Dieses Blog war noch nie besonders politisch … (Laschet)

… aber das, was gera­de im Kon­text der unbe­schreib­li­chen Flut­ka­ta­stro­phe an Ver­hal­ten von einem Bun­des­kanz­ler­kan­di­da­ten zu sehen war, hat für mich dann doch grund­sätz­li­che Bedeutung.

Bun­des­prä­si­dent Stein­mey­er hält eine Rede im Kri­sen­ge­biet – auch dar­über kann man eigent­lich schon­mal reden. Anna­le­na Baer­bock wur­de vor­ge­wor­fen, nicht ins Kri­sen­ge­biet gefah­ren zu sein. Mei­ne Bekann­ten zum THW-Zug aus Clop­pen­burg haben zu bei­den Ansät­zen so ihre Mei­nung, spre­chen z.B. von „Zusatz­be­las­tung“ von Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen im Kon­text von Pres­se­ter­mi­nen vor Ort.

Im Hin­ter­grund ist Armin Laschet zu sehen, wie er – von wahr­schein­lich Par­tei­kol­le­gen – ange­spro­chen wird und mit ihnen herz­haft lacht. Im Vor­der­grund wird von Herrn Stein­mey­er gleich­zei­tig betrof­fen gesprochen.

Deutsch­land erlebt eine Kri­se von inter­na­tio­na­lem Aus­maß – wenn­gleich rela­tiv klein im Ver­gleich zu ande­ren Kata­stro­phen in der Welt. Laschet wird ggf. Kanz­ler wer­den. Stel­len wir uns ein­mal vor, er besucht ein Kri­sen­ge­biet in einem ande­ren Land und ver­hält sich in die­ser Art und Wei­se. Sei­ne Reak­ti­on auf Kri­tik an sei­nem Ver­hal­ten auf Twit­ter sah so aus:

Er bedau­ert den Ein­druck, der ent­stan­den ist. Bis zu die­sem Punkt hät­te ich es irgend­wie erklä­ren kön­nen, war­um man als Über­sprungs­hand­lung in einer sol­chen Situa­ti­on lacht – mei­nen Kin­dern hät­te ich das nicht durch­ge­hen las­sen. Pas­sen­der­wei­se hat Twit­ter gleich eine ana­lo­ge Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gie her­aus­ge­sucht.Bei­de ent­schul­di­gen sich nicht für ihr Ver­hal­ten, son­dern für den Ein­druck, die ihr Ver­hal­ten in der Öffent­lich­keit womög­lich hin­ter­las­sen hat. Es geht über­haupt nicht um die Betrof­fe­nen oder die Situa­ti­on: Es geht allein dar­um, mög­li­chen Scha­den von der eige­nen Per­son oder Insti­tu­ti­on abzu­wen­den. Das ist natür­lich poli­ti­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on, die von Berater:innen erson­nen wur­de, die nicht im Dienst der Öffent­lich­keit ste­hen. Zudem flammt jetzt noch in der Pres­se auf: „Stein­mey­er hat ja auch gelacht!“ – wenn dem so ist, ist das natür­lich auch nicht Ord­nung, aber zur Ver­tei­di­gung Laschets jetzt nicht so optimal.

Was hätte ich gerne von Herrn Laschet in dieser Situation gesehen?

Herr Laschet wird humor­voll von Parteikolleg:innen ange­spro­chen. Ich hät­te jetzt ger­ne einen schar­fen Blick und beschwich­ti­gen­de Hän­de mit ein­deu­ti­ger Ges­te gese­hen. So gehört sich das für einen Men­schen, der einen Lei­tungs­an­spruch in Deutsch­land erhebt. Das ist mein Maß­stab. Viel­leicht ist der über­höht. Viel­leicht unter­schät­ze ich den Druck, unter dem Herr Laschet per­sön­lich steht.

Er hat es maxi­mal ver­fehlt. Mir ist nicht so klar, ob ihm sel­ber die­ses Licht auf­ge­gan­gen ist, oder ob er mit sei­nem State­ment ledig­lich auf die öffent­li­che Kri­tik reagiert.

Was er aus mei­ner Sicht hät­te sagen müs­sen, ist sowas hier:

Mein Ver­hal­ten war ange­sichts der Situa­ti­on pie­tät­los gegen­über den Opfern, Hel­fern und Betrof­fe­nen in die­ser bei­spiel­lo­sen Flut­ka­ta­stro­phe. Im Wahl­kampf ste­he ich unter enor­men Druck, was zu mei­nem Feh­ler mit bei­getra­gen hat. Ich bit­te alle Betrof­fe­nen um Ver­zei­hung. Ich stel­le mich nun der aus mei­nen Fehl­ver­hal­ten resul­tie­ren­den öffent­li­chen Debat­te und über­neh­me dafür die Verantwortung.

