ist nicht durch den Digi­tal­pakt för­der­fä­hig. Das liegt dar­an, dass es dazu ein geson­der­tes För­der­pro­gramm des BMWI gibt und man eine Dop­pel­för­de­rung immer juris­tisch aus­schlie­ßen muss.

 

Fazit

Der Digi­tal­pakt hat vie­le Bau­feh­ler u.a.:

  • Der Trä­ger wird mit dem The­ma Sup­port allein gelassen
  • eine Ein­mal­för­de­rung ist nicht ausreichend
  • Wie soll ein päd­ago­gi­sches Kon­zept für Infra­struk­tur (LAN/WLAN) aus­se­hen? Braucht man das überhaupt?
  • usw.

Natür­lich berei­tet Infra­struk­tur den Weg zur Nut­zung der tol­len Ange­bo­te der Big5-Unter­neh­men. Er schafft die Vor­aus­set­zung zum Ein­satz mobi­ler Gerä­te. Aber wir als Gesell­schaft haben in der Hand, WIE wir die­se Struk­tu­ren nut­zen. Und die Schu­len haben etwas Zeit, das zu reflek­tie­ren und dabei bera­ten zu wer­den – denn Infra­struk­tur ist die kom­ple­xes­te Auf­ga­be unter allen förderfähigen.

Die Ver­brei­ter die­ser Mythen kom­men aus den unter­schied­lichs­ten Lagern – „Qua­li­täts­me­di­en“ sind eben­so wie der Bou­le­vard betrof­fen, so dass ich die Unter­stel­lung wage, dass man sich oft nicht hin­rei­chend oder nur sehr ober­fläch­lich mit dem The­ma beschäf­tigt hat.

Es ist bei Kri­tik dann schnell „en vogue“ sich nicht mit die­sen „undurch­schau­ba­ren digi­ta­len Teu­fels­zeug“ beschäf­tigt zu haben. Die Hal­tung ist für mich ursäch­lich für unse­re schwie­ri­ge gesell­schaft­li­che Lage in Bezug auf Digi­ta­li­en. Aber was weiß ich schon.

 

Der Mond

Der Mond ist mytho­lo­gisch weiblich:

  • er ist in Bezug auf die Son­ne weib­lich emp­fan­gend, er strahlt ihr Licht zurück (span­nend anti­fe­mi­nis­tisch, mytho­lo­gisch jedoch lei­der so)
  • er steht in bio­lo­gi­scher Ver­bin­dung zum weib­li­chen Zyklus

Des­we­gen hat man ihm schon immer – gera­de als Mann – Bal­la­den und Gedich­te gewid­met. Irgend­wann möch­te ich ein­mal die­sen bei­den Tex­te mit­ein­an­der mit Schülern ver­glei­chen. Das wird bestimmt spannend:

An den Mond

Schwes­ter von dem ers­ten Licht,
Bild der Zärt­lich­keit in Trauer!
Nebel schwimmt mit Silberschauer
Um dein rei­zen­des Gesicht;
Dei­nes lei­sen Fußes Lauf
Weckt aus tag­ver­schloß­nen Höhlen
Trau­rig abge­schied­ne Seelen,
Mich und näch­t’­ge Vögel auf.

For­schend über­sieht dein Blick
Eine groß­ge­meß­ne Weite.
Hebe mich an dei­ne Seite!
Gib der Schwär­me­rei dies Glück;
Und in wol­lus­tvol­ler Ruh
Säh der weit­ver­schlag­ne Ritter
Durch das glä­ser­ne Gegitter
Sei­nes Mäd­chens Näch­ten zu.

Dämm­rung, wo die Wol­lust thront,
Schwimmt um ihre run­den Glieder.
Trun­ken sinkt mein Blick hernieder.
Was ver­hüllt man wohl dem Mond?
Doch was das für Wün­sche sind!
Voll Begier­de zu genießen,
So da dro­ben hän­gen müssen;
Ei, da schiel­test du dich blind.

(Johann Wolf­gang Goe­the, 1770)

Das nen­ne ich einen jun­gen Goe­the – nicht den Wert­her (klei­ner Seitenhieb).