Wenn ich Herrn Laschet maxi­mal nega­tiv den­ke, wer­den wir unter sei­ner mög­li­chen Kanz­ler­schaft als ers­te Maß­nah­me eine Regu­lie­rung der sozia­len Medi­en sehen – damit sol­che „Ein­drü­cke“ künf­tig schon im Keim erstickt wer­den kön­nen. Rezo, wo bist du? Mehr Vor­la­gen braucht es nicht für ein neu­es Video.

Baufehler des Digitalpakts

Domi­nik Schö­ne­berg hat schö­ne Arti­kel rund um die Pro­ble­ma­tik beim Digi­tal­pakt geschrie­ben. Durch Twit­ter und die Medi­en­land­schaft gehen gera­de Arti­kel, die vor­rech­nen, wie viel Geld die ein­zel­nen Bun­des­län­der bis­her aus dem Digi­tal­pakt abge­ru­fen haben. Da das alles nach lang­läu­fi­ger Mei­nung viel zu wenig ist, wird der Feh­ler im kom­pli­zier­ten Antrags­ver­fah­ren gese­hen und nach Ver­ein­fa­chung geru­fen, damit „Gel­der schnel­ler fließen“.

Ich möch­te ger­ne dafür argu­men­tie­ren, dass die­ser Ruf abso­lut schäd­lich für das The­ma Bil­dung ist. Ich bin frus­triert, weil sich nach mei­ner Mei­nung eine durch die Bank schlech­te Recher­che­qua­li­tät selbst von „Qua­li­täts­me­di­en“ hier fort­setzt. Ich gene­ra­li­sie­re hier, weil ich bis­her wirk­lich nichts aus mei­ner Sicht Brauch­ba­res oder Dif­fe­ren­zier­tes gele­sen habe.

Der Digi­tal­pakt hat Bau­feh­ler. Die­ser deckt sich struk­tu­rell mit dem für mich wahr­nehm­ba­ren aktu­el­len Jour­na­lis­mus zum The­ma Digi­tal­pakt: Man hat nicht sorg­fäl­tig auf die ande­re, gro­ße Sei­te des Digi­tal­pak­tes geschaut: Den Schulträger.

 

Bau­feh­ler 1: Kon­zept für Selbstverständlichkeiten

Der Digi­tal­pakt unter­schei­det in der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung nicht zwi­schen Infra­struk­tur und End­ge­rä­ten: Bei­des muss eine Schu­le in tech­nisch-päd­ago­gi­schen Ein­satz­kon­zep­ten“ oder ”Medi­en­bil­dungs­kon­zep­ten“ begrün­den. Aber wie begrün­de ich die Not­wen­dig­keit von Stra­ßen und Schie­nen, wenn ich mich zwi­schen Orten mit Ver­kehrs­mit­teln bewe­gen kön­nen will? Infra­struk­tur wird immer benö­tigt und ist in mei­nen Augen päd­ago­gik­neu­tral. Span­nend wird es eigent­lich erst bei der Aus­wahl von Prä­sen­ta­ti­ons­sys­te­men und End­ge­rä­ten – da sehe Schu­len in der Pflicht, sich Gedan­ken zum Ein­satz zu machen, damit sich die Geschich­te der bea­mer­ge­stütz­ten White­board­lö­sun­gen aus vor­an­ge­gan­ge­nen Kon­junk­tur­pa­ke­ten nicht wie­der­holt. Und man hät­te die Zeit, die der Auf­bau von Infra­struk­tur benö­tigt, gut dafür nut­zen kön­nen, um sich dar­um Gedan­ken zu machen. So sind die Schu­len schon vor­ab dazu gezwun­gen. Mei­ne Befürch­tung geht dahin, dass nun Kon­zep­te für den Leit­z­ord­ner ent­ste­hen, die ähn­lich wie Hygie­ne­plä­ne oder Metho­den­kon­zep­te in der Schu­le nicht gelebt wer­den kön­nen. Dazu bräuch­te es pro­zess­ori­en­tier­te Ansät­ze und ste­ti­ge ver­netz­te Wei­ter­ent­wick­lung – das Netz wird die nächs­ten Jah­re auch nicht ruhen.

Mei­ne Lösung: Ich stel­le Schu­len für die­sen Punkt Mus­ter­for­mu­lie­run­gen bereit. Aber nur für diesen.

 

Bau­feh­ler 2: Der Digi­tal­pakt als Einmalfeuerwerk

Der Digi­tal­pakt ver­steht sich als eine ein­ma­li­ge Anschub­fi­nan­zie­rung. Aber es besteht ein kon­ti­nu­ier­li­cher Bedarf an finan­zi­el­len und per­so­nel­len Res­sour­cen in den nächs­ten Jah­ren. Mit einem iso­lier­ten poli­ti­schen Zei­chen ist es nicht getan. Es braucht eine kon­zep­tio­nel­le Verstetigung.

Die Trä­ger sind natür­lich vor­sich­tig mit Inves­ti­tio­nen, weil sie Fol­ge­kos­ten fürch­ten und damit Recht haben.

Mei­ne Lösung: Ich bera­te zunächst(!) ganz strin­gent in Rich­tung digi­ta­le Infra­struk­tur. Die kos­tet im Betrieb wenig, in der Pla­nung viel. End­ge­rä­te sind vor­erst nett. Ohne Infra­struk­tur sind sie tota­ler Mist.

 

Bau­feh­ler 3: Die allein­ge­las­se­nen Träger
Mit der kon­kre­ten Umset­zung ste­hen die Trä­ger allei­ne da. Aus­schrei­bun­gen, Leis­tungs­ver­zeich­nis­se, die Gewähr­leis­tung von Sup­port u.v.m. sind hier die Her­aus­for­de­run­gen. Auf­grund tarif­li­cher Ver­ein­ba­run­gen sind Trä­ger gegen­über der frei­en Wirt­schaft bei der Gewin­nung kom­pe­ten­ter IT-Mit­ar­bei­ter im Nach­teil. Das Arbeits­um­feld Schu­le ist zudem nur für weni­ge ITler attrak­tiv – zu wenig struk­tu­riert gewach­se­ne IT-Land­schaf­ten, sehr anspruchs­vol­le Lehr­kräf­te und sehr indi­vi­du­el­le Anfor­de­run­gen gilt es zu kon­so­li­die­ren. Da sind erheb­li­che kom­mu­ni­ka­ti­ve Kon­se­quen­zen erfor­der­lich. Ent­spre­chend ange­spannt ist die Bewer­ber­la­ge und ent­spre­chend hoch die Fluktuation.

Mei­ne Lösung: Gibt es nicht. Hier müs­sen die Trä­ger fach­li­che Unter­stüt­zung erfah­ren. Nie­der­sach­sen hat Stan­dards für IT-Infra­struk­tur ver­öf­fent­licht. Den dort for­mu­lier­ten Anspruch habe ich mit zu ver­tre­ten. Die Vor­ga­ben nüt­zen aber nichts, da sie in indi­vi­du­el­le Leis­tungs­ver­zeich­nis­se und Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen über­führt wer­den müs­sen. Hier braucht es Erleich­te­run­gen. Im länd­li­chen Bereich ist es üblich, dass Mit­tel­ständ­ler vor Ort Schu­len betreu­en. Sobald die­se aber in Pla­nun­gen invol­viert sind, dür­fen sie sich nicht mehr an Aus­schrei­bun­gen betei­li­gen. Es gibt aber oft in der Flä­che nicht mehr Kom­pe­tenz als die­se Mit­tel­ständ­ler. Also muss ich Gemein­den raten, den lan­gen Weg über Pla­nungs­bü­ros zu gehen, obwohl man es im Klei­nen vor Ort bes­ser lösen könn­te. Das erzeugt immense Trans­ak­ti­ons­kos­ten und Ver­zö­ge­run­gen und Mit­tel­ab­fluss zum Planer.

 

Bau­feh­ler 4: Die (eigent­lich) unlös­ba­re Auf­ga­be der Lehrkräftequalifikation
Momen­tan ist so gut wie kei­ne Pha­se der Leh­rer­aus­bil­dung inhalt­lich oder metho­disch hin­rei­chend an eine Schu­le im Zeit­al­ter der Digi­ta­li­sie­rung ange­passt. Die Lehr­kräf­te, die die Aus­bil­dung mit hin­rei­chen­den Kom­pe­ten­zen ver­las­sen, haben die­se in gro­ßen Tei­len auto­di­dak­tisch erwor­ben. Gleich­zei­tig besteht die Not­wen­dig­keit für eine Qua­li­fi­ka­ti­on ja nicht nur für Leh­re­rin­nen und Leh­rer in Aus­bil­dung, son­dern für sämt­li­che Lehr­kräf­te im deut­schen Bil­dungs­sys­tem. Genau wie bei den IT-Sup­port­kräf­ten stellt sich hier schnell die Fra­ge, wer das in die­sem gewal­ti­gen Umfang momen­tan leis­ten soll. In eini­gen Bun­des­län­dern scheint man dem Mut der Ver­zweif­lung auf Blen­ded-Lear­nin­g­an­ge­bo­te im Inter­net zu set­zen. Mul­ti­pli­ka­to­ren ent­wi­ckeln Online­kur­se, in den dann im güns­tigs­ten Fall ein Rah­men für die Kom­pe­tenz­ent­wick­lung der Teil­neh­men­den gesetzt wird. Ver­schär­fend kommt hin­zu, dass Schu­le Men­schen lan­ge Zeit einen Schutz­raum gebo­ten hat: Sie kön­nen heu­te noch VHS-Kas­set­ten weit­ge­hend pro­blem­los in einer Schu­le abspie­len. Allein die Ankün­di­gung, dass auch die DVD auf Dau­er ver­schwin­den wird, kann an man­cher Schu­le vie­le Lehr­kräf­te immer noch erheb­lich irri­tie­ren. Auch das ändert sich, jedoch immer noch lang­sa­mer als der tech­no­lo­gi­sche Fort­schritt mit sei­ner engen Ver­flech­tung mit kul­tu­rel­len Ver­än­de­run­gen. Wir ste­hen wie­der ein­mal mehr vor einer bei­spiel­lo­sen Situation.