Voll­mond

Du bist voll, ich bin es auch
Begoß den Kum­mer tief unten in mei­nem Bauch
Der Tag ist gemein, nur die Nacht ist lieb
Schleich um ein und ande­re Haus, gera­de wie der letz­te Dieb
Ver­such schon lan­ge, mir ihr Herz zu klauen

Sie ist stur, ich bin es auch
Red ihr ein, dass sie mich unend­lich braucht
Lass nicht locker, sei mein Kumpan,
Wir zwei bei­den gra­ben sie von allen Sei­ten an
Steh mir bei, weil nur du es kannst

Komm und mach sie süch­tig, setz sie auf mich an
Lass mich durch ihren Schlaf wan­deln, wenn sie sich nicht weh­ren kann
Wenn du das für mich tust, ist abgemacht:
Dann wer­de ich zum Wer­wolf und heul dich an um Mitternacht

Voll­mond, setz mich ins rech­te Licht
Voll­mond, du weißt, sie will nicht
Leucht ihr ins Gewis­sen, mach mir ’nen Heiligenschein
Voll­mond, ich bin so allein

Du bist blass, ich bin es auch
Wenn bald nichts pas­siert, steh ich völ­lig auf dem Schlauch
Du ziehst so edel über­le­gen dei­ne Bahn
Bin so tod­trau­rig, rührt dich das denn über­haupt nicht an?
Tu was, Pla­net, mor­gen ist es zu spät

Mein letz­ter Hoff­nungs­schim­mer, schau mir ins Gesicht
Du musst es für mich ein­fä­deln, weil es sonst das Ende ist
Ertrink in mei­nen Trä­nen – und Trä­nen lügen nicht
Du kannst mich so nicht hän­gen lassen
Hilf mir, lass mich nicht im Stich

Voll­mond…

Komm und mach sie süch­tig, setz sie auf mich an
Lass mich durch ihren Schlaf wan­deln, wenn sie sich nicht weh­ren kann
Wenn du das für mich tust, ist abgemacht:
Dann wer­de ich zum Wer­wolf und heul dich an um Mitternacht

Voll­mond…

(Her­bert Grö­ne­mey­er, „Ö“, 1988

Das ist einer der frü­he­ren Grö­ne­mey­er, über den man ja sagen kann, was man will – Erfolg hat er. Ich fin­de, dass es gro­ße Unter­schie­de und gro­ße Par­al­leln in bei­den Tex­ten gibt. Super zum Ver­glei­chen also… Viel­leicht ein wenig modern – naja 1988…

Vom Mythos des Ankommens

Am ver­gan­ge­nen Sonn­tag habe ich wäh­rend einer lang­wei­li­gen Auto­bahn­fahrt ein Inter­view mit dem Schau­spie­ler Meh­met Kur­tu­luÅŸ zu sei­nem Debüt als neu­er Tat­ort­kom­mis­sar in Ham­burg gehört. Sei­ne Stim­me war mir aus einem mei­ner Lieb­lings­fil­me „Im Juli“ – dort spiel­te er die Figur „Isa“ – nicht mehr ganz geläu­fig, stand in ihrer Sanft­heit gar im Wider­spruch zu dem Bild, was ich bis­her von die­sem Schau­spie­ler hat­te, aber eine Idee, einen Gedan­ken, den er in die­sem Rah­men äußer­te, beschäf­tigt mich doch ein wenig mehr:

Er sprach davon, dass jeder Mensch sei­nen eige­nen Mythos besitzt, qua­si die auf zwei bis drei Wor­te redu­zier­te Essenz sei­nes Daseins. Sei­ner Ansicht nach ist Kea­nu Ree­ves etwa der „Lucky Guy“ (der glücks­be­seel­te Jun­ge), der  allen noch so gro­ßen Gefah­ren ent­kommt und stets die Frau mit der berühm­ten us-ame­ri­ka­ni­schen Hand­voll mit nach Hau­se nimmt (der letz­te Neben­satz kommt dabei aller­dings von mir). Die­ser per­sön­li­che Mythos bestim­me das Leben und Wir­ken von uns allen.

Ich habe auf die­ser Rück­fahrt noch etwas gehört, was sich mit die­sem Gedan­ken ver­bin­den lässt. Wei­ter­le­sen