Mei­ne Lösung: Coro­na hat hier viel ver­än­dert und ermög­licht Din­ge, die ich bis­her nicht für mög­lich gehal­ten hät­te. Im Team mit der Medi­en­be­ra­tung, ein­ge­kauf­ten Fort­bil­dungs­an­ge­bo­ten und den Kom­pe­tenz­zen­tren haben wir in der Feri­en­zeit über 4000 Lehr­kräf­te erreicht. Die Initia­ti­ve geht hier in Nie­der­sach­sen wei­ter und wird in über 1000 staat­lich getra­ge­nen Ange­bo­ten mün­den. Schon in der kur­zen Coro­na­zeit hat sich enorm viel getan. 

 

Das Nadel­öhr im Digi­tal­pakt sind die Trä­ger, weil man sie nicht ange­mes­sen mit­ge­dacht hat. Wenn man jetzt von Grund­prin­zi­pi­en wie „Infra­struk­tur zuerst“ (und par­al­lel dazu Beglei­tung, Schu­lung und Gedan­ken zum Ler­nen mit und über Medi­en) abweicht, hilft man Trä­gern natür­lich auch: End­ge­rä­te aus­zu­schrei­ben ist pil­le­pal­le. Dann noch schön die Auf­la­gen für die Schu­len lockern, dass sie ohne gedank­li­che Vor­be­rei­tung Tablets in Men­gen beschaf­fen kön­nen (so hät­te es ja auch ger­ne der Phi­lo­lo­gen­ver­band) und wir sind wie­der im Jah­re 2009 bei den geschei­ter­ten kom­mu­na­len Kon­junk­tur­pa­ke­ten ange­langt. Das ist das vor­her­seh­ba­re Ergeb­nis von For­de­run­gen nach „Ver­ein­fa­chung des Antragsverfahren“.

Was Trä­gern und Bil­dung glei­cher­ma­ßen hel­fen wür­de sind Ände­run­gen bei Aus­schrei­bungs- und Ver­ga­be­ver­fah­ren – das dürf­te aber EU-Recht betref­fen. Was Trä­ger wei­ter­hin hel­fen wür­de, sind Qua­li­fie­rungs­an­ge­bo­te für Mitarbeiter:innen oder bes­ser: Ein Bus vol­ler tol­ler Leu­te, die vor dem Rat­haus aus­stei­gen und den Digi­tal­pakt rocken und gegen­fi­nan­ziert wer­den. Solan­ge die­se Bus­se nicht fah­ren, wird es eben lang­sam gehen. Aber bes­ser so als die zwei­te Wel­le inter­ak­ti­ver Tafel­sys­te­me oder (kli­schee­haf­te) Tablet­klas­sen, in denen (kli­schee­haft) PDF-Doku­men­te mit App­lepen­cils aus­ge­füllt werden.

 

Mythen zum Digitalpakt

Es fällt mir sehr schwer ange­sichts der Bericht­erstat­tung zum Digi­tal­pakt ruhig zu blei­ben. Sel­ten lese ich so viel Unsinn wie zu die­sem The­ma – ich fin­de sogar, dass vie­les ver­ant­wor­tungs­los dar­ge­stellt wird und para­do­xer­wei­se nützt genau die­se Dar­stel­lung ins­be­son­de­re den gro­ßen glo­ba­len Digi­tal­un­ter­neh­men, die man ja eigent­lich aus den Schu­len her­aus hal­ten möch­te. Ein­fa­ches Lesen der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung zum Digi­tal­pakt oder z.B. der nie­der­säch­si­schen För­der­richt­li­nie wür­de da schon hel­fen, aber das wäre wohl viel zu viel an Erwar­tung zur Recherchekompetenz.

Dem Wesen nach gel­ten mei­ne Aus­sa­gen für wahr­schein­lich alle För­der­richt­li­ni­en der Län­der, weil sich die­se alle an der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung ori­en­tie­ren müs­sen.

Mythos 1: „Es muss alles ganz schnell gehen“

Das ist zumin­dest in Nie­der­sach­sen nicht so. In der För­der­richt­li­nie steht:

För­der­an­trä­ge sind mit den erfor­der­li­chen Anga­ben spä­tes­tens bis zum 16.05.2023 bei der
Bewil­li­gungs­be­hör­de zu stel­len […]“ (Satz 7.4)

Zusätz­lich gibt es in Nie­der­sach­sen kein Wind­hund­prin­zip. Die För­der­sum­men sind für jeden Trä­ger errech­net und ste­hen ihm fest zu.

Mythos 2: „Jetzt kön­nen wir iPads kaufen“

Dem Kauf von End­ge­rä­ten sind schon in der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung kla­re Gren­zen gesetzt. In Nie­der­sach­sen wird das noch­mal konkretisiert:

[För­der­fä­hig sind] [m]obile End­ge­rä­te (Tablets, Lap­tops und Note­books) inkl. Lade- und Auf­be­wah­rungs­zu­be­hör, wenn
a) die Schu­le über die not­wen­di­ge Infra­struk­tur nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 verfügt,
b) spe­zi­fi­sche fach­li­che oder päd­ago­gi­sche Anfor­de­run­gen den Ein­satz sol­cher Geräte
erfor­dern und dies in einem päd­ago­gisch-tech­ni­schen Anfor­de­rungs­pro­fil (4.3) der Schu­le dar­ge­stellt ist, der Antrag­stel­ler bestä­tigt, dass wei­te­re Inves­ti­tio­nen nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 nicht erfor­der­lich sind, und
c) die Gesamt­kos­ten für mobi­le End­ge­rä­te von 25.000 Euro je ein­zel­ne Schu­le nicht
über­schrit­ten wer­den.“ ( Satz 2.6 )

Für die­se Sum­me bekommt man maxi­mal 1–2 Klas­sen­sät­ze, um z.B. Lehr­kräf­te mit die­sen Gerä­ten zu schu­len – was ich auch für sinn­voll hal­te. Ruft eine Schu­le die­ses Geld ab, ver­wirkt der Trä­ger auto­ma­tisch die För­der­fä­hig­keit für ALLES ande­re, was för­der­fä­hig ist – schau­en wir in den nächs­ten Mythos:

Mythos 3: „Die gan­ze Koh­le geht nur in Hardware!“

Jein. Kri­tisch ist für mich hier nur Satz 2.4 (rot), merk­wür­dig der hin­te­re Teil­satz 2.1 (grün)

Geför­dert werden
2.1 Maß­nah­men zum Auf­bau und zur Ver­bes­se­rung der digi­ta­len Ver­net­zung in Schul­ge­bäu­den und auf dem Schul­ge­län­de; Ser­ver­lö­sun­gen jedoch nur, sofern zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung von kei­nem Anbie­ter ein Anschluss der betref­fen­den Schu­le an das Glas­fa­ser­netz inner­halb von min­des­tens 12 Mona­ten garan­tiert wer­den kann,
2.2 die Ein­rich­tung von schu­li­schem WLAN mit den in Anla­ge 1 defi­nier­ten tech­ni­schen Mindeststandards,
2.3 Auf­bau und Wei­ter­ent­wick­lung digi­ta­ler Lehr-/Lern-Infra­struk­tu­ren (z. B. Lern­platt­for­men, päd­ago­gi­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Arbeits­platt­for­men, Por­ta­le, Cloud-Ange­bo­te), soweit sie im Ver­gleich zu bestehen­den oder im Auf­bau befind­li­chen Ange­bo­ten päd­ago­gi­sche oder funk­tio­na­le Vor­tei­le bieten,
2.4 Anzei­ge- und Inter­ak­ti­ons­ge­rä­te (z. B. inter­ak­ti­ve Tafeln, Dis­plays nebst zuge­hö­ri­ger Steue­rungs­ge­rä­te) zum päd­ago­gi­schen Betrieb in der Schule,
2.5 digi­ta­le Arbeits­ge­rä­te, ins­be­son­de­re für die tech­nisch-natur­wis­sen­schaft­li­che Bil­dung oder die berufs­be­zo­ge­ne Aus­bil­dung,“ (Satz 2, För­der­richt­li­nie Niedersachsen)

Die gan­ze Koh­le geht in Infra­struk­tur. Wenn es ganz schlimm läuft, geht sie aus­schließ­lich in inter­ak­ti­ve Tafel­sys­te­me. Sie geht NICHT in Endgeräte.

Wer pro­fi­tiert von Infra­struk­tur­aus­ga­ben? Bera­tungs­agen­tu­ren für Aus­schrei­bungs­er­stel­lung Ele­kro­pla­nungs­bü­ros, Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­neh­men – das ist klas­si­sche loka­le Wirtschaftsförderung.

Wei­ter­hin pro­fi­tie­ren Anbie­ter von Schul­ser­ver­lö­sun­gen und Kol­la­bo­ra­ti­ons­um­ge­bun­gen – hof­fent­lich nicht Anbie­ter von leh­rer­zen­trier­ten Lehrplattformen.

Und: Es könn­ten tat­säch­lich Her­stel­ler inter­ak­ti­ver Tafel­lö­sun­gen pro­fi­tie­ren – dann gin­ge das Geld wirk­lich in Hardware.

Aber das Geld geht defi­ni­tiv nicht zu Goog­le, Micro­soft oder Apple. Oder ich über­le­se da etwas in der Förderrichtlinie.

Mythos 4: „Die Schu­len bekom­men Geld!“

Das ist falsch. Der Schul­trä­ger erhält einen För­der­topf. 30.000 Euro muss er als Sockel­be­trag zweck­ge­bun­den pro Schu­le mit min­des­tens 60 SuS (in Nie­der­sach­sen) ein­set­zen, wenn er Mit­tel bean­tragt. Der Rest ist theo­re­tisch frei zwi­schen den Schu­len eines Trä­gers ver­schieb­bar. An die Mit­tel­frei­ga­be ist in Nie­der­sach­sen ein zwei­stu­fi­ges – aber beherrsch­ba­res – Antrags­ver­fah­ren gebun­den, bei dem die Schu­le dar­le­gen muss, wie sie die Mit­tel päd­ago­gisch ein­zu­set­zen gedenkt. Genügt die­ses Kon­zept nicht bestimm­ten Kri­te­ri­en, droht dem Trä­ger im schlimms­ten Fall die Mit­tel­rück­for­de­rung – und der Schu­le dann äußerst schlech­te Presse.

Mythos 5: „Durch den Digi­tal­pakt bekom­men alle Schu­len Glasfaser!“

Das ist falsch. Die Erschlie­ßung der Schu­len durch Glas­fa­ser ist nicht durch den Digi­tal­pakt för­der­fä­hig. Das liegt dar­an, dass es dazu ein geson­der­tes För­der­pro­gramm des BMWI gibt und man eine Dop­pel­för­de­rung immer juris­tisch aus­schlie­ßen muss.

 

Fazit

Der Digi­tal­pakt hat vie­le Bau­feh­ler u.a.:

  • Der Trä­ger wird mit dem The­ma Sup­port allein gelassen
  • eine Ein­mal­för­de­rung ist nicht ausreichend
  • Wie soll ein päd­ago­gi­sches Kon­zept für Infra­struk­tur (LAN/WLAN) aus­se­hen? Braucht man das überhaupt?
  • usw.

Natür­lich berei­tet Infra­struk­tur den Weg zur Nut­zung der tol­len Ange­bo­te der Big5-Unter­neh­men. Er schafft die Vor­aus­set­zung zum Ein­satz mobi­ler Gerä­te. Aber wir als Gesell­schaft haben in der Hand, WIE wir die­se Struk­tu­ren nut­zen. Und die Schu­len haben etwas Zeit, das zu reflek­tie­ren und dabei bera­ten zu wer­den – denn Infra­struk­tur ist die kom­ple­xes­te Auf­ga­be unter allen förderfähigen.

Die Ver­brei­ter die­ser Mythen kom­men aus den unter­schied­lichs­ten Lagern – „Qua­li­täts­me­di­en“ sind eben­so wie der Bou­le­vard betrof­fen, so dass ich die Unter­stel­lung wage, dass man sich oft nicht hin­rei­chend oder nur sehr ober­fläch­lich mit dem The­ma beschäf­tigt hat.

Es ist bei Kri­tik dann schnell „en vogue“ sich nicht mit die­sen „undurch­schau­ba­ren digi­ta­len Teu­fels­zeug“ beschäf­tigt zu haben. Die Hal­tung ist für mich ursäch­lich für unse­re schwie­ri­ge gesell­schaft­li­che Lage in Bezug auf Digi­ta­li­en. Aber was weiß ich schon.

 

Die ideale Schulcloud

Es ist eini­ge Zeit ver­gan­gen nach einer öffent­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung ( hier und hier ), die mei­ner Mei­nung nach eine Men­ge Pro­ble­me auf unter­schied­lichs­ten Ebe­nen auf­zeigt, wenn es dar­um geht, mit Schü­le­rin­nen und Schü­ler in der Schu­le in einer gesi­cher­ten Umge­bung digi­tal zu arbei­ten. In Deutsch­land fir­miert eine sol­che Umge­bung unter dem Schlag­wort „Bil­dungs­cloud“.

Was ist für mich eigent­lich wün­schens­wert, gera­de unter dem Aspekt, dass in Schu­le sehr indi­vi­du­el­le Lern­pro­duk­te von Schü­le­rin­nen und Schü­lern ent­ste­hen? Die sind natür­lich unfer­tig ( das ist das Wesen eines Lern­pro­zes­ses ). Sie erfor­dern je nach Ent­wick­lungs­stand von Schü­le­rin­nen und Schü­lern einen Schutz­raum ( nicht jeder jun­ge Mensch bewegt sich reflek­tiert und kom­pe­tent im Internet).

Und – das ist ja „nur“ die eine Sei­te der Medail­le. Im Vor­der­grund für Lehr­kräf­te, Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Eltern ste­hen natür­lich auch die Funk­tio­na­li­tät und die intui­ti­ve Bedien­bar­keit – (Daten-)Schutzfragen ste­hen da oft im Hin­ter­grund, weil Bequem­lich­keit ver­lo­ren­geht und dann toben die emo­tio­na­len Gra­ben­kämp­fe ( z.B. hier ).

Der­weil gibt es Lehr­kräf­te, die die­ses Pro­blem indi­vi­du­ell für sich bereits gelöst haben, z.B. Lisa Rosa oder Andre­as Kalt. Auf viel nied­ri­ge­rem Niveau habe ich das in mei­nem Unter­richt auch schon oft gemacht. Nur brauch­ten wir alle dafür kei­ne Lern­platt­form oder Schul­cloud. Aller­dings ist ein Min­dest­maß an Kennt­nis­sen im Bereich Daten­schutz und im Umgang mit Web­tools erfor­der­lich (z.B. um dabei kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu pro­du­zie­ren) – vie­le Lehr­kräf­te sind bereits bei ver­meint­lich klei­nen Schrit­ten im digi­ta­len Raum rest­los über­for­dert. Da macht eine gemein­schaft­li­che Lösung inkl. War­tung, tech­ni­schem- und Anwen­der­sup­port ein­fach Sinn.

In einer idealen Welt

In einer idea­len Welt haben wir

  1. eine Platt­form auf Open­So­ur­ce-Basis, die von allen Betei­lig­ten im Hin­blick auf Funk­tio­na­li­tät und Bedien­bar­keit akzep­tiert ist
  2. einen gut auf­ge­stell­ten tech­ni­schen und Anwendersupport
  3. eine dezi­dier­te Tren­nung von per­so­nen- und inhalts­be­zo­ge­nen Daten
  4. die tech­ni­sche Bereit­sstel­lung (Hos­ting) durch die öffent­li­che Hand
  5. doku­men­tier­te Schnitt­stel­len zu kom­mer­zi­el­len Anbie­tern (z.B. Unter­richts­ma­te­ri­al, Medi­en, inter­ak­ti­ve Übun­gen), die eine Anony­mi­sie­rung der Schü­ler­da­ten ermöglichen
In der Realität

Die Punk­te 1–2 gibt es zur­zeit nur im kom­mer­zi­el­len Bereich – da muss man auf die Punk­te 3–5 ver­zich­ten. Die Punk­te 3–5 gibt es nur bei den größ­ten­teils geschei­ter­ten Län­der­platt­for­men. Da muss man zur­zeit aber auf die Punk­te 1–2 ver­zich­ten – zumin­dest zu 50–60% der jewei­li­gen indi­vi­du­el­len Anforderungen.

For­mal, d.h. recht­lich kom­plett abge­si­chert, ist kei­ne der denk­ba­ren Vari­an­ten – damit haben sämt­li­che Ent­wick­lungs­teams übri­gens auch stark zu kämp­fen – tech­nisch wäre prin­zi­pi­ell viel mög­lich, aber die Rechts­nor­men geben das i.d.R. noch nicht oder nur mit gro­ßen ver­wal­tungs­tech­ni­schen Klimm­zü­gen – z.B. die qua­li­fi­zier­te Ein­wil­li­gung – her.

Das öff­net das Tor für Kri­tik. Kom­mer­zi­el­le Lösun­gen von Goog­le, Micro­soft oder Apple sind „böse“, weil sie Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler ver­ar­bei­ten. Öffent­li­che Lösun­gen sind ent­we­der „böse“, weil sie – mit weni­gen Aus­nah­men – die Funk­tio­na­li­tät nicht bie­ten, Rechts­nor­men nicht erfül­len oder wahl­wei­se intrans­pa­rent ent­wi­ckelt und finan­ziert wer­den (fak­tisch stimmt das alles sogar).

Was also tun?

Vari­an­te 1:

Man zwingt mul­ti­na­tio­na­le(!) Kon­zer­ne durch Rechts­nor­men dazu, ein hohes, vom Staat defi­nier­tes Schutz­ni­veau für die Ver­ar­bei­tung von Schü­ler- und Ver­wal­tungs­da­ten zu gewähr­leis­ten. Man schafft Rechts­si­cher­heit z.B. durch eine staat­li­che Zer­ti­fi­zie­rung. Das ist nicht so tri­vi­al. Wir haben im Bereich der Poli­tik und teil­wei­se auch in der recht­li­chen Unter­stüt­zung nach mei­ner Ein­schät­zung nicht das not­wen­di­ge Know-How dafür. Ich pro­phe­zeie, dass die dabei ent­ste­hen­den Rechts­nor­men nicht ihren eigent­li­chen Zweck erfül­len wer­den. Die Big5 waren die ers­ten, die z.B. kom­plett auf die DS-GVO ein­ge­stellt waren und nut­zen die­se, um noch mehr Zugriffs­mög­lich­kei­ten zu erhal­ten – kön­nen sie auch. Da gibt es aus­rei­chend juris­ti­sches Know-How.

Vari­an­te 2:

Wir ent­wi­ckeln öffent­lich finan­zier­te Lösun­gen und schaf­fen einen recht­li­chen Rah­men zu deren Nut­zung. Das ist nicht so tri­vi­al. Wir haben im Bereich der Poli­tik, im tech­ni­schen Bereich und teil­wei­se auch in der recht­li­chen Unter­stüt­zung nach mei­ner Ein­schät­zung nicht das not­wen­di­ge Know-How dafür. Zudem ist der Staat als Arbeit­ge­ber für die dazu not­wen­di­gen idea­lis­ti­schen Men­schen z.B. durch Büro­kra­tie­vor­ga­ben aber auch Gehalts­bin­dung durch Tarif­recht nicht kon­kur­renz­fä­hig. Des­we­gen wird ja ver­sucht, sol­che Ent­wick­lun­gen out­zu­s­our­cen – z.B. ans HPI. Das ist aber in der Wahr­neh­mung in der Öffent­lich­keit oft auch „böse“. Was muss also ein kom­mer­zi­el­ler Anbie­ter auf die­sem Feld für Kri­te­ri­en erfül­len, um nicht „böse“ zu sein?

(Ich bin kein Freund des Ansat­zes des HPI. Nicht umsonst ist Bay­ern mit Mebis eigent­lich schon an wei­tes­ten, weil dort etwas Bestehen­des genutzt und erwei­tert wird).

Einschätzung

Ich glau­be, dass jeder, der undif­fe­ren­ziert(!) auf öffent­li­che oder „unbe­que­me“ Open­So­ur­ce-Ansät­ze „schießt“, im Grun­de die Vari­an­te 1 för­dert. Dar­auf wird es hin­aus­lau­fen. Die meis­ten Lehr­kräf­te, die digi­tal unter­wegs sind, wird es freu­en. Ob es ein Gewinn für die Demo­kra­tie wird … – wir wer­den sehen. Eine Tren­nung von per­so­nen­be­zo­ge­nen und inhalts­be­zo­ge­nen Daten (das wür­de tech­no­lo­gisch eine effek­ti­ve Kon­trol­le schaf­fen) ist dort erfah­rungs­ge­mäß weder gewünscht noch vor­ge­se­hen – das ist schlicht nicht das Geschäftskonzept.

Kom­plett die Hoff­nung habe ich ver­lo­ren, dass sich der­ar­ti­ge Fra­ge­stel­lun­gen über jour­na­lis­ti­sche Medi­en in den öffent­li­chen Dis­kurs ein­brin­gen las­sen. „Digi­tal“ ist in der Berichts­er­stat­tung in der Regel gleich „Tablet“ oder „inter­ak­ti­ve Tafel“ – Gerä­te­fo­kus­sie­rung von 2003–2019.

Ich bil­de mir noch ein, dass das prin­zi­pi­ell mög­lich wäre und hal­te auf mei­nen Fort­bil­dun­gen tap­fer dage­gen (da kom­men noch drei wei­te­re Teile).

 

 

 

 

 

 

Riecken im NDR

Mein Schul­lei­ter war gemein­sam mit ande­ren Schul­lei­tern der Regi­on so mutig, Tei­le mei­nes Brie­fes tat­säch­lich in Form einer Eltern­in­for­ma­ti­on mit Rück­lauf herauszugeben.Das ist hoch anzu­rech­nen – gera­de bei so einem bri­san­ten Thema.

Ges­tern (unter­richts­frei­er Tag für mich) klin­gel­te dann mein Han­dy um 9:45h. „Hal­lo, Herr Riecken, hier der NDR, wir wären doch schon heu­te an der Schu­le, hät­ten sie Zeit vor­bei­zu­kom­men?“ Klar hat­te ich. Ein ganz klein wenig anhüb­schen (nor­ma­ler­wei­se sehe ich noch wüs­ter aus) und ab auf’s Fahrrad.

Vor der Schu­le stand schon die Kame­ra. Ganz kurz wur­den die Fra­gen bespro­chen und schon stand ich im Licht des LED-Schein­wer­fers mit einem Püschel­mi­kro vor dem Bauch (die Ton­frau war die zier­lichs­te Per­son mit den meis­ten Gerä­ten um sich her­um). Anschlie­ßend noch ein locke­res Gespräch mit dem Team und schon war alles vorbei.

Dann kam die Auf­re­gung, die sich noch mal stei­ger­te, als die ers­ten SMS mit „Hey, du bist im Fern­se­hen!“ ein­tra­fen. Offen­bar lief der Bei­trag (wird bald depu­bli­ziert) sogar regu­lär im Vor­abend­pro­gramm – ich selbst konn­te mir das Gan­ze erst spä­ter anschau­en (VDR-Auf­nah­me).

Wei­te­re Ver­öf­fent­li­chun­gen in der Pres­se (unvoll­stän­dig):

http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Schulleiter-warnen-vor-Sexting-bei-Jugendlichen-_arid,1060494.html

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1209898

http://www.noz.de/deutschland-welt/medien/artikel/424684/nacktfotos-als-tauschobjekt-lehrer-warnen-vor-sexting-trend

… also durch­aus über­re­gio­na­le Aus­ma­ße. Ich bin gespannt, wie es jetzt wei­ter­geht und ob die Not­wen­dig­keit für mehr Medi­en­kom­pe­tenz­ver­mitt­lung in Schu­len dadurch stär­ker gese­hen wird. Ich möch­te die Sup­pe jetzt hier in mei­nem „Beritt“ (ein net­tes Wort) stär­ker am Kochen hal­ten – der nächs­te Schritt wäre viel­leicht ein Vor­trag, der die Chan­cen und Risi­ken der vir­tu­el­len Welt glei­cher­ma­ßen beleuchtet.

